der eigentliche skandal ist doch, dass die kläger den fiktiven und nicht den tatsächlich entstandenen schaden anklagen, dadurch werden auch die kosten enorm in die höhe getrieben.
ich kann dir nur empfehlen, dir einen anwalt zu nehmen, der die forderungsaufstellung auf rechtsfehler prüft.
richtig ist auch, dass der abmahner bei internetfällen sich ein ihm genehmes gericht aussuchen kann, da der gerichtsstand der unerlaubten handlung bei urheberrechtsverletzungen im internet überall sein kann.
sollte es aber in deinem fall zur klageerhebung, durch den kläger kommen, so wird dein anwalt schon einen antrag beim zuständigen gericht auf verlegung des gerichtsortes stellen, demnach also in deiner stadt.
ich würde mir jetzt im vorfeld nicht ganz so viele gedanken darüber machen, sonnst werden die kommenden nächte für dich wirklich nervig... .
lasse dich vom anwalt beraten und nach möglichkeit auch gleich agieren.
sollte es doch zum prozess kommen, so muß der kläger erst selbst das geld (den streitwert) bei der klageeinreichung beim gericht einzahlen, viele der kläger bevorzugen daher immer den außergerichtlichen weg.
mir sind persönlich 17 ähnliche fälle bekannt, wo letztendlich mit hilfe des anwalts es zum außergerichtlichen vergleich gekommen ist, wo die vom kläger ursprünglich geforderte summe "deutlich" geringer ausfiel, aber auch klageeinstellungen durch das gericht(wegen geringfügigkeit) sind mir gut bekannt.
letztendlich kommt es auch immer auf den zuständigen richter an, wir kennen doch alle den satz:
vor gericht und auf hoher see sind wir.... .