Hilfe! Anwalt möchte mich gern verklagen!

kickback schrieb:

tatsache ist, dass er eben keine rechte an dem material besitzt und wer mit urheberechtlich geschütztem material locker umgeht, der muss sich heutzutage eben von vornherein darüber im klaren sein, dass er sich auf dünnem eis aus teurem wasser bewegt.

Wenn wir jetzt schon beim erstellen von Flyern einen Stock im Arsch haben müssen, weil in Korintenkacker-Deutschland ausgehungerte Aasgeier-Anwälte toleriert werden , ist es wirklich Zeit auszuwandern.

Und so lange werde ich persönlich einen Teufel tun mich hier reaktionär zu verhalten. Schade, dass ich derzeit keine Veranstaltung geplant habe. Ich würde denen mal gerne zeigen, was ein richtig Urheberrecht verletzender Flyer ist. Da fangen wir gar nicht mit den kleinen Bauernfirmen an. Da klauen wir dann direkt bei Michelangelo und Da Vinci.
 
Hi,

wir mussten das auch am eigenen Leib erfahren.
Tatsache ist: Wenn jemand auf seinem Server Babyfotos vom Kind seines besten Freundes drauf hat, die nicht verlinkt sind (Bilder werden einfach dort "geparkt") und irgendjemand "scannt" den Server, dann kann er den "Verbreiter" der Bilder wegen Kinderpornografie anzeigen, da ein Abspeichern von Bildmaterial auf einem Server im deutschen Recht als "öffentlich" gilt, ob darauf verlinkt wurde oder nicht. Ich hoffe, das ändert bald mal jemand.
 
Zum Thema erstes Gespräch:

ist von Anwalt zu Anwalt verschieden. Da ein Anwalt normalerweise auf Kunden angewiesen ist, läßt er da mit sich reden, d.h.: frag einfach telefonisch nach.
Aber laß Dich nicht lumpen: bei einem Streitwert in dieser Höhe lohnen sich die 200 - 300 Euro. Aber es ist nicht ungewöhnlich, daß das erste Gespräch kostenlos ist. Einfach vorher fragen.

Zum Fall:

Es ist, wie ein Vorredner gesagt hatte: das ist ein Geschäft. Eine Partei ist der Meinung, jemand habe einem gesetzwidrig geschadet, dann wird per Anwalt angeschrieben und manchmal wie in Deinem Fall erstmal eine Summe genannt. Das bedeutet nichts anderes, als die Aussage: "He, Du hast mir geschadet!" und den Willen, notfalls vor Gericht zu klagen.

Wenn der andere ebenfalls einen Anwalt einsetzt, prüft der die Anschuldigung auf Stichhaltigkeit und nennt entweder einen geringeren Betrag oder (wenn eine Chance besteht) weist die Vorwürfe als unhaltbar zurück. Das ist nichts anderes, als zu sagen: ich lasse mich von einem Profi beraten, der dafür sorgt, daß ich keinen Pfennig zu viel zahle (evtl. garnix).

Ich wurde mal auf 40000 € verklagt, weil ich aus einem Vertrag ausgestiegen war, der nicht gültig war.
Nachdem ich einen Anwalt konsultiert und dieser die Sache für mich in Angriff genommen hatte, mußte ich etwas um die 180,- € zahlen, und das waren die Gebühren für meinen Anwalt, UND SONST GARNIX.

Damit will ich Dir ein wenig die Angst nehmen, natürlich ohne Garantie, daß Du da kostenlos rauskommst.

Zur persönlichen Wertung:

ich halte das für schäbig. Urheberrecht soll die Arbeit des Urhebers schützen und dessen Recht auf Entlohnung wahren.
Bei Dir wars schon lange her, und es waren auch nur ein paar Freunde, die an dem Konzert teilgenommen haben. Hättest Du das im großen Rahmen kommerziell genutzt, sähe das anders aus. Hast Du aber nicht. Ich denke nicht, daß durch Deine Aktion dem Kartenhersteller ein echter Schaden entstanden ist - wegen eines Flyers hättest Du wahrscheinlich auch keine Erlaubnis auf Vervielfältigung gemietet.

