Zum Thema erstes Gespräch:
ist von Anwalt zu Anwalt verschieden. Da ein Anwalt normalerweise auf Kunden angewiesen ist, läßt er da mit sich reden, d.h.: frag einfach telefonisch nach.
Aber laß Dich nicht lumpen: bei einem Streitwert in dieser Höhe lohnen sich die 200 - 300 Euro. Aber es ist nicht ungewöhnlich, daß das erste Gespräch kostenlos ist. Einfach vorher fragen.
Zum Fall:
Es ist, wie ein Vorredner gesagt hatte: das ist ein Geschäft. Eine Partei ist der Meinung, jemand habe einem gesetzwidrig geschadet, dann wird per Anwalt angeschrieben und manchmal wie in Deinem Fall erstmal eine Summe genannt. Das bedeutet nichts anderes, als die Aussage: "He, Du hast mir geschadet!" und den Willen, notfalls vor Gericht zu klagen.
Wenn der andere ebenfalls einen Anwalt einsetzt, prüft der die Anschuldigung auf Stichhaltigkeit und nennt entweder einen geringeren Betrag oder (wenn eine Chance besteht) weist die Vorwürfe als unhaltbar zurück. Das ist nichts anderes, als zu sagen: ich lasse mich von einem Profi beraten, der dafür sorgt, daß ich keinen Pfennig zu viel zahle (evtl. garnix).
Ich wurde mal auf 40000 € verklagt, weil ich aus einem Vertrag ausgestiegen war, der nicht gültig war.
Nachdem ich einen Anwalt konsultiert und dieser die Sache für mich in Angriff genommen hatte, mußte ich etwas um die 180,- € zahlen, und das waren die Gebühren für meinen Anwalt, UND SONST GARNIX.
Damit will ich Dir ein wenig die Angst nehmen, natürlich ohne Garantie, daß Du da kostenlos rauskommst.
Zur persönlichen Wertung:
ich halte das für schäbig. Urheberrecht soll die Arbeit des Urhebers schützen und dessen Recht auf Entlohnung wahren.
Bei Dir wars schon lange her, und es waren auch nur ein paar Freunde, die an dem Konzert teilgenommen haben. Hättest Du das im großen Rahmen kommerziell genutzt, sähe das anders aus. Hast Du aber nicht. Ich denke nicht, daß durch Deine Aktion dem Kartenhersteller ein echter Schaden entstanden ist - wegen eines Flyers hättest Du wahrscheinlich auch keine Erlaubnis auf Vervielfältigung gemietet.
Von der Gesetzeslage her hast Du aber schon die Rechte des Kartenherstellers verletzt, da wirst Du selbst mit Anwalt wohl was zahlen müssen. Wenn man es vom Prinzip her beurteilt, war das schon eine Urheberrechtsverletzung, aber unsere Rechtssprechung geht nicht nur davon aus. Man sollte es nicht glauben, aber manches liegt selbst vor Gericht im Ermessen des Richters.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall, daß Du da ohne Kosten rauskommst. Und nimm Dir einen Anwalt!
Gruß