Name Justin Bieber verwenden?

  • Ersteller dopebeats
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Lies mal in einem beliebigen BGB-Kommentar über § 12. Dann frage Dich mal, was das für ein seltsames Rechtssystem sein müsste, wenn Dir die Benutzung Deines eigenen, Dir von Geburt gegebenen Namens verboten würde. Und dann kannst Du Dich wieder melden.

Erstens verstehe ich nicht warum Du hier so pampig bist. Ich habe nicht behauptet dass man sich umtaufen lassen muss wenn man auch Udo Lindenberg heisst und mit Musik die Bühnen der Welt erobern will oder? Ich habe nur gesagt dass im Falle eines Namensstreites der frühere und erfolgreichere Namensinhaber davon ausgehen kann, das man sich Vorteile durch diesen verschaffen möchte. Wenn man das nicht vor hat, könnte man ja dann auch einen anderen Künstlernamen verwenden.
 
Wohl eher der frühere -- Beispiel: blink -> blink-182 *klugscheiß* ;) :D
 
@Vicinity: Warum soll der zweite Udo sich irgendeinen Künstlernamen ausdenken, wenn er unter seinem bürgerlichen Namen auftreten möchte? Und meinst Du wirklich, der erste Udo könnte dem zweiten untersagen, unter seinem echten Namen aufzutreten?

Um diese Frage geht es. Das war sinngemäß die letzte, die hier gestellt und diskutiert wurde. Ich habe dazu eine Meinung und diese begründet. Du schreibst teilweise etwas anderes, begründest dies nur mit Wischiwaschi-Gerichtsblabla, weichst dann aus und schleichst wie die Katze um den Brei herum, und da das wiederholt wurde, nervte mich das langsam.

Aber wenn es jetzt nicht mehr um Antworten, sondern um Kaffeekränzchen geht, auch gut. Ich hole mir jetzt einen Pott. Und bin froh, dass ich weder Bieber (gibts da nicht auch ne Bettwäsche? ) noch Lindenberg heiße. Nix für ungut.
 
Ich kann das jetzt nur mal an unserem Beispiel schildern:

Wir betreiben auch ein Fotostudio mit dem Namen Oberland (benannt nach der Region hier). Dieses Studio gibt es seit 7 Jahren. Im letzten Jahr hat ein Mitbewerber in einem 30km entfernten Ort gedacht, er müsse sich auch so nennen. Dieser heißt mit Nachnamen Oberland. Er ließ sich auch eine Domain reservieren mit der Endung .net da ja die.de bereits von uns verwendet wird. Hat er auch bei der Denic Reservierung gesehen. Wir haben durch die längere Verwendung des Namens und unseres Ladengeschäftes den Rechtsstreit gewonnen obwohl unser Betrieb nur nach der Region benannt ist der Gegner aber mit Namen so heißt. Das Gericht begründete dies mit der Bekanntheit unseres Studios und den 7 Jahren seit Eröffnung. Es ging davon aus dass eine hohe Verwechslungsgefahr besteht und der Gegner sich einen finanziellen Vorteil durch die Verwendung des Namens verschaffen wollte. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Entschädigung, Unterlassung... zu Lasten des Gegners.
 
Der Fall betrifft die Frage, wer welche domain benutzen darf. Da kenne ich mich weniger aus, vermute deshalb nur, dass es wie bei Marken um Kriterien wie Branche, Bekanntheitsgrad, Verwechslungsgefahr und Dauer der Marktpräsenz geht. Auch vermute ich, dass Dein Gegner nicht in ein Handelsregister eingetragen ist und sich eine Firma ausgedacht hat, in welcher sein Name nur ein Bestandteil ist, es letztlich auch bei ihm eher um eine Marke ging und die domain deshalb Euch gehörte. Aber es würde mich schon interessieren, wie das Gericht das wirklich begründet hat.
 
Nein es ging nicht nur um die Domain sondern auch um den Firmennamen, Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen von Bildmaterial usw. ... das volle Programm.

