Problem mit Ebay-Käufer

  • Ersteller upper2002
  • Erstellt am
"word" soll heißen, er ist derselben meinung!
 
wie hinterhältig, auf diese idee wäre ich gar nicht gekommen, bin aber auch der meinung, dass das hier möglich sein kann.
also unbedingt die rechnung mit dem pult vergleichen - pass auf, die rechnung wird er dann "verloren"haben.

chrizbee
 
Die Rechnung bekomm ich zur Not nochmal. Einmal zu Sound und Drumland und die haben ja alles im Compu gespeichert.
 
Moin!

Wenn da noch Restgarantie auf dem Teil is, wieso schickt er's dann nicht ein?

Gruß,
-Froschbrocken-
 
Wenn da noch Restgarantie auf dem Teil is, wieso schickt er's dann nicht ein?

Das versteh ich auch nicht. Er muss es nicht mal einschicken. Er geht da hin und bekommt sofort ein neues Mischpult, so handhaben die das normalerweise da mit Geräten die noch nicht 6 Monate alt sind und wo sich ne Reperatur nicht lohnt (davon geh ich mal aus bei nem Preis von 49 Euro). Aber ich gehe davon aus dass er sich "verkauft" hat und das Teil überhaupt nicht mehr haben will. Seine Profi-Musiker werden ihn ausgelacht haben.
 
Moin!

Hehe ;) Hast ihm das denn wenigstens vorgeschlagen? Bzw. ihn darüber informiert, dass er das über die Herstellergarantie regeln kann? Dann biste doch endgültig aus'm Schneider.

Gruß,
-Froschbrocken-
 
Ja das habe ich natürlich, aber das scheint ihn nicht zu interessieren. Wie gesagt, ich denke mittlerweile dass es ihm nur darum geht das Pult loszuwerden, weil er ein anderes haben will.
 
ignorieren. es war ein privatkauf und wenn du widerrufsrecht u umtausch ausgeschlossen hast bist du rechtlich 100% abgesichert.

der käufer scheint einfach nur zu dumm zu sein.

könntest höchstens eine schlechte bewertung bekommen, die man aber nach darlegung der sache auch löschen lassen kann! wird nur nervig sowas.

das hätte dir jedoch alles auch bei versand passieren können.
 
Lass dir doch einfach mal eine Kopie der Fehleranalyse schicken. Ich wette, der hat das Teil überhaupt nicht überprüfen lassen. Ich würde ihm einfach ne negative Bewertung geben und alle Vier gerade sein lassen. Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Solange du dir 100%ig sicher bist, dass das teil bei dir noch funktioniert hat, ist auch moralisch nichts verwerfliches dran. Das mit dem Inkassounternehmen ist ein Witz! Wegen 50€ :D ! Selbst bei der Polizei werden sie ihn auslachen, wenn er eine Anzeige machen will. Die Fakten sprechen dafür, dass er wirklich überhaupt keine Ahnung hat und einfach nur mal (per Email) einen auf dicke Hose machen will. Solche Pappnasen gibt es leider immer wieder bei Ebay. Hatte auch schon ein paar von der Sorte als Käufer, bzw. Verkäufer. Da darf man sich einfach nicht anmachen lassen.
 
Ja die negative Bewertung hat er mir ja gleich reingeknallt. "Nicht empfehlenswert !, keine Transparenz !!!.

Habe aber gleich meinen Kommentar drunter gesetzt.
 
Seba schrieb:
ignorieren. es war ein privatkauf und wenn du widerrufsrecht u umtausch ausgeschlossen hast bist du rechtlich 100% abgesichert.

Moin,

das stimmt leider so nicht. Es gibt Urteile und Auffassungen, die klar regeln, dass dieser in Ebay verwandte Ausschluss jeglicher Gewährleistung da Privatverkauf nicht rechtswirksam ist.
Die bloße Erklärung reicht eben nicht aus.

Ihr hättet einen Kaufvertrag machen müssen, in dem diese Ausschlussklausel genannt ist.
Wie beim Auto "Gekauft wie gesehen".

Muss noch mal suchen, wo das steht.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Wie schon gesagt wurde: verschwiegene Mängel sind Rücktretungsgründe.
Das kann aber letztlich nur in einem aufwändigen Rechtsstreit geklärt werden, der teuerer sein dürfte, als ein Behringer-Pult. Für den Kaufpreis schreibt der Anwalt gerade mal einen Brief.

Ansonsten freue ich mich auch immer wieder, wie blöde mache Käufer bei Ebay sind und nur um des Gewinnenwollens bieten doof.

Gruß, nicp
 
..wie sehen denn so die Bewertungen bei ihm aus ??
Vielleicht kannst du ja mal mit anderen Ebayern kontakt aufzunehmen, um mal rauszufinden wie der Umgang bei anderen Menschen mit ihm war.
Daraus kann man ja vielleicht auch etwas schlauer werden,was diesen Menschen betrifft.

mfg TD
 
Er hat 11 positive und eine negative Bewertung wegen Nichtzahlung eines Artikels. Ansonsten war er lange nicht aktiv bei Ebay und hat zuletzt "Das große Logic Audio Handbuch" und "Edirol Virtual sound Canvas VSC-MP1" gekauft. Also die Ebayerfahrung scheint er nicht gerade zu haben. Ist angemeldet seit 2002 und 11 Bewertungen , für mich ein Newcomer der die Spielregeln nicht zu kennen scheint. Eine Bewertungsquote von 92,3 Prozent.
 
