Musiker die Coversongs aufnehmen?

  • Ersteller jamincurl
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Der Künstler kann nur dann widersprechen (das muss er dann vor Gericht tun), wenn das Werk eine Entstellung wäre. Ansonsten ist das nicht möglich.

Nein. Der Künstler kann auch dann widersprechen, wenn das Werk für einen Zweck genutzt wird oder der Künstler für etwas steht, das seiner eigenen Weltanschauung widerspricht!

Kein Musiker muss seine Musik z.B. von rechten Bands und so in einem falschen Zusammenhang spielen lassen. Beispiele sind "Angie" von den Stones, oder auch "Bruttosozialprodukt" von Geier Sturzflug, das die FDP als Wahlkampfsong spielen wollten.

Das kann allerdings nur der Künstler! Nicht der Rechteinhaber.
Beim Beispiel McCartney war Michael Jackson der Rechteinhaber. Er hätte das nicht verhindern können.
 
@Amaros: Der Unterschied zwischen Cover und Bearbeitung ist hinlänglich bekannt. Aber kennst Du den Unterschied zwischen Gema-Musik und "allgemeiner", also Nicht-Gema-Musik?

Nur weil Du mit etwas zu tun hast, heißt das nicht, dass Du die Weisheit mit den Löffeln gefressen hast. Du schreibst viel Richtiges, im selben Atemzug aber auch manches Falsche. Das letzte Mal war das die Sache mit dem deutschen Gerichtsstand und den italienischen Urheberrechtsverletzern. Da hast Du auch erst superschlau getan, aber seit Du auf die EuGVVO hingewiesen wurderst, herrscht Funkstille.

Im Studium haben wir gelernt, dass Fachdiskussionen nie mit Hinweisen darauf geführt werden sollten, wie toll man sich irgendwo auskennt, sondern stets mit fachlichen und sachlichen Argumenten. Also nenne mir klipp und klar die Rechtsgrundlage, aus welcher sich für jedwedes Musikmaterial ergeben soll, dass der Urheber gezwungen ist, Cover von beliebigen Leuten zu dulden, und ich lasse mich gerne belehren. Aber komme mir nicht mit Gema-Material, da sind wir uns einig.
 
Aber komme mir nicht mit Gema-Material, da sind wir uns einig.

Und ich bin mir immer noch sicher, dass man sich selbst als GEMA-Mitglied nicht alles gefallen lassen muss . . .
 
Entschuldige, aber das ist doch wohl eine Entstellung.
Du vermischt hier Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Der Künstler hat kein Urheberrecht, nur ein Leistungsschutzrecht. Wird dagegen verstoßen, kann er Einspruch erheben.

Wer das alles nicht glaubt, kann auf den Seiten 214-219 von Berndorff, Berndorff, Eigler: Musikrecht, Bergkirchen 1999 nachlesen.

Die GEMA ist nach den §§6 und 11 des Wahrnehmungsgesetzes zur Erteilung der Lizenz verpflichtet. Der Urheber hat dieses Recht an die GEMA abgetreten.

Dies gilt alles bei reinen Coverversionen, d. h. Interpretationen - nicht für die Bearbeitung!
Was eine Bearbeitung ist, regelt der §39 Abs. 2 UrhG.

Vorraussetzung ist immer, dass das Werk vorher bereits veröffentlicht wurde. Danach sind für Interpretationen des Werkes die Rechte einzuräumen, ob das dem ursprünglichen Künstler gefällt oder nicht (siehe Heino-Coverversionen). Auch das ist im UrhG geregelt. Es darf nur keine "Entstellung" stattfinden (§14 UrhG).

Und selbst bei einer Bearbeitung ist der Urheber aus der Sache raus, wenn er einen Musikverlag beauftragt hat. Dieser hat nämlich dann exklusiv die Verwertungsrechte und wird die auf Anfrage gegen Gebühr einräumen, denn so verdient der Verlag sein Geld. Der Urheber kann auch hier nicht widersprechen (S. 217 Musikrecht, s.o.).

