Problem mit Ebay-Käufer

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upper2002

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Hallo,

weiss gar nicht ob das hier so in das Forum passt. Ich habe auf Ebay mein 4monate altes Behringer Mischpult UB-802 verkauft, weil ich mich vergrössert habe. Das Ding war tadellos und wie neu. Der Käufer hat 49,49 Euro geboten obwohl ich nur 49 Euro bezahlt habe, bzw. das Teil überall nur 49 Euro kostet.

Das erste Prob war schon das ich extra hingeschrieben habe, das keine Abholung möglich ist (habe zu viele schlechte Erfahrungen mit Selbstabholer). Er wollte das aber nur per Selbstabholung, also hab ich noch einmal ein Auge zugedrückt. Gestern Abend hat er sich das Gerät abgeholt, sagte noch er habe ja sowieso keine Ahnung, er hätte es für seinen Sohn ersteigert und der will Musik mit dem PC und Mikro machen. Ich sagte ja, alles kein Problem, geht damit, hatte ich auch. Dann fragte er noch wo das Mikro rein muss. Den [g=15]XLR[/g] Anschluss kannte er schon mal gar nicht, aber Klinke kam ihm bekannt vor.

Vorhin rief er mich an und sagte, das Teil muss kaputt, sein Sohn kann damit gar nichts anfangen. Das hat ja so ein hohes Grundrauschen. Er will vom Kaufvertrag zurücktreten. Daraufhin sagte ich ihm, dass es nun mal ein Behringer ist und man von 50 Euro nicht soviel Qualität erwarten kann wie von nem Mackie. Ich persönlich habe nie ein hohes Grundrauschen festgestellt. Hatte mein Mic auch immer schön per [g=15]XLR[/g] angeschlossen. Ich tippe mal auf falsche Einstellungen der [g=105]Gain[/g] Regler, sagte ich.
Nein das sind Profi Musiker und die haben einen Kopfhörer reingesteckt und auf volle Lautstärke gedreht und es rauschte wie verrückt. Ich will vom Kaufvertrag zurücktreten.

Also meine Meinung ist, wenn das Profi Musiker sind, hätten sie´s nicht nötig sich von Vaddern ein Behringer Mischpult ersteigern zu lassen. Ich habe jedenfalls alles per Privatverkauf angepriesen, ohne Rücknahme, Kassenzettel zwecks Restgarantie dazugegeben. Kann der mir irgendwas anhängen ? Das Ding war wirklich tadellos.

Jedenfalls hab ich schon wieder ne schlechte Erfahrung mit nem Selbstabholer.

Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten?
 
Lach Geil !!! :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

So so Profi Musiker und kennt kein [g=15]XLR[/g]-stecker !!! ok *frechgrins*

Du hast ja in die Auktion reingeschrieben Privatverkauf, keine rücknahme !!
Also hat er pech gehabt !!


PS: außerdem kann er sich ja vorher erkundigen was das teil kann und was nicht !

Immer wieder geil !!! :lol: :lol: 3 2 1 :hammer: es ist seins.....
 
3 2 1 Seins. Lehn dich zurück und amüsier dich über deren Verhalten. ;)
 
Hi,

Hast du alles Sauber und ehrlich in der Auktionsbeschreibung beschrieben? Dann ist der Mann selbst schuld, und hätte sich vorher Informieren können. Kaufvertrag ist Kaufvertrag, und wenn alles korrekt beschrieben wurde, kann man auch nicht von einem Betrug reden, und es gibt keinen vernünftigen Grund das zu annulieren. Würd ich jetzt mal sagen. Andererseits kann man natürlich auch aus Kulanz zurücktreten, um dem Stress aus dem Weg zu gehen. So wie der sich nhört, macht der Stress, auch wenn er im Unrecht ist.
Aber im Grunde könntest du den voll auflaufen lassen....

Benni.
 
Also ich sehe keinen Grund warum ich aus Kulanz das Teil zurücknehmen soll. Soll er sich das nächste mal besser erkundigen bevor er was kauft. 218 mal seit dem letzten Zwischenfall ist alles gut gegangen bis mal wieder so eine Nase auftaucht.

Ich lehne mich entspannt zurück.