Handelsregister, Patentamt usw. wären nur von Wichtigkeit wenn er bereits vor uns den Namen genutzt hätte. Dies hat er nicht und konnte auch nicht beweisen, dass er länger den Namen länger als wir benutzt hat. Wir betreiben die Domain und den Laden (nachweislich) seit 2007. Somit besteht eine enorme Verwechslungsgefahr was sich der Gegner auch zu nutzen gemacht hat. Wenn der Gegner z.B. eine Elektrofirma hätte, dann würde er den Namen weiter behalten können, weil weder eine Verwechslungsgefahr bestünde, noch ein finanzieller Vorteil. Also es kommt schon auf die Branchengleichheit an. Wo kein Kläger da kein Richter sagt man doch so schön.
 
Nein es ging nicht nur um die Domain sondern auch um den Firmennamen, Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen von Bildmaterial usw. ... das volle Programm.

Wenn Du schreibst "Firmennamen" usw., dann scheint es wohl um einen Markenstreit gegangen zu sein. Das hat mit dem Namensrecht (also dem Recht des bürgerlichen Namens) dann rechtlich nichts zu tun.
 
Ja bei uns ist es der Firmenname und beim Gegner war es der bürgerliche Name. Also konnte er seine Firma nicht unter seinem bürgerlichen Namen weiter betreiben.
 

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Wie wäre Djustin Beaver?

...hat dann auch noch so eine schlüpfrige Anspielung auf die Doppeldeutigkeit des Wortes "Beaver" ... ;-)
 
"Fast im Biber" ist doch auch nett.
smil451c7211b9e19.gif
 
ich schätze mal, wenn es sich um eindeutige Künstlernamen handelt, dann sollte man davon keine "Kopie" erstellen, auch nicht mit anderer Musikrichtung
vielmehr sollte man dem "neuen" Künstler empfehlen sich einen Künstlernamen zuzulegen

Das sollte der Punkt sein. Gehe den Streitereien aus dem Weg, leg es nicht darauf an. Lass dein Projekt durch entsprechende Qualität überzeugen. Zwinge dich nicht deinen echten, aber absolut uneindeutigen Namen zu verwenden.

Dein Freund wird, bis auf eine kleine Chance auf ein bisschen Aufmerksamkeit und die große Chance auf viel Ärger nichts davon haben. Wie dann eventuelle rechtliche Streitereien ausgehen könnten, spielt dann eigentlich auch nur eine untergeordnete Rolle.
 
Ein Künstler ist zunächst mal Freiberufler und kann als solcher selbstverständlich immer mit seinem vollen Familiennamen auftreten und arbeiten. Gründet er dann eine Firma bzw. betreibt ein Gewerbe sieht das wieder anders aus. Die Firma arbeitet dann halt mit dem Künstler XY.

http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Jackson_(Autor)
http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Jackson
http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Gregory_Jackson

Letzterer nannte sich dann aus eigenem Antrieb um. Ich persönlich möchte eigentlich auch nicht mit Justin Bieber verwechselt werden. Stellt euch mal vor, ihr gebt ein Konzert und dann kommt die Bieber-Fanschar und bepinkelt sich in der ersten Reihe vor Aufregung. Pfui Deibel. *g*
 
denke mal eine ganz Armade von Anwälten wird dich dann verfolgen....übrigends gabs das schon mal, hab da was dunkel in Erinnerung. Der Künstler hatte seinen eigenen Namen benutzt, der der gleiche war wie ein Künstlernamen von einem (bekannten) Künstler und hatte damit nur Ärger....
 
Doof ist es aber wenn man Justin Bieber heißt und keine Lust auf einen komischen Nickname hat...aber rein rechtlich sind also normale Vor- und Nachnamen geschützt!?

Finde ich schwer zu glauben, da ja Song Titel auch nicht geschützt sind.

Als kleines etwas entfernteres Beispiel: die Firma Games Workshop (bekannt aus Rollenspielen und Tabletops) wollten die Nutzung des Begriffes "Space Marine" verbieten und haben es NICHT geschafft da es ein allgemeiner Begriff ist.

So dürfte es doch auch bei normalen Vor- und Nachnahmen sein wenn man die Schrift/Logo anders gestaltet.
 
