Hilfe! Anwalt möchte mich gern verklagen!

da ist utz nur einer von vielen Tausenden....
 
mion,
das erste Beratungsgespräch beim Anwalt ist kostenlos,
würde das schnellst möglich in anspruch nehmen!

drück dir die daumen!!!
 
@AndreD: stimmt nicht. Unsinn. Zeit ist Geld.
 
AndreD schrieb:
mion,
das erste Beratungsgespräch beim Anwalt ist kostenlos,
würde das schnellst möglich in anspruch nehmen!

drück dir die daumen!!!

Woher kommt eigentlich dieses Gerücht?!?
 
...also ich hab das gerade vor ca. einer woche in anspruch genommen, der anwalt konnte mir so weit weiterhelfen, dass ich danach alleine klar kam...
und es hat nichts gekostet :)

..ist doch nicht vom bundesland abhängig oder?!
 
da hast du wirklich glück gehabt AndreD.

zu dem Fall: Das ist echt kaum zu glauben. Wenn du eine Firma hättest. aber so... nene
 
Den Fall hab ich auch schon bei einer Bekannten erlebt. Da gings auch gleich um 1000 Euro. Ich find das total daneben. Warum werden da Unrechtsbewusstsein, finanzielle Verhältnisse des Betroffenen etc. nicht bei der Strafbemessung berücksichtigt ? So ein Psycho wie Olli Kahn wird als notorischer Wiederholungstäter hinsichtlich seiner aggressiven Entgleisungen immer wieder freigesprochen, "weil er ja emotional erregt war", und unser armer Abiturient wird ohne mit der Wimper zu zucken in den Ruin getrieben wegen so einer Lappalie.
 
mion,
das erste Beratungsgespräch beim Anwalt ist kostenlos,
also das hab ich noch nie gehört; da dürftest glück gehabt haben. kostenlos ist normalerweise nur das erste telefonat mit der sekr. betreffend terminvereinbahrung ;-)

zeit ist geld - bei beratungsdienstleistungen mehr, als überall anders.


Warum werden da Unrechtsbewusstsein, finanzielle Verhältnisse des Betroffenen etc. nicht bei der Strafbemessung berücksichtigt ?

es geht nicht um die strafe, sondern um die entstandenen aufwendungen.
im supermarkt steht auch oft ein schild, dass im falle eines diebstahls die polizier verständigt wird UND... eine bearbeitungspauschale von xxx verrechnet wird; damit ist aber der diebstahl auch nicht erledigt.

der stundensatz eines anwalts ist halt etwas höher, als der einer kassiererin.
 
sorry,
wenn die info über das erste beratungsgespräch falsch ist.
hatte auch gezögert, wegen der sache einen anwalt einzuschalten, meine freunen sage mir aber, dass das erste gesrpäch kostenlos sei, hab das natürlich gleich in anspruch genommen ;-)
 
Scheisse man!!

Riesen Arschlöcher sind das.

Aber eins würde ich gerne noch von dir wissen:
Wie war der Dateiname der Anfahrtskizze?
(Weil ich es auch nicht verstehe wie die das im digitalen Nirvana gefunden haben -- wenn sie jetz mit "anfahrt.jpg" oder so benannt wäre, könnte man das ja wenigstens nachvollziehen....)
 
hat der Rechteinhaber, dessen Rechte ihr angeblich verletzt haben sollt, sich denn bei euch mal gemeldet, bevor diese Kanzlei die Abmahnung- und Unterlassungsgeschichte anleierte?
Hintergrund: Hat der Rechteinhaber nämlich eine eigene Rechtsabteilung im Haus, hätte diese "vorgehen" können!
denn selbst bei einer "berechtigten" Abmahnung haben "Großunternehmen" bspw. keinen Anspruch auf Erstattung
der Kosten für eine Abmahnung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei, wenn sie eine eigene Rechtsabteilung im Haus haben!

-> http://www.beckmannundnorda.de/bghabmahnkosten.html

nachdem was ich hier so lese, sieht die Geschichte eher so aus, das sowohl die geforderten Abmahnkosten als auch die Unterlassungserklärung nichtig sind - umgangssprachlich nennt sich das Absahnen und nicht Abmahnen - und höchstrichterlich wird sowas meist zutreffend "objektiver Rechtsmissbrauch" genannt!

nehmt euch einen Anwalt und lest euch zur Einstimmung ruhig mal die grundlegende Entscheidung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten durch, oder auch Urteile von OLG zur Abmahnung, als Startpunkt hierzu die bereits von anderen hier empfohlene Seite -> http://www.abmahnwelle.de/zentrale/gazette/display.php?cm_path=/kostennote/wendelstein

und besonders hilfreich -> Merkblatt -> http://www.beckmannundnorda.de/abmahnung.html
 
funkyfloh schrieb:
Scheisse man!!

Riesen Arschlöcher sind das.

Aber eins würde ich gerne noch von dir wissen:
Wie war der Dateiname der Anfahrtskizze?
(Weil ich es auch nicht verstehe wie die das im digitalen Nirvana gefunden haben -- wenn sie jetz mit "anfahrt.jpg" oder so benannt wäre, könnte man das ja wenigstens nachvollziehen....)

