Filmmusik verkaufen


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Findet ihr Weidinger echt gut?
Ich fand, dass er sich zu sehr auf klassische Filmmusik konzentriert und eher den üblichen "Wirkung von Musik" Quatsch widerkäut. Für das Business hab ich so gut wie nichts aus dem Buch ziehen können. Für Medienkomponisten gelten vielleicht ein bisschen andere Gesetze wie für Hans Zimmer.

Ich hab das Buch aber bei mir daheim rumliegen. Wer´s haben möchte: 10 € - Sehr guter Zustand.
 
Laut Inhaltsverzeichnis sind auch nur 10 Seiten über Verkaufsverträge, der Rest ist über Musik selbst.
 
Richtig, würde ja aber an sich nichts machen wenn auf diesen 10 Seiten richtig input wäre. Aber ich konnte da nichts raus ziehen. Über Musik selbst konnte ich auch nichts raus ziehen. Ich bin zwar Autodidakt aber selbst von dem Profi konnte ich nicht wirklich was handfestes lernen, was ich nicht eh schon wusste. Wie gesagt, er geht aber halt auch nicht auf die Anforderungen eines Multistilistikers ein.

Ein gutes Buch zu finden ist verdammt schwierig, die meisten Autoren beweihräuchern sich eigentlich nur selbst ohne wirklich etwas von ihrem eigentlichen Wissen preiszugeben. Oder sie machen mit Grundlagen rum, die man schon längst erschlossen hat. Gerade in deutscher Literatur finde ich es fast unmöglich, gute Literatur zu finden, besonders im Audiobereich.
 
Sag mal, diese verschiedenen Nutzungsrechte bei Soundtaxi, mit unterschiedlichen Preisen, verstehe ich nicht so richtig. Da kloppst du Musik für 70 Euro raus? Ganz schöner Hungerlohn eigentlich.

Würdest du eigentlich, wenn du Musik zu diesem Preis direkt an eine Filmfirma verkaufst, einen Vertrag schreiben oder nur eine einfache Rechnung mit Angabe der Nutzungsrechte?
Das letztere, die Rechnung ist m.E. keine Frage, die zur Disposition steht. Als freier Künstler musst du für deine Aufträge Rechnungen schreiben, als Kleinstunternehmer (Grenze ist bei rund 17.000 Euro, habe gerade die Zahl nicht parat), kannst du quasi optieren, dass du das ohne USt. machst, allerdings gibt's da dann kein Vorsteuerabzug.
In diese Situation kommst du ganz schnell, wenn dein Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung braucht. Man ist dann auch einkommensteuerpflichtig.
 
Ich würd auf jeden Fall die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Die meisten Kunden interessiert die Ust. nicht, außerdem sind es eh nur 7 % bei Lizenzen. Bei Investitionen lohnt sich das dann auf jeden Fall und Steuern muss man ja eh erst nach Abzug der Kosten, also dem Netto-Gewinn leisten. Die Vorsteuerabrechnung ist zwar anfangs ein bisschen lästig aber man gewöhnt sich dran.
 
´mmm also vorweg, ich bin in dem Bereich Megaamateur und hatte nur einmal das Glück (oder die Beziehungen grins) was zu machen).
Ich habe mich der Kleinunternehmerregelung unterworfen, da ich den Spaß nur nebenher mache und keine großen Investitionen erwarte. Immerhin kann ich aber meine DAW und das Zeugs, das ich 2011 gekauft habe abschreiben.

Ist aber die Auftragskomposition nicht zu 19% umsatzsteuerpflichtig (sofern ich nicht Kleinunternehmer spiele?) Also muss man nicht zwischen dem Auftrag bzw. der Dienstleistung bzw. dem Werkvertrag einerseits und der Lizenzvergabe andererseits unterscheiden? Jetzt wird es kompliziert...
 
Was mich mal interessieren würde, hat einer von euch ne nette Quelle für Musterlizenzverträge?
 
