Native Instruments Sale - Fehler (BEENDET)

  • Ersteller Deathofsincerity
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Bestätigung und versendet...

Das haben bzw tun sie ja nicht, also kein Vertrag.
Die Software wurde ja direkt "versendet".
ach menno, ich muss doch nochmal den Klugsch** auspacken, allein schon als NI-Fanboy :hammer:

meine Bestellung der Software war um 12:53
Eingangsbestätigung der Bestellung kam um 12:53
Download-Informationen zur Bestellung um 12:54
Bestellbestätigung um 12:56
die Versandbestätigung kam um 13:30
also ich sehe da weder was von "tun sie ja nicht" noch von "direkt versendet", ganz im Gegenteil:
4 Mails zu einer Bestellung inkl. Versand (Bezahldienst noch obendrauf) und
zwischen Bestellung und Versand 37 Minuten, fast schon normale Lagerversand-Zeit

falls das bei dir in der Vergangenheit anders war, also so viele Mails für NI-Software, dann stell die Jungs mal besser auf die Whitelist, sonst geht hier und da was direkt in den Nether

soderle, nun schlate ich den :altweise: wieder aus :cool:
 
Du hattest doch nach 1 min Downloadinfos?
Also das mit der Bestätigung dauerte länger, aber bei dir sind ja beide Bedingungen erfüllt.

Es ging hier ja auch eher um die Hardware, also dass ohne Versand kein Vertrag zu Stande kommt, laut NI.
 
Das haben bzw tun sie ja nicht, also kein Vertrag.
Woher soll ich das wissen (dass sie nicht versenden) wenn sie mir ne Versandbestätigung über die Hardware schicken? Ich könnte ja theoretische meine alte Hardware in der Zeit verkauft haben, wohlwissend, dass NI versendet hat. Rein rechtlich wäre das wohl für NI etwas schwierig. Ich hätte aber eh keinen Nerv wegen sowas zum Anwalt zu gehen...
 
Du hast doch selbst geschrieben dass du eine Absage bekommen hast??
Ob es rechtlich möglich ist NI wegen Nichterfüllung (sie meinen ja es gibt keinen Vertrag) zu verklagen weiß ich aber nicht.
 
Ich könnte ja theoretische meine alte Hardware in der Zeit verkauft haben, wohlwissend, dass NI versendet hat.
das würde dir jeder Anwalt (ausser er ist nur auf Honorar aus) als naiv attestieren, denn ein Verkauf von Besitz hat nichts mit Kauf von neuer Ware (egal ob SW oder HW) zu tun, schliesslich könnte ja auch was beim Paketdienst wegkommen, oder der Paketzusteller verunfallen und dabei HW zerstört worden. Ebenso verhält sich im Prinzip auch mit "ich hab mir jetzt aber extra dafür nen Keyboardständer gekauft" o.ä., auch das hat nichts mit dem Vertrag zwischen NI und dir zu tun.
Desweiteren könnte ja auch behauptet werden, daß der gleiche Artikel nicht mehr lieferbar ist -> klar, müsste man beobachten ob sie ihn von der Webseite nehmen usw.

Und zu guter Letzt kommt ja dann noch dieser Fehler mit der ganzen Aktion als solches, also daß die anscheinend 66% auf alles nie geplant war (das Gegenteil beweisen dürfte schwer sein). Da arbeiten noch Menschen, und Menschen machen Fehler und auch da könnte vermutlich ein Richter sich auf die Seite von NI (oder wem auch immer) stellen und sagen "also Herr Dasound, das hätte ihnen doch auffallen müssen, daß es unüblich ist, daß der Hersteller sein gesamtes Sortiment inkl. ganz neuem DJ-Controller ohne Angabe von Zeitbegrenzung um 66% senkt! Es ist ja kein Händler im klassischen Sinne, sondern Hersteller und da eine Auflösung des Unternehmens o.ä. nicht zu sehen ist bzw. nirgends publiziert wurde, sollten Sie akzeptieren, daß wir NI Recht geben"
Hinweis: alles nur als Laie geschrieben, ich bin kein RA noch Richter! Versand usw. bildete mehrere Jahre Schnittmenge mit meinem Arbeitsbereich und da hab ich natürlich auch ähnliche Probleme mal miterlebt

aber drüber zu diskutieren bringt ja jetzt wenig bis gar nichts, denn NI hat die Aktion gestoppt, hat kundgetan daß HW nicht ausgeliefert wird und ob man sich dann wirklich den Stress einer Klage antun sollte, wegen eines MIDI-Keyboards, sei mal dahingestellt
 
