Native Instruments Sale - Fehler (BEENDET)

  • Ersteller Deathofsincerity
  • Erstellt am
Das wäre so, wenn sie nicht nachträglich noch eine Versandbestätigung verschickt hätten. Automation dürfte (wie in anderen Fällen) keinen Grund darstellen. Aber ich bin auch nur Laie...
Es ist eine Vorabversandbestätigung. Die ist im Prinzip gar nichts wert.
Der Kunde hat davon letztlich nur eine Zwischeninfo, das soweit alles OK ist und die Sendung in den Versand geht.
Heißt also, der Versandauftrag wurde ins interne Versandzentrum/Lager übergeben, aber eben nicht an z.B. DHL/GLS.

Eine echte Versandbestätigung würde eine Versandnummer beeinhalten, da NI versichert versendet. Wenn du also keine Versandnummer hast und davon geh ich an einem Sonntag aus, ist hier auch rechtlich nichts zu machen.
 
@OlyPan es hat keinen Sinn, demSound geht´s doch nur darum, daß er sein 88er nicht für nen Schnäppchen-Preis bekommt oder um´s Trollen oder sogar um Beides 🤔
 
Mal abgesehen davon dass ich diese Diskussion sehr fragwürdig finde, ist es bei offensichtlichen Fehlern geregelt.


 
Letztlich ist es eine Auslegungsfrage, zu welchem Zeitpunkt jeweils Willenserklärungen vorliegen und ein Vertrag zustande kommt. Bei der Auslegung der Willenserklärungen kann man mitunter auch Regelungen in den AGB heranziehen. In den AGB von NI ist unter § 2 Nr. 1 zu lesen:

"Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden und den Versand an den Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Versandbestätigung bestätigen. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit dem Erhalt der Ware zustande."

Es muss also versendet und der Versand bestätigt sein. Die Bestätigung allein soll offenbar nicht reichen. Wenn da jetzt was anderes drin gestanden hätte, hätte man sich überlegen können, ob da ein Vertrag zustande gekommen ist. So würde ich sagen: keine Chance. Und dann kommt es auch noch nicht mal auf eine Irrtumsanfechtung an. Da würde NI wahrscheinlich auch einfach ein "Vertippen" behaupten und wäre mit einem Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) aus dem Schneider. Daher vorhin meine Frage, ob NI noch etwas danach geschrieben hat. Das wäre dann die Anfechtungserklärung im Sinne von § 143 BGB und unverzüglich (§ 121 BGB) wäre sie auch.

Kurzum: Ein Aufstand deshalb wird sich nicht lohnen.
 
"Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden und den Versand an den Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Versandbestätigung bestätigen."
 
demSound geht´s doch nur darum, daß er sein 88er nicht für nen Schnäppchen-Preis bekommt
Natürlich wodrum denn sonst? Ich hatte aber auch ganz am Anfang schon geschrieben, dass ich mich da nicht weiter drum kümmern werde. Was jetzt an so eine (grundsätzlichen) Diskussion "Getrolle" sein soll, verstehe ich nicht. Mich interessieren solche rechtlichen Dinge einfach und ich habe auch schon wieder etwas gelernt aus den Antworten der anderen Teilnehmern. Dafür ist ein Forum doch da...
 
Natürlich wodrum denn sonst? Ich hatte aber auch ganz am Anfang schon geschrieben, dass ich mich da nicht weiter drum kümmern werde. Was jetzt an so eine (grundsätzlichen) Diskussion "Getrolle" sein soll, verstehe ich nicht. Mich interessieren solche rechtlichen Dinge einfach und ich habe auch schon wieder etwas gelernt aus den Antworten der anderen Teilnehmern. Dafür ist ein Forum doch da...

Da bin ich bei dir. Auch wenn Rechtsfragen hier natürlich nicht das Kerngeschäft sind, ist genau für sowas ja ein Forum da. Außerdem ist der "Sonderverkauf" ja durch, deshalb darf es doch jetzt ein wenig mehr Offtopic sein (wobei das Ganze ja doch noch sehr zum Thema gehört finde ich).
 
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden und den Versand an den Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Versandbestätigung bestätigen. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit dem Erhalt der Ware zustande.

Das ist mindestens redaktionell ungünstig gelöst. Ich kann natürlich verstehen, dass sie den Vertrag erst mit Versand zustande kommen lassen wollen, um ggf. etwaige Warenwirtschaftsprobleme nicht tragen zu müssen. Dann ist aber die Bestätigung redundant, da sie es ja offenbar schwerpunktmässig auf den Versand aka "Ware iz da" ankommen lassen wollen.

