Firma für Band gründen, um Steuern zu sparen?

  • Ersteller Quietdrive
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LDT?

Falls Du Ltd. meinst geht das auch in Deutschland.

Gruß Superstar
 
Superstar schrieb:
LDT?

Falls Du Ltd. meinst geht das auch in Deutschland.

Gruß Superstar

Ja meine ich.. wie soll das bitte in Deutschland gehen? Es geht ja um die Steuern. In England ist die Ltd wohl bis zu 10.000 Pfund (also 14.000€) steuerfrei. Gibt es dieselbe Steuer-Regelung bei uns?
 
Auch wir haben ne Zeit lang mit der LTD geliebäugelt,jedochhat dies auch Nachteile sowie fette Kosten bei der Gründung. Man wird dabei auch mit Fristen konfroniertiert, dessen Nichteinhaltung sehr teuer wird
 
Um Steuerfreiheit zu bekommen brauchst Du doch keine Ltd. gründen.

Erwartest Du so große Umsätze mit Deiner Band?

Wenn ihr mehrer Bandmitglieder seit, dann seit ihr sowieso schon mal eine GbR (nach BGB) oder auch BGB-Gesellschaft genannt.

Hier gab es schon Beiträge zu diesem Thema. Schau einfach mal nach und suche nach "GbR".

Über Steuerfreiheit usw. erhällst Du auch Auskunft bei Deinem Finazamt oder der IHK.

Gruß Superstar
 
Wir erwarten Umsätze über 10.000€ pro Jahr. Wir haben wirklich keine große Luste davon einen Großteil an Steuern abzugeben, wenn wir es irgendwie umgehen könnten.
 
Nachteile zur Ltd. findest Du hier.

Gruß Superstar
 
Naja, das wäre trotzdem ein Kleinunternehmen im Sinne des Steuerrechts, da ihr unter den Grenzen liegt.

Kannst Du hier nachlesen.

Aber bei der Umsatzhöhe würde ich ruhig einen Steuerberate aufsuchen und beraten lassen. Das kostet nicht die Welt.

Gruß Superstar
 
Superstar schrieb:
Naja, das wäre trotzdem ein Kleinunternehmen im Sinne des Steuerrechts, da ihr unter den Grenzen liegt.

Kannst Du hier nachlesen.

Aber bei der Umsatzhöhe würde ich ruhig einen Steuerberate aufsuchen und beraten lassen. Das kostet nicht die Welt.

Gruß Superstar

Aber eine Firma müsste wir dann ja gründen, oder? Ich denke ja nicht dass wir als Privatpersonen einfach so Einkünfte von 10.000€ in unsere Tasche stecken können, ohne diese versteuern zu müssen. Muss man doch auch in der Steuererklärung mit angeben...
 
Naja, Firmen können nur Kaufleute gründen.

Aber als Band seit ihr schon eine GbR.

Was Du meinst ist, ob ihr ein Gewerbe anmelden müsst als Band.
Frage wie gesagt mal beim Finanzamt nach, die geben auch gerne Auskunft. Und es kostet nichts.

Suche mal hier im Forum, da gab es schon oft Beiträge zu diesm Thema.

MWSt. und Gewerbe

Gruß Superstar
 
Hallo Quietdrive,

Also Steuern zahlen mußt Du für Einkünfte sowohl als Privatperson als auch, wenn Du eine juristische Person gründest.
Der Vorteil einer Ltd. (Limited, also der englischen GmbH), liegt, wie der Name schon sagt vornehmlich in einer Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Ltd (bzw. GmbH).
Der Vorteil einer Ltd. gegenüber einer deutschen GmbH vornehmlich darin, dass Du bei der Gründung keine Mindesteinlage von 25.000 Euro leisten mußt.

Steuern mußt Du immer Zahlen, egal ob mit oder ohne Ltd. Im Zusammenhang mit den Einnahmen stehenden Ausgaben kannst Du in beiden Fällen als Werbungskosten, bzw. Betriebsausgaben absetzen.

Also wenn Du keine besonderen Haftungsrisiken erwartest, dann bringt Dir die Gründung einer Ltd. steuerlich kaum etwas. Der Aufwand für Bilanzierung etc. steht im Gegenteil in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Vgl. Dazu:
Klick


Hoffe, geholfen zu haben

Viele Grüße,

Fruity
 
Ihr arbeitet in Deutschland, ihr wohnt in Deutschland und verdient hier euer Geld. Dann muß es auch in Deutschland versteuert werden. So einfach ist das. Hat nichts mit patriotischen Gedanken zu tun, sondern dem Steuerrecht ;) auch als Ltd.

Ltd. enspricht in etwa einer deutschen GmbH, nur die Gründung ist etwas günstiger. Verteile sind eigentlich nur die Haftungsbeschränkungen. Im steuerlichen Sinne stellt ihr auch bei dem geringen Umsatz sogar schlechter.

