Covern wieviel erlaubt?

  • Ersteller tina1984
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Für weitere Antworten geschlossen.
@ Instrumentenfreak
Halbwissen auf jeden Fall, aber das was da steht stimmt (jegliche Haftung ausgeschlossen).
Der Rest geht nicht auf meine Kappe. Das schlimmste was ich schrieb war "Quark"

@DerGipfel
Die Rede war von der Genehmigung. Nichts anderes ist die Anmeldung bei der GEMA. Das nächste auf Begrifflichkeiten basierende Missverständnis. Wie lange soll das noch gehen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmung
Ps: Danke, für den netten Tip, aber ich hab ausgesorgt. Warum meinst Du hab ich den ganzen Tag Zeit hier zu schreiben :D
 
Wichtig ist natürlich die Anmeldung des Werks bei der GEMA, die dann die Tantiemen an den Autor überweist.

Welche in diesem Fall der Rechteinhaber ist.

Wo genau liegt jetzt MEIN Verständnisfehler??

z.B. darin, dass die GEMA kein Rechteinhaber sondern eine Verwertungsgesellschaft ist. Rechteinhaber sind i.d.R. Verlage oder Labels....

als angehender, motivierter und dies nach außen darstellender Jurist, solltest Du auf jeden Fall wissen, dass die Glaubhaftigkeit sinkt, wenn man sich allzu oft in widersprüchen oder fehlerhaften Aussagen verstrickt.

SiR, es tut mir leid, aber ich verfolge jetzt auch schon einige Zeit diesen Thread. Du vermischst in der Hitze dieser Diskussion, Dein scheinbar noch sehr frisch erlerntes Wissen aus Deinem Studium. Gerade, wenn es, wie hier, um rechtliche Dinge geht, ist das nicht sehr förderlich, wenn hier teilweise richtige Ansätze und Äußerungen wiedergegeben werden. Das Problem ist: es sind zwar teilweise richtige Ansätze und Aussagen, doch gerade somit nichts, worauf sich jemand wirklich verlässlich stützen sollte - und das ist im Endeffekt nicht hilfreich.
Selbst, wenn Du absolut motiviert bist zu helfen (was Dein Interesse zu sein scheint - (neben etwas Klugscheißerei - aber das ist nicht weiter schlimm, das gehört dazu, wenn man Jurist werden möchte).
Viele von uns können Deine Impulsivität sicher auch nachvollziehen, etwas neues gelernt zu haben und jung erlernte Wissen direkt anwenden zu wollen - doch leider ist das hier noch etwas zu wackelig, als dass man darauf komplett vertrauen sollte, wodurch Deine heiß verfolgte Diskussion somit wirklich deplatziert ist, da Du Dich zusehens immer mehr verrenst.


So. Grundsätzlich gilt: Eine Coverversion gilt rechtlich zunächst grundsätzlich immer erst einmal
als Bearbeitung nach §3 UrhG und darf entsprechend auch nur gemäß §23 UrhG
nach Genehmigung veröffentlicht werden.

Handelt es sich um eine Bearbeitung , also eine Veränderung, die eigene schöpferische Einflüsse in das Original einfließen lässt, muss die Genehmigung beim Urheber/Rechteverwalter eingeholt werden (§ 23 UrhG). Die Verwertungsgesellschaft ist außenvor. Daran gibt es nichts zu rütteln.

ABER (und hierum geht es eigentlich dem TE): Ist bei der Bearbeitung kaum eine Unterscheidung zum Original herzustellen, sprich: es fließen keine eigenen schöpferischen Leistungen ein (entspricht dem allgemeinen Verständnis eines Covers), so reicht es tatsächlich aus, dies der entsprechend zuständigen Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) zu melden, um dem Vergütungsanspruch des Urhebers gerecht zu werden.
Werden Veränderungen an Text, Harmonien oder Melodien in der Bearbeitung vorgenommen, so liegt eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe vor. Diese Genehmigung muss beim Urheber/Rechteinhaber eingeholt werden.

Ergänzend aufschlussreich dürfte übrigens auch diese Ausführung sein und rechtlich eigentlich alles klären - wodurch es in meinen Augen eigentlich zu keinen weiteren Diskussionen kommen dürfte.
 
