Musik-Equipment als Betriebsausgabe geltend machen

...aber ich denke es spricht nichts dagegen zum Beispiel Komponist für andere Künstler zu sein und gleichzeitig das Mixing und Mastering für sie zu übernehmen.
Eigentlich wäre das eine Dienstleistung. Aber wenn dein Mix keine reine handwerkliche Arbeit, sondern eine künstlerische darstellt, wo du diesem Mix einen ganz persönlichen künstlerischen Stempel aufdrückst, dann solltest du da keine Probleme bekommen. Aber auch hier ist es natürlich immer davon abhängig, ob das eine Ausnahme war oder ein übliches Tagesgeschäft. Wer ein übliches Mix- / Masteringstudio betreibt, wird das kaum noch als Kunst verkaufen können.
 
Ich bin nicht sicher, aber Sascha Franck meint evtl. Bühnenoutfits? Meiner persönlichen Meinung nach sollten die absetzbar sein, aber die interessiert das Finanzamt nicht

Ich meine schon ganz normale Klamotten, die ich aber eben ausschließlich bei der Verrichtung meiner Arbeit trage. Von daher geht das schon als "Bühnenoutfit" durch. Allerdings weiß ich nicht, wieviel bzw. in welcher Höhe, da es eben alles in der Hand unserer Steuerberaterin liegt.
 
Bühnenkostüm! und nicht Businessanzug
Marketing Vertreter kriegen das mit ihren Business Businessanzug nicht als Werbungskosten durch

Nebengewerbe, allerdings nicht in der Hauptsache für musikalische Tätigkeiten
Mixing? dann solltest du dir keine Sorgen machen


ich denke es spricht nichts dagegen zum Beispiel Komponist für andere Künstler zu sein und gleichzeitig das Mixing und Mastering für sie zu übernehmen. Und vielleicht ist derjenige dann auch gleichzeitig selbst Künstler, produziert eigene Songs ud tritt damit auf. Mir ist noch nicht klar, wie das in solchen Fällen typischerweise geregelt ist. Also ob das dann alles unter eine Tätigkeit fällt und zum Beispiel komplett freiberuflich ist, oder ob man dann für die einen Tätigkeiten gewerblich und für die anderen freiberuflich tätig ist und verschiedene Steuernummern dafür beantragen muss.
hm echt jetzt? im besten Fall lässt man sich nichts vorschreiben, schreibt nichts von Mindesteinnahmen und stellt da ne GmbH und macht sein fukin business



wieso möchte man immer Künstler sein? um in die Künstlerkasse zu kommen?^^
 
Ja, genau auf die Frage wollte ich hinaus, weil sich diese Tätigkeiten ja vermischen können und es bestimmt auch bei vielen Leuten tun. Das gilt nicht für mich, aber ich denke es spricht nichts dagegen zum Beispiel Komponist für andere Künstler zu sein und gleichzeitig das Mixing und Mastering für sie zu übernehmen. Und vielleicht ist derjenige dann auch gleichzeitig selbst Künstler, produziert eigene Songs ud tritt damit auf. Mir ist noch nicht klar, wie das in solchen Fällen typischerweise geregelt ist. Also ob das dann alles unter eine Tätigkeit fällt und zum Beispiel komplett freiberuflich ist, oder ob man dann für die einen Tätigkeiten gewerblich und für die anderen freiberuflich tätig ist und verschiedene Steuernummern dafür beantragen muss.

Hast Du mal als Starter den Wiki Artikel dazu gelesen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Hier mal die Catchphrase:

"Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

"Bei Ausübung eines freien Berufs muss der persönliche Arbeitseinsatz gegenüber dem Einsatz von Kapital eine besondere Rolle spielen."



Aus diesem Grunde fällt m.E. alles, was unter dem Begriff Künstler / Musiker zu fassen ist, eindeutig unter den freien Beruf. Man hat ja den Vorteil, dass man das was man macht selbst bewerten kann und dem FA das mitteilt. Darunter fällt ohne weiteres die Tätigkeit als (ausübender Künstler), Session Musiker, Songwriter, Mixer, Masterer... als das ist je nach Vertragsgestaltung eine Dienstleistung (§ 611 BGB) oder eine Werkleistung (§ 631 BGB). Der Unterschied ist, dass man beim Werkvertrag kein konkretes Arbeitsergebnis schuldet, das der Abnahme zugänglich ist, während beim Dienstvertrag ein Tätigwerden "mittlerer Art und Güte" geschuldet ist.

