mein Track wurde auf Youtube von jemand anderen hochgeladen und veröffentlicht

  • Ersteller Catteneo
  • Erstellt am
so alles ist erledigt, nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich mir selber die Mühe gemacht iTunes, Youtube usw. angeschrieben damit der Song gelöscht wird. Der Song ist auf sämtlichen Plattformen gelöscht und der Typ wurde gesperrt.
Die Kosten hätten mich aufgefressen und es ist richtig das Urheberrecht nicht mit in der RV ist, trotzdem habe ich über meiner RV eine kostenlose Rechtsberatung bekommen. Ich habe nun alle Tracks auf Privat gestellt bis ich ein Label gefunden habe, was sich derzeit aber sehr schwierig darstellt da sich keiner meldet :-(
 
Mal ein anderer Aspekt:
Zählt als Beweis nicht die Tatsache, dass der Song mit Datum usw. in deiner DAW entstanden und gespeichert ist ?
 
Mal ein anderer Aspekt:
Zählt als Beweis nicht die Tatsache, dass der Song mit Datum usw. in deiner DAW entstanden und gespeichert ist ?
Das würde einer juristischen Prüfung sicher nicht standhalten, denke ich mir.
 
Sorry, wenn man keine anderen Sorgen hat, dann ist die Welt doch in Ordnung.

Jo... und doch schreibst du hier in dem Thread mit... als hättest Du keine anderen Sorgen ;)

Die Situation ist wie sie ist und sie hat sich in eine etwas zuversichtliche Richtung entwickelt. Darüber kann man sich nun mit ihm freuen oder es links liegen lassen...
Seine Situation nun zu bagatellisieren und abzuwerten kommt bei mir etwas überheblich und von oben herab an... irgendwie toxisch, wenn jemand um Hilfe bittet oder sich gar über einen Fortschritt freut... ich denke, dass hat hier in dieser Art und Weise nicht viel verloren - gerade, wenn man bestimmt noch andere Sorgen hat;)
 
Wenn für Dich Diebstahl “Nichts“ ist, dann ist Dir nicht zu helfen. Punkt eins.

Diebstahl? Das steht hier wohl noch in Frage. Bei Diebstahl gibt es eine Art Bagetellgrenze. Diese wurde seinerzeit vom OLG Hamm auf 50 Euro festgelegt. Hier findet in der Regel nicht mal eine Strafverfolgung statt, weil so ein Peanuts unsere Gerichte garnicht belasten soll.

Und was ist dieses zusammengeschnippelte Meisterstück wohl wert? Wie oft würde es wohl verkauft? Was wären da die Erlöse? Wo ist überhaupt der Schaden?

Hier ärgert sich jemand, weil sein „Lied“, also sein Samplepuzzle, von jemand anderem veröffentlicht wurde und der damit 20 Cent verdient hat?

Sorry, wenn man keine anderen Sorgen hat, dann ist die Welt doch in Ordnung.

Abgesehen davon hat so ein Song für mich persönlich die Schöpfungshöhe der Fotocollage eines Siebtklässlers im Kunstunterricht.

Das ganze Theater um den „Diebstahl“ diese musikalischen Welthits ist meiner ameinung nach einfach nur überzogen.

Und das hier ist ein arroganter Unsinn.
Schalte mal vor dem Eintippen Dein Gehirn ein.

Ist kein Unsinn, sondern Fakt. Jeder lädt heute sein Zeugs irgendwo hoch und wundert sich dann, dass andere es runterladen.

Das wäre so, als ob Warner Bros. den letzten Harry Potter Film bei Youtube hochlädt und sich dann über die Leute wundert, die es sich dort, statt im Kino ansehen.
Oje...
 
Diebstahl? Das steht hier wohl noch in Frage. Bei Diebstahl gibt es eine Art Bagetellgrenze. Diese wurde seinerzeit vom OLG Hamm auf 50 Euro festgelegt. Hier findet in der Regel nicht mal eine Strafverfolgung statt, weil so ein Peanuts unsere Gerichte garnicht belasten soll.
Diebstahl ist Diebstahl und wird trotzdem angezeigt und registriert und man gilt beim nächsten Mlal als Wiederholungstäter.
Sonst könnte man ja im Supermarkt immer etws für 30-40 Euro mitgehen lassen und wird nicht belangt. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel und da wird auch die Polizei geholt, wenn Du für 99 Cent was klaust..
Dauert so halt nur etwas länger, aber dran biste bei Wiederholung dann trotzdem irgendwann.