SIR, du weißt, was die GEMA ist? Die vertritt keine Rechte und kümmert sich auch nicht darum. Die interessiert nur, dass Kohle für Veröffentlichungen und Vorführungen reinkommt falls GEMA-Material (Covers) gespielt/verkauft wird. Alles was mit Veränderungen des Covers angeht bedarf der Erlaubnis des RECHTE-Inhabers (das ist NICHT die gema, sondern das Label oder der Künstler selbst).

Die gema ist ein reiner Inkasso-Verein, die sich null um irgendwelche Urheber-Rechte kümmert.
 
Puh, in dem Thread kann einem ja angst und bange werden. Egal ob nun Jura- und Kreidezeitstudium oder auch nicht.
 
@ Instrumentenfreak
Halbwissen auf jeden Fall, aber das was da steht stimmt (jegliche Haftung ausgeschlossen).
Der Rest geht nicht auf meine Kappe. Das schlimmste was ich schrieb war "Quark"

@DerGipfel
Die Rede war von der Genehmigung. Nichts anderes ist die Anmeldung bei der GEMA. Das nächste auf Begrifflichkeiten basierende Missverständnis. Wie lange soll das noch gehen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmung
Ps: Danke, für den netten Tip, aber ich hab ausgesorgt. Warum meinst Du hab ich den ganzen Tag Zeit hier zu schreiben :D

Anmeldung = Genehmigung ??? Eine Anmeldung ist mit dem sorgfältigen Ausfüllen des richtigen Formulars erledigt, eine Genehmigung setzt eine Prüfung voraus, die eben auch zu einer Ablehnung führen kann. Der Unterschied ist riesig!
 
Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen:
Halbwissen auf jeden Fall, aber das was da steht stimmt (jegliche Haftung ausgeschlossen).

Also ich zitiere jetzt nach 1 Minute Recherche die GEMA selbst, womit alle vermeintlich planvollen auch noch widerlegt wären.

"Mit dem Berechtigungsvertrag übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken für bestimmte Nutzungsarten. "

https://www.gema.de/musikurheber/ne...liedschaft/welche-rechte-hat-ein-urheber.html



Im übrigen hab ich weder behauptet, dass Urheberrecht einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit darstellt. Das wird wahrscheinlich auch nie der Fall sein. Des weiteren empfinde ich es als tiefen Eingriff in meine Privatsphäre, dass hier von jedem darauf rumgeritten wird. An welcher Stelle ich impulsiv reagiert habe, würde mich bei Gelegenheit auch noch interessieren :)
 
für mich wäre mit dem unteren teil in #62 von electric sheep alles grundsätzlich geklärt. aber im aktuellen fall bei uns haben wir aus einem alten hardrockstück ein elektrostück gemacht anhand der noten. nehmen wir mal hier an die stimmen mit dem orginal überein.
"Text, Harmonien oder Melodien" solten also stimmen, aber der song hat sich schon arg verändert. im klang, wie steht es damit?
 
Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen:
Halbwissen auf jeden Fall, aber das was da steht stimmt (jegliche Haftung ausgeschlossen).

Also ich zitiere jetzt nach 1 Minute Recherche die GEMA selbst, womit alle vermeintlich planvollen jetzt auch noch widerlegt wären.

"Mit dem Berechtigungsvertrag übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken für bestimmte Nutzungsarten. "

https://www.gema.de/musikurheber/ne...liedschaft/welche-rechte-hat-ein-urheber.html


Wenn Du schon die GEMA zitierst, dann doch bitte im richtigen Zusammenhang (diese 3 Minuten, die Du benötigt hast, meine ich übrigens mit Deiner Impulsivität. Befasse Dich bitte eingehender mit der Materie, bevor Du gefährliches Halbwissen versuchst zu verdichten).
Mit dem Berechtigungsvertrag, bzw. Wahrnehmungsvertrag sind lediglich die Rechte zur Wahrung der Vergütung der Künstler gemeint. Die GEMA hat mit Urheberschutz NICHTS (N I C H T S, oder anders ausgedrückt: GAR NICHTS) zu tun! Sie handelt lediglich nach dem UrhG, um die Vergütung der Künstler zu gewährleisten. Hierzu überträgst Du mit dem Berechtigungsvertrag im Rahmen des Urheberrechts die entsprechenden Rechte an die GEMA, damit diese auch tatsächlich die Berechtigung hat, bei jeder Veröffentlichung die Vergütung einzuziehen und die Tantiemen an die Künstler weiter zu leiten.
Es geht schließlich auch darum, dass die GEMA weitere Verträge mit Verwertungsgesellschaften anderer Länder schließt, damit Du als Künstler auch Dein Geld bekommst, wenn Dein Lied in Frankreich gespielt wird.

