Hilfe! Anklage! Wie Vorgehen?!

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wennste ne rechtsversicherung hast, würd ich mich da einfach mal von nehm anwalt beraten lassen.
ansonsten gibts bestimmt sonst irgentwo fachliche auskunft...

ich würd mich auf jedenfall mal infomieren....

aber ich denke bevor du post vom gericht bekommst wird dich der anwalt der familie kontaktieren und dann wirdste schon hören was los is.
 
mhh ich würde sagen wenn bedrohst du den du machst ja keine genaue angabe (bis auf deine ex freundin)den text kannst du ja auch frei erfunden haben. oder du hast die story von nem freund gehört bla bla bla also ich denke für deine ex wird es sehr schwierig nachzuweisen das der text nun ausgerechnet auf sie bezogen ist.

Mal abgesehen davon das man ja eigentlich niemand den kiefer brechen muss aber das ist ne andere sache und hat mit der rechtlichen seite nix zu tun.

MFG und
schöne Weihnachten allerseits
 
Yo,

sowas gabs ja schonmal,

und zwar ging es um den Track "FreiF+++Mu++++" von der Beatfabrik, für die ging es vor Gericht auch gut aus... (Such einfach mal bei Google)


abgesehen davon würd ich mal mit deinem Kumpel reden, ob der keine Eier in der Hose hat, sowas ist billig und unterstes niveau...

würde ihm es gefallen, wenn sie nen track macht und singt: dein pullermann ist so winzig...?

hinterhältig und billig

sorry
 
Vor fünf Jahren hätte ich noch gesagt: Scheiß egal, so lange hier keine Namen genannt werden. Aber bundesdeutsche Gerichte haben in letzter Zeit seltsame Urteile gefält, die schon auf eine Einschränkung der Kunstfreiheit hindeuten. Auf diesen Track, den ich mir eben mal angehört habe, könnte im Ernstfall eine ähnliche Auseinandersetzung zukommen wie auf den Roman "Esra" von Maxim Biller - ich würde zumindest auf den ersten Blick einige Parallelen entdecken.
Die Details findest Du hier:

Wikipedia über den Rechtsstreit

Am besten ist es allerdings wirklich, Ihr sprecht ebenfalls mal mit einem Anwalt.
 
achso kinder...

ich finds lustig wie sich leute, die vielleicht später mal ernsthaft an die sache (musik) rangehen wollen, sich immer schon ihr image in der jugend kaputtmachen...
 
Nimms ausm space raus!
 
Erstmal...ich mag den Track. Eine Schande, daß man als Künstler heutzutage Angst haben muss ein paar ehrliche Worte herauszuschreien. Dieses Land und seine Politik und Justiz sind momentan echt kein fruchtbarer Boden für Musiker und sozial eingestellte Menschen.

Der Apocalyptica-Loop von Bittersweet ist aber schon sehr markant. Darf man das? Da würde ich mir ggf. mehr Sorgen machen.
 
Dave1978 schrieb:
Erstmal...ich mag den Track. Eine Schande, daß man als Künstler heutzutage Angst haben muss ein paar ehrliche Worte herauszuschreien. Dieses Land und seine Politik und Justiz sind momentan echt kein fruchtbarer Boden für Musiker und sozial eingestellte Menschen.

Der Apocalyptica-Loop von Bittersweet ist aber schon sehr markant. Darf man das? Da würde ich mir ggf. mehr Sorgen machen.


Naja ich weiss nicht...versetz dich einfach mal in die Lage derer, die hier angegriffen werden. Denkst du dann immer noch so?
Ich spiele wirklich ungern immer wieder die Rolle des Moralapostells aber hier geht es doch auch wiedermal nur um Gerechtigkeit....wenn ich ab morgen jeden der mir quersteht in den Dreck ziehen und Bedrohen kann wie ich will...naja wo würde das hinführn?
 
Leudls - macht doch mal halblang.