Beispiel: Bau mir exakt diesen Tisch - Werkvertrag. Jeder verfurzte Sesselfurzer 9-5 Job: Dienst(leistungs)vertrag.


Die oh so reine freiberufliche Tätigkeit kann allerdings durch gewerbliche Aspekte, respektive Handelstätigkeiten "verunreinigt" werden, wass ggf. dazu führt, dass die gesamte Tätigkeit als gewerblich behandelt wird, was wiederum zur (Nach-) Zahlung von Gewerbesteuer führen kann. Daher sollte das vermieden werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Abfärbetheorie

Das kann man vermeiden, indem man die eindeutig gewerblichen (Handel, Handwerk, Produktion von Gütern etc.) von den elbenhaften freien Themen trennt. Entweder gesellschaftsrechtlich, dass man ggf. für Gewerbe eine GbR, Ltd. 1-EUR GmbH, UG oder so gründet oder sich als eK eintragen lässt. Damit signalisiert man auch, dass man drauf geachtet hat, was beim Fetzen mit dem FA immer besser kommt. StB wäre ggf. auch ne Idee.

Will man das nicht, kann man in der Tat je nach Tätigkeitsfeld eine gesonderte USt. beantragen und sagen das ist meine Gewerbe-USt für reine gewerbliche Tätigkeiten wie dem Verkauf von Tonträgern oder Shirts. Den Künstlerkäse (Songwriting, Mixing, Mastering) kann man als freiberuflich laufen lassen.

Das wichtigste ist immer: genau dokumentieren und alles sammeln. Saubere Bücher führen und v.a. Rechnungen schreiben. Da kann man sich mal schön totadministrieren.

V.a. lebst Du dann auch steuerlich in verschiedenen schizophrenen Paralleluniversen.

1. USt und Einkommenssteuer im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit
2. (Separate) Ust-, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Gewerbe
3. Soweit vorhanden weitere Steuererklärung für nichtselbständige Arbeit

Gewerbe kann auch insoweit tricky sein, dass man es dir wegen Unzuverlässigkeit untersagen kann, das ist u.a. dann der Fall, wenn Du beharrlich deine Steuerthemen nicht geregelt bekommst.
 
Vielleicht noch interessant in diesem Zusammenhang: in welcher Höhe lag noch mal die Grenze zur "Liebhaberei"?
@muffy du hast die Summe vielleicht parat? Ein paar Hundert Euro im Jahr Gewinn, wenn ich mich recht erinnere.

Es gibt keine klare Summengrenze. Es muss sich abzeichnen, dass das Gewerbe / die Tätigkeit wirtschaftlich nicht tragfähig ist und nur als Vehikel genutzt wird, um die USt zu umgehen. Bei einer Gründung lässt man ja durchaus mal 3 Jahre für "Break Even" zu, allerdings muss dann natürlich auch was reinkommen. Wenn jemand "gründet" und dann wie irre kauft und es kommen wirklich keine Einkünfte rein, dann kann der Stecker auch deutlich früher gezogen werden.

Der einzige echte Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit ist für mich am Ende des Tage die Metro Karte. :D
 
Alles was nicht in "..." ist, ist keine Copy Paste Sache sondern hochstehende Rechtsberatung, für die ich normalerweise 250 EUR die Stunde bekomme(n würde, wenn sich jemand findet, der es zahlt).^^
ach minderwertig da kann man keine ordentliche Beratung erwarten










:p
 
Wenn man im "normalen" Beruf gut verdient, Steuerklasse 1 und mit dem Nebengewerbe sagen wir mal 5.000 Euro im Jahr macht, kann es sich denke ich schon lohnen.
Du denkst wohl ernsthaft die finanz Beamten sind mit dem klammerbeutel gepudert?

