Moin und schöne Weihnachten!
Ich nehme zu ein paar Aspekten Stellung:
@Heelie: Bedrohung iSd. §241 StGB setzt Androhung eines Verbrechens voraus. Einfache Köperverletzung wird nicht im Mindestmaß mit 1 jahr bestraft und ist daher kein Verbrechen, aber das ist hier nebensächlich. Genauso nebensächlich dürfte es sein, ob die ausgestoßene Drohung ernstgemeint oder nur präbutertäres Gehabe von Möchtegern-Gangstas ist.
@Part: Ganz falsch. Bei Urheberrechtsverletzungen und bei Verletzung von Leistungsschutzrechten kommt es nicht darauf an, ob einer Knete damit macht. Dieses Märchen gehört endlich ausgerottet.
@Lostinlife und Kaina: Die Erkennbarkeit dürfte ein ganz wesentlicher Aspekt sein. Der EuGH hat in anderem zusammenhang (Literatur) die künstlerische Freiheit zugunsten der Persönlichkeitsrechte Betroffener unangemessen stark eingeschränkt. Wenn also das Mädchen, das in dem Lied angesprochen, beleidigt und bedroht wird, der realen Person zuzuordnen ist, dann hat sie Ansprüche, die aus ihrem Persönlichkeitsrecht resultieren. Löschung des Videos, Unterlassung, Schmerzensgeld bei schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen, usw.
@latinumbavariae: Einstellung bei Beleidigung ist die Regel. Aber: Wenn das besondere öffentliche Interesse bejaht wird, dann kann auch eine läppische Beleidigung zur Anklage führen. Schon mal nen Grünweißen angemacht?
![Wink ;) ;)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Hier wird ein Mädchen im internet bei Myspace fertiggemacht (so entnehme ich das Euren Äußerungen, ich habe mir das heute nciht angetan und werde es auch nicht tun.). Myspace ist eine der populärsten Plattformen im Internet. Bei einer derart öffentlichen, weltweiten Beleidigung und Diskreditierung könnte das besondere öffentliche Interesse bejaht werden. Jedenfalls würde mich das nicht wundern.
Gegendarstellung dürfte bei so eindeutig vorliegendem Beweismaterial i.ü. vergebliche Liebesmüh sein.
Sobald ich eine veröffentlichte Beleidigung auf Video habe und damit unangreifbares Beweismaterial, kann ich eine Zivilklage hinsichtlich Löschung und Unterlassung für das Mädchen durchziehen und werde diese gewinnen. Schmerzensgeld wäre evtl. möglich. Dazu müsste ich mehr wissen. Aber auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen.
Der Streitwert wird durch das Gericht bestimmt.
Extrembeispiel weist zwei Fehler auf. Erstmal gibt es PKH, zum anderen ist ein Justitiar kein unabhängiges Organ der Rechtspflege und kann daher Managerpapa nicht als RA vertreten.
@Heelie: Der Hinweis auf das Gepokere trifft den Nagel auf den Kopf. Ja, wenn das Mädchen oder Familienmitglied oder Freund das hier liest, dann erübrigt sich jede weitere Diskussion.
@Dave: Wenn Deine Moral in Deutschland der Maßstab wäre, würde ich hier nicht mehr leben wollen.
@Astar: Heiße Luft. Bohr weiter in der Nase.
@Voltage: Bei Beleidigung muss keiner zu Schaden kommen, und das StGB enthält mehr Paragraphen als Volksverhetzung. Wobei die zivilrechtlichen Folgen hier wesentlich graviernder sein können als die strafrechtlichen...
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Die weiteren Postings will ich nicht kommentieren, isrt einiges Richtiges und Falsches dabei. Aber worauf ich hiermit ausdrücklich hinweisen will:
Wenn einer ein ernsthaftes rechtliches Problem bekommen kann - und der Brief der Eltern weist darauf hin - dann kann ich nicht verstehen, wenn Leute einfach ihre eigene (fragwürdige) Einstellung zum Maß aller Dinge machen und glauben, alle Betroffenen, Staatsanwälte und Richter müssten sich nach ihrer Meinung richten. Lachhaft, sowas, und unverantwortlich gegenüber Kaina!
@Kaina: Du hast einen Beat einem Freund zur Verfügung gestellt, und der hat in eigener Verantwortung den Text zu gemacht, richtig? Dann solltest Du die falsche Adresse sein, weil Du mit dem Text nichts zu tun hast.
Wegen dem Sample würde ich mir an Deiner Stelle aber Gedanken machen. Ich weiß nicht, ob Myspace einen Vertrag mit Verwertungsgesellschaften hat wegen Urheberlizenzen, aber selbst wenn, geht es auch um Leistungsschutzrechte, und die müssen meines Wissens einzeln lizensiert werden. Ob das in der Praxis ein Problem wird, weiß ich nicht, und den Eltern dürfte es egal sein. Aber wenn einer auf die Idee kommt, hast Du ein Einige-Tausend-Euro-Problem. Und da wir gerade auf dem Präsentierteller diskutieren und weltweit übertragen werden, würde ich auch in Deinem eigenen Interesse Deinem Freund raten, in dem Fall mal Rücksicht auf die Belange von Betroffenen zu nehmen und das Ding wieder von Myspace wegzunehmen.
Wünsche Euch weiterhin frohe Weihnachten,
Rainer