Also in der ComputerPartner (Fachhandels-Magazin) wird recht häufig in der Rechte-Sparte das Thema behandelt, da es bei Ebay wirklich schwierig ist.
Von einem "Nachvertrag" habe ich aber bisher noch nichts gelesen. Denn klar ist ja mittlerweile, daß wenn man einen Artikel bei Ebay einsetzt, man den Kaufvertrag schon so gut wie abschließt. Deshalb sollte man die Ware auch immer zu Hause haben. Weiterhin kann man nicht einfach Auktionen schließen und die Gebote löschen. Da ist so mancher Verkäufer mittlerweile damit auf die Schnauze gefallen und musste Schadensersatz an den Höchstbietenden zahlen.
Sowas ist wirklich nur zu empfehlen, wenn der Artikel, was weiß ich, durch Wasserschaden während der Auktion Schaden genommen hat usw.
Ich glaube das Ganze ist auch auf die "Ich nehme mir was ich brauche" (Ellenbogengesellschaft) und "Geiz ist geil"-Menthalität der meißten Deutschen zurückzuführen und das man sich gerne auch mal beschwert und versucht, so wie in Amerika, wg. jedem Scheiß Streß zu machen und zu klagen, erst recht, wenn man eigentlich im Unrecht ist.
Und für die, die eigentlich die Geschädigten sind gilt ja leider: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe".
Mein Schweizer Clankollege macht sich jedenfalls darüber jedesmal lustig, wenn ich ihm "Neues aus Deutschland" berichte.