Am Tag der Veröffentlichung von Heinos aktuellen Album und dem im Vorfeld entstandenen Wirbel, den die BILD erzeugt hat, hat sich ein weiterer Medienanwalt (Christian Solmecke) zu Wort gemeldet und Folgendes dazu gesagt:

„Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht.“
(http://www.wbs-law.de/urheberrecht/...n-den-arzten-und-rammstein-darf-er-das-34877/)

Solange Heino nicht bearbeitet, im Buch "Musikrecht" ist das schön erklärt, wann das der Fall ist, benötigt er die Zustimmung der Urheber also NICHT. Und selbst dann, wenn er bearbeitet hätte, ist es mehr als wahrscheinlich, dass die Musikverlage ihm die Rechte eingeräumt hätten. Wenn Urheber und Musikverlag nicht ein und dieselbe Person sind, hat auch der Urheber hier nichts zu melden.

Wer das alles immer noch nicht glauben möchte, kann sich meinen Fachartikel zu Heinos Version von "Junge" durchlesen, da habe ich das inkl. Zitate aus dem Urheberrecht und Kommentaren im Einzelnen erklärt (Markus Galla: "Willst Du, dass wir sterben?" in Musik & Unterricht 111, S. 6-13, Lugert 2013).

Dass dem tatsächlich so ist, zeigt, dass kein einziger Urheber, dessen Songs von Heino gecovert wurden, vor Gericht gezogen ist, denn er hätte mit großer Wahrscheinlichkeit den Kürzeren gezogen.
 
Wenn man das Urheberrecht genau auslegt, könnte bei Nicht-GEMA Mitgliedern, die aber einen Song veröffentlicht haben, sogar ebenfalls gecovert werden. Im UrhG heißt es dazu nur, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung zusteht. Diese ist dann in diesem Fall mit dem Urheber auszuhandeln. Versagen kann er aber - wie auch im Falle der GEMA - das Cover eigentlich nicht. Es ist übrigens auch gar nicht so einfach, einmal veröffentlichte Werke wieder zurück zu ziehen. Auch dazu gibt es, wenn ich mich richtig erinnere, passende Paragraphen im UrhG. Das müsste ich jetzt aber wirklich erst suchen.
 
Also nenne mir klipp und klar die Rechtsgrundlage, aus welcher sich für jedwedes Musikmaterial ergeben soll, dass der Urheber gezwungen ist, Cover von beliebigen Leuten zu dulden, und ich lasse mich gerne belehren. Aber komme mir nicht mit Gema-Material, da sind wir uns einig.

Ich hoffe, dass Dir das nun reicht. Das UrhG gilt nicht nur für GEMA-Mitglieder, sondern für alle Urheber. Die GEMA macht es Musikern nur einfacher, ihre Rechte wahrzunehmen. Und bei den meisten Cover-Versionen dürfte es sich um GEMA-Material handeln. Sonst müsste man auch nicht covern, denn man möchte ja von der Bekanntheit eines Songs partizipieren. Aber das möchte ich jetzt nicht auch noch diskutieren.
 
Das heißt:

Als GEMA-Mitglied dürfte beispielsweise die FDP einen Song von mir benutzen, auch wenn ich das nicht wollte?

Das wäre ja für mich der erste Grund, niemals in die GEMA einzutreten.

Nochmal: Ich kann mir nicht vorstellen, dass man meine Musik in einen anderen Kontext setzen darf, der meiner Weltanschauung widerspricht - nur weil ich in der GEMA bin. Das wäre ja vollkommen absurd.

Wie haben es dann McCartney und die Stones und Geier Sturzflug gemacht?
 
@Dodo I: Es gibt ein Persönlichkeitsrecht, das jeder Urheber für sein Werk selbst wahrnehmen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob er Gema-Mitglied ist oder nicht. Darauf stützen sich die Fälle, die wir hier schon genannt hatten.

