Hilfe! Anklage! Wie Vorgehen?!

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Ich glaub es gaB schon viel lachhaftere Anzeigen bei denen am Ende etwas rausgekommen ist als diese
 
Moin und schöne Weihnachten!

Ich nehme zu ein paar Aspekten Stellung:

@Heelie: Bedrohung iSd. §241 StGB setzt Androhung eines Verbrechens voraus. Einfache Köperverletzung wird nicht im Mindestmaß mit 1 jahr bestraft und ist daher kein Verbrechen, aber das ist hier nebensächlich. Genauso nebensächlich dürfte es sein, ob die ausgestoßene Drohung ernstgemeint oder nur präbutertäres Gehabe von Möchtegern-Gangstas ist.

@Part: Ganz falsch. Bei Urheberrechtsverletzungen und bei Verletzung von Leistungsschutzrechten kommt es nicht darauf an, ob einer Knete damit macht. Dieses Märchen gehört endlich ausgerottet.

@Lostinlife und Kaina: Die Erkennbarkeit dürfte ein ganz wesentlicher Aspekt sein. Der EuGH hat in anderem zusammenhang (Literatur) die künstlerische Freiheit zugunsten der Persönlichkeitsrechte Betroffener unangemessen stark eingeschränkt. Wenn also das Mädchen, das in dem Lied angesprochen, beleidigt und bedroht wird, der realen Person zuzuordnen ist, dann hat sie Ansprüche, die aus ihrem Persönlichkeitsrecht resultieren. Löschung des Videos, Unterlassung, Schmerzensgeld bei schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen, usw.

@latinumbavariae: Einstellung bei Beleidigung ist die Regel. Aber: Wenn das besondere öffentliche Interesse bejaht wird, dann kann auch eine läppische Beleidigung zur Anklage führen. Schon mal nen Grünweißen angemacht? ;) Hier wird ein Mädchen im internet bei Myspace fertiggemacht (so entnehme ich das Euren Äußerungen, ich habe mir das heute nciht angetan und werde es auch nicht tun.). Myspace ist eine der populärsten Plattformen im Internet. Bei einer derart öffentlichen, weltweiten Beleidigung und Diskreditierung könnte das besondere öffentliche Interesse bejaht werden. Jedenfalls würde mich das nicht wundern.

Gegendarstellung dürfte bei so eindeutig vorliegendem Beweismaterial i.ü. vergebliche Liebesmüh sein.

Sobald ich eine veröffentlichte Beleidigung auf Video habe und damit unangreifbares Beweismaterial, kann ich eine Zivilklage hinsichtlich Löschung und Unterlassung für das Mädchen durchziehen und werde diese gewinnen. Schmerzensgeld wäre evtl. möglich. Dazu müsste ich mehr wissen. Aber auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen.

Der Streitwert wird durch das Gericht bestimmt.

Extrembeispiel weist zwei Fehler auf. Erstmal gibt es PKH, zum anderen ist ein Justitiar kein unabhängiges Organ der Rechtspflege und kann daher Managerpapa nicht als RA vertreten.

@Heelie: Der Hinweis auf das Gepokere trifft den Nagel auf den Kopf. Ja, wenn das Mädchen oder Familienmitglied oder Freund das hier liest, dann erübrigt sich jede weitere Diskussion. :D

@Dave: Wenn Deine Moral in Deutschland der Maßstab wäre, würde ich hier nicht mehr leben wollen.

@Astar: Heiße Luft. Bohr weiter in der Nase.

@Voltage: Bei Beleidigung muss keiner zu Schaden kommen, und das StGB enthält mehr Paragraphen als Volksverhetzung. Wobei die zivilrechtlichen Folgen hier wesentlich graviernder sein können als die strafrechtlichen...

----

Die weiteren Postings will ich nicht kommentieren, isrt einiges Richtiges und Falsches dabei. Aber worauf ich hiermit ausdrücklich hinweisen will:

Wenn einer ein ernsthaftes rechtliches Problem bekommen kann - und der Brief der Eltern weist darauf hin - dann kann ich nicht verstehen, wenn Leute einfach ihre eigene (fragwürdige) Einstellung zum Maß aller Dinge machen und glauben, alle Betroffenen, Staatsanwälte und Richter müssten sich nach ihrer Meinung richten. Lachhaft, sowas, und unverantwortlich gegenüber Kaina!

@Kaina: Du hast einen Beat einem Freund zur Verfügung gestellt, und der hat in eigener Verantwortung den Text zu gemacht, richtig? Dann solltest Du die falsche Adresse sein, weil Du mit dem Text nichts zu tun hast.

Wegen dem Sample würde ich mir an Deiner Stelle aber Gedanken machen. Ich weiß nicht, ob Myspace einen Vertrag mit Verwertungsgesellschaften hat wegen Urheberlizenzen, aber selbst wenn, geht es auch um Leistungsschutzrechte, und die müssen meines Wissens einzeln lizensiert werden. Ob das in der Praxis ein Problem wird, weiß ich nicht, und den Eltern dürfte es egal sein. Aber wenn einer auf die Idee kommt, hast Du ein Einige-Tausend-Euro-Problem. Und da wir gerade auf dem Präsentierteller diskutieren und weltweit übertragen werden, würde ich auch in Deinem eigenen Interesse Deinem Freund raten, in dem Fall mal Rücksicht auf die Belange von Betroffenen zu nehmen und das Ding wieder von Myspace wegzunehmen.