Im übrigen hab ich weder behauptet, das Urheberrecht einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit darstellt

hast Du nicht, Du bist aber sehr großspurig dadurch aufgefallen, als Du Dich mit "rate mal, was ich studiere" versucht hast, Deine Argumentationen zu unterstreichen, weil vielen schon aufgefallen ist, dass diese einfach hinken. Vielleicht kannst Du nachvollziehen, dass das nicht gerade gut ankommt. Sich nun zu versuchen damit aus der Schlinge zu ziehen, in dem Du sagst, dass Urheberrecht nicht Dein Schwerpunkt sei, bekräft eigentlich nur, dass Du versuchst Halbissen als WISSEN unter die Leute zu bringen. Das ist sicher gut gemeint von Dir, aber eben nicht förderlich.
Ich möchte noch einmal anmerken: es geht hier um eine juristische Frage. Halbwissen, auch wenn es Wahrheiten beinhaltet, nutzt keinem etwas, weil sich ein Leser ggf. in der Gewissheit wiegt, das richtige zu tun, obwohl dem gar nicht so ist. DAS IST FATAL!

Deshalb auch mein Rat an Dich Schrubber23: Da Du einen wirklich konkreten Fall hast, gehe zu einem Fachanwalt. Das ist der einzig richtige Weg, handfeste Informationen zu erhalten, auf die Du Dich berufen kannst.
Selbst, wenn ich Dir zu Deinem Problem jetzt schreibe, dass Du Dir die Genehmigung des Rechteinhabers einholen musst, da das Lied in seiner Form und somit durch eigene schöpferische Leistung bearbeitet wurde, kann es im Zweifelsfall auch anders aussehen. Weder das Original, noch Deine Bearbeitung ist mir bekannt - somit ist meine Antwort hierauf nur pauschal und als Orientierung.
 
Um nichts anderes als die Nutzungsrechte ging es hier die ganze Zeit. Da kannst Du zurückrudern so weit Du willst. Jetzt steht auch von Dir (im Gegensatz zu mir) eine falsche Aussage in diesem Thread.

Die Schlange der Entschuldigungspflichtigen wird länger und länger...
 
Jetzt steht auch von Dir (im Gegensatz zu mir) eine falsche Aussage in diesem Thread.
welche?

edit:
Die Schlange der Entschuldigungspflichtigen wird länger und länger...
würdest Du uns allen bitte einen Gefallen tun und von Deinem hohen Ross absteigen, bevor Dich da noch jemand oder gar Du selbst Dich runterschießt?
Das ist wirklich unangenehm Deine Konversation zu verfolgen.
 
Die hier:

.B. darin, dass die GEMA kein Rechteinhaber ....ist.



würdest Du uns allen bitte einen Gefallen tun und von Deinem hohen Ross absteigen


Es ist nicht meine Schuld, dass wir uns offensichtlich auf verschiedenen Ebenen bewegen. Es wäre eure Aufgabe gewesen sich dem Thema nach oben zu nähern. Ich hab versucht jeden einzelnen hier im Keller abzuholen.

Ich geh jetzt mal ins Wochenende. Ich kann euch nur empfehlen:
Konzentrierter lesen und wenn man was nicht versteht, erst überprüfen ob es vielleicht eine andere Lösung gibt, bevor ihr jemandem ans Bein pinkelt.


bevor Dich da noch jemand oder gar Du selbst Dich runterschießt?
Bitte spart euch doch diese agressiven Ton. Unangebracht!
 