@Amaros: Es geht mir nicht um eine sinnlose Materialschlacht, sondern um rechtliches Verständnis. Du wirfst mir Dinge vor, die ich nie verwechselt habe, kommst bez. meiner Aufforderung aber überhaupt nicht auf den Punkt! Das kündet m.E. nicht von tieferem Verstandnis. Was soll das? Ist mir jetzt aber auch egal. Ich werde das Thema irgendwann selbst vertiefen.
 
@Dodo I: Es gibt ein Persönlichkeitsrecht, das jeder Urheber für sein Werk selbst wahrnehmen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob er Gema-Mitglied ist oder nicht. Darauf stützen sich die Fälle, die wir hier schon genannt hatten.

Ah, OK, vielen Dank, dass Du das nochmal kurz erklärt hast
 
@EarlGrey:

Ich kann ehrlich gesagt nicht sehen, was Dir für eine Laus über die Leber gelaufen ist.
Der TE hat noch nicht einmal geschrieben, ob das Material nun GEMA-frei ist oder GEMA-pflichtig. Meine Ausführungen beziehen sich allesamt auf die entsprechenden Paragraphen des UrhG und des GEMA Wahrnehmungsvertrags und sind nachprüfbar - im Gesetz sowie in der Fachliteratur, Kommentaren zum UrhG sowie dazu bereits ergangenen Gerichtsurteilen. Alles, was ich hier behauptet habe, lässt sich also nachprüfen und wurde anhand von Fachliteratur zum Thema recherchiert bzw. persönlich u. a. bei einigen der genannten Medienanwälten erfragt.

Da Du ja Rechtsanwalt bist, muss ich Dir das ja aber wahrscheinlich auch alles nicht erklären, auch wenn das, wenn ich Google trauen darf, nicht Dein ausgewiesenes Fachgebiet ist. Ich möchte Dir auch gar nicht Deine Kompetenz absprechen, denke aber auch, dass die von mir zitierten Leute auch nicht so ganz inkompetent sind, schließlich verdienen die als Fachanwalt für Medienrecht ihr Geld damit und beraten Musiker, Urheber, Verlage etc.

Ich habe ehrlich gesagt überhaupt keine Lust, hier ständig jeden meiner Kommentare über Seiten hinweg zu rechtfertigen, nur weil Du anderer Meinung bist. Das darfst Du gerne sein. Du kannst Deine Meinung auch gerne begründen. Dann kannst Du es schließlich dem Leser überlassen, wessen Meinung er sich anschließen möchte. Wir sind hier in einem Recording-Forum und nicht in einem Jura-Forum. Ich denke mal, dass jedem, der hier Beiträge liest, klar sein sollte, dass es bei juristischen Fragen stets auf den Einzelfall ankommt und man im Zweifelsfall selbst einen Fachanwalt zur Klärung beauftragen muss. Das ist ja übrigens auch das gewesen, was ich im von Dir zitierten Thread immer und immer wieder geraten habe (inkl. Nennung der Namen von möglichen Anwälten).

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

Wir greifen uns hier an, versuchen uns gegenseitig, das Gegenteil zu beweisen und verhelfen diesem Thread zu 20 oder mehr Seiten voll mit Kommentaren und einem zweifelhaften Ruhm. Oder wir akzeptieren einfach, dass wir eine andere Meinung dazu haben und überlassen es den Lesern, wie sie mit den jeweiligen Beiträgen umgehen wollen. Ich bin für Letzteres und ziehe mich deshalb auch aus Threads, die so verlaufen wie dieser hier, dann gerne zurück und überlasse das Feld der Diskussion anderen. Denn eine Sache habe ich nach vielen Jahren Foren-Tätigkeit (u. a. auch als Moderator) gelernt: es gibt keine Gewinner.
 
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Ich liebe diesen Planeten! Trotz des hohen Unterhaltungswertes geh ich jetzt aber doch lieber an die frische Luft - es ist grad was Sonnig hier.



