Name Justin Bieber verwenden?

  • Ersteller dopebeats
  • Erstellt am
Das denke ich nämlich auch.
Wäre ja dasselbe, wenn jemand der Justin Bieber heisst und zB 30 Jahre alt ist den US-Sänger verklagt, weil er früher Justin Bieber geheissen hat oder irre ich mich da.
 



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Ich denke (als Laie), mann muss einfach zwischen "Namen" und "Marke" differenzieren.
Und wie das in der Rechtsprechung gehandhabt wird, dürfte sich von Land zu Land drastisch unterscheiden.

Wenn einer unter dem Namen "Justin Bieber" in den Staaten Scheiben verkaufen will, und nur irgendeinen Ägyptischen Passierschein zu bieten hat, dürfte es schwierig werden.
 
Ich denke, es ist wichtig, dass keine Verwechslungsgefahr bestehen darf.

Das Ganze erinnert mich übrigens auch an den Rechtsstreit zur Frage, wer sich "Der Wendler" nennen darf!
 
Der Begriff Namensrecht erfasst nicht nur das Recht den eigenen Namen als natürliche oder juristische Person zu führen. Vom Namensrecht umfasst ist auch der Schutz gegen den unbefugten Gebrauch des Namens. Aus dem Namensrecht kann außergerichtlich und gerichtlich vorgegangen.

Schutz kann beansprucht werden für den Namen einer natürlichen Person, für Berufs- oder Künstlernamen, das Pseudonym, juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sowie für Geschäftsbezeichnungen und Kennzeichen.

Wird begehrt den eigenen Namen schützen zu lassen, so kann dies durch Eintragung einer Marke erfolgen. Der Name einer Firma, eines Unternehmens oder eines Produktes kann für bestimmte Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichen Klassen beim deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) oder im Falle einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien eingetragen werden. Der Schutz für den Namen kann durch Eintragung einer Wortmarke oder Wort-/Bildmarke (Logo) erlangt werden.

z.B. auch hier:

Abmahnungen für Domain-Namen

Will man eine eigene Website oder ein Blog online stellen, muss man sich zuerst einen geeigneten Domainnamen überlegen und registrieren. Bürgerliche Namen, Namen von Unternehmen, aber auch bekannte Pseudonyme sind dabei vom Namensrecht geschützt. Vor allem bei der Verwendung von Prominentennamen gilt höchste Vorsicht. Wer nicht Justin Bieber heißt, sollte auch einen solchen Domainnamen nicht wählen. Ebenfalls kritisch, dabei aber rechtlich weitgehend ungeklärt, ist, wenn man an diese Domain einen Zusatz wie justin-bieber-frisur.com anfügt. Aber auch hier sollte man vorsichtig sein. Im Zweifel könnte das Management von Justin Bieber eine Verwechslungsgefahr und einen Rechtsverstoß wittern, da möglicherweise ungefragt mit dem Namen ein Vorteil für die fremde Website erreicht werden könnte.

Haben verschiedene Personen den gleichen Namen, so gilt, dass der, der als erstes die Webadresse, etwa fridolinmueller.de, registriert hat, diese auch nutzen darf. Das nennt man Prioritätsprinzip. In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen davon geben. Geht es um gleichlautende Unternehmensnamen, so muss geprüft werden, wem nach dem Wettbewerbsrecht, dem Marken- oder Namensrecht das bessere Recht zukommt. Kollidieren die Interessen einer Privatperson und eines Unternehmens mit gleichem Namen, so ist im Einzelfall zu entscheiden. Im Fall der Domain krupp.de oder bei shell.de haben die Gerichte entschieden, dass den bekannten Unternehmen jeweils Vorrang zu gewähren ist. Auch bei Städte- oder Behördennamen haben private Nutzer meist das Nachsehen. Grundsätzlich bemisst sich die Berechtigung nach dem persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse einer Person oder eines Unternehmens an einem Domainnamen. Liegt eine ungerechtfertigte Reservierung vor, hat also eine andere Person, Institution oder ein Unternehmen ein besseres Recht, so kann dieser Berechtigte die Löschung verlangen.
 
Sagen wir mal so: Keine Marke kann einem das Namensrecht streitig machen. Den bürgerlichen Namen darf man immer verwenden.

Aber das Namensrecht schlägt nicht immer die Marke. Oben wurde ja das Wendler-Urteil angeführt. Da musste der echte, unbekannte Sänger Wendler die eingetragene Marke "Der Wendler" löschen lassen, während der unechte, bekannte Sänger Wendler (bürgerlicher Name Pobe... - nee, Skowronek...) sich weiterhin "Der Wendler" (eingetragene Marke seit 1998) nennen darf.

Aber seinen Namen musste er natürlich nicht aufgeben. ;)
 
Sagen wir mal so: Keine Marke kann einem das Namensrecht streitig machen. Den bürgerlichen Namen darf man immer verwenden.

