Problem mit Ebay-Käufer

  • Ersteller upper2002
  • Erstellt am
Ich meinte natürlich "mehr verlangen als den Neupreis".
Warum sollte das nicht okay sein? Wenn der Käufer bereit ist, es zu zahlen? (Und man keine Notlage des Käufers ausnutzt!)

Schließlich haben wir eine freie (okay: eine "soziale") Marktwirtschaft!
 
Ich habe natürlich auch einen Zeugen der beim Test vor dem Kauf mit dabei war und bestätigen kann das das Pult wirklich wie neu und keine optischen Mängel (nicht mal Kratzer oder sonstiges) und keine technischen Mängel vorlagen. Ich bin seit dem ersten Tag bei Ebay und muss mich in letzter Zeit echt nur noch wundern wer da mittlerweile alles mitbieten oder verkaufen kann.
 
Ein Beispiel: Kauf Dir mal zwei Karten für ein Fussballspiel. Dann stell Dich mal vors Stadion und versuch eine zunächst mal zum Ausgabepreis und die andere 1 Cent über dem Ausgabepreis abzugeben. Falls Du an irgendwelche Ziviermittler gerätst, wird Dir im ersten Fall nichts passieren. Im zweiten wird Dir dann Schwarzhandel vorgeworfen. Wenn jetzt einer, im ersten Fall, daher kommt und besonders gut drauf ist und Dir 1 Mio. für Deine Karten geben will, kannst Du die Mio. natürlich annehmen. Wichtig ist das Du selber nicht mehr als den Neupreis verlangst.
 
sorry, play it hart

kann in dieser form nicht wirklich der fall sein. somit dürfte niemand mehr gewinnbringend seine sachen verkaufen. irgendwie scheinst du da etwas mit dem schwarzhandel missverstanden zu haben.
würde deine äußerung stimmen, könnten wir jeden zwischenhändler ersteinmal anzeigen. danach wären dann alle großhändler dran und anschließend würde ich mal ganz schnell ne fahndung gegen alle import-export läden einleiten.

kann auch sein, dass ich deine beträge nicht verstanden habe, falls dass der fall war, würde ich dich bitten, dein schwarzhandelsbeispiel mal genauer, am besten mit §-kette zu erläutern.

chrizbee
 
@playithard:

Sorry, aber Schwarzmarkt und Hehlerei sind etwas ganz anderes.

Bei ebay-Verkäufen für den Meistbietenden hast Du ja auch gar keinen Einfluss auf das Höchstgebot.

Gruß Rainer
 
@playithard

Es kann sein, daß die AGB des Vereins den Weiterverkauf der Tickets untersagen (inwiefern solch eine Klausel rechtwirksam ist, sei mal dahingestellt...).

Ansonsten hat Dein Beispiel eher steuer- und gewerberechtliche Hintergründe.

Aber das gehört nicht in ein Homerecording-Forum... ;)
 
@chrizbee: Ein Zwischenhändler, Grösshandler, usw...wird (muss) seinen Gewinn versteuern! Daher wirst sie nicht Anzeigen können.
Jeder andere, der seinen Gewinn nicht versteuert gilt als Schwarzhändler.

@EarlGrey: Ja den Unterschied kenn ich. Ein Hehler handelt mit geklauter Ware, ein Schwarzhändler s.o.

Gruss
 
Solange Du nicht mehr verlangst als Du selbst bezahlt hast, kann Dir rechtlich nichts passieren und ist dann auch moralisch ok. Verlangst Du nämlich mehr bist Du auf dem Schwarzmarkt gelandet. Privatpersonen müssen auch keine Garantie gewährleisten.

Totaler Quatsch! Das hat überhaupt nix mit Schwarzmarkt zu tun. Man kann dafür verlangen, was man will. Ab einem bestimmten Gewinn muss man allerdings Steuern zahlen. Wenn man das nicht tut, dann bewegt man sich auf dem Schwarzmarkt. Das gilt übrigens auch für Konzerttickets, deren Weiterverkauf nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn ich für eine rare CD heute das zehnfache vom ursprünglichen Preis zahle, ist das höchstens mein eigenes Problem.
Privatpersonen müssen übrigens laut dem neuen Gewährleistungsrecht auch eine Gewährleistung übernehmen. Deswegen auch die Disclaimer bei Ebay Auktionen, deren rechtliche Gültigkeit aber auch noch nicht ganz geklärt ist.
 
Update: das hat er eben geschrieben:

habe das gerät heute testen lassen !
das gerät ist definitiv defekt !!!
dies meint; mir wurde es bereits defekt verkauft,
da ich unter zeugen für keine fehlbehandlung verantwortlich bin.
was die rücknahme anbetrifft, werde ich, falls du
auf deinem standpunkt beharrst, neben einer polizeilichen anzeige, ein mir gut bekanntes inkassounternehmen mit der rückbeschaffung beauftragen.
falls ich also nichts gegenteiliges von dir höre, werde ich spätestens am freitag alles notwendige initiieren.


Dann hat er mir noch ne negative Bewertung reingeknallt.

Ich hab das ganze eben Ebay gemeldet, weil ich das als Drohung auffasse. Mal sehen, ob die aktiv werden. Ich lass es jedenfalls jetzt mal darauf ankommen. Nun steht ja Aussage gegen Aussage.
 
Du hast das Pult ja privat verkauft, ja? Gewährleistung ausgeschlossen? Dann kommt es darauf an, dass Du keinen Defekt festgestellt hast. Du hast oben ja geschrieben, das Du es vorher mit einem Zeugen zusammen durchgetestet hast und alles technisch wie auch optisch (kein einziger kratzer) in Ordnung war. Den Zeugen kannst Du jetzt gut brauchen.