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r
 
Frage: Ich weiß nicht ob das hier schon vorkam, darf man Songs Covern und auf Youtube stellen? Ich mache gerne Instrumentale Covers und stelle sie als "Karaoke" auf Youtube, darf ich das?
 
@Tmmy
Ich weiß nicht ob das hier schon vorkam

1. dann lese mit
2. nutze die Suche, oben rechts
3. highjacke keine Threads, denn das hat nichts mit der Eingangsfrage des TS zu tun


:focus:
 
Amaros schrieb in #24:
Entschuldige, aber das ist doch wohl eine Entstellung.
Du vermischt hier Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Der Künstler hat kein Urheberrecht, nur ein Leistungsschutzrecht. Wird dagegen verstoßen, kann er Einspruch erheben.

Der Künstler hat kein Urheberrecht, nur ein Leistungsschutzrecht.

Wie bitte ? - Ein Schreibfehler richtig ?

§7 UrhG

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

§12 UrhG

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Ich bin also als Künstler nicht Urheber meiner Werke und habe somit keinerlei Recht
zu bestimmen ob, wann und wer mein geistiges Eigentum für seine Zwecke misbraucht.

Habe ich das so richtig verstanden ja ?

Da Du ja Rechtsanwalt bist, muss ich Dir das ja aber wahrscheinlich auch alles nicht erklären,

edit:

Amaros ich war nach den interessanten Beiträgen die bisher von Dir kamen felsenfest überzeugt,
dass Du in diesem Feld tätig bist. Bis zu obiger Aussage. Offenbar hast Du Dir Dein Wissen in diesem Gebiet lediglich angelesen - was ja nichts verwerfliches darstellt - aber eben nicht studiert.
 
Ich bin also als Künstler nicht Urheber meiner Werke

Die Definition ist spitzfindig aber tatsächlich wirksam: wenn man unter "Künstler" einen ausführenden Musiker versteht, greift für den das Leistungsschutzrecht, nicht das Urheberrecht.

Meistens sind die "Künstler" und die "Autoren" die gleiche Person und auch nach Auffassung der GEMA werden spielenden Musiker zu Urhebern, wenn sie nicht komplett auskomponierte Noten spielen. Aber dann ist eben die gleiche Person Urheber und Leistungsschutzberechtigter.


und habe somit keinerlei recht
zu bestimmen ob, wann und wer mein geistiges Eigentum für seine Zwecke misbraucht.

Was heißt "Missbraucht"? Wo willst Du da die Grenze ziehen? Nimm mal an, Jemand findet Gefallen an einem Deiner Stücke und sagt: "gute Idee, kann man aber besser machen als hier zu hören". Und macht dann eine Bearbeitung *Deines* Stücks, die an sich völlig genial ist, Deine Idee viel besser zur Geltung bringt als Deine eigene Version und gleichzeitig die Stimmung des Stücks ins Gegenteil verkehrt. Im Endeffekt hätten wir dann ein neues, geniales Musikstück, das die Welt ein bisschen besser machen könnte aber Dich als ausführenden Produzenten etwas alt aussehen lässt. Würdest Du das Genehmigen?

Die persönliche Eitelkeit enes Komponisten sollte nicht verhindern können, dass andere Ideen weiterentwickeln und damit gute Musik erschaffen. "Missbrauch" für Werbung oder politische Ziele wäre etwas ganz anderes, das man durchaus weiter Genehmigungspflichtig belassen könnte.
 
Die Definition ist spitzfindig aber tatsächlich wirksam: wenn man unter "Künstler" einen ausführenden Musiker versteht, greift für den das Leistungsschutzrecht, nicht das Urheberrecht.

Okay, jetzt verstehe ich.
Du Meinst, wenn z.B. bezahlte Studiomusiker ein Album vom Blatt für eine Band einspielen ?
Ja, das stimmt. Aus diesem Kontext sieht das natürlich anders aus.

Doch gab es auch oft Fälle, wo einzelne Bandmitglieder vor oder während einer VÖ abgespungen sind, weil die einzelnen Parteien sich in der Wolle hatten. Da hatte IMHO der Gitarrist schon die Entscheidung, ob seine eingepielten Parts - die ja sein geistiges Eigentum sind - auf dem zukünftigen Album verwendet werden dürfen.