Auf den hier diskutierten Fall kann man sagen. Lass den Jungen doch einfach machen und fremdes Material veröffentlichen oder man zeigt ihm mal seine Grenzen auf. Letzteres finde ich völlig okay, unabhängig vom Wert eines Gegenstandes, dass gestohlen wurde.
 
Und was ist dieses zusammengeschnippelte Meisterstück wohl wert? Wie oft würde es wohl verkauft? Was wären da die Erlöse? Wo ist überhaupt der Schaden?

Hier ärgert sich jemand, weil sein „Lied“, also sein Samplepuzzle, von jemand anderem veröffentlicht wurde und der damit 20 Cent verdient hat?
Ich denke, wenn es mal dein Stück erwischen würde, würdest du anders reden.
 
Wenn sich Arroganz mit Dummheit paart, dann wird's entlarvend :)
 
Yes or no
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ein anderer Aspekt:
Zählt als Beweis nicht die Tatsache, dass der Song mit Datum usw. in deiner DAW entstanden und gespeichert ist ?
Das würde einer juristischen Prüfung sicher nicht standhalten, denke ich mir.
Zudem hier auch Manipulationen ganz einfach möglich sind:

https://www.chip.de/downloads/Datei-Datums-aenderer_44961498.html
Aber du hast immer noch die einzelnen Spuren auf der Festplatte, mit all dem, was zu dem Song führt.
Das lässt sich wohl nicht manipulieren.
 
so alles ist erledigt, nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich mir selber die Mühe gemacht iTunes, Youtube usw. angeschrieben damit der Song gelöscht wird. Der Song ist auf sämtlichen Plattformen gelöscht und der Typ wurde gesperrt.

In dem Zusammenhang würde mich ja interessieren ob die plattformen mitgeteilt haben wie oft der song runtergeladen bzw. gestreamt wurde. Was ist mit dem dadurch erzielten plattformen-Umsatz/Gewinn. Machen sich die Plattformen einen schlanken Fuß und behalten den? Fungieren im Grunde ja als (kriminelle) Hehler.

Wollen zumindest hoffen, daß der Typ Einsicht zeigt und sich nicht fünf Minuten später mit neuem Namen bei den plattformen wieder angemeldet hat (samt deinem song).
 
Aber du hast immer noch die einzelnen Spuren auf der Festplatte, mit all dem, was zu dem Song führt.
Das lässt sich wohl nicht manipulieren.
Keine Ahnung. Aber egal wie, Dir muss klar sein, dass du in diesem Fall vor Gericht landest um deine Urheberschaft irgendwie zu beweisen. Und dafür benötigst Du viel Geld. Für den Rechtsanwalt, für ein Gutachten, Gerichtskosten...

Ich hab so das Gefühl dass Dir das bei all Deinen Überlegungen gerade nicht präsent ist. :)
 
Mal ein anderer Aspekt:
Zählt als Beweis nicht die Tatsache, dass der Song mit Datum usw. in deiner DAW entstanden und gespeichert ist ?
Das würde einer juristischen Prüfung sicher nicht standhalten, denke ich mir.
Zudem hier auch Manipulationen ganz einfach möglich sind:

https://www.chip.de/downloads/Datei-Datums-aenderer_44961498.html


das ist aber nur die eine seite. datumsstempel sind sicherlich nichts wert. die originalproduktion in einer daw hingegen schon sehr viel mehr, zumal der beklagte die eben nicht hat. da wäre es schon interessant mal zu wissen, wie ein sachverständiger das bewertet. mir würde spontan zumindest kein zwingenderer nachweis einfallen als eine daw-session, die ein file erzeugt dass sich mit dem corpus delicti samplegenau auslöscht.

beispiele aus der realität kenne ich aber auch keine.
 
Aber du hast immer noch die einzelnen Spuren auf der Festplatte, mit all dem, was zu dem Song führt.
Das lässt sich wohl nicht manipulieren.
Wäre eventuell richtig, wenn es nicht nur eine Ansammlung von Samples aus einem Samplepack wäre.
 
Wäre eventuell richtig, wenn es nicht nur eine Ansammlung von Samples aus einem Samplepack wäre.
Wie aber @Nachtschicht bereits so schön schrieb, würde das aus der daw exportierte File sich mit dem "gestohlenen" File samplegenau auslöschen. Das ist selbst mit Samples aus einem Samplepack nur sehr schwer nachzustellen. Lautstärkeverhältnisse, EQ, Kompressoreinstellungen, Hall usw. müssten dafür ja auch 100%ig passen.
 

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