Ja, genau auf die Frage wollte ich hinaus, weil sich diese Tätigkeiten ja vermischen können und es bestimmt auch bei vielen Leuten tun. Das gilt nicht für mich, aber ich denke es spricht nichts dagegen zum Beispiel Komponist für andere Künstler zu sein und gleichzeitig das Mixing und Mastering für sie zu übernehmen. Und vielleicht ist derjenige dann auch gleichzeitig selbst Künstler, produziert eigene Songs ud tritt damit auf. Mir ist noch nicht klar, wie das in solchen Fällen typischerweise geregelt ist. Also ob das dann alles unter eine Tätigkeit fällt und zum Beispiel komplett freiberuflich ist, oder ob man dann für die einen Tätigkeiten gewerblich und für die anderen freiberuflich tätig ist und verschiedene Steuernummern dafür beantragen muss.
Hast Du mal als Starter den Wiki Artikel dazu gelesen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Hier mal die Catchphrase:
"Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder
schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
"Bei Ausübung eines freien Berufs
muss der persönliche Arbeitseinsatz gegenüber dem Einsatz von Kapital eine besondere Rolle spielen."
Aus diesem Grunde fällt m.E. alles, was unter dem Begriff Künstler / Musiker zu fassen ist, eindeutig unter den freien Beruf. Man hat ja den Vorteil, dass man das was man macht selbst bewerten kann und dem FA das mitteilt. Darunter fällt ohne weiteres die Tätigkeit als (ausübender Künstler), Session Musiker, Songwriter, Mixer, Masterer... als das ist je nach Vertragsgestaltung eine Dienstleistung (§ 611 BGB) oder eine Werkleistung (§ 631 BGB). Der Unterschied ist, dass man beim Werkvertrag kein konkretes Arbeitsergebnis schuldet, das der Abnahme zugänglich ist, während beim Dienstvertrag ein Tätigwerden "mittlerer Art und Güte" geschuldet ist.
Beispiel: Bau mir exakt diesen Tisch - Werkvertrag. Jeder verfurzte Sesselfurzer 9-5 Job: Dienst(leistungs)vertrag.
Die oh so reine freiberufliche Tätigkeit kann allerdings durch gewerbliche Aspekte, respektive Handelstätigkeiten "verunreinigt" werden, wass ggf. dazu führt, dass die gesamte Tätigkeit als gewerblich behandelt wird, was wiederum zur (Nach-) Zahlung von Gewerbesteuer führen kann. Daher sollte das vermieden werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abfärbetheorie
Das kann man vermeiden, indem man die eindeutig gewerblichen (Handel, Handwerk, Produktion von Gütern etc.) von den elbenhaften freien Themen trennt. Entweder gesellschaftsrechtlich, dass man ggf. für Gewerbe eine GbR, Ltd. 1-EUR GmbH, UG oder so gründet oder sich als eK eintragen lässt. Damit signalisiert man auch, dass man drauf geachtet hat, was beim Fetzen mit dem FA immer besser kommt. StB wäre ggf. auch ne Idee.
Will man das nicht, kann man in der Tat je nach Tätigkeitsfeld eine gesonderte USt. beantragen und sagen das ist meine Gewerbe-USt für reine gewerbliche Tätigkeiten wie dem Verkauf von Tonträgern oder Shirts. Den Künstlerkäse (Songwriting, Mixing, Mastering) kann man als freiberuflich laufen lassen.
Das wichtigste ist immer: genau dokumentieren und alles sammeln. Saubere Bücher führen und v.a. Rechnungen schreiben. Da kann man sich mal schön totadministrieren.
V.a. lebst Du dann auch steuerlich in verschiedenen schizophrenen Paralleluniversen.
1. USt und Einkommenssteuer im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit
2. (Separate) Ust-, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Gewerbe
3. Soweit vorhanden weitere Steuererklärung für nichtselbständige Arbeit
Gewerbe kann auch insoweit tricky sein, dass man es dir wegen Unzuverlässigkeit untersagen kann, das ist u.a. dann der Fall, wenn Du beharrlich deine Steuerthemen nicht geregelt bekommst.