Im Endeffekt hätten wir dann ein neues, geniales Musikstück, das die Welt ein bisschen besser machen könnte aber Dich als ausführenden Produzenten etwas alt aussehen lässt. Würdest Du das Genehmigen?

In meinen Fall - Ja und Nein.

Währe ich berühmt genug und würde über ein umfassendes Repertoire von Songs verfügen
um "abgeben" zu können würde mich das nicht weiter stören wenn mich ein Song zurückwirft weil ein anderer ihn besser gemacht hat - Keine Frage, dann würde ich die Zustimmung geben.
Es währe ja auch eine Hommage an mich. Mein Haus, mein Pool, goldene Platten hingen ja bereits an der Wand, Kohle bis zum abwinken. Gefahr würde ich dann keine mehr sehen das ich einen Knacks bekomme.

Das können sich jedoch nur die Künstler und Bands erlauben die schon Sattelfest sind und nicht Gefahr laufen sich mit so einer Nummer ins Aus zu katapultieren.

Im Fall von Heino steht ja eine Band wie Rammstein nicht auf einmal schlechter da als vorher.
Die hat vorher schon jeder gekannt. Für beide Seiten eine klare Win-Win-Situation.
Bessere Werbung kann man für alle Beteiligten m.M.n.nicht machen.
Das ganze war ein geschickt eingefädeltes Management, von den Medien schön angeheizt.

Die persönliche Eitelkeit enes Komponisten sollte nicht verhindern können, das andere Ideen weiterentwickeln und damit gute Musik erschaffen.

Ja, das ist auch richtig.
Andernfalls wären viele tolle Coverversionen die mir persönlich besser als ihr Original gefallen
niemals entstanden.
 
Ich werde das Thema irgendwann selbst vertiefen.

Ich würde es auch noch mal vertiefen.

An Amaros Beiträgen zum Thema, hab ich nichts auszusetzen, weiss garnicht was du/ihr habt?

@Tmny,
YouTube hat glaube ich mitlerweile eine art Filter drin, der Songs erkennt, mehr oder weniger.
Ansonsten hab ich da noch keinen klagen hören bzw, gehört, das jemand verklagt wurde.

YouTube ist eh recht seltsam, da kann man sogar komplette Filme anschaun.
Kannst die ja mal anschreiben, ob er sie dir gerade aus dem Knast schreibt:D

YouTube kann sich oft rausreden wenn da jemand Rechte verletzt, du als Nutzer aber nicht.

Ich glaube das man es bei YouTube einfach duldet.
Da findet man ja jede Menge Karaokesongs und es weden Täglich mehr.
 
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nee wat is dat schööön hier - ich mach mal das Häkchen bei "Neue Posts" wieder weg. Kommt eh nix bei raus.



r
 
Währe ich berühmt genug und würde über ein umfassendes Repertoire von Songs verfügen
um "abgeben" zu können würde mich das nicht weiter stören wenn mich ein Song zurückwirft weil ein anderer ihn besser gemacht hat - Keine Frage, dann würde ich die Zustimmung geben.
Es währe ja auch eine Hommage an mich. Mein Haus, mein Pool, goldene Platten hingen ja bereits an der Wand, Kohle bis zum abwinken. Gefahr würde ich dann keine mehr sehen das ich einen Knacks bekomme.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Das Geld soll genauso fließen wie bisher. Wenn jemand eine wirklich geile, fies brutale Version von irgendeinem blöden Raab-Schlager macht und dadurch ein paar Tausender rumkommen, dann soll der alberne Raab auch seinen Anteil bekommen.
 
Danke Mark für die direkte Antwort.

@Audion Ich habe leider nicht die Zeit mir jeden Thread auf Punkt und Beistrich durchzulesen, deshalb hab ich auf eine schnell unkomplizierte Antwort gehofft.
 

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