Dass der KV dann mit Warenerhalt zustande kommt, ist m.E. Quatsch, weil er ja schon mit Versand zustande kam. Ich glaube, hier hat man versucht zwei Welten, digitale Bestellung und Warenversand zu fusionieren, was in die Hose ging. Ich kenne es, dass oft den Geschäftsführen zu viele "Worte" in den AGB sind (im Grunde dem Rückgrat des Business) und dann gerne mal sinnbefreit gekürzt wird.
 
"Mausgerutscht", man kennt das. Der Streitwert is lapidar, zumal jedem auch noch 10% für zukünftige Käufe gutgeschrieben wurde. Für sowas ein Fass aufzumachen ist Vergeudung von Energie und Ressourcen. War eine schöne Episode im Web, eine kleine Geschichte zum Weitererzählen, mehr aber auch nicht.
 
Komplete Kontroll S88 MK2 Native Instruments Store = 1099 Euro

Komplete Kontrol S88 MK2 bei Thomann & co = 888 Euro
dann musst du halt den TRAKTOR X1 Mk3 kaufen, da würdest dann sparen
aber gibt halt immer wieder Leute wenn man denen in die Hand sche!sst sagen "hast den kleinen Finger nicht getroffen" 👎
motzen um des Motzens Willen
 
Leider auch bisschen OT:
Der Mitarbeiter, der es da bei NI versemmelt hat, kann einem leid tun.
Muss der nicht sogar (neben Rauswurf) noch mit finanziellen Konsequenzen rechnen?
Weiss jemand, wie sowas läuft?
 
Leider auch bisschen OT:
Der Mitarbeiter, der es da bei NI versemmelt hat, kann einem leid tun.

Ich stelle erstmal in Frage, ob es denn der Fehler eines einzelnen Mitarbeiters war.
Haben sich NI denn schon mal spezifisch zur Ursache des Fehlers geäußert?

Muss der nicht sogar (neben Rauswurf) noch mit finanziellen Konsequenzen rechnen?
Weiss jemand, wie sowas läuft?

Naja, meine Vermutung ist, dass ein Fehler erstmal nicht unbedingt die Auflösung eines Arbeitsvertrages zur Folge hat oder haben darf. Eventuelle finanzielle Konsequenzen haben, zumindest in Deutschland, mit der Haftpflichtversicherung zu tun. Und da wird zwischen Beruf und Privat unterschieden.
Wie eine Firma jetzt reagiert ist natürlich eine andere Frage. Wann und ob die einen rauskanten können oder nicht, ist mir nicht bekannt.
 
  • Danke
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Wir sind alle Menschen und machen Fehler. Und nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ein Rauswurf dürfte nur bei vorsätzlichem Handeln möglich sein. Wieviel Ärger dieser Mitarbeiter (wenn es denn nur einer zu verantworten hat) tatsächlich bekommen hat, hängt stark vom Chef oder Firmenboss ab.
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber ein Rauswurf dürfte nur bei vorsätzlichem Handeln möglich sein.

Ein Rauswurf, alias außerordentliche und fristlose Kündigung ist grundsätzlich bei allen erheblichen Verstößen gegen den Arbeitsvertrag möglich. Was erheblich ist, entscheidet der Einzelfall, insbeasondere die vertraglichen Regelungen und die konkreten Umstände / Verhalten.

Im Zweifel kann auch sogar (leicht) fahrlässiges Verhalten zu einer außerordentlichen Kündigung führen, aber idR nur dann, wenn der ArbG darlegen kann, dass die weitere Beschäftigung des Angestellten nicht zumutbar ist, z.B. wegen nachhaltiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses.

Letzteres wird allerdings bei einem ersten Fall und leichter Fahrlässigkeit zB nicht so gut zu argumentieren sein.
 
  • Danke
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Ich hab mal vor vielen Jahren bei meinem AG (amerikan. Firma) mit Photoshop unseren in Bau befindlichen Neubau unter Wasser gesetzt. War sehr überzeugend, vor allem, weil ich als Webmaster der offiziellen deutschen Webseite die Fotos auch noch online gestellt hatte. Ich fand´s witzig, mein amerikanischer AG nicht. War von Seiten der Amis ein mega Rauch in der Bude. Viele Jahre später habe ich dann ein Abfindungsprogramm mitgenommen, das einfach unverschämt hoch war. Späte Gage für einen Künstler :smil451c7211b9e19:
Moral von der G´schicht: nicht jeder Schnitzer führt zur Verbannung. Im Endeffekt war der Werbeeffekt für NI der Hammer. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
 
Danke Euch.
 
Meine Frage steht trotzdem immernoch im Raum.
Haben NI bekannt gegeben, was genau der Fehler war?
 

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