Ob es rechtlich möglich ist NI wegen Nichterfüllung (sie meinen ja es gibt keinen Vertrag) zu verklagen weiß ich aber nicht.
Die rechtliche Möglichkeit, NI auf Erfüllung zu verklagen gibt es schon. Ob dieser Weg erfolgversprechend ist, hängt davon ab, ob der Kläger (Käufer) das Bestehen eines Kaufvertrags nachweisen kann.
 
ob der Kläger (Käufer) das Bestehen eines Kaufvertrags nachweisen kann.
In dem Moment wo ich eine Versandbestätigung bekomme, ist der Kaufvertrag aus meiner Sicht erfüllt.
schliesslich könnte ja auch was beim Paketdienst wegkommen, oder der Paketzusteller verunfallen und dabei HW zerstört worden
Was ja dann versichert wäre und auch (zwar später) geliefert würde.

Wenn ich beim Autohändler ein Auto kaufe (mit Vertrag), was aber noch beim Händler steht und ich mein Auto zwischenzeitlich verkaufe? Wie sähe es da aus ? Da müsste der Händler mir auch Ersatz beschaffen wenn er mein gekauftes Auto nicht ausliefern kann und mir für diese zeit sogar einen Leihwagen stellen.

Ich denke entscheidend ist, ob der Kaufvertrag mit der Versandbestätigung zu Stande kam oder nicht.
 
In dem Moment wo ich eine Versandbestätigung bekomme, ist der Kaufvertrag aus meiner Sicht erfüllt.
Du meinst "Zustandegekommen". Du hast also eine Versandbestätigung bekommen? Dann sieht die Sache recht eindeutig aus für mich. Hat Dir NI noch irgendwas danach geschrieben?
 
Hat Dir NI noch irgendwas danach geschrieben?
Danach hat man mir geschrieben, dass sie nicht liefern werden und das ganze ein Fehler war. Also das allgemeine Schreiben, was alle bekommen haben incl. 10% auf den nächsten Hardware Kauf.
 

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Danach hat man mir geschrieben, dass sie nicht liefern werden und das ganze ein Fehler war. Also das allgemeine Schreiben, was alle bekommen haben incl. 10% auf den nächsten Hardware Kauf.
Sie versuchen's halt und hoffen, dass keiner klagt.
 
Sie versuchen's halt und hoffen, dass keiner klagt.
Siehst du das auch so, dass mit der Versandbestätigung der Kaufvertrag zustande gekommen ist oder muss NI auch tatsächlich versenden?
 
Siehst du das auch so, dass mit der Versandbestätigung der Kaufvertrag zustande gekommen ist oder muss NI auch tatsächlich versenden?
Also wurde noch gar nicht versendet? Wie können sie dann den Versand bestätigen? Verstehe ich nicht. Hast Du Dir mal die AGB angesehen, ob da Anhaltspunkte eine Auslegung in die ein oder andere Richtung zulassen? Wenn versendet wurde, ist die Sache klar. Wenn nicht, kann man es auch anders sehen:
 
Wenn ich beim Autohändler ein Auto kaufe (mit Vertrag), was aber noch beim Händler steht
öhm, soll der dir das nach Hause bringen?
und ich mein Auto zwischenzeitlich verkaufe?
dein Problem, er hat dich nicht dazu gezwungen. Und bevor du das Argument Geld bringst: der Händler hat nichts mit deinen Ersparnissen zu tun
Da müsste der Händler mir auch Ersatz beschaffen wenn er mein gekauftes Auto nicht ausliefern kann und mir für diese zeit sogar einen Leihwagen stellen.
nochmal: wenn´s bei ihm steht, kann es keinen Grund geben ihn nicht rauszurücken, ausser Einfuhrgenehmigungen hängen noch irgendwo, das wäre dann aber ein sehr spezieller Fall.
wenn das Auto allerdings noch beim WERK steht, dann kannst die Sache mit dem Leihwagen usw. anbringen. Aber da schon vorab, wie bei längerer Reparatur auch: einen PKW zur Verfügung stellen, da darfst nicht erwarten und schon gar nicht drauf pochen, daß das z.B. ein SUV wäre, weil du einen SUV gekauft hast. Dafür natürlich dann auch kein 45PS-Kleinwägelchen (vermutlich, ist mir noch nicht passiert)

