Ist das Urheberrecht oder nur GEMA?

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Hallo zusammen!

Ich hab eine Frage bzgl. Urheberrecht, und wahrscheinlich gibt es hier keine klare Antwort, es geht mir vielmehr darum Tendenzen abzustecken....

Ich habe mit einer Projektband drei Titel aus den siebzigern eines recht bekannten Künstlers aufgenommen. Jetzt ist die Frage, müssten wir für eine VÖ die Erlaubnis bei diesem Künstler (resp. dessen Nachfahren) einholen? Soweit ich aus meinen Recherchen weiss, ist das reine Covern nicht Zustimmungs-, sondern nur [g=119]GEMA[/g]-pflichtig. Eine Veränderung/Bearbeitung hingegen bedarf der Einwilligung des Autors.
Die Harmonien wurden nicht (bzw. definitiv unwesentlich) verändert, die Melodie ist auch unverändert geblieben. Es handelt sich um Instrumentalversionen, deswegen fällt Textbearbeitung weg. Das Arrangement ist auch größtenteils (!) geblieben, mal wurde ein Solo eingebaut, mal ist der Refrain doppelt oder halb so lang, einmal wurde ein viertaktiger Breakdown eingebaut... Aber wie gesagt, Strophe, Bridge, Refrain folgen größtenteils dem Originalarrangement. Im Gegensatz zum Original haben wir einen DJ am Start, der scratcht allerdings keine Zitate oder Passagen des Originalkünstlers, es handelt sich nur um Sprachsamples verschiedenster Art.

Was meint ihr, ist das eher eine Coverversion oder Bearbeitung?


Vielen Dank für alle Anstöße in die Richtung!
Gruß Slowhand
 
Was meint ihr, ist das eher eine Coverversion oder Bearbeitung?

Eindeutig Coverversion.
Bearbeitung würde bedeuten, dass du das Stück wesentlich verändert hast, z. B. aus einem einstimmigen Gesangssatz einen 4-stimmigen Chorsatz machen.

Gruß Jörg
 
hi,

ich denke auch, das ist ein Cover.

Gruß Rainer
 
Hi,

bei euren unwesentlichen Änderungen würd ich auch zum Cover tendieren, zumal ja viele Sachen, die im Radio laufen (und oftmals stark verändert sind) auch als "Cover" durchgehen.

Gruß
...splonk...
 
Auszug aus [g=119]GEMA[/g]:

Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass - etwa durch die kompositorische Veränderung oder Erweiterung der musikalischen Substanz der Vorlage - ein neues selbständiges Werk entsteht.

Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes. Auch beispielsweise die Transposition in eine andere Tonart oder Stimmlage, die notengetreue Transkription vorhandener Stimmen auf ein anderes Instrument, das Ergänzen von Vortragsangaben, Verzierungen, Fingersätzen etc., die Verdoppelung von Stimmen bzw. das Hinzufügen von Begleitstimmen in Parallelbewegung (z.B. in [g=345]Terz[/g]- oder Sextabstand) oder die Reduktion vorhandener Partiturstimmen zu einem Klaviersatz gilt im Regelfall nicht als schutzfähige Bearbeitung.

Der erste Absatz: Bearbeitung
Der zweite Absatz: Cover
 
Hey!

Das ist ja echt super - ich glaube nicht dass wir problemlos die Einwilligung des Autors bekommen hätten.... Noch zwei kleine Fragen in diesem Zusammenhang: Vorhandene Bläsersätze habe ich (gering) modifiziert, und teilweise neue erstellt. Das geht noch?

Und die andere: Der DJ hat seine (glaube die heissen so) Battle-Breakz (man beachte das z ;) ) von einschlägigen Platten geholt. Da sind teilweise recht bekannte Schnipsel drauf. Und DJ Kool sagt sogar mir was. Sind bei diesen - doch recht teuren Platten - die Vorführrechte gleich mit abgegolten? Lizenzbestimmungen oder sowas stehen da glaub ich nicht mit dabei.
Wär ja auch zu lustig, wenns da Probleme gäbe....


Danke an alle fachkundigen Antworten! Und das Earl sich so äußerst beruhigt mich ein wenig.... :D

Slowhand
 
hi slowhand,

Dein Vertrauen ehrt mich, möchte aber dazu sagen, dass die Grenzziehung zwischen Cover und Bearbeitung oftmals nicht scharf erfolgen kann. Jatsounds Beitrag ist eine sehr gute Grundlage und gibt die Richtlinie vor, aber ab wann eine Veränderung von [g=63]Harmonie[/g] und Melodie eine eigenständige schöpferische Leistung bedeutet, lässt sich oftmals nicht eindeutig sagen. Je mehr Du veränderst, desto schneller kannst Du die Grenze erreicht haben.

Sampeln wiederum ist aus ganz anderen Gründen problematisch: Da haben die Tonträgerhersteller und auch der ausübende Künstler (Sänger/Sprecher) die Verwertungsrechte an den Aufnahmen selber. Das ist wieder was anderes als die Urheberrechte des Komponisten / Texters. Meines Wissens darf man keine Samples von Aufnahmen ohne Zustimmung des Inhabers der Verwertungsrechte in eigenen Produktionen verwenden. Könnte Live ähnlich sein. Wie das in der Praxis aussieht, ist wieder eine andere Frage. Marcoman hat zu diesem Thema bereits eine ganze Abhandlung hier geschrieben.

Gruß Rainer
 
Hey ho!

Alles klar. Das mit dem DJ schiebe ich einfach mal ab auf selbigen, soll der sich drum kümmern. Generell glaub ich aber, wenn jemand ne Vinyl für 60€ verkauft, wo draufsteht Battlebreaks, dann wird er wohl nicht so verfroren sein und noch Lizenzgebühren wollen. Aber wie gesagt, nicht meine Baustelle....

Die Frage ist nun: Wie bekomme ich definitive Rechtsicherheit? Müsste ich einen Sachverständigen bestellen, das der [g=119]GEMA[/g] zur Bewertung vorlegen, das ganze schätzen, Münze werfen, oder was?


Und, ich werde nicht müde mich bei allen zu bedanken.
Obergeiles Forum!

Gruß Slowhand
 
moin,

ich würde das ganze einfach pragmatisch anpacken: nimm dem Stück nichts vom Charakter, lass Harmonien und Melodien möglichst bestehen, wenn Du mal die eine oder andere Kleinigkeit änderst, wird das nichts machen.

Wenn der DJ Samples von Platten benutzt, die extra für sowas produziert wurden, dann sollte das auch in Ordnung gehen mit den Verwertungsrechten. Es sollte dann nur darauf geachtet werden, dass die Samples das Stück nicht zu sehr verändern und ihm nicht zu sehr ihren eigenen Stempel aufdrücken. Nicht, dass dann ein besonders Spitzfindiger behauptet, das Weglassen von Gesang und Text und das Einfliegen von Samples würde schon soviel eigene schöpferische Leistung darstellen, dass es eine Bearbeitung wäre.

Damit solltest Du dann auf der sicheren Seite sein.

Wenn Du dann noch [g=119]Gema[/g]-Gebühren bezahlst, glaube ich nicht, dass der Urheber oder sein Verlag ernsthaft Ärger machen wollten oder könnten.

Gruß Rainer
 

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