Du musst als Selbständiger, egal Freiberufler oder Gewerbetreibender erstmal genug Umsatz erwirtschaften um dann evtl einen Gewinn übrig zu behalten nach Abzug der gesamten Kosten.
Was Umsatz und Gewinn ist weißt du?

Ob du als angestellter sehr gut verdienst oder nicht... ist komplett unerheblich, denn das könnte nur im Schlaraffenland passieren, dass du nun equipment für dein Hobby, ein teures Auto, Geschäftsreisen, Geschäftsessen, Miete, etc. anfängst für dein kleines nebenberufliches Kleckergeschäft zu verrechnen :p
 
Wenn man im "normalen" Beruf gut verdient, Steuerklasse 1 und mit dem Nebengewerbe sagen wir mal 5.000 Euro im Jahr macht, kann es sich denke ich schon lohnen.
Du denkst wohl ernsthaft die finanz Beamten sind mit dem klammerbeutel gepudert?

Du musst als Selbständiger, egal Freiberufler oder Gewerbetreibender erstmal genug Umsatz erwirtschaften um dann evtl einen Gewinn übrig zu behalten nach Abzug der gesamten Kosten.
Was Umsatz und Gewinn ist weißt du?

Ob du als angestellter sehr gut verdienst oder nicht... ist komplett unerheblich, denn das könnte nur im Schlaraffenland passieren, dass du nun equipment für dein Hobby, ein teures Auto, Geschäftsreisen, Geschäftsessen, Miete, etc. anfängst für dein kleines nebenberufliches Kleckergeschäft zu verrechnen :p

Ich habe auch den Eindruck, dass es noch nicht ganz angekommen ist, dass die Thematik Umsatzsteuer-Saldierung, Abschreibungen und Betriebsausgaben nur witzig sind, um die Besteuerung der Einkünfte, die man aus der selbständigen Tätigkeit erzielt (und nicht Einkommen aus einer nicht-sb Tätigkeit) zu reduzieren.

Wenn du 100.000 EUR im Jahr aus ser S-Tätigkeit einnimmst, musst Du grundsätzlich 100k versteuern, d.h. v.a. Einkommenssteuer im Falle der freiberuflichen Tätigkeit.

Wenn Du jetzt Aufwendungen (Ausgaben) im Hinblick auf die Tätigkeit hast, die a) abschreibbar (Kauf von Gear) oder b) absetzbar (Werbungskosten, Pendeln, Versicherungen, je nach dem) sind, und diese in Summe sagen wir 10.000 EUR betragen, musst Du nur noch 90.000 EUR aus den Erträgen versteuern.

Die Kohle für den Weiss Limiter bekommst Du aber natürlich nicht wieder! Und da Gewinnerzielung ja die Grundvorstellung von beruflicher Tätigkeit ist, wird auch das USt Saldo zwingend positiv sein, d.h. du musst die eingenommene USt abführen - weil du im Ideal- / Normalfall mehr einnimmst als ausgibst.
 
... Aus diesem Grunde fällt m.E. alles, was unter dem Begriff Künstler / Musiker zu fassen ist, eindeutig unter den freien Beruf.

Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Fotografen z.B. müssen ein Gewerbe anmelden. Sie gehören nicht zu den Freiberuflern, auch wenn ihre Arbeit durchaus künstlerisch geprägt ist, wie ich finde.
 
... Aus diesem Grunde fällt m.E. alles, was unter dem Begriff Künstler / Musiker zu fassen ist, eindeutig unter den freien Beruf.

Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Fotografen z.B. müssen ein Gewerbe anmelden. Sie gehören nicht zu den Freiberuflern, auch wenn ihre Arbeit durchaus künstlerisch geprägt ist, wie ich finde.

Ich denke, dass der Aspekt Bilder verkaufen den gewerblichen Einschlag bringt. Wie bei vielen anderen Sachen wirkt diese Abgrenzung leicht random und ist daher unbefriedigend.
 