Von der Gesetzeslage her hast Du aber schon die Rechte des Kartenherstellers verletzt, da wirst Du selbst mit Anwalt wohl was zahlen müssen. Wenn man es vom Prinzip her beurteilt, war das schon eine Urheberrechtsverletzung, aber unsere Rechtssprechung geht nicht nur davon aus. Man sollte es nicht glauben, aber manches liegt selbst vor Gericht im Ermessen des Richters.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall, daß Du da ohne Kosten rauskommst. Und nimm Dir einen Anwalt!

Gruß
 
armes deutschland...
diese rechtsanwälte haben auch irgendwie ihren beruf verfehlt...
ich denke, die gute alte justizia würde sie vermutlich mit ihrer waage erschlagen ;)
 
Unfassbar. Aber auch die Abmahnwelle bei Blogs (siehe Link ) zum Thema Meinungsäusserung im Netz finde ich (meiner persönlichen Meinung nach *gg*) skandalös.

Auch ist meine PERSÖNLICHE MEINUNG, dass man getrost Lebens-, Kranken- und andere Zusatzversicherungen vergessen kann. Die Einzige die man heute braucht ist ein guter Rechtsschutz. Ohne sollte man sich im Internet garnicht mehr aufhalten.

Und immer schön aufpassen, was und vorallem WIE man es sagt...

Schöne Welt.

Wann wird es eigentlich die erste Abmahnwelle bei privaten Emails geben??

...
 
ICh hab mir die Webpage abmahnwelle.de nicht angeschaut, aber haben denn die durch diese Welle Geschädigten "Uhrheberechtsverletzer" nicht einmal versucht eine Sammelklage oder sowas einzureichen, damit der Gesetzgeber etwas degegen tut.

Ich meine, diese Anwälte, wenn ich das richtig verstanden habe, machen das OHNE Wissen des eigentlichen Urhebers ?! Wenn ja, ist das echt das letzte, und wenn das deutsche Gesetzt solch eine "Sicherheitslücke" hat, dann muss diese halt geschlossen werden.

Das ist echt das letzte! :daumen: :| *kotzsmilie*
 
In den anderen Ländern der EU hingegen, in denen es ähnliche Gesetze und ebenso viele zur Abmahnung Berechtigte („Aktivlegitimierte“) gibt, ist die Abmahnung kaum ein Thema. Denn hier darf kein Geld dafür verlangt werden.

Das war ja klar... Da muss doch mal was getan werden...

Ich meine, würde ich ein rechtschaffender Anwalt sein (und EarlGrey meint ja das wäre die Mehrheit), und hätte etwas zu sagen, würde ich doch versuchen diesen Zwielichtigen Rechtsverdrehern so etwas zu verbieten bzw. eben eine Erstabmahnung kostenfrei zu machen!!

Warum passiert da nix??
 
tsching schrieb:
Hi,

wir mussten das auch am eigenen Leib erfahren.
Tatsache ist: Wenn jemand auf seinem Server Babyfotos vom Kind seines besten Freundes drauf hat, die nicht verlinkt sind (Bilder werden einfach dort "geparkt") und irgendjemand "scannt" den Server, dann kann er den "Verbreiter" der Bilder wegen Kinderpornografie anzeigen, da ein Abspeichern von Bildmaterial auf einem Server im deutschen Recht als "öffentlich" gilt, ob darauf verlinkt wurde oder nicht. Ich hoffe, das ändert bald mal jemand.

:eek: Also das ist ja wirklich die Höhe... Sprachlos...

@kickback: Bist du dir sicher, dass dein an S..th P..k angelehnter Avatar urheberrechtsfrei ist. ;)
 
Da klauen wir dann direkt bei Michelangelo und Da Vinci.

Bei denen dürfte das Urheberrecht auch nicht mehr greifen. Das erlischt nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ;)

Auch ist meine PERSÖNLICHE MEINUNG, dass man getrost Lebens-, Kranken- und andere Zusatzversicherungen vergessen kann. Die Einzige die man heute braucht ist ein guter Rechtsschutz. Ohne sollte man sich im Internet garnicht mehr aufhalten.

Allerdings ist da Vorsicht/Aufmerksamkeit geboten! Urheberrechtsverletzungen schliessen eigentlich die meisten Rechtsschutzversicherungen aus.
 

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