Das schöne ist noch dass er erst 11 Bewertungen hat und mir gestern noch sagte, dass er ja schon so oft übers Ohr gehauen wurde bei Ebay, bei dem was er gekauft hat. Entweder kann der nicht lesen oder im Grosshirn fallen manchmal einige Synapsen aus, wenn er bei Ebay ist. Schon die Tatsache dass er mehr bietet als das Ding neu in jedem Laden kostet, zeigt eigentlich dass er wirklich keine Ahnung von dem hat, was er da gekauft hat.
 
hi upper2002

bleib dabei, keinen Schritt zurück!
Das Netz ist voller Leseschwacher Volldeppen. Ich habe das leider selber schon so oft mitgemacht auf Ebay.
Aktuell streite ich mich auch mit jemanden rum weil, wie er selber zugibt, sich geirrt hat.... nur kaputte!

Ein anderer aktueller Fall:

klick

Der Schwachmaat der das ersteigert hat stänkert jetzt auch rum, er dachte er bekommt das auf dem Bild gezeigte Gerät.
Nur zur Info: ich bin keiner der Beteiligten.
 
Yo auf Kulanz könntest du es natürlich zurücknehmen.
Da aber nichts an dem Teil kaputt ist sondern eher an der Birne des Käufers...arschlecken.
Und da er auch noch versucht hat dir mit den "Profimusikern" einen Bären aufzubinden würde ich das Teil nicht mehr zurücknehmen.

Wenn er weiter nervt wendest du dich an ebay und schilderst vorsichtshalber auch dort nochmal dein Problem, bevor er dir zuvorkommt (oder tu's gleich jetzt).
Dies solltets du spätestens dann machen, wenn er dich unangemessen bewertet.
Evtl auch hilfreich, wenn du den ganzen Quatsch schriftlich von ihm bekommst.

Bis auf 'ne negative Bewerung kann dir aber nicht viel passieren. (Abgesehen von zerstochenen Reifen, Kratzer im Lack etc).
Du bist im Recht und er hat einfach 'nen Knacks in seinem Stolz.
Evtl schickste ihm per Mail noch mal die EbayRegeln. Kann er sich ja nochmal durchlesen.
Wenn du das Gerät ohne Mängel verkauft hast ist doch alles im Lot.

Auch er ist 'nen Vertrag mit dir eingegangen und hat sich daran zu halten.
 
Hi

Du bist vollkommen im Recht!

Leider wird der Käufer Dir wahrscheinlich eine schlechte Bewertung geben, dagegen kann man sich halt nicht versichern.

Dass das Pult mit angeschlossenem Kopfhörer und aufgerissener Summe so rauscht stimmt einfach nicht - ich denke der Käufer hat gesehen dass er das Pult neu für den gleichen Preis bekommen hätte, und sucht jetzt nach Gründen den Deal wieder rüchgängig machen zu können.

Laß dich da bloß nicht drauf ein!

Gruß Mattes
 
warte deshalb ab mit deiner bewertung bis er seine abgegeben hat.

wenn er nun wirklich negative bewertet kannst ja eine gegendarstellung mit abgeben.

gruss mypan
 
Den Fehler habe ich leider schon gemacht und gestern ein positive Bewertung abgegeben. Aber man kann ja Ergänzungen zu den Bewertungen machen. Habe ihm jetzt schriftlich alles gesagt und nun kann er mich mal.
 
Solche Deppen solls geben. Nicht drum scheren, isser ja selber schuld.
 
Hmmm. Aber versetz dich mal in seine Lage. Der bewundert wahrscheinlich sienen Sprössling dass der "so toll musik machen kann" und wollt dem helfen und hat dann festgestellt, dass der für n gebrauchtes teil mehr geblecht hat als für n neues. möglicherweise solltest du ihm vorschlagen, das teil zusammen in nem laden zu testen - dann wär das geklärt.


ansonsten hättest du ihn vllt besser im voraus hingewiesen dass er zuviel bezahlt! siehs mal so rum, du trägst zwar keine rechtliche, aber immer ne art moralische verantwortung. eigentlich kannste da nicht sagen "selbst schuld", auch wenn ich das da genau so wie du seh dass der mann dumm gekauft hat. versuch mal freundlich nochmal auf ihn zuzugehen.
 
Wieso solte er ihn darauf hinweisen :| und jetzt noch freundlich auf ihn zugehen???
Der Mann ist selbst schuld! also ich hätte ihn auf keinen fall darauf Hingewiesen das er zuviel zahl auch wenn er dafür 300€ geboten hätte! und seien wir mal ehrlich wer würde das schon jemanden darauf Hin...!!!
 
