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Meinst Du den Namen von diesem Justin Bieber:
http://www.facebook.com/photo.php?fbid=10151364821942523
Sagen wir mal so: Keine Marke kann einem das Namensrecht streitig machen. Den bürgerlichen Namen darf man immer verwenden.
Aber das Namensrecht schlägt nicht immer die Marke. Oben wurde ja das Wendler-Urteil angeführt. Da musste der echte, unbekannte Sänger Wendler die eingetragene Marke "Der Wendler" löschen lassen, während der unechte, bekannte Sänger Wendler (bürgerlicher Name Pobe... - nee, Skowronek...) sich weiterhin "Der Wendler" (eingetragene Marke seit 1998) nennen darf.
Aber seinen Namen musste er natürlich nicht aufgeben.
Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann.![]()

Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann.![]()
Googel mal nach Michael und Frank Wendler.![]()
Mein Reden.Wieso will man überhaupt diesen Namen verwenden?
Der is doch nu schon besudelt. Ich würde mich ja fast schämen, wenn ich so heißen würde.

Mein Reden.Wieso will man überhaupt diesen Namen verwenden?
Der is doch nu schon besudelt. Ich würde mich ja fast schämen, wenn ich so heißen würde.![]()

Ach ja? Zeig mir bitte mal ein Urteil, in dem eine Marke einen bürgerlichen Namen schlägt und einem Künstler untersagt wird, unter seinem bürgerlichen Namen aufzutreten. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber nur dann.![]()
Wenn einer als Sänger sich einen Künstlernamen ausgedacht und den als Marke eingetragen hat, darf sich kein anderer denselben Künstlernamen ausdenken und den als Marke verwenden.