Aber das Namensrecht schlägt nicht immer die Marke. Oben wurde ja das Wendler-Urteil angeführt. Da musste der echte, unbekannte Sänger Wendler die eingetragene Marke "Der Wendler" löschen lassen, während der unechte, bekannte Sänger Wendler (bürgerlicher Name Pobe... - nee, Skowronek...) sich weiterhin "Der Wendler" (eingetragene Marke seit 1998) nennen darf.

Aber seinen Namen musste er natürlich nicht aufgeben.

Natürlich nicht, aber seinen Namen als Markennamen verwenden (auch wenn er lt. Geburtsurkunde so heisst), wird nicht möglich sein. Wenn es den gleichen Namen schon lange als Markenzeichen gibt, wie eben z.B. den Bieber, hat man wohl schlechte Karten oder eine Menge Geld und lässt sich auf einen Rechtsstreit ein der sicherlich in die Hose geht.
 
Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann. :D
 
Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann. :D

Googel mal nach Michael und Frank Wendler. ;-)
 
Moin.

Wenn du einfach das e in bieber weck lässt oder aus dem u in justin nen a machst, wirst du mit sicherheit keine Probleme bekommen.

Gruss Primo
 
Schastin Biwa
 
Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann. :D

Googel mal nach Michael und Frank Wendler. ;-)

Hier wird Frank Wendler aber nicht verboten als Frank Wendler aufzutreten. Der hat probiert aus der Bekanntschaft seines erfolgreicheren Kollegen Profit zu schlagen.
 
Wieso will man überhaupt diesen Namen verwenden?
Der is doch nu schon besudelt. Ich würde mich ja fast schämen, wenn ich so heißen würde.
 
Aber umgekehrt müsste man doch Schmerzensgeld erhalten.
Denn wenn man mit DEM verglichen würde.
Obwohl man so heisst.
Muss wohl schon weh tun ?

fredy merkur
 
Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann. :D

Hier unterscheiden die Gerichte inwieweit sich die Markeninhaber (Namensinhaber) mit den Branchen gleichen. Wenn Du heute als Sänger mit dem Namen Udo Lindenberg ne CD veröffentlichen willst, wirst Du es nicht schaffen, auch wenn Du wirklich diesen Namen hast. Hier gehen Gerichte meist davon aus, dass du dir Vorteile durch die Bekanntheit des Namens verschaffen willst. Aber wäre sicher interessant ob nach Deiner Meinung ein zweiter Udo Lindenberg CD´s veröffentlichen darf?
 
@equivocal: Hast Du immer noch nicht den Unterschied zwischen Marke und Namensrecht verstanden?

Wenn einer als Sänger sich einen Künstlernamen ausgedacht und den als Marke eingetragen hat, darf sich kein anderer denselben Künstlernamen ausdenken und den als Marke verwenden.

Wenn ein Sänger zufällig genauso heißt wie der als Marke eingetragene Künstlername eines anderen Sängers, dann darf der Sänger (der wirklich so heißt) unter seinem bürgerlichen Namen sehr wohl als Sänger auftreten! Auch dem Frank Wendler wurde das nicht untersagt.

@vicinity: Woher nimmst Du eigentlich Deine Vermutungen? "hier gehen Gerichte meist davon aus.... auch wenn Du wirklich so heißt" Das ist keine fachliche Argumentation, das ist nur blabla. Heiße Luft. Durch Wiederholungen wird das nicht qualifizierter. Sag lieber mal ein schlagendes Argument, warum ein absolutes Recht bloß wegen einer blöden Marke nicht mehr ausgeübt werden dürfte.


Rein praktisch gesehen würde ich mich ggf. auch lieber umtaufen lassen, als als Justin Bieber durch die Welt laufen zu müssen. :D
 
Wenn einer als Sänger sich einen Künstlernamen ausgedacht und den als Marke eingetragen hat, darf sich kein anderer denselben Künstlernamen ausdenken und den als Marke verwenden.

Wo steht das? Gibt es denn von Deinen Ansichtspunkten schon Urteile?

Bei Frank Wendler ging es um "Der Wendler" und nicht um seinen eigenen Namen lt. Geburtsurkunde. Bei z.B. Udo Lindenberg um den vollen Namen der genauso bereits seit vielen Jahren erfolgreich auf dem Markt ist.
 
Lies mal in einem beliebigen BGB-Kommentar über § 12. Dann frage Dich mal, was das für ein seltsames Rechtssystem sein müsste, wenn Dir die Benutzung Deines eigenen, Dir von Geburt gegebenen Namens verboten würde. Und dann kannst Du Dich wieder melden.

Dass 2 Marken sich gegenseitig ausschließen, habe ich nie bestritten. Das ist ja normal. Ich schreibe hier ausschließlich über das Verhältnis Marke - Namensrecht, weil 1 Seite vorher jemand genau danach gefragt hatte, was ist, wenn jemand wirklich so heißt wie ein Künstler-Pseudonym. Also lass uns das bitte auch sauber auseinanderhalten.
 

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