Dann hast Du da etwas gewaltig missverstanden. du darfst natürlich keine Coversongs ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers kopieren, vervielfältigen oder veröffentlichen auch nicht auszugsweise.
Sobald ein Wiedererkennungswert gegeben ist wie z.B. eine allgemein bekannte Melodie (die Deines 90er Hits) brauchst Du die Erlaubnis des Rechteinhabers.


ich gehe hier noch einmal auf Deine Aussage und Deine mit ins Spiel Gebrachte GEMA als Rechteinhaber:
die GEMA ist lediglich Verwertungsgesellschaft. Sie wahrt nur die Rechte, was das Spielen/Darbieten in der Öffentlichkeit anbelangt und die damit verbunde Vergütung.
Rechteinhaber ist jedoch ein anderer, meist ein Label oder Verlag.

für einen Coversong musst Du keine Genehmigung beim Rechteinhaber einholen, sondern lediglich der Verwertungsgesellschaft (in Deutschland GEMA) mitteilen, dass Du gecovert hast.

die Aussage von Dir:
Sobald ein Wiedererkennungswert gegeben ist wie z.B. eine allgemein bekannte Melodie (die Deines 90er Hits) brauchst Du die Erlaubnis des Rechteinhabers.
ist schlichtweg falsch.

Sie ist erst dann richtig, wenn die Bearbeitung so einschneidend ist, dass eine neue Schöpfungshöhe erreicht wurde. Wird aus einem Rocksong eine Danceversion, so muss grundsätzlich erst einmal keine Genehmigung beim Rechteinhaber eingeholt werden. In meiner Vorherigen Antwort gehe ich zunächst von einer maßgeblichen Veränderung des Originals aus - allein schon, um zu verdeutlichen, dass man pauschal hier schwer Aussagen darüber treffen kann, wenn einem Original und Interpretation nicht bekannt sind. Deshalb: von einem Fachanwalt und nicht von einem Forum prüfen lassen!
Hättest Du Dich mit einer Erklärung darauf bezogen, dann würden sich unsere beiden Aussagen auch decken. Leider stand Deine Aussage nur im Raum.
 
Es ist nicht meine Schuld, dass wir uns offensichtlich auf verschiedenen Ebenen bewegen
Selbstverständlich nicht.
 
@SiR
Es ist nicht meine Schuld, dass wir uns offensichtlich auf verschiedenen Ebenen bewegen.
Doch, natürlich - da bin ich mal ganz anderer Ansicht als das Schäfchen.
Ausser Dir ist hier keiner so arrogant und hochnäsig - nichtmal ich, und das will was heissen.
Ausser Dir hebt keiner sich selber andauernd auf den hohen Schild und behandelt jedwede andere Person im Thread als untergeordnet.
Ausser Dir versucht keiner hier, eine Lappalie als "tiefen Eingriff in die eigene Privatsphäre" zu stilisieren.
Falls Du es noch nicht begriffen hast, dann sag ich Dir das jetzt: Hier ist ein Forum, Privatisieren gibts nicht, Ego-Kreiselei ist was für Dein heimisches Wohnzimmer und die Therapeuten sind auch alle woanders......
 
Doch, natürlich - da bin ich mal ganz anderer Ansicht als das Schäfchen.

Ausser Dir ist hier keiner so arrogant und hochnäsig - nichtmal ich, und das will was heissen.

Ausser Dir hebt keiner sich selber andauernd auf den hohen Schild und behandelt jedwede andere Person im Thread als untergeordnet.

Ausser Dir versucht keiner hier, eine Lappalie als "tiefen Eingriff in die eigene Privatsphäre" zu stilisieren.

Falls Du es noch nicht begriffen hast, dann sag ich Dir das jetzt: Hier ist ein Forum, Privatisieren gibts nicht, Ego-Kreiselei ist was für Dein heimisches Wohnzimmer und die Therapeuten sind auch alle woanders......

danke :)
 
So, machen wir mal den "wer muss sich bei wem entschuldigen"-, "wer hat was studiert"-, "wer drückt das Nivau nach unten oder oben"-Sachen ein Ende bitte.