Also in der ComputerPartner (Fachhandels-Magazin) wird recht häufig in der Rechte-Sparte das Thema behandelt, da es bei Ebay wirklich schwierig ist.

Von einem "Nachvertrag" habe ich aber bisher noch nichts gelesen. Denn klar ist ja mittlerweile, daß wenn man einen Artikel bei Ebay einsetzt, man den Kaufvertrag schon so gut wie abschließt. Deshalb sollte man die Ware auch immer zu Hause haben. Weiterhin kann man nicht einfach Auktionen schließen und die Gebote löschen. Da ist so mancher Verkäufer mittlerweile damit auf die Schnauze gefallen und musste Schadensersatz an den Höchstbietenden zahlen.

Sowas ist wirklich nur zu empfehlen, wenn der Artikel, was weiß ich, durch Wasserschaden während der Auktion Schaden genommen hat usw.

Ich glaube das Ganze ist auch auf die "Ich nehme mir was ich brauche" (Ellenbogengesellschaft) und "Geiz ist geil"-Menthalität der meißten Deutschen zurückzuführen und das man sich gerne auch mal beschwert und versucht, so wie in Amerika, wg. jedem Scheiß Streß zu machen und zu klagen, erst recht, wenn man eigentlich im Unrecht ist.

Und für die, die eigentlich die Geschädigten sind gilt ja leider: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe".

Mein Schweizer Clankollege macht sich jedenfalls darüber jedesmal lustig, wenn ich ihm "Neues aus Deutschland" berichte.
 
upper2002 schrieb:
... für mich ein Newcomer der die Spielregeln nicht zu kennen scheint. Eine Bewertungsquote von 92,3 Prozent.

Sehe ich auch so und n Klugschnacker obendrein. :p
 
@nicp:

Das stimmt so nicht. Ich glaube der BGH sogar hat klargestellt, dass es sich bei den ebay-Angeboten nicht um Versteigerungen handelt, sondern prinzipiell um stinknormale Kaufverträge. Daraus folgt, dass der Käufer gegenüber kommerziellen Anbietern ein Widerrufsrecht hat und der kommerzielle Anbieter die Gewährleistung nicht ausschließen darf. Deshalb muss man jetzt auch angeben, ob das ebay-Konto privat oder kommerzieller Natur ist.

Der Privatmensch dagegen kann durchaus die Gewährleistung ausschließen und haftet dann für einen Mangel nur, wenn er ihn arglistig verschwiegen hat. Dieser Nachweis ist meistens kaum zu führen.

Gruß Rainer
 
so

jetzt muss ich auch mal was loswerden.

du bist voll im recht,so wie es alle hier sagen.
kenn genau solche spielchen und er hat pech.
weder ein inkassobüro noch die polizei interessiert das wirklich.da kann er machen was er will,weil er ist in der beweispflicht.er hätte es ja bei abholung testen können und du hast nix verschwiegen in dem angebot.
also das kann ers stecken lassen.
als erstes würde ich ihn bei ebay melden.das geht ja mal garnicht.
und wenn er weiter so nen mist schreibt,drohe im mit einer gegenanzeige wegen betrug und schlechtrederei.denn das macht er!!!
klingt jedenfalls erstmal gefährlich.kannst ihm ja stecken,das deinem anwalt die sache schon vorliegt.

um es mal kurtz zu fassen

ebay melden,bewertung streichen lassen und ihn nicht mehr beachten.

kommt es wirklich vor gericht,was es nicht wird,hat er verloren und zahlt den ganzen scheiss.

asusserdem hat er die rechnung und kann sich nen neues holen.
wenn er zu viel bezahlt ist er selber schuld.
es zwingt ihn ja keiner so viel geld auszugeben.....
 
Schlussupdate.

Er rief mich vorgestern an und bat mich um eine friedliche Lösung (mein Schreiben hat also Wirkung gezeigt). Ich sagte gut, ich bin dazu nicht verpflichtet aber komm noch mal zu mir, wir gehen rüber in den Laden, lassen das testen und sehen dann weiter.

So, eben war er da. Wir rüber. In den grössten Musicstore Berlin´s. Als er anfing von hohem Grundrauschen zu reden, fingen alle plötzlich an zu lachen. Ein Verkäufer meinte noch, lassen Sie mich raten, und das Grundrauschen wird noch von einem Knacken übertohnt.

Mein Ebay Käufer fand das alles gar nicht lustig und fragte wieso denn da dann überhaupt Ultra Low Noise draufsteht. Lange Rede kurzer Sinn. Das Mischpult war völlig fehlerfrei. Da es quasi im "Neuzustand" war, wie ich es auch bei Ebay angepriesen hatte, haben wir ihm zu einem Soundcraft 4 für 125 Euro geraten bzw. überredet. Das Behringer geht also zurück, er zahlt den Rest dazu. Er "hoffentlich" glücklich. Ich glücklich.
 
und was ist nun mit deiner negativen bewertung ?????
 
Die nehmen wir wie Ebay so schön sagt: Im Gegenseitigem Einverständnis zurück
 

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