Hab ne Antwort vom Patentamt bekommen:

danke für Ihre Anfrage.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Eintragungsbehörde, d.h. es entscheidet über die Vergabe von gewerblichen Schutzrechten, u.a. von Markenrechten. Mögliche Rechtsverletzungen sind allerdings Privatrecht, das nicht zum Aufgabengebiet des DPMA zählt.

Deshalb kann ich Ihnen nur folgende allgemeine Auskunft geben:
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer seines Markenrechts kann der Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.

Ob Sie konkret Rechte anderer verletzen, ist eine privatrechtliche Angelegenheit und würde im Rahmen eines Klageverfahrens geklärt werden.

Evtl. hilft Ihnen eine kostenlose Erfinderberatung weiter, die auch in Markenangelegenheiten angeboten wird. Diese Beratungen erhalten Sie in den unter folgendem Link angegebenen Kammern und Patentinformationszentren. Hier sind auch die genauen Adressen und Termine angegeben: http://www.patentanwaltskammer.de/index.html (Kammer > Erfinderberatung). Sie haben dort Gelegenheit, zusammen mit einem Patentanwalt eine Strategie für die weitere Vorgehensweise zu entwickeln.
 
Nein es ging nicht nur um die Domain sondern auch um den Firmennamen, Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen von Bildmaterial usw. ... das volle Programm.

Wenn Du schreibst "Firmennamen" usw., dann scheint es wohl um einen Markenstreit gegangen zu sein. Das hat mit dem Namensrecht (also dem Recht des bürgerlichen Namens) dann rechtlich nichts zu tun.


Ist es nicht so, dass sich die Streitpateien in solchen Fällen irgendwie pragmatisch einigen?

Mal theoretisch:

Der "neue" Udo Lindenberg schreibt auf seine Platte einfach nur Udo L. vorne drauf und in den Autorencredits steht dann der volle Name, weil der Gute einfach so heißt.
Man bedenke: Markennamen können im Gegensatz zu Urheberrechten praktisch beliebig verlängert werden. Wie lange würde es dauern, bis alle gebräuchlichen englischen Vor/Familiennamen verbraucht sind?

Eigentlich sind schon generische Bandnamen wie etwa "Metallica" problematisch.

Ähnlich ist es mit Song-Titeln. Niemand kann mir verbieten, einen meiner Songs "Seek and destroy" oder "Escape" zu nennen. Selbst weniger allgemein gehaltene Namen wären kaum zu monopolisieren. Beispiel: "For whom the bell tolls". Wer wäre hier eigentlich zuständig: der Verleger von Hemmingway oder die Anwälte von Metallica?

Sehr schön auch Begriffe, die in verschiedenen Zusammenhängen verwendet werden und jeweils unterschiedliche Sachen bedeuten. "Dune" wäre ein sehr schönes Beispiel, "Thunder Struck" ein anderes und dann gibt es noch Iron Man (Comic oder Song oder einfach ein eisener Mann?) oder auch "Star Wars" (Film oder Rüstungsprogramm?)

In kurz: beim Ausdenken von Bandname oder Künstlername wäre ich vorsichtig, meinen eigenen Namen würde ich aber auf Deubel komm raus behalten - vernünftige Kompromisse wie ein Kürzel zwischen Vor- und Familienname nicht ausgeschlossen. Bei Songtiteln schon weniger, wenn überhaupt. Wenn ich mal ein Stück "Raging Star Wars" oder "The Man of Iron" nennen will, werde ich das machen....
 
Wie wäre es denn einfach mit "Künstler ohnen Namen" in Anlehnung an die "Band ohne Namen", vormals "Die HUK-Coburg"... äh nee..."Die Allianz"?

Warum überhaupt durfte diese Band den Namen seinerzeit nicht mehr verwenden? Es bestand doch überhaupt keine Verwechslungsgefahr bei den Sparten "Musik" und "Versicherung".

Abgesehen davon ist "Allianz" doch ein gewöhnliches Wort der deutschen Sprache und laut Duden ein Synonym für "Bündnis, Vereinigung, Gemeinschaft".

Und wer sind denn dann eigentlich "Die Alliierten"? Die verbündeten Großmächte des 2. Weltkrieges oder doch eher die versicherten Kunden der "Allianz"?

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