Einige Male steht ja eigentlich schon alles ganz ordentlich da; daneben wurde jetzt schon oft genug Richtiges falsifiziert und Falsches als richtig verkauft. Aber mit ein wenig Recherche zu den ABSOLUTEN BASICS in diesem Bereich, kann sich hoffentlich jeder ein eigenes Bild machen und wir müssen nicht mehr weiterstreiten.

Danke
 
Liebe Zuschauer, sehen Sie heute die aktuelle Staffel "Kommune R"! Untertitel: Klassischer Fred-Ablauf.

Ein(e) User(in) t stellt eine ungenaue Frage über Cover.

User M versucht weitere Aufklärung.

User S zitiert die Rechtslage ohne Berücksichtigung, dass es bei Gema-Material (und damit auch bei den ausländischen Verwertungsgesellschaften, mit denen die Gema zusammenarbeitet) ganz anders läuft.

UserG klärt auf, wird aber nicht beachtet.

Userin t schreibt, dass sie den Refraintext ändern will. Wichtige Information für eine Antwort. Es liegt dann nämlich kein Cover vor, sondern eine Bearbeitung.

User S vertritt nun das Gegenteil dessen, was er in seiner ersten unvollständigen Antwort geschrieben hat. Warum, weiß nur er selbst. Jedenfalls schreibt er ganz großen Quark. Alles falsch.

User F versucht weitere Aufklärung, geht aber auch von Cover aus und nicht von der beabsichtigten Bearbeitung. Benutzt das Wort Künstler eindeutig erkennbar im Sinne von Urheber.

User T gibt unqualifizierten OT-Senf dazu. Seltsamerweise nur einmal. Hallo? So diszipliniert?

User 300 zitiert User S´s widersprüchlichen Antworten.

User S nuschelt noch irgendwas von Künstler seien keine Rechteinhaber, wobei er nicht klarstellt, ob er Künstler in dem Sinne von User F als Urheber meint oder ob Künstler für ihn nur ausübende Künstler seien, und wieso selbst ein ausübender Künstler keine Rechte an seinen Aufnahmen haben sollte, aber das gehört ja alles gar nicht zum Thema. Diesen Murks garniert er noch mit einem provozierenden Spruch Richtung User 300, wobei er das Sprichwort mit dem Glashaus und den Steinen nicht beherzigt.

User MF klinkt sich ein und führt den Fred völlig ins Abseits, weil er den "Künstler "nur als ausübenden Künstler sieht und offenbar nicht das Anlegen der Userin t gelesen hat. Das wäre natürlich eine Überforderung, weil der Fred an dieser Stelle schon fast eine Seite lang ist. Wer soll das denn alles lesen und verstehen?

Dann legt User MF mit Nichtwissen über die Gema los und stellt mal eben so klar, dass der Texter nichts zu melden hat, wenn der Komponist etwas entscheidet. Woher er diese in Fachliteratur und Rechtsprechung noch gänzlich unbekannte Einsicht hat, teilt er leider nicht mit. Vielleicht sollte er zu dem Thema Interaktion und Hierarchie zwischen Urhebern mal einen Aufsatz veröffentlichen. Eine gehörige Portion Aufmerksamkeit wäre ihm dann mehr als sicher.

User F versucht, das Thema wieder auf den Punkt zu bringen. Bleibt aber wieder unbeachtet. Bis auf die Anmerkung ggü User MF.

User d rückt eine Nebensache ins Zentrum der Frage.
User F erklärt User MF ausführlich seine Anmerkung.

User 300 reagiert auf User S´s provokante Bemerkung.

Sofort ist User S zur Stelle, der sich aus der fachlichen Diskussion bislang dankenswerter Weise wieder zurückgezogen hatte. Er schießt einen Spruch zurück und hat bei dieser dringlichen Sache keine Zeit, nach dem passenden Smiley zu suchen.

User G kommt nun unglücklicherweise auf die noch unglücklicheren Beiträge des Users S zurück, benutzt aber am unglücklicherweisesten das Wort Adaption auch für Cover. Ob User S die Göße zeigen wird, seine Fehler zuzugeben? Erkennt er die begriffliche Schwachstelle in User G´s Wortwahl? Geht er zum Gegenangriff über? Das sehen Sie, liebe Zuschauer, in der nächsten Folge unserer Doku-Soap!

