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Ah, okay das ist natürlich wahr!ist natürlich suboptimal, wenn der Song bei dem "Klauer" nur rumdümpelt, man ihn selbst aber nicht mehr hochladen kann, weil er als bereits vorhanden abgelehnt wird
Is auch keine schlechte Strategie, fall man den Song gerade eh nicht vermarkten will.Wenn der Song erfolgreich wird, DANN zuschlagen.
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Auf jeden Fall, wenn ich Etwas nur aus Loop libraries zusammen schnikke, ohne irgendwelche eigene kreative Arbeit, kann das dann tatsächlich mir gehören?
Ok „Sampletanz“ und „Dieb House“ kannte ich noch nichtSiehe Sonnentanz von Klangkarussell vor ein paar Jahren.
https://noisey.vice.com/de/article/ryggq7/original-vs-faelschung-teil-2
da ich RV bin juckt mich das null
Nicht alleManche
Menschen lernen nur durch Schmerz......
da ich RV bin juckt mich das null
Darf ich fragen, welche Rechtsschutzversicherung Risiken aus dem Urheberrecht abdeckt? Meine tut das nämlich nicht. Die deckt nur Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Steuerrecht ab. Risiken bezüglich Marken-, Patent- und Urheberrecht sind sogar explizit ausgeschlossen.
Hast du mal deine Bedingungen gecheckt oder Rückfrage gehalten, ob für die Anwalts- oder Prozesskosten in diesem Fall eine Deckungszusage erteilt wird? In dem Fall würde mich die Gesellschaft echt interessieren, gerne auch per Privatnachricht.
fällt unter Zivilrecht.