Mein Tipp, bei deiner Einkommenssteuererklärung gibts du einfach die zusätzlichen Einnahmen an und fertig. FA wird dann dir mitteilen, wieviel du nachzahlen darfst. ODER ihr gründet eine ganz normale GbR und könnt die anfallenden Kosten dann auch steuerlich geltend machen.

Hier ein paar Infos zur Unternehmenswahl: http://www.stuttgart.ihk24.de/produ...l_der_Rechtsform-Gesellschaftsrecht/index.jsp

OK, viel kauderwelsch? Dann lasse dich beraten. Die IHK macht es meist umsonst oder Steuerberater.
 
Jote schrieb:
Ihr arbeitet in Deutschland, ihr wohnt in Deutschland und verdient hier euer Geld. Dann muß es auch in Deutschland versteuert werden. So einfach ist das. Hat nichts mit patriotischen Gedanken zu tun, sondern dem Steuerrecht ;) auch als Ltd.

Falsch.
 
Wo Einkünfte zu versteuern sind, ist nicht immer so eindeutig, wenn man international tätig ist. Grundsätzlich ist man dort steuerpflichtig, wo man Einkommen erzielt, und gleichzeitig dort, wo man wohnt. Über zwischenstaatliche Abkommen wird dann geregelt, welche Einkünfte wo zu versteuern sind, damit man nicht auf dieselben Einkünfte in zwei Staaten Steuern entrichten muss. Innerhalb der EU gibt es, glaube ich, teilweise auch sehr weitreichende Möglichkeiten, selbst auszuwählen, wo man seine Einkünfte insgesamt versteuern will. Aber man kann sich sicherlich keinen EU-Staat aussuchen, in dem man keine Einkünfte erzielt. :D

Die Gründung der Ltd. ist nicht ganz so einfach, wie man sich das denkt. Zumindest für die Gründuing muss man nach GB, und dann kann man dioe Ltd "umziehen" lassen. Aber wieso soll man sich mit den Anforderungen einer Kapitalgesellschaft belasten, wenn es auch anders geht? Ob Ihr als Gesellschafter einer Ltd oder GmbH wirklich steuerlich besser gestellt seid, das solltet Ihr mal gründlich durch einen Steuerberater prüfen lassen, wenn Ihr das ernstlich in Erwägung zieht. Berechnet jedenfalls Gründungskosten von ca. 5.000,- EUR mit ein - es sei denn, Ihr zieht die Gründung ausschließlich auf eigene Faust durch - und die weiteren Kosten für doppelte Buchführung etc.

Bedenkt dann bitte auch, dass bei einer Kapitalgesellschaft egal welcher Art zunächst die Gesellschaft selbst Gewinne versteuern muss. Wenn Ihr als Gesellschafter der Gesellschaft den Gewinn anteilig ausgeschüttet bekommt, dann müsst Ihr den Anteil, den Ihr bekommt, sowieso persönlich versteuern.

Übrigens - ich finde Deinen Kommentar "falsch" einfach stoffelig. Warum schreibst Du nicht dazu, wie es Deiner Meinung nach richtig ist, und lässt die anderen vermeintlich dumm sterben? Du erwartest von den anderen schließlich auch Informationen.

EDIT: Verdienst Du so viel, dass Du Dir ernsthaft über alle möglichen Steuertricks Gedanken machen musst? Na dann herzlichen Glückwunsch. :D


Gruß Rainer
 
leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, aber:

ich hab mich vor einiger zeit mal im internet belesen. es ging um die gründung eines coverband-unternehmens. es gibt tatsächlich eine ausnahmeregelung, die dich von steuern befreit. wenn ich mich recht entsinne, war dies an eine gewisse umsatzgrenze gebunden. 10.000 € liegt gewiss darüber. ich glaube, diese regelung gibts explizit für musiker/bands. google befragen.
 
Quietdrive schrieb:
Jote schrieb:
Ihr arbeitet in Deutschland, ihr wohnt in Deutschland und verdient hier euer Geld. Dann muß es auch in Deutschland versteuert werden. So einfach ist das. Hat nichts mit patriotischen Gedanken zu tun, sondern dem Steuerrecht ;) auch als Ltd.

Falsch.

Selber Falsch :D ;)

EarlGrey hat es ja schon gesagt und ich auch. Einkünfte sind da zu versteuern, wo der Sitz des Unternehmens ist. Ihr habt zwar dann eine Ltd. nach britischen Recht, aber euren Firmensitz, also Adresse, Rechnungslegung, Einahmen, Ausgaben werden in Deutschland erfolgen. Es ist somit ein ganz normales Gewerbe anzumelden, auch als Ltd., beim Gewerbeamt und somit auch seit ihr auch in Deutschland steuerpflichtigt. Natürlich könnt ihr das auch alles über GB machen, dann ist aber ein ständig besetztes Büro erforderlich, Anschrift/Telefon dort, Rechnungslegung von dort und auch Konto von dort. Das macht mehr Mühe und verursacht letztlich mehr Kosten als ihr an den deutschen Fiskus abdrücken müßtet. Bei euren 10.000 Euro/Jahr lohnt sich das wirklich nicht. Da hänge mal noch zwei Nullen dran. Auch unterliegst du dann den britischen Bilanzregeln und must trotzdem eine deutsche Bilanz erstellen, also alles doppelt. Auch wollen die beiden!!! Finanzämter eine Steuererklärung von dir. Einmal britisch und einmal deutsch. Solltest du an den britischen Behörden nicht deine Pflichten erfüllen, wird die Ltd. von Amts wegen gelöscht.

