Quietdrive schrieb:
Jote schrieb:
Ihr arbeitet in Deutschland, ihr wohnt in Deutschland und verdient hier euer Geld. Dann muß es auch in Deutschland versteuert werden. So einfach ist das. Hat nichts mit patriotischen Gedanken zu tun, sondern dem Steuerrecht

auch als Ltd.
Falsch.
Selber Falsch
EarlGrey hat es ja schon gesagt und ich auch. Einkünfte sind da zu versteuern, wo der Sitz des Unternehmens ist. Ihr habt zwar dann eine Ltd. nach britischen Recht, aber euren Firmensitz, also Adresse, Rechnungslegung, Einahmen, Ausgaben werden in Deutschland erfolgen. Es ist somit ein ganz normales Gewerbe anzumelden, auch als Ltd., beim Gewerbeamt und somit auch seit ihr auch in Deutschland steuerpflichtigt. Natürlich könnt ihr das auch alles über GB machen, dann ist aber ein ständig besetztes Büro erforderlich, Anschrift/Telefon dort, Rechnungslegung von dort und auch Konto von dort. Das macht mehr Mühe und verursacht letztlich mehr Kosten als ihr an den deutschen Fiskus abdrücken müßtet. Bei euren 10.000 Euro/Jahr lohnt sich das wirklich nicht. Da hänge mal noch zwei Nullen dran. Auch unterliegst du dann den britischen Bilanzregeln und must trotzdem eine deutsche Bilanz erstellen, also alles doppelt. Auch wollen die beiden!!! Finanzämter eine Steuererklärung von dir. Einmal britisch und einmal deutsch. Solltest du an den britischen Behörden nicht deine Pflichten erfüllen, wird die Ltd. von Amts wegen gelöscht.
Bei der geringen Kohle schneidet ihr bei Gründung einer GmbH oder Ltd. schlechter ab, da als GbR = ihr versteuert den Gewinn jeweils jeder für sich selbst, gewisse Freibeträge gelten, Stichwort: Gewerbesteuer. Auch fallen dann keine Gründungskosten an, bzw. nur die evtl. Kosten für einen GbR Vertrag und Gewerbeanmeldung.
Aber wie immer, wir sind ja.... FALSCH
Warum fragt er denn hier, wenn er alles besser weiß? Will er einfach nur noch Bestätigung haben für seine verkorkste Info?
Für alle, "ich weiß es aber besser" einen Auszug vom Link aus meinem ersten Post bzgl. Ltd.:
8. Steuervorteile?
Oftmals wird der Eindruck erweckt, die Gründung einer Limited sei auch aus steuerlichen Gründen vorteilhaft, da sämtliche Gewinne der (günstigeren) britischen Besteuerung unterlägen. Dies ist in dieser Form nicht zutreffend. Die Gründung einer Limited mit alleiniger Geschäftstätigkeit in Deutschland bringt keine steuerlichen Vorteile gegenüber einer GmbH.
Gewinne einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited unterliegen der deutschen Besteuerung, d. h. es fallen für alle in Deutschland erzielten Gewinne Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Folglich ergibt sich auf dieser Ebene kein Unterschied zur Besteuerung einer deutschen GmbH.
Auch auf Gesellschafterebene gelten in steuerlicher Hinsicht dieselben Regeln wie bei einer GmbH. Werden Gewinne an in Deutschland wohnhafte natürliche Personen ausgeschüttet, führen diese beim Anteilseigner zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent des ausgeschütteten Gewinns. Beim Anteilseigner unterliegt die Gewinnausschüttung dem so genannten Halbeinkünfteverfahren, d. h., die Ausschüttung unterliegt zur Hälfte der Einkommensteuer. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird hierbei auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Besteuerung entspricht somit auch auf Gesellschafterebene derjenigen der GmbH. Daneben unterliegt das Gehalt, das der in Deutschland wohnhafte Gesellschafter für seine Tätigkeit von der Limited erhält, in Deutschland der Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.
Für die Gewinnermittlung muss die nach britischen Bilanzierungsregeln (UK-GAAP) erstellte Bilanz (s. o.) für die Besteuerung in Deutschland in eine deutsche Steuerbilanz übergeleitet werden. Auch wenn die Limited keine geschäftlichen Transaktionen in oder von Großbritannien aus vornimmt, muss sie wegen ihres englischen Satzungssitzes beim britischen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben.
Und nun, fröhliches Geld verdienen wünsche ich euch, in welcher Rechtsform auch immer!
@snailsoft
Den Link schicke mir mal, damit wir gemeinsam über den Blödsinn lachen können.

Es gibt Freibeträge, ja, aber die betreffen die Gewerbesteuer. Ansonsten sind Einnahmen bzw. Einkommen immer steuerpflichtig, das muß jedoch nicht bedeuten, das man auch Steuern bezahlen muß.