"Beleidigung", "Bedrohung", Strafgesetzbuch etc. klingt ja alles ganz mächtig aber:

Verfahren wg. Beleidigung etc. werden von der Staatsanwaltschaft meistens ziemlich schnell eingestellt, da die Besseres zu tun haben und irgendwelches Gezänk meistens nur wenig öffentliches Interesse erweckt.
Falls aus diese Ecke etwas kommt stehen die Chancen gut das mit das mit einer geschickt formulierten Gegendarstellung abzubiegen (nicht selbst schreiben, das ist der Job eines RA).

Zivilrechtlich sieht das schon anders aus. Da gilt die alte Regel: "Zum Streiten gehören zwei, aber zum Klagen reicht Einer"
D.h. die Ex könnte versuchen Schadensersatz oder Schmerzensgeld oder Ähnliches zu fordern. Das hat in Deutschland zwar ebenfalls relativ wenig Aussicht auf Erfolg kann aber erstmal lästig sein, weil die klagende Partei den Streitwert und damit die Prozesskosten bestimmt.
Das kann bei stark unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien schon eine Waffe gegen den Beklagten sein.

Extrembeispiel: Wenn hier die "Managertochter" gegen den "arbeitslosen Rapper" loszieht kann es schon alleine damit ins Auge gehen, wenn durch den sinnlos hohen Streitwert Dein Anwalt erstmal 1000,- Vorkasse haben will bevor er den ersten Brief schreibt, während die Klägerin von einem RA aus der Rechtsabteilung von Papas Firma vertreten wird.

Ega wie man es dreht und wendet es bleibt ein Risiko.
Mit Rechtschutzversicherung würde ich es drauf ankommen lassen - ohne wäre mir der Spaß zu teuer.

Grüße
bb


PS: Das mit den Rechten an Samples würde ich übrigens nicht so entspannt sehen. "jeder sampelt doch" ist zu kurz gedacht.
 
latinumbavariae schrieb:
Leudls - macht doch mal halblang.

"Beleidigung", "Bedrohung", Strafgesetzbuch etc. klingt ja alles ganz mächtig aber:

Verfahren wg. Beleidigung etc. werden von der Staatsanwaltschaft meistens ziemlich schnell eingestellt, da die Besseres zu tun haben und irgendwelches Gezänk meistens nur wenig öffentliches Interesse erweckt.
Falls aus diese Ecke etwas kommt stehen die Chancen gut das mit das mit einer geschickt formulierten Gegendarstellung abzubiegen (nicht selbst schreiben, das ist der Job eines RA).

Zivilrechtlich sieht das schon anders aus. Da gilt die alte Regel: "Zum Streiten gehören zwei, aber zum Klagen reicht Einer"
D.h. die Ex könnte versuchen Schadensersatz oder Schmerzensgeld oder Ähnliches zu fordern. Das hat in Deutschland zwar ebenfalls relativ wenig Aussicht auf Erfolg kann aber erstmal lästig sein, weil die klagende Partei den Streitwert und damit die Prozesskosten bestimmt.
Das kann bei stark unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien schon eine Waffe gegen den Beklagten sein.

Extrembeispiel: Wenn hier die "Managertochter" gegen den "arbeitslosen Rapper" loszieht kann es schon alleine damit ins Auge gehen, wenn durch den sinnlos hohen Streitwert Dein Anwalt erstmal 1000,- Vorkasse haben will bevor er den ersten Brief schreibt, während die Klägerin von einem RA aus der Rechtsabteilung von Papas Firma vertreten wird.


Das ist keine Begriffschlacht. Es ging um die Frage, ob eine Klage aussicht auf Erfolg hat....AUSSICHT.....und wie wir merken wenn wir die Rechtsnormen anwenden hat sie sehr wohl Aussicht auf Erfolg....also ganz einfach....Nimms raus wäre hier zu raten. Alles andere wäre ....nennen wir es GEPOKERE

Achja und es handelt sich hier um einen veröffentlichten Song! Das wird glaube ich nicht so einfach fallen gelassen.....anders wenn ich meinen Nachbarn unter 6 Augen einen #### nenne....das ist mehr oder weniger belanglos...aber werd ich in einem Song der sich an die breite Öffentlichkeit richtet in den Dreck gezogen na dann hat das doch auch viel weitreichendere Folgen.
 
