Hilfe! Anklage! Wie Vorgehen?!

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Kaina

Kaina

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Hey Leute!

Sowas passiert natürlich ausgerechnet am heiligen Abend...
Also - ich fang mal an, zu erzählen:

Ich baue mit und für meine Freunde, die alle Rapmusik machen, ihre Beatz, ihre Instrumentals.
Vor einiger Zeit war auch ein Freund hier, ich hab ihm einen Beat gebaut. Er war ziemlich geflasht davon, lief nach Hause und hat seinen text dazu geschrieben. Es war ein ziemlich trauriger und deeper Beat, also schrieb er ein Lied über seine Exfreundin, mit der es am Ende seiner beziehung wohl ein wenig Stress gab.

Ich mischte die Sachen ab und gab das Endprodukt in seine Hände über.

Er lud das Lied auf MySpace und gab den link bei seinen Freunden weiter.
Das Ding muss irgendwie in die Hände des Mädels gekommen sein.

Heute bekam er einen Brief der Eltern, mit der Drohung, er solle das Lied binnen einer Woche aus MySpace löschen - ansonsten würden die Eltern eine Anklage verfassen und damit zur Polizei gehen.

Was sollen wir nun tun? Sollen wir das Lied löschen und uns der Drohung stellen? Sollen wir es im Player lassen und gucken, was passiert?

Ich bräuchte echt dringend einen Tipp, wie die Sache musikrechtlich abläuft.

Nochmal zur information:
Es werden zwar miese Sachen gegen das Mädchen gesagt, ihr Name wird aber im ganzen Stück nichtmal angedeutet. Die Geschichte ist wohl echt so passiert, wie der Rapper sie schildert, es werden aber keine privaten Dinge gesagt oder entlüftet.

Wenn euch es hilft, ist hier der MySpace Link, wo ihr das Lied findet:
Es handelt sich um den 2. Track - "Ich vermisse Dich".

http://www.myspace.com/baroone1

Ich bräuchte unbedingt eine schnelle Antwort, worüber ich euch sehr dankbar wäre!

Vielen Dank im Vorraus, eine gesegnete und frohe Weihnachtszeit,
liebe Grüße, Kaina.
 
eminem darf das doch auch:D
 
naja,
ich würd mal sagen, daß du erst ein Problem kriegst wenn du oder dein Kumpel ihm wirklich den Kiefer brichst ;o)

Ansonsten brauchst du dir garantiert nicht ins Hemd machn und ich würd mich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Solange du keine Namen oder sonstwas ins Spiel bringst.

Earl Grey wird sicherlich mehr dazu sagen können.

Übrigens ne schöne Melodie auch wenn sie sich durchs ganze Lied zieht.

Der Sprechgesang is halt überhaupt net mei Ding aber darum gehts ja net.

lg, Phil
 
Also ich glaube kaum, dass ihr mit diesem Track ernsthafte Probleme kriegt, - es werden ja keine Namen genannt.

Aber vor Gericht,...Keine Ahnung
 
So, danke schonmal für die schnellen Antworten!
Danke auch schon vorher für die anderen Antworten ;)

Ich werde mich mal aufmachen, die Familie wartet...

Wäre schön, wenn noch mehr Antworten dazu kommen würden!

Danke, liebe Grüße, frohes Fest, Kaina.
 
- Bockmist - siehe weiter unten
 
Ich glaube es hat mit Namensnennung nicht so viel zu tun.

Man darf niemanden Beleidigen.
 
Ja schau mal ins StGB

Beleidigung
 
Beleidigung & Bedrohung

Ob ich jemandem Mund zu Ohr sage, dass ich ihn zerkochen werde oder ihm einen Brief schreibe ist m.E. egal.
Entscheidend wird wohl sein, welches Gefühl ich beim Betroffenen auslöse.

Ich sage: Vorsicht und besser unterlassen...
 
machen wirs noch genauer

zugrunde liegt zum einen §185 Beleidigung

Die --->Beleidigung<--- wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Ok klar soweit jetzt prüfen wir was eine Beleidigung ist...

Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person

...ich muss den Wortlaut vom Song nicht wiederholen...das war definitiv eine Beleidigung.


ok weiterhin haben wir §241 Bedrohung

1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten --->Verbrechens<--- bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

...Ich brech dir den Kiefer.... Wenn ich jemandem den Kiefer breche ist das Körperverletzung. Körperverletzung ist eine STRAFTAT. Ok nun müssen wir prüfen, ob Körperverletzung auch ein VERBRECHEN ist, denn nur wenn ein VERBRECHEN angedroht wird, liegt der Tatbestand der Bedrohung vor...wie wir aus dem Gesetz lesen können....ein Verbrechen ist es dann, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird.

Schauen wir nun wie ist das bei Körperverletzung?
§223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit ---->Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren<---- oder mit Geldstrafe bestraft. ----


Nun das ist grenzwertig...Kieferbruch wird so weit ich weiss nicht mit einem Jahr geahndet könnte aber durchaus passieren. Nun richtet sich diese Bedrohung aber gegen jemand anderen also könnte nun auch noch der neue von deiner EX gegen den Rapper klagen

Schlussfolgerung
----------------------

hätte nun eine Klage deiner EX und eventuell des neuen Freundes deiner Ex AUSSICHT auf Erfolg??

Ja, ganz klar...Beleidigung 100 pro und zwar bei beiden! Bedrohung bin ich mir nich ganz sicher....klingt aber schon ziemlich hart was der da von sich gibt.

Zu beweisen wäre jetzt, dass genannte Personen gemeint sind...schwierig aber machbar.
 
Erstmal hast du die Lyrics nicht zu verantworten, du hast einfach nur ein Lied gemischt, das erstmal gegen kein Gesetz verstößt (Rechtsradikalismus, Gewaltanzettelung etc.)

Ich würde auf den Künstler verweisen, die sollen das mal schön mit Ihm abklären...Aber da ich kein Anwalt bin, nur mal wie ich vorgehen würde, falls du Rechtschutzversichert bist und diese das abdeckt , dann würde ich einen Anfalt konsultieren....
 
ich würde mir mehr sorgen wegen dem sample machen;)
 
jo dat sample^^
 
solange keiner kohle damit macht denk ich mal isses jedem egal welches sample wer benutzt.. JEDER sampled.

zu dem song ansich musst du dir keine sorgen machen. das sind billige einnüchterungsversuche..
du darfst sagen was du willst!
 
Ich finds ziemlich heikel, wie selbstsicher hier Laien Rechtsauskünfte erteilen.
 
ich sags so lösch es einfach ;-)
 
mad schrieb:
Ich finds ziemlich heikel, wie selbstsicher hier Laien Rechtsauskünfte erteilen.


Die Laien schauen einfach was im Gesetz steht...wie der Anwalt auch.
Und der Song enthält definitiv:

Beleidigungen

und

eine Drohung

ausserdem ist der Laie kein blutiger Laie sondern wird von berufswegen ausgebildet mit Recht umzugehen.

Sowas nennt man dann Subsumtion....Das Anwenden von Gesetzen auf Tatbestände....

so detailiert sind meine Aussagen dann ja auch nich. Ich schreibe nur die Dinge wo ich ziemlich sicher bin....
 
@ part

es spielt keine rolle, ob du mit dem sample kohle machst oder nicht. du darfst unter copyright stehendes material in deinen eigenen 4 wänden verbraten solange bis du taub wirst, allerdings nicht einer breiten öffentlichkeit zugänglich machen. tust du selbiges und ist das sample wiedererkennbar, machst du dich schlicht und einfach strafbar > copyrightverstoss.

"jeder sampeld doch..."

auweia, echt naiv, kann gefährlich werden...
 
meine tipps ( ohne gewähr, studiere bwl und nicht jura :) ):
1. piepe die stellen raus ( schlampe, bastard, kiefer brechen )
2. mach ne neue version ohne den letzten verse ( wobei damit die message verlorenginge ... )
 
-.-.- eliminiert
 
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