Wünsche Euch weiterhin frohe Weihnachten,
Rainer
 
EarlGrey schrieb:
Moin und schöne Weihnachten!

Ich nehme zu ein paar Aspekten Stellung:

@Heelie: Bedrohung iSd. §241 StGB setzt Androhung eines Verbrechens voraus. Einfache Köperverletzung wird nicht im Mindestmaß mit 1 jahr bestraft und ist daher kein Verbrechen, aber das ist hier nebensächlich.


Ja dachte ich mir, hab ja auch geschrieben dass ich mir nicht sicher bin ob Kieferbruch 1 Jahr gibt...muss wohl dann Kieferbruch mit Zugabe sein ^^
 
Heelie 63
Irgendwie bist Du bei diesem Thema nur noch mit einem Fangschuss zu stoppen :)
 
Wieso checkt eigentlich keiner den Unterschied zwischen "Androhung von Gewalt" und "Verarbeiten negativer Gefühle"? Er sagt doch er vermisst sie, der Schlusspart versucht dann trotzig Abstand zu nehmen und die Erinnerung negativ zu besetzen und zu zerstören, damit es aufhört weh zu tun. Das kann man eindeutig als Verarbeitungsprozess verstehen. Ein Anzeichen der Androhung von realer Gewalt sehe ich da nicht im geringsten. Auch ist der Text so allgemein gehalten, daß man da keinen direkten Bezug herstellen kann.
Die Lyrics haben rein gar nichts mit den kaltblütigen Gewalttexten von Berliner Assi-Rappern zu tun, sie sind lediglich naiv und emotional. Wenn man anfängt sowas juristisch zu belangen, dann wirds zappenduster in Deutschland. Ich kann mit dem Stil und der Art der Darbietung auch nichts anfangen, aber ich weiss eines: Gewalt entsteht dort, wo Kommunikation nicht mehr möglich ist. Also lasst den Jungen rappen.
 
@Kaina,
über den vorpubertären Text deines Kumpels muss man ja kein Wort
verlieren. Dieser Mist spricht für sich!
Aber mit dem gezockten Sample - wenn es denn so ist - wäre ich ganz
vorsichtig. Heerscharen von (Ich - AG) Junganwälten und ähnlichem
durchforsten ständig das Internet auf der Suche nach o.a. "Verstössen".
Über Abmahnverfahren usw. bessern die Herren ihr Gehalt auf, im
vierstelligen Bereich!
Also, nimm´s lieber `raus...

http://www.myspace.com/attheaside
 
Nimms ausm space raus!
 
nitromaniac schrieb:
Heelie 63
Irgendwie bist Du bei diesem Thema nur noch mit einem Fangschuss zu stoppen :)


loool

Irgendwie geh ich mir selber schon tierisch auf den Keks ^^
Ich binde mir die Finger jetzt zusammen.
 
schönes foto...
...da würd ich mir als "normalsterblicher"-nicht-rapper-vater auch keine sorgen machen! :)

76d82d55c6.jpg
 
der einzigste grund vom rechtlichen her das stueck zu entfernen ist tatsaechlich eine moegliche urheberrechts/copyrightverletzung. so mancher anwalt verdient sich so seinen neuen bwm. und die dabei faelligen summen sind erstens meistens hoch und zweitens glaube ich 30jahre inklusive zinsen und neuer gebuehren eintreibbar. inklusive pfaendungen durch gerichtsvollzieher an besitz und konto.

im gegensatz zum text bis du fuer die samples als "kompinist" wohl schon haftbar zu machen. dein kumpel kann in dem moment wegen der samples sogar dich wenn er deswegen rankommt haftbar machen. zumindest theoretisch und bei den summen um dies es bei solchen geschichten geht, wird er es wohl auch praktisch machen.
 
Aber schon geil irgendwie. Den lonely-hero-Desperado-Rächer-der-Verlassenen-und Betrogenen-Gangsta-Rapper-outlaw markieren und sich dann Sorgen machen wegen einer Beleidigungs-/Bedrohungsklage.
 
@ mad: das meinte ich!
 
@mad soeine anklage ist ja auch peinlich ;-) in solchen kreisen muss es wenigstens btm wegen aspirin oder ein koerperverletzung weil man sich mit den daumen auf eigenen finger gehauen hat sein ;-)
 
oder wegen "unterlassener hilfeleistung"
 
der meinte vielleicht damit hartz 4.
 
scheng1982: danke, genau wie ich :D
 
scheng1982
>>>
hab mich nur auf meine künstleriche freiheit berufen hier unter fotos ist die anzeige http://www.myspace.com/diealteschule im gegenteil bin dadurch voll bekannt geworden hab den spiess dan umgedreht und bin damit zu radio erft gegangen
<<<
N:
Na gut, wenn es so ist.
Dann machen wir dass jetzt alle!

Moment noch, ich muss vorher noch großspurig eine Flasche Melissengeist austrinken.
So, aber jetzt.
 
früher wars die anzahl der kugeln, die man schon abbekommen hat - heute sinds nur eingestellte anzeigen?
schwach und verweichlicht, die gangsta von heute :-D
 
was ich damit nur sagen wollte ist das man das nicht negativ sehen muss mit der anzeige :)
 
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