
slowhand
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Hallo zusammen!
Ich hab eine Frage bzgl. Urheberrecht, und wahrscheinlich gibt es hier keine klare Antwort, es geht mir vielmehr darum Tendenzen abzustecken....
Ich habe mit einer Projektband drei Titel aus den siebzigern eines recht bekannten Künstlers aufgenommen. Jetzt ist die Frage, müssten wir für eine VÖ die Erlaubnis bei diesem Künstler (resp. dessen Nachfahren) einholen? Soweit ich aus meinen Recherchen weiss, ist das reine Covern nicht Zustimmungs-, sondern nur [g=119]GEMA[/g]-pflichtig. Eine Veränderung/Bearbeitung hingegen bedarf der Einwilligung des Autors.
Die Harmonien wurden nicht (bzw. definitiv unwesentlich) verändert, die Melodie ist auch unverändert geblieben. Es handelt sich um Instrumentalversionen, deswegen fällt Textbearbeitung weg. Das Arrangement ist auch größtenteils (!) geblieben, mal wurde ein Solo eingebaut, mal ist der Refrain doppelt oder halb so lang, einmal wurde ein viertaktiger Breakdown eingebaut... Aber wie gesagt, Strophe, Bridge, Refrain folgen größtenteils dem Originalarrangement. Im Gegensatz zum Original haben wir einen DJ am Start, der scratcht allerdings keine Zitate oder Passagen des Originalkünstlers, es handelt sich nur um Sprachsamples verschiedenster Art.
Was meint ihr, ist das eher eine Coverversion oder Bearbeitung?
Vielen Dank für alle Anstöße in die Richtung!
Gruß Slowhand
Ich hab eine Frage bzgl. Urheberrecht, und wahrscheinlich gibt es hier keine klare Antwort, es geht mir vielmehr darum Tendenzen abzustecken....
Ich habe mit einer Projektband drei Titel aus den siebzigern eines recht bekannten Künstlers aufgenommen. Jetzt ist die Frage, müssten wir für eine VÖ die Erlaubnis bei diesem Künstler (resp. dessen Nachfahren) einholen? Soweit ich aus meinen Recherchen weiss, ist das reine Covern nicht Zustimmungs-, sondern nur [g=119]GEMA[/g]-pflichtig. Eine Veränderung/Bearbeitung hingegen bedarf der Einwilligung des Autors.
Die Harmonien wurden nicht (bzw. definitiv unwesentlich) verändert, die Melodie ist auch unverändert geblieben. Es handelt sich um Instrumentalversionen, deswegen fällt Textbearbeitung weg. Das Arrangement ist auch größtenteils (!) geblieben, mal wurde ein Solo eingebaut, mal ist der Refrain doppelt oder halb so lang, einmal wurde ein viertaktiger Breakdown eingebaut... Aber wie gesagt, Strophe, Bridge, Refrain folgen größtenteils dem Originalarrangement. Im Gegensatz zum Original haben wir einen DJ am Start, der scratcht allerdings keine Zitate oder Passagen des Originalkünstlers, es handelt sich nur um Sprachsamples verschiedenster Art.
Was meint ihr, ist das eher eine Coverversion oder Bearbeitung?
Vielen Dank für alle Anstöße in die Richtung!
Gruß Slowhand