Musiker die Coversongs aufnehmen?

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Hi

Wie ist eigtl die rechtl. Lage, wenn eine Sängerin bei mir aufnimmt und auf ein Instrumental singt an dem sie keine rechte hat.

Ich werde selbstverständlich für die Leistung des Mixes und der Aufnahme bezahlt.

Habe ich eine Mitverantwortung an deren Inhalt?

Liebe Grüße
 
Habe ich eine Mitverantwortung an deren Inhalt?
Daran wie sie aufgenommen und gemischt wurde zumindest :D

Ansonsten würde ich sagen, dass es doch klar davon abhängt, was sie damit vorhat. Wenns für ein Familienmitglied ist würde es mich wundern wenn es da Probleme gibt, sollte sie es veröffentlichen wollen so ist sie dann für entsprechende Einholung aller Rechte verantwortlich.

Ansonsten deinen Anwalt oder (falls es sich nicht deckt) Earl fragen :)
 
....ich hab auf eine antwort in die richtung gehofft.
Wenn ich auf wunsch etwas nachspiele und jemand dann darauf singt, ich aufkläre das es nur für private nutzung ist,........bin ich dann auch schuldfrei?
 
bin ich dann auch schuldfrei?
Was für eine Schuld? Einen Song zu covern ist keine Straftat, solange du es beim reinen Covern belässt.... :D
 
Laut Urheberrecht ist das Covern eines Songs erlaubt. Es dürfen allerdings keine nennenswerten Änderungen vorgenommen werden (z. B. Änderung des Texts, grundlegende Änderung des Harmoniegerüsts, Änderung der Intention des Songs). Der Urheber ist verpflichtet, Dir die entsprechenden Rechte einzuräumen. Es steht ihm eine entsprechende Vergütung zu. Da es sich beim Covern in der Regel um Songmaterial aus dem GEMA-Repertoire handelt, ist das eigentlich ganz einfach: Bei der GEMA gibst Du an, dass Du einen Song coverst und zahlst dort die entsprechende Vergütung, die dann an den Urheber abzüglich der Bearbeitungsgebühr weitergereicht wird. Das ist alles. Du benötigst keine Einwilligung vom Urheber direkt.

Das ist übrigens genau das, was Heino jetzt gemacht hat. Er hat die Songs auf seinem aktuellen Album alle gecovert, keine nennenswerten Änderungen vorgenommen und ist somit aus dem Schneider. Er hat dafür GEMA bezahlt, die Urheber sahnen richtig ab (schließlich ist er direkt auf Platz 1 geschossen und wird regelmäßig im Rundfunk gespielt, macht eine große Tour etc.), alles ist damit rechtlich gesehen erledigt. Dass einige Urheber sich dennoch (künstlich) aufgeregt haben, war wohl eher der damit verbundenen Presse geschuldet als der Tatsache, dass sie nicht gefragt wurden, selbst.

Die einzige Sache, die man nicht darf, ist, ein Video zu Cover-Songs ohne Einwilligung des Verlags zu drehen. Die Rechte daran liegen nicht bei der GEMA, sondern bei den Musikverlagen. Auch darfst Du keine Noten zu Deiner Cover-Version ohne Zustimmung verlegen usw.

Was die reine Aufnahme als Engineer angeht, bist Du eh aus dem Schneider. Du bist ja nur ein Dienstleister und hast mit der rechtlichen Seite nichts zu tun. Du lieferst ein fertiges Produkt ab, dessen bloße Existenz noch nicht gegen das Urheberrecht verstößt, nur dessen Veröffentlichung und dafür bist Du ja nicht verantwortlich, sondern das Label/der Künstler selbst. Also alles kein Problem.
 
....wow hammer, gleich mal den danke button in den bildschrim schlagen.

Eine Frage noch, wenn ich auch auf der musikalischen Seite geholfen habe, aber auch auf dieser Dienstleistungsbasis und nichts mit der veröffentlichung zu tun habe.....bin ich immernoch rechtens unterwegs?
 
Klar. Im Grunde genommen hat nur derjenige die rechtlichen Fragen zu klären, der den Song veröffentlicht. Sonst müsste ja jeder Studio-Musiker belangt werden können, wenn sich später heraus stellt, dass der Song abgekupfert ist und gegen irgendwelche Rechte verstößt.
 
@amaros: Bitte gib die Norm an, nach der jeder Urheber verpflichtet sein soll, Dir das Recht zur VÖ eins Covers einzuräumen.

Bist Du Lehrer, oder warum musst Du des öfteren übers Ziel hinausschießen und in ansonsten gute Ausführungen noch einen Fettnapf einbauen?

Bei Gema-Material ist es allerdings so, dass Du von der Gema grundsätzlich das Recht zum Covern hast, wenn Du die Gebühren abdrückst. Eine Ausnahme kann aber auch bei Gema-Material vorkommen. Ich glaube, so ein Fall betraf mal ein Cover durch eine rechtsextreme Band.