Sicherlich nicht von ungefähr ist das nächste Posting von User S. Seine Schnüffelnase hat nur anderthalb Stunden gebraucht, um diesen Fred wieder aufzuspüren. User S hat die unglückliche Wortwahl erkannt und reitet nun auf dem Begriff Adaption herum, aber hält sich nicht länger als ein Rodeo-Anfänger im Sattel, ungefähr 3 Sekunden. Und er weiß offenbar immer noch nicht, wie die Praxis der Gema etc. bei Coversongs aussieht…

Moderator k schaltet sich ein und fasst nochmals das Wesentliche, das bereits in 1.397 Olaffen geklärt wurde, zum 1.398. Mal zusammen. Eigentlich wäre der Olaf damit erledigt, es müsste nur noch jemand daran denken, Userin t zu sagen, dass sie da eine Bearbeitung vorhat und dafür die Einwilligung der Rechteinhaber benötigt. Aber ob da noch jemand daran denkt?

User G geht auf User S ein und stellt klar, dass auch ein Cover immer Unterschiede zum Original aufweist, auch wenn es geringe Unterschiede sind, die nicht als wesentlich anzusehen sind. Weiter amüsiert sich User G darüber, dass User S der Gema-Praxis nur Unterhaltungswert beimisst. Damit steht es mindestens 1:0 für User G.

User S hat noch nicht begriffen, dass er lauter Eigentore schießt, aber das ficht ihn nicht an, und er beginnt ein Geplänkel auf einem Nebenkriegsschauplatz . Ob dieses Ablenkungsmanöver wirkt? Dieses sehen Sie in der nächsten Folge unserer Doku-Soap. Und nun geht es weiter mit unserer HOFA-Werbung. Zwei Fernkurse zum Preis von EINEM! Tadaaaa! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Musikmarkt und lesen die Statistiken von Arbeitsagentur und Jobcenter.

Und hier sind wir wieder mit der nächsten Folge von „Kommune R“.
User G pariert die Attacke von User S, worauf User S nun hilflos am Boden liegt, sich des Ernstes seiner Lage aber immer noch nicht bewusst ist. Er sucht nach einem letzten Trumpf, behauptet zur Überbrückung in der Überlegungsphase, dass User G ihn beleidigt habe, was natürlich genauso haltlos ist wie der Standpunkt von User S, und dann kommt ihm die vermeintlich rettende Idee: Sein letzter Trumpf! Er verweist auf sein Studium. Das wird Eindruck machen.

User G will User S gar nicht den Todessstoß geben und reicht ihm die Hand. Wie wird User S nun reagieren? Werbung!!!! CI2plusminusdreipack limited Edition! Limited features, exceptional price! Buy with no-brain! Wow!

Nun hat User DaV den Olaf entdeckt und staucht User G dafür zusammen, dass er das Wort Adaption als technischen Begriff gebrauchte und nicht als Begriff des Urheberrechts. Ob das nun wirklich das schwerste Vergehen im gesamten bisherigen Olaf war? Ich meine, wenn schon User MF auf der ersten Seite vom Verständnis des Freds her völlig überfordert war, wie kann man da User DV zumuten, mehr als eine Momentaufnahme der letzten 10 Minuten zu lesen? Irgendwo muss es für die Oberflächlichkeit im Internet ja eine systemische Erklärung geben. Wer hat schon Zeit, einen ganzen Fred in einem Rutsch zu lesen, bevor er etwas dazu schreibt? Und vor allem- wer würde dem geneigten Leser einen solchen INHALT zumuten? Das ist schließlich nur etwas für ganz humorvolle Zeitgenossen auf der Suche nach Unterhaltung, aber doch nichts für ernsthaft Ratsuchende!

User S ist sowas von baff über die unverhoffte Unterstützung gegen User G, dass er sofort wieder Oberwasser bekommt und User G noch einen herabsetzenden Spruch hinterher wirft. Ob er immer noch nichts von dem Sprichwort mit dem Glashaus und den Steinen gehört hat?

User G hat vorläufig die Nase voll. Aber keine Sorge, er kommt wieder! Das Drehbuch lässt doch einen Hauptdarsteller nicht schon so früh sterben.