Utz schrieb:
Hmmm. Aber versetz dich mal in seine Lage. Der bewundert wahrscheinlich sienen Sprössling dass der "so toll musik machen kann" und wollt dem helfen und hat dann festgestellt, dass der für n gebrauchtes teil mehr geblecht hat als für n neues. möglicherweise solltest du ihm vorschlagen, das teil zusammen in nem laden zu testen - dann wär das geklärt.


ansonsten hättest du ihn vllt besser im voraus hingewiesen dass er zuviel bezahlt! siehs mal so rum, du trägst zwar keine rechtliche, aber immer ne art moralische verantwortung. eigentlich kannste da nicht sagen "selbst schuld", auch wenn ich das da genau so wie du seh dass der mann dumm gekauft hat. versuch mal freundlich nochmal auf ihn zuzugehen.



Also ich weiß nicht - was das jetzt soll mit der moralischen Verantwortung?
Der hat halt das Teil ersteigert, und bevor ich sowas ersteigere mach ich mich schlau was da auf mich zukommt.
Im Nachhinein kann man immer was "anprangern" - määähh das rauscht ja - so hab´ich mir das nicht vorgestellt usw.

Ebay ist halt kein Wohltätigkeitsverein - ich würde mir ja auch lieber eine liebere und nettere Welt wünschen - aber die gibt´s halt momentan nicht und desshalb müssen wir mit der aktuellen Welt zurechtkommen.

Wenn Du was anderes willst - schrei es raus - mach einen Text darüber - schreib einen song ein beständiges und nicht nachlassendes Gefühl (oder ein Gedanke)) wird sich manifestieren!!

Mattes
 
moin,

wenn man etwas ersteigert, ohne sich über das Produkt zu informieren, dann ist das schon Doofheit.

Es kommt nur darauf an, ob das Pult einen Mangel aufweist. Wenn ja, dann bei Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung darauf, ob dem verkäufer der Mangel bekannt war. Wenn ja, hat er den Käufer arglistig getäuscht, und der Gewährleistungsausschluss ist sozusagen hinfällig.

Also, wenn das Pult in Ordnung war, dann lass´Dich nicht einschüchtern.

Gruß Rainer
 
Jepp, sehe ich aehnlich. Das Pult muesste erseinmal einen Fehler aufweisen. Kannst du in drei stufen selbst mal pruefen.
1. was habt ihr beide vereinbart - wie soll es sein, welche beschaffenheit vereinbart? (wohl eher nichts)
2. eignet sich das Pult fuer die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung? (profianwendung? wohl eher nicht vorausgesetzt)
3. Eignung fuer gewoehnliche Verwendung, bzw. beschaffenheit, die bei gleicher Art ueblich ist und die der kaufer nach der art erwarten kann. (bei 50 euro pult wohl auch etwas mehr rauschen)

naja, jedenfalls traegt ein kauefer ersteinmal fuer einen mangel die darlegungs- und beweislast. kann er das, gehts weiter zur arglist, ... also war das pult in Ordnung, dann wird's schon

:D
 
Ah, der gute § 437 i.V.m. 434 BGB. Wollt ich auch eben anführen. :D
 
Solange Du nicht mehr verlangst als Du selbst bezahlt hast, kann Dir rechtlich nichts passieren und ist dann auch moralisch ok. Verlangst Du nämlich mehr bist Du auf dem Schwarzmarkt gelandet. Privatpersonen müssen auch keine Garantie gewährleisten. DU, als Verkäufer, musst lediglich den Zustand des Gerätes wahrheitsgemäss angeben. Hast Du ja anscheinend gemacht, daher locker bleiben und die negative Bewertung in Kauf nehmen! Wird nicht das letzte mal sein das Du bei eBay mit solchen Leuten zu tun hattest.

Gruss
 
@playithard

wo steht denn, dass man nicht mehr verlangen kann, als man selbst bezahlt hat? :eek:

Grenze ist wohl eher der wucher, oder?!

Wenn mir meine Oma ein auto zum geburtstag schenkt, duerfte ich das ja nie verkaufen!!!
 
Ich meinte natürlich "mehr verlangen als den Neupreis".

Gruss
 

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