Ich denke entscheidend ist, ob der Kaufvertrag mit der Versandbestätigung zu Stande kam oder nicht.
ich bleibe dabei: es war ein menschlicher Fehler!
wie sieht´s denn bei dir aus: hast bei deinem letzten dafür auch direkt und freiwillig gerade gestanden? :bang:
wenn du das Teil wirklich zu diesem Zeitpunkt kaufen wolltest, dann nimm doch die 10% an, ist dann immer noch günstiger - oder du schwatzt mit t oder MS und fragst was die dir als Preis anbieten...warum kommt mir gerade so ein "yey, ich kauf´s für 66% off und verkauf es für 30% off, hab ich gut Reibach gemacht" in den Kopf? schätze hat nichts mit dir zu tun, aber irgendwas muß meine graue Masse daoben getriggert haben 🤔
 
Eine rechtlich bindende Versandbestätigung gilt erst mit der Übergabe der Sendung an das Versandunternehmen.

Die Frage ist also, gibt es eine Versandnummer und wurde das Paket von dem Versandunternehmen übernommen oder eben nicht?

Die Sache mit einer Art Vorab-Versandbestätigung machen einige Unternehemen um Schnelligkeit heucheln zu können.
Ist aber nicht mehr als ein leerer Schrieb, solange eben die Ware nicht an den Spediteur übergeben wurde.

Wenn also keine Versandnummer vorliegt ist eben auch noch kein Kaufvertrag erfüllt.
 
enn versendet wurde, ist die Sache klar. Wenn nicht, kann man es auch anders sehen:
openJur
nur zur Erinnerung, auch wenn heute schon Dienstag ist, aber dieser Riesenfehler ist am SONNTAG passiert, da sass niemand im Lager und Pakete gepackt - evtl. ist die automatische Versandbestätigung falsch eingestellt oder zusammen mit dem 66%-Befehl eingeschaltet worden, only NI knows!

ich zitiere mal gerade mich selbst:
aber drüber zu diskutieren bringt ja jetzt wenig bis gar nichts, denn NI hat die Aktion gestoppt, hat kundgetan daß HW nicht ausgeliefert wird und ob man sich dann wirklich den Stress einer Klage antun sollte, wegen eines MIDI-Keyboards, sei mal dahingestellt

:bhug:
 
öhm, soll der dir das nach Hause bringen?
Ich hab z.B. grade ein Auto gekauft, das steht aber noch beim Händler weil eine AHK nachgerüstet wird. So war das gemeint...
dein Problem, er hat dich nicht dazu gezwungen. Und bevor du das Argument Geld bringst: der Händler hat nichts mit deinen Ersparnissen zu tun

Wenn mir nachweislich dadurch ein Nachteil enstanden ist, müsste der Händler mir Schadensersatz leisten. So sehe ich das zumindest aber ich bin ja kein Richter.
wie sieht´s denn bei dir aus: hast bei deinem letzten dafür auch direkt und freiwillig gerade gestanden? :bang:
Natürlich, so wurde ich erzogen.

wenn du das Teil wirklich zu diesem Zeitpunkt kaufen wolltest, dann nimm doch die 10% an, ist dann immer noch günstiger - oder du schwatzt mit t oder MS und fragst was die dir als Preis anbieten...warum kommt mir gerade so ein "yey, ich kauf´s für 66% off und verkauf es für 30% off, hab ich gut Reibach gemacht" in den Kopf?

Ich suche wirklich grade eine 88er Tastatur. Das S88MK2 finde ich überteuert aber zu diesem Sale Preis hätte ich es genommen. Zum "Normalpreis" oder auch 10% drunter würde ich das niemals kaufen.
 
Ich erinnere mich an lebhafte Diskussionen beim kleinen BGB-Schein (Paragraph 119):

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Insofern meine persönliche und unqualifizierte Meinung als juristisch unerfahrener Laie:
NI kommt da wieder raus.
 
Insofern meine persönliche und unqualifizierte Meinung als juristisch unerfahrener Laie:
NI kommt da wieder raus.

Das wäre so, wenn sie nicht nachträglich noch eine Versandbestätigung verschickt hätten. Automation dürfte (wie in anderen Fällen) keinen Grund darstellen. Aber ich bin auch nur Laie...

Aber natürlich ist NI damit wieder raus, weil kein Mensch wegen sowas ein Fass aufmacht und zum Anwalt geht.
 

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