latinumbavariae schrieb:
Leudls - macht doch mal halblang.
"Beleidigung", "Bedrohung", Strafgesetzbuch etc. klingt ja alles ganz mächtig aber:
Verfahren wg. Beleidigung etc. werden von der Staatsanwaltschaft meistens ziemlich schnell eingestellt, da die Besseres zu tun haben und irgendwelches Gezänk meistens nur wenig öffentliches Interesse erweckt.
Falls aus diese Ecke etwas kommt stehen die Chancen gut das mit das mit einer geschickt formulierten Gegendarstellung abzubiegen (nicht selbst schreiben, das ist der Job eines RA).
Zivilrechtlich sieht das schon anders aus. Da gilt die alte Regel: "Zum Streiten gehören zwei, aber zum Klagen reicht Einer"
D.h. die Ex könnte versuchen Schadensersatz oder Schmerzensgeld oder Ähnliches zu fordern. Das hat in Deutschland zwar ebenfalls relativ wenig Aussicht auf Erfolg kann aber erstmal lästig sein, weil die klagende Partei den Streitwert und damit die Prozesskosten bestimmt.
Das kann bei stark unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien schon eine Waffe gegen den Beklagten sein.
Extrembeispiel: Wenn hier die "Managertochter" gegen den "arbeitslosen Rapper" loszieht kann es schon alleine damit ins Auge gehen, wenn durch den sinnlos hohen Streitwert Dein Anwalt erstmal 1000,- Vorkasse haben will bevor er den ersten Brief schreibt, während die Klägerin von einem RA aus der Rechtsabteilung von Papas Firma vertreten wird.