Wie oben bereits erwähnt kann ich auch nicht unbedingt aus Erfahrung sprechen aber, da ich ein Kapitel über Urheberrecht gelesen habe kann ich zumindest sagen, dass Diese Rechte immer ausdrücklich übertragen werden müssen. Ein Mustervertrag ist m.E. deshalb auch nicht unbedingt nötig. Mach einfach eine Rechteübertragungserklärung in der Du genau angiebst, wie der Kunde die Musik nutzen darf.
Diese Nutzungsrechteübertragung wird auch Lizenz genannt und lizenzen unterliegen 7 % Ust.
Wenn Du Deine Leistung in Form von Tagessätzen verkaufst dann hast Du im Prinzip auch keine Nutzngsrechte übertragen wobei das Prinzip gilt, dass der Kunde alle Rechte im Sinne der Auftragserteilung erhält. Da es sich aber bei Tagessätzen um eine Dienstleistung handelt, nehme ich an, dass man dann 19 % Ust. verlangen muss, das weiß ich aber nicht genau.

Ich würde immer nur Nutzungsrechte verkaufen. Es geht den Kunden eh nichts an, wie lange Du für was brauchst und letztendlich interessiert es ihn auch nicht sofern Du rechtzeitig fertig wirst.
 
Ok... aber die Mission könnte ja pauschal formuliert sein, also mach mir mal bitte 5 Minuten lustige Musik für den Imagefilm X, dann wäre doch diese Dienstleistung, wenn man dafür einen Pauschalbetrag vereinbart mit 19 % zu besteuern, während die Lizenzierung, wo ich dann die Quantität und Qualität der Inanspruchnahme der Musik regle den 7 % unterliegt, oder liege ich jetzt falsch?
Auch wenn ich nach Tagessätzen abrechnen würde, dann müsste ich ja auch die Nutzungsrechte übertragen, da ja die Nutzung der Komposition in jedem Falle zu regeln ist, Urheberrechte kann ich ja bei uns nicht verkaufen.
 
Der Kunde benötigt Nutzungsrechte, die lieferst Du mit einer Lizenz. Das mit den Usts weiß ich nicht, ich sehe es aber als sinnlos an, 19 % zu beanschlagen wenn man auch 7 % verrechnen kann. Und was schreibst Du sonst auf die Rechnung? 5 Minuten Musik für xx Imagefilm? Das ist doch im Prinzip schon eine Lizenz, halt eine ganz einfache.
 
Interessante, aber auch leidige Diskussion. Eigentlich wollen wir ja Musik machen und nicht Jura oder BWL studieren ;-)

Wär schon gut wenn es zu dem Thema ein gutes pdf o.ä. gibt wo kurz und übersichtlich die Optionen drin stehen die man hat. Weiss jemand ob der CC so ein Dokument mal veröffentlich hat?
 
Kenn keines.

So schlimm ist´s aber auch finde ich nicht.
Klar, wenn man sich selbstständig machen will muss man eben ein bisschen auch Unternehmer sein. Sich hinter seinen Tasten zu verkriechen ist keine Option. Auch der Kundenkontakt und Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig.

Man bekommt aber schon so nach und nach alle Informationen, die man so braucht. Das Finanzamt hilft einem auch weiter und vielleicht findet man einen guten Steuer- oder Unternehmensberater.

Was das Urheberrecht angeht sollte man finde ich als Komponist schon gut Bescheid wissen, weswegen man mal ein Buch lesen sollte. Foren können Anhaltspunkte geben aber auch meine Kommentare können falsch sein oder nicht ausführlich genug, außerdem habe ich auch keine Lust, all mein Wissen in einem so flüchtigen Medium niederzuschreiben. Ich will ja letztendlich auch nur Musik machen.

Deswegen klinke ich mich auch nun aus dieser Diskussion aus und bin gespannt ob noch neuer Input kommt von Leuten, die mehr Ahnung haben.

Frohes Schaffen!
 
Wir wollen alles, komponierte BWL mit Jura
 
Mal ne OT Frage, wie kriegt ihr eigentlich immer so schnell mit wenn jemand was postet in einem eurer Freds? Benachrichtigung gibts ja keine? Guckt ihr da alle halbe Stunde in eure Beiträge-Liste?
 
Ja genau!
 

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