Hi jms
also mal ganz grundsätzlich gesprochen: was das Finanzamt nicht weiß, sollte es auch nicht erfahren. Daher erwähnte ich vorhin auch die bösen Nachbarn. Sowas gibt's nämlich wirklich.
Im übrigen bezieht sich das mit der Liebhaberei auch auf Live-Auftritte. Wollte ich auch noch erwähnen.
So zu Deiner Frage:
Bei der Liebhaberei ist als allererstes zu klären, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wenn die nicht vorliegt, dann kann man Deine Einkünfte nicht besteuern.
Besteuert wird wenn überhaupt der Gewinn. Das ist der Umsatz minus Kosten. Wenn bei Dir also schon unterm Strich 500 Euro übrig bleiben, dann mußt Du die theoretisch dem Finanzamt melden und zwar als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Allerdings: wenn Du die gar nicht verdienen wolltest und im nächsten Jahr wirst Du das wahrscheinlich auch nicht tun (z.B. weil irgendwer in diesem Jahr mit Deiner Arbeit so zufrieden war, dass er Dir mehr gezahlt hat, als Du haben wolltest), dann hat bei Dir keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen und Du mußt die Kohle somit nicht versteuern. Das wird aber regelmäßig knifflig, wenn das FA davon erstmal Wind bekommt. Denn dann mußt Du definitiv einen Steuerberater konsultieren, der das für Dich regelt (und der kostet schließlich wieder).
Von daher: solche Beträge besser nicht öffentlich nennen. Wer weiß, wo mittlerweile die Steuerfahndung überall rumsurft. Ich geh mal davon aus, dass Deine 500 Euro rein "hypothetisch" waren
Wenn es sich aber um 500 Euro Umsatz handelt, dann sind das pro Monat 41,67 Euro. Und Du wirst doch wohl im Monat mehr als 41 Euro für Deine Musik ausgeben, oder??? Ist bei mir zumindest so. Somit hast Du gar keinen Gewinn, und die Sache ist klar: Kein Gewinn, keine Einkünfte, kein Finanzamt.
Gruß
Mike