Dürfte dank Google denke ich recht einfach sein.
Geb dort mal anfahrt oder anfahrtskizze ein.
Dann in der Url schauen, obs nach privat oder Firma aussieht und schon lässt sich anscheinend leicht Geld verdienen.

Ist aber wirklich eine Sauerei, das bringt ja einen ganzen Berufsstand in Verruf.

Gruß
Chris
 
Mein letztes Beratungsgespräch war auch kostenlos. Von daher nahm ich auch an, das wäre die Regel. Vielleicht ist das ja nur hier in NRW üblich.
 
hi nochmal,

warp hat insofern Recht, als dass unter besonderen Umständen die Kosten für die Abmahnung bei "eigenmächtiger Mandatswahrnehmung" auch mal nicht verlangt werden dürfen. Aber:
- die Kriterien sind in jedem Einzelfall zu überprüfen und nicht so eindeutig, da hier eine Wertentscheidung, eine Abwägung erfolgen muss
- die Rechtsprechung ist nicht einheitlich
- der Abmahner kann bei Internetfällen sich ein ihm genehmes Gericht aussuchen, da der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet überall sein kann.
- Bei einem Streitwert von bis zu 600,- EUR ist gegen ein erstinstanzliches, amtsgerichtliches Urteil grds. keine Berufung möglich.

Ich schätze die Site abmahnwelle.de sehr, aber man soll sich nicht verleiten lassen, die Sache zu einseitig zu sehen. Denn wenn man es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, können die Verfahrenskosten bei einer streitigen Forderung von ca. 300 EUR zwischen 250 und 420 EUR betragen.

Ich kann und will in einem Forum keinen Rechtsfall abschließend prüfen. Jeder Fall mag anders liegen. In "meinen" Fällen war die Rechtslage eindeutig so, dass der Abgemahnte zahlen musste und im Falle unterbliebener oder falscher Reaktion noch viel mehr hätte zahlen müssen. Allerdings waren da auch die Anspruchsinhaber selber beteiligt. Wenn meine Information für diesen speziellen Fall zu einseitig war, bitte ich um Nachsicht.

Allerdings würde ich es sehr begrüßen, wenn die Gerichtsbarkeit irgendwann solche Abmahnkosten einhellig als nicht erforderlich beurteilen würde.

Gruß Rainer
 
der eigentliche skandal ist doch, dass die kläger den fiktiven und nicht den tatsächlich entstandenen schaden anklagen, dadurch werden auch die kosten enorm in die höhe getrieben.

ich kann dir nur empfehlen, dir einen anwalt zu nehmen, der die forderungsaufstellung auf rechtsfehler prüft.
richtig ist auch, dass der abmahner bei internetfällen sich ein ihm genehmes gericht aussuchen kann, da der gerichtsstand der unerlaubten handlung bei urheberrechtsverletzungen im internet überall sein kann.
sollte es aber in deinem fall zur klageerhebung, durch den kläger kommen, so wird dein anwalt schon einen antrag beim zuständigen gericht auf verlegung des gerichtsortes stellen, demnach also in deiner stadt.

ich würde mir jetzt im vorfeld nicht ganz so viele gedanken darüber machen, sonnst werden die kommenden nächte für dich wirklich nervig... .
lasse dich vom anwalt beraten und nach möglichkeit auch gleich agieren.

sollte es doch zum prozess kommen, so muß der kläger erst selbst das geld (den streitwert) bei der klageeinreichung beim gericht einzahlen, viele der kläger bevorzugen daher immer den außergerichtlichen weg.

mir sind persönlich 17 ähnliche fälle bekannt, wo letztendlich mit hilfe des anwalts es zum außergerichtlichen vergleich gekommen ist, wo die vom kläger ursprünglich geforderte summe "deutlich" geringer ausfiel, aber auch klageeinstellungen durch das gericht(wegen geringfügigkeit) sind mir gut bekannt.
letztendlich kommt es auch immer auf den zuständigen richter an, wir kennen doch alle den satz:

vor gericht und auf hoher see sind wir.... .
 
Ein Haufen Leute in diesem Land entwickelt merk- und fragwürdige Methoden, Geld zu verdienen. Scheinbar nennt man das heutzutage "Aufschwung".

Gruß
Juggernaut
 
trotz größtem verständnis für Utz und seine wirkliche besch...eidene lage (und der persönlichen meinung, dass diese abmahnerei "etwas" übertrieben ist):

tatsache ist, dass er eben keine rechte an dem material besitzt und wer mit urheberechtlich geschütztem material locker umgeht, der muss sich heutzutage eben von vornherein darüber im klaren sein, dass er sich auf dünnem eis aus teurem wasser bewegt.

einmal in 2 monaten zeitung lesen reicht, um sich dessen bewußt zu sein.
 
@juggernaut
Ja in dem Fall wird ja auch rein gar nichts positives mehr produziert. :( Ich frag mich auch, warum die in Zügen und Straßenbahnen keine "Topanwälte" als Kontrolleure einstellen. :(
 

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