Berichte mal, wie die Geschichte weitergeht. :)

Gruß Rainer
 
du kannst ihm ja anbieten das gerät zu überprüfen, wenn wirklich was dran sein sollte schickst du es ein ,hast ja noch garantie und dann soll er es wieder abholen....
wenn der defekt auf ein bedienfehler zurück zuführen ist, ist es sein pech....
 
Ja habe immer folgenden Satz in meinen Aktionen:

Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


Habe eben nur zugeschrieben das es den Kassenzettel zwecks Restgarantie mit dazu gibt.

Auf einen Test vor Ort den ich ihm angeboten habe, hat er übrigens auch verzichtet.

Er schreibt ja er habe es testen lassen, etwa auch von Profi´s ? Wiegesagt wenn er bei der Abholung schon sagt, er weiss gar nicht ob er überhaupt das richtige gekauft hat, macht mich das doch sehr stutzig.

Ich mach mir da überhaupt keine Sorgen, habe mir nichts zu Schulde kommen lassen.
Ihm anzubieten das Gerät zu testen oder reparieren zu lassen möchte ich nicht, denn ich weiss ja nicht was er mittlerweile alles mit dem Pult angestellt hat, vielleicht hat er ja auch mal dran rumgeschraubt oder so, traue dem jetzt alles zu.
 
Ich denke mal, das der Typ blufft ... bei einem Streitwert von 50€ wird sicherlich kein Inkassounternehmen dieser Welt (höchstens nen privates ;) ) überhaupt tätig werden, oder?
Und wie soll bitte bei einem Test herauskommen, daß das Behringer Pult mehr rauscht, als es normalerweise rauschen würde.... absolut lächerlich und eine knallharte Drohung, sonst nichts.

Er hofft das Du klein bei gibst... das wird auch nicht das erste Mal gewesen sein, daß dieser Typ mit Drohungen oder sogar Nötigung andere Menschen einzuschüchtern versucht. Gleich so dermaßen unverhältnissmäßig zu reagieren, bescheinigt ihm ganz klar das Zertifikat: Arsc**och. So behandelt man NIEMANDEN! Wir sind doch zivilisiert, oder geben es zumindest vor...

EDITH sagt: Du hast ihm sogar einen Test angeboten auf den er verzichtet hat? Dann soll der mal wirklich nen Arzt aufsuchen.. der spinnt doch total... wie Du schon sagtest, wer weiß was der mit dem Pult alles angestellt hat... und Du hast dich auf jeden Fall sehr korrekt und fair verhalten, finde ich.
 
MitschBitch schrieb:

Und wie soll bitte bei einem Test herauskommen, daß das Behringer Pult mehr rauscht, als es normalerweise rauschen würde.... absolut lächerlich und eine knallharte Drohung, sonst nichts.

.

Du schreibst sonst gute Sachen! Das ist aber trivialstes technisches Verständnis.

GLEICHES SETUP MIT EINEM ANDEREN MISCHPULT DES SELBEN MODELLS VERGLEICHEN!
 
Ich meine damit ja nicht, dass man dem Typen das Teil in den Hintern stecken soll.


Aber wenn man merkt, dass jemand gerade aus Unwissenheit oder Dummheit mehr bietet für ein Gebrauchtgerät als für ein Neugerät dann sollte man imo schon darauf hinweisen. Ich hätte sonst das Gefühl aus der Unwissenheit von andern Kapital geschlagen zu haben.


Was ich mit drauf zugehen meinte war: ihm die Funktionstüchtigkeit des Pultes und seinen Fehler beweisen. Das kostet dich zwar einige Mühen, aber du hast nen Menschen quasi glücklich gemacht und deine Haut gerettet.

Ich mein, freie Marktwirtschaft, klar.
Käufer sollte sich über seinen Kauf informieren, klar.

Aber wenn du ihn hast so ungefragt einfach mehr bezahlen lassen hast du dir doch eigentlich schon von vornherein seinen Groll auf dich gezogen. Auch wenn's mir leid tut!
 
Ich müsste ihm mal anbieten zu dem Musikladen zu gehen und ihm ein nagelneues Gerät zu kaufen. Mal sehen wie er reagiert. Dann weiss ich ob er überhaupt Interesse an diesem Pult halt. Er sagte noch zu mir gestern am Telefon er würde auch ein anderes Pult nehmen wenn ich eins hätte. Mein Mackie kriegt er aber nicht *g*, das hat er bei der Abholung schon so gierig angeschaut.

Wenn er sagt nein, dann wüsste ich dass er das falsche Pult gekauft hat und es nur wieder loswerden will. Das angeblich kaputte oder mittlerweile kaputt gemachte Gerät könnt ich ja dann reparieren lassen und anderweitig verkaufen.

Mal sehen, aber irgendwie belustigt mich die Sache immer mehr.
 
Nur so ne Idee: Hast Du noch die Seriennummer? Vielleicht hatte er ja das gleiche Gerät bereits zu Hause und das in den Sand gesetzt. Nun will er Dir das kaputte aufdrücken und hat damit quasi sein kaputtes gegen ein neues getauscht. Deswegen war ihm auch der hohe Preis egal ...

Gruß,
PSBoy
 
Nee, die Seriennummer habe ich nicht mehr. Steht aber auf der beiliegenden Rechnung mit drauf.
 
von psboy an 02.02.2006 19:31

Nur so ne Idee: Hast Du noch die Seriennummer? Vielleicht hatte er ja das gleiche Gerät bereits zu Hause und das in den Sand gesetzt. Nun will er Dir das kaputte aufdrücken und hat damit quasi sein kaputtes gegen ein neues getauscht. Deswegen war ihm auch der hohe Preis egal ...

Gruß,
PSBoy

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