Das gehört aber nicht zu jamincurls Frage.

@jamincirl: Wenn Du genau weißt, dass da Urheberrechte verletzt werden sollen, kann das wohl eine Haftung auslösen. Aber normalerweise wirst Du als Dienstleister sowas nicht wissen bzw. wird man den Dienstleistern, die nur für die technische Seite zuständig sind, so etwas wohl nicht nachweisen können. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand schon mal auf die Idee gekommen wäre, einen Studioinhaber für die Aufnahme eines Covers in irgendeiner Form haften zu lassen. Beim Pressen von Tonträgern sieht das bekanntermaßen ganz anders aus.
 
@amaros: Bitte gib die Norm an, nach der jeder Urheber verpflichtet sein soll, Dir das Recht zur VÖ eins Covers einzuräumen.

Hmm, ich erinnere mich, dass irgendein Burger-Brater oder sonstwie Fleischverarbeiter einen Beatles-Song als Werbung nutzen wollte - und Paul McCartney als Vegetarier dem widersprechen konnte.
Ähnlich ist das auch beim Covern. Ich muss als Urheber meine Musik nicht von jedem nachsingen lassen müssen. Die Stones konnten ja verhindern, dass die CDU "Angie" als Wahlkampfmusik verwurstet hat . . .
 
Stimmt, Angie war auch so ein Fall. Und wenn Du nicht Gema-Mitglied bist, muss jeder, der Dich covern will, brav bittebitte machen. So sieht´s aus.

Paul ist Vegetarier? Naja, selbst schuld. :D
 
Stimmt, Angie war auch sio ein Fall. Und wenn Du nicht Gema-Mitglied bist, muss jeder, der Dich covern will, brav bittebitte machen. So sieht´s aus.

[OT]
Wobei dieser Fleischverarbeiter - ich weiß leider nicht mehr, wer das war, kann auch irgendso ein Geflügelunternehmen sein - sich ja beim Sir entschuldigt und eine Spende an eine seine Stiftungen getätigt hat. Das finde ich schon groß . . .
[/OT]
 
OT Cool. Ich hoffe, die Spende beinhaltete auch ein paar Burger für Paul... End OT
 
Das ist jetzt vielleicht ein bisschen OT, aber es interessiert mich in diesem Zusammenhang schon länger:


Ich sehe in Supermärkten immer mal wieder, dass dort "Hit-Sammlungen" mit Coverversionen, eingespielt von unbekannten Studiomusikern, für ein paar Euro angeboten und verkauft werden. Wenn man bedenkt, dass - wie von Amaros erläutert- der Urheber einen großen Anteil bekommt, der Handel (Vertrieb) auch nicht auf eine Marge verzichtet, stellt sich mir die Frage: lohnt sich so eine CD eigentlich Finanziell für die Musiker/Produzenten, die das Einspielen? Bei einem Verkaufspreis von 5€ dürfte doch da eigentlich nicht mehr viel hängenbleiben, oder?
 
Hallo,

Darf man noch fragen, wenn es einer weiß, wie hoch in etwa bei einem Song die Gebühr wäre, die man an die Gema entrichten müßte ?
Danke
cherry50
 
Und wenn Du nicht Gema-Mitglied bist, muss jeder, der Dich covern will, brav bittebitte machen. So sieht´s aus.

Und unter netten und höflichen Leuten kann man ja auch einfach mal drüber sprechen ... oder nicht ?


@ Cherry : Für n Album etwa 1,-€ / St.

Grüsse r (nett und höflich)
 
Da ich gerade keine Zeit habe, mag ich das jetzt (noch) nicht lange ausführen. Wer mehr dazu wissen möchte, kaufe sich ein Buch zur Thematik.

Die GEMA ist verpflichtet, Anfragen zur Verwertung, positiv zu beantworten. Covern ist per Gesetz erlaubt. Nur die Bearbeitung nicht. Wer den Unterschied nicht kennt, lese diesen nach.

Der Künstler kann nur dann widersprechen (das muss er dann vor Gericht tun), wenn das Werk eine Entstellung wäre. Ansonsten ist das nicht möglich.

Da ich regelmäßig für einen Verlag arbeite und wir uns kürzlich erst mit der Heino-Situation auseinandersetzen mussten, bin ich gerade in dieser Thematik nicht so ganz unbewandert......

Ich empfehle da unter anderem das Buch "Musikrecht" vom Medienanwalt Berndorff.
 
Ja herzlichen Dank Riddimkilla, frage nicht nur mal so, sondern ich komme demnächst in die
Ge (Ver)legenheit.


Cherry50
 
@ Hi Amaros,

Kann das zwar alles nicht auf rechtens beurteilen, lese Deine Beiträge aber sehr gerne, weil sich das immer sehr schlüssig und kompetent anhört.


Danke cherry50
 

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