Moderator L fordert die Kommune auf, wieder brav zu sein. Wenigstens ein bisschen. Schaufel wegnehmen ist ok, aber bitte wiedergeben und nicht dem anderen überbraten. Danke.

User t bedauert die Abwesenheit des users EG, der nach 9 Jahren Masochismus aber keine Lust mehr hat, in langen Olaffen aufzuräumen und gegen Windmühlen zu kämpfen.

User G kommt sachlich auf User DVs Beitrag zurück und versucht einen heldenhaften Reset! Zurück zum Kern der Sache! Nach 2 Seiten! So etwas war noch nie da. Ob ein solches halsbrecherisches Manöver gut gehen kann? Die Spannung steigt, Trommelwirbel!

User 300 bittet User S um eine Quellenangabe zu seinen mysteriösen Aussagen. User S präsentiert daraufhin den Link zu einem BGH-Urteil, das sich auf den Spezialfall der Bearbeitung eines Werkes zu Klingeltönen und der zugrunde liegenden Klausel in neueren Gema-Vereinbarungen bezieht (Regieanweisung: Hier erklingt die automatische Lachkanone des Doku-Soap-Kinos, weil diesen Gag nicht jeder verstehen wird!)

User DaV beschwert sich darüber, dass der ganze Olaf schon ein Graus aus Un- und Halbwahrheiten ist und zeigt damit, dass er solche Olaffe entgegen dem modernen Trend unserer Zeit weder zur Selbstdarstellung noch zur Belustigung benutzt. Ja, lieber User DaV, aus welchen Gründen nimmt man heutzutage denn sonst an einem Thread teil?

Nun kommt ein frischer Beitrag von User MW, der einfach kurz seine Erfahrung schildert. Nanu, noch ein User, der nicht zur Belustigung mitspielt? Da hat einer das Drehbuch nicht richtig redigiert...

User S ergreift wirklich jeden Strohhalm, und bestätigt die Beschwerde von User DaV über die vielen Un- und Halbwahrheiten, immer noch nicht wissend, dass er damit das nächste Eigentor schießt. Kann bitte jemand mal das Netz leeren? Da kugeln schon die Bälle wieder raus – Beinbruchgefahr!

User 300 versucht, User S zu einer zusammenhängenden, verständlichen (und etwa gar richtigen? wäre eventuell zu viel des Guten) Darstellung zu animieren. In der Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil im 1. Semester hätte er gelernt, dass in diesem Fall der juristische Begriff des Versuchs am untauglichen Objekt einschlägig ist. Kann man Schaufensterpuppen erschießen? Kann man User S zu einer sinnvollen Darstellung bewegen? Aber wer weiß? Vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder? Wie User S darauf reagiert (und das wird er!), erfahren Sie in der nächsten Folge von Kommune R!
Werbung!! Ich sehe, was , was Du nicht siehst. Kristallkugel. Großes Event-Kino. Du wirst Deinen Augen nicht trauen. Du wirst einen perfekten Mix sehen, drückend, eiernd, vergrault Freunde!! Vertraue Deinen Augen!

Ja, User S reagiert! Wenn man seine Ausführungen liest, könnte man meinen, er habe den Fred nicht gelesen, aber dabei ist er doch dauernd in ihm zugange…

User300 und User S liefern sich nunmehr ein kleines Geplänkel, was wir nicht weiter kommentieren wollen mit einer Ausnahme: User S studiert, man höre und staune – Jura! Nun wissen wir doch eigentlich, dass vor allem Lehrer meinen, alles zu wisssen und beurteilen zu können. Ob das sich etwa als Vorurteil erweisen sollte und Juristen noch viel schlimmer sind? Zumindest, solange sie noch nicht voll – ähm- ausgewachsen – ähm - gebildet sind? Also fachlich natürlich? Jedenfalls erstaunlich, dass Urheberrecht und die Praxis der Gema-Vereinbarung im heutigen Jurastudium eine Rolle spielen. Zu meiner Zeit war da ja manches anders.