Die oh so reine freiberufliche Tätigkeit kann allerdings durch gewerbliche Aspekte, respektive Handelstätigkeiten "verunreinigt" werden, wass ggf. dazu führt, dass die gesamte Tätigkeit als gewerblich behandelt wird, was wiederum zur (Nach-) Zahlung von Gewerbesteuer führen kann. Daher sollte das vermieden werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Abfärbetheorie

Das kann man vermeiden, indem man die eindeutig gewerblichen (Handel, Handwerk, Produktion von Gütern etc.) von den elbenhaften freien Themen trennt. Entweder gesellschaftsrechtlich, dass man ggf. für Gewerbe eine GbR, Ltd. 1-EUR GmbH, UG oder so gründet oder sich als eK eintragen lässt. Damit signalisiert man auch, dass man drauf geachtet hat, was beim Fetzen mit dem FA immer besser kommt. StB wäre ggf. auch ne Idee.

Will man das nicht, kann man in der Tat je nach Tätigkeitsfeld eine gesonderte USt. beantragen und sagen das ist meine Gewerbe-USt für reine gewerbliche Tätigkeiten wie dem Verkauf von Tonträgern oder Shirts. Den Künstlerkäse (Songwriting, Mixing, Mastering) kann man als freiberuflich laufen lassen.

Das wichtigste ist immer: genau dokumentieren und alles sammeln. Saubere Bücher führen und v.a. Rechnungen schreiben. Da kann man sich mal schön totadministrieren.

V.a. lebst Du dann auch steuerlich in verschiedenen schizophrenen Paralleluniversen.

1. USt und Einkommenssteuer im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit
2. (Separate) Ust-, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Gewerbe
3. Soweit vorhanden weitere Steuererklärung für nichtselbständige Arbeit

Gewerbe kann auch insoweit tricky sein, dass man es dir wegen Unzuverlässigkeit untersagen kann, das ist u.a. dann der Fall, wenn Du beharrlich deine Steuerthemen nicht geregelt bekommst.

Sehr hilfreich, das kannte ich nicht, vielen Dank. Die Abfärbetheorie scheint sich aber nur auf Personengesellschaften und somit nicht auf Einzelunternehmer zu beziehen. Hab dazu gerade noch diesen Artikel gefunden: https://www.haufe.de/steuern/steuer...bliche,oder das gewerbliche Element überwiegt.

Unter Rz 50. steht folgendes:
"Bei gemischten Tätigkeiten einer natürlichen Person sind die Einkünfte grundsätzlich getrennt zu ermitteln. Die Abfärbetheorie gilt bei Einzelunternehmen nicht. Sind allerdings die verschiedenen Tätigkeiten derartig miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor. Ob z. B. eine insgesamt freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt bestimmt sich dann danach, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element überwiegt. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Tätigkeit."


Du denkst wohl ernsthaft die finanz Beamten sind mit dem klammerbeutel gepudert?

Du musst als Selbständiger, egal Freiberufler oder Gewerbetreibender erstmal genug Umsatz erwirtschaften um dann evtl einen Gewinn übrig zu behalten nach Abzug der gesamten Kosten.
Was Umsatz und Gewinn ist weißt du?

Ob du als angestellter sehr gut verdienst oder nicht... ist komplett unerheblich, denn das könnte nur im Schlaraffenland passieren, dass du nun equipment für dein Hobby, ein teures Auto, Geschäftsreisen, Geschäftsessen, Miete, etc. anfängst für dein kleines nebenberufliches Kleckergeschäft zu verrechnen :p

Nein, das denke ich nicht! Gewinn und Umsatz sind bekannt. Stell dir vor: sogar die Deckungsbeitragsrechnung ;-)

Als Beispiel mal folgendes Rechenmodell (korrigiert mich gerne, wenn ich nen Denkfehler drin hab)::
- 80.000 Euro Gehalt/Jahr aus angestellter Tätigkeit
- Darauf der Einfachheit halber 40% Steuern
- 5.000 Euro Umsatz/Jahr aus nebengewerblicher und/oder freiberuflicher Tätigkeit
- 4.000 Euro Betriebsausgaben für selbstständige Tätigkeit

Steuerlast, wenn die Person die Betriebsausgaben nicht geltend macht: ca. 85.000 x0,4 = 34.000 Euro
Steuerlast, wenn die Person die Betriebsausgaben geltend macht: 81.000 x0,4= 32.400

Ob sich die 1.600 Euro für den Aufwand lohnen sei mal dahingestellt.
 

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