Wer behauptet, muss beweisen. Ist es denn zu 100 % klar erwiesen, dass der Text auf dieses Mädchen zeigt, oder könnte es auch ein anderes sein?

Ihr könnt ja sonst einfach den Text ein wenig ändern und gut is.....
 
Passt auf ich gehe noch weiter.....der Threadsteller hat doch schon zugegeben dass sich der Text um dieses Mädchen handelt.....er hat pinibel genommen die STRAFTAT (auch wenn das hier relativ zu sehn ist) gestanden. Und tritt jetzt mit der Frage an uns....Leute wir haben das getan ja, aber wie können wir uns jetzt da raus winden....die "Straftat" untern Tisch fallen lassen????

Kommt jetz einer mit gecrackter Software daher und fragt etwas dazu, dann wird der aber ruck zuck des Feldes verwiesen...weil, is ja verboten.....
Das hier ist doch genauso verboten?! Wieso wird der Verursacher jetzt in dem Moment in Schutz genommen?

Wie gesagt seht das relativ....ich will hier auch niemandem ans Bein pissen oder die ganze Sache dramatischer machen als sie ist. Aber da wundert mich das Verhalten einiger User die sonst ganz genau darauf pochen dass nix verbotenes gemacht wird...
 
Weils moralisch gesehen einfach scheisse ist gegen Musik so vorzugehen... bzw. damit durchzukommen. Die Inhalte der Lyrics sind impulsiv aber nicht dumpf-gewalttätig wie der Mist von Fler & Konsorten. Das sollte juristisch unantastbar sein.
 
Wasn Quatsch. Eine Anzeige wegen was.

Künstlerische Freiheit man; der Typ verarbeitet so doch nur seine Gefühle und nennt keine Namen.....

Pffff, im Grundgesetz ist Meinungsfreiheit verankert u. Mucke machen gehört dazu.
 
Ach immer diese Jammerlappenlieder :p

Aber Ärger wegen so nem Track... denk ich eher weniger, könnte ja jede Frau damit gemeint sein.
 
erstmal muss ich sagen dass mir der track gefällt...

und ich glaube nicht dass man deswegen rechtliche probleme bekäme.
Wer kann dir nachweisen wen du damit meinst?

Ist es künstlerisch gesehen nicht ein freies lyrischen Du?

Immerhin heißt es ja auch Lyrisches Ich ist nicht gleich Interpret.;)
Und das kann doch wohl niemand außer der Interpret selber sagen oder?!
 
Huhu ...

Allenfalls wenn überhaupt wäre es eine Beleidigung, die Person ist dadurch nicht zu Schaden gekommen also Rechtlich gibt es dafür keine Strafe: Es sei es wäre Volksverhetzung dann sieht der Fall anders aus, aber in dem Fall mach Music und vergess einfach den Rest.

gruss der Volti und frohes Fest ....
 
Noch mal zum Thema Sampling: Ich habe inzwischen wirklich eher das Gefühl, dass man schon ziemlich bekannt sein muss, bis sich jemand dafür interessiert, welche Samples man verwendet. Ein gutes Beispiel ist Girl Talk. Der Typ macht schon seit Jahren Stücke, die fast nur aus Samples von Top-40 Liedern bestehen, hat ein Album veröffentlicht, und tritt vor ausverkauftem Haus auf. Bis heute hat sich kein Mensch bei ihm wegen der Copyrights gemeldet.
 
naseweis schrieb:
Ach immer diese Jammerlappenlieder :p

Besser kann man es kaum ausdrücken.... :D

Wenn überhaupt sollte der Textverfasser zu ner Therapie verdonnert werden.... bzw. sich freiwillig in eben solche begeben :gaga:
 
Hmmm.....ich muss mir den Song wohl doch mal anhören....
 
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