Es folgen weitere Fachsimpelein zwischen User S und User G, die sich durch profunde Kenntnisse der Spezialitäten des Urheberrechts auf beiden Seiten auszeichnen. Falls Userin t jemals noch in diesem Olaf hereinschauen wird, wird sie vor lauter Dankbarkeit über die hilfsbereiten Ausführungen umfallen. :erschreck:

Nunmehr hat User i seinen Auftritt, wundert sich über die Länge des Threads und fasst die Kernaussage nochmals in 3 Zeilen zusammen. Abgang. Mehr als eine Statistenrolle war einfach nicht drin. Warum, ist sowas von klar. User i ist schließlich Berufsmusiker. Was interessiert hier schon, was ein Profi sagt, das stört doch nur die Aufführung. Eigentlich hat er schon zu viel gesagt. Moderation! Hier hätten Sie eingreifen müssen! Wie kann die Moderation nur diesen wunderbaren dramaturgischen Ablauf des Stückes durch so eine langweilige Richtigstellung so gefährden lassen?

Dasselbe bei mulli81. Sagt mal, Ihr Moderatoren, das ist jetzt aber echt nachlässig von Euch! Wie könnt Ihr hier Ganzwahrheiten zulassen? :nonono:

Aber Gott sei Dank ist der dramaturgische Ablauf nicht aus der Bahn geworfen worden. Dankenswerter Weise greift User G den Faden wieder auf und empfiehlt User S den Beruf des Taxifahrers.

User S reagiert zuerst auf User i und meint, das Schlimmste, was er (also user S) geschrieben habe, sei Quark gewesen. Wie wahr! Hatte User S da etwa einen Geistesblitz? Wohl doch nicht, denn im selben Atemzug stellt er die Anmeldung eines Covers bei der Gema mit der erforderlichen Einwilligung bei einem Nicht-Gema-Stück oder einer Bearbeitung gleich (Regieanweisung: Hier auch die Lachdose auf volle Pulle einschalten, denn das versteht das Publikum sowieso nicht! Wir sind doch kein Wissenskanal hier, also echt)

Und wie in jeder anständigen Story kommt nun die Supernanny, nein, sorry, der Superheld! Vorhang auf für das Elektroschaf! Es kommt in wolligen Linien vom Himmel geflogen und landet mitten im Geschehen. Sofort nimmt es sich User S vor, der bis dahin immer noch nur die anderen für doof hielt, und bringt ihm nun die wichtigste Lektion seiner bisherigen Ausbildung nahe: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Böses Userlein s. Aber der Held Elektroschaf ist gnädig. Er erklärt User S , was er alles falsch gemacht hat, und vertraut darauf, dass User S in seinem für ein Studium doch postpubertären Alter soviel Einsichtsfähigkeit zeigt, um sein Verhalten nun zu ändern.
Ob das Erfolg hat? Oder muss der Superheld, der inzwischen aufgebrochen ist, weitere Welten zu retten, doch in ferner Zukunft wieder in die Gefilden der Kommune R zurück kehren ?

Und mit diesem Höhepunkt endet die Soap! Schlussakkord! Nein, doch nicht? Moderation! Wer hat es zugelassen, dass User I schon wieder etwas Sinnvolle schreibt, was überhaupt nicht in den dramaturgischen Zusammenhang passt? Der Abgang des Superhelden wird hier vermasselt! Also sowas!
Moderator k rettet den Höhepunkt dann doch noch durch einen weiteren Gag, indem er sich ein Löwenkostüm anlegt. Ein Löwenkostüm, in welchem er sich vor lauter Verzweiflung die Hand – also die Pfote an die Stirn hält.

Ach, es geht immer noch weiter. Schade. Sowas passiert, wenn sich die Akteure nicht an das Drehbuch halten. User S zeigt sich weiterhin uneinsichtig und bewegt sich auf einem ganz anderen Niveau als die anderen User, verschweigt dabei wohlweislich, wieviele Tiefgeschosse er schon geschafft hat. Ob sein Papa wohl Politiker ist? So ein von und zu G, oder ob seine Mutter vielleicht Vroni heißt? Schauen Sie wieder herein, wenn es die nächste Staffel von „Kommune R“ gibt!
 
Hach, herrlich. Wunderbar, diese Zusammenfassung! :)

Schmunzelnd,
Steffen
 
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