Bei der geringen Kohle schneidet ihr bei Gründung einer GmbH oder Ltd. schlechter ab, da als GbR = ihr versteuert den Gewinn jeweils jeder für sich selbst, gewisse Freibeträge gelten, Stichwort: Gewerbesteuer. Auch fallen dann keine Gründungskosten an, bzw. nur die evtl. Kosten für einen GbR Vertrag und Gewerbeanmeldung.

Aber wie immer, wir sind ja.... FALSCH ;)

Warum fragt er denn hier, wenn er alles besser weiß? Will er einfach nur noch Bestätigung haben für seine verkorkste Info? :(

Für alle, "ich weiß es aber besser" einen Auszug vom Link aus meinem ersten Post bzgl. Ltd.:

8. Steuervorteile?
Oftmals wird der Eindruck erweckt, die Gründung einer Limited sei auch aus steuerlichen Gründen vorteilhaft, da sämtliche Gewinne der (günstigeren) britischen Besteuerung unterlägen. Dies ist in dieser Form nicht zutreffend. Die Gründung einer Limited mit alleiniger Geschäftstätigkeit in Deutschland bringt keine steuerlichen Vorteile gegenüber einer GmbH.

Gewinne einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited unterliegen der deutschen Besteuerung, d. h. es fallen für alle in Deutschland erzielten Gewinne Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Folglich ergibt sich auf dieser Ebene kein Unterschied zur Besteuerung einer deutschen GmbH.

Auch auf Gesellschafterebene gelten in steuerlicher Hinsicht dieselben Regeln wie bei einer GmbH. Werden Gewinne an in Deutschland wohnhafte natürliche Personen ausgeschüttet, führen diese beim Anteilseigner zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent des ausgeschütteten Gewinns. Beim Anteilseigner unterliegt die Gewinnausschüttung dem so genannten Halbeinkünfteverfahren, d. h., die Ausschüttung unterliegt zur Hälfte der Einkommensteuer. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird hierbei auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Besteuerung entspricht somit auch auf Gesellschafterebene derjenigen der GmbH. Daneben unterliegt das Gehalt, das der in Deutschland wohnhafte Gesellschafter für seine Tätigkeit von der Limited erhält, in Deutschland der Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.

Für die Gewinnermittlung muss die nach britischen Bilanzierungsregeln (UK-GAAP) erstellte Bilanz (s. o.) für die Besteuerung in Deutschland in eine deutsche Steuerbilanz übergeleitet werden. Auch wenn die Limited keine geschäftlichen Transaktionen in oder von Großbritannien aus vornimmt, muss sie wegen ihres englischen Satzungssitzes beim britischen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben.

Und nun, fröhliches Geld verdienen wünsche ich euch, in welcher Rechtsform auch immer! :D

@snailsoft
Den Link schicke mir mal, damit wir gemeinsam über den Blödsinn lachen können. :D Es gibt Freibeträge, ja, aber die betreffen die Gewerbesteuer. Ansonsten sind Einnahmen bzw. Einkommen immer steuerpflichtig, das muß jedoch nicht bedeuten, das man auch Steuern bezahlen muß.
 
frei schaffende künstler (musiker u.a.) brauchen keine firmen zu gründen und bezahlen keine gewerbesteuer.
von dem finanzamt wird nur eines ein/ausgabe-buch als nachweis gefordert, wenn überhaupt.
vg
dragan
 
Ja, gesagt is hier vom Prinzip her ja schon alles.
=> Gewerbe anmelden & GbR gründen

Solltet ihr keine größeren Ausgaben mehr vornehmen müssen, sondern nur noch Einnahmen verbuchen, dann am besten als Kleingewerbetreibende. Da könnt ihr euch von der Vorsteuerpflicht befreien lassen und habt dann den Verwaltungsaufwand schonmal nicht. Und eine einfach Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht euch am Jahresende auch aus.
 
diagnostix schrieb:
frei schaffende künstler (musiker u.a.) brauchen keine firmen zu gründen und bezahlen keine gewerbesteuer.
von dem finanzamt wird nur eines ein/ausgabe-buch als nachweis gefordert, wenn überhaupt.
vg
dragan

RICHTIG! :) Na ja, Fast ;) Anmeldung und Anerkennung durch das Finanzamt ist schon notwendig.
Ich empfehle Beratung durch die IHK, Steuerberater oder Musikerverband (bitte danach googlen)
 
Stimmt! Zählt ja zu den Freiberufen...;-)

Dann entfallen sogar die paar Euronen für die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde.
 

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