Covern wieviel erlaubt?

  • Ersteller tina1984
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wobei das Original in seinen wesentlichen Zügen erhalten bleiben muss. S

Quark. Kannst ändern was Du willst. Dann meldest Du es halt als Adaption an.
Kein Quark. Eine Coverversion ist immer eine Adaption. Zugegebenermaßen ist die rechtliche Bewertung oft schwierig, weil sich eine Coverversion immer vom Original unterscheidet und die Frage, wo die Grenze zur zustimmungspflichtigen Änderung an der Struktur des Originals verläuft, muss im Zweifel ein Gericht klären.
 
Dann hast Du da etwas gewaltig missverstanden. du darfst natürlich keine Coversongs ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers kopieren, vervielfältigen oder veröffentlichen auch nicht auszugsweise.
Sobald ein Wiedererkennungswert gegeben ist wie z.B. eine allgemein bekannte Melodie (die Deines 90er Hits) brauchst Du die Erlaubnis des Rechteinhabers.
Das ist wirklich Quark. So viele Künstler haben von den Covers ihrer Songs nix gewusst, bis ihnen die Tantiemen überwiesen wurden. Und das gilt auch für die Rechteinhaber ...
 
Kein Quark. Eine Coverversion ist immer eine Adaption. Zugegebenermaßen ist die rechtliche Bewertung oft schwierig, weil sich eine Coverversion immer vom Original unterscheidet und die Frage, wo die Grenze zur zustimmungspflichtigen Änderung an der Struktur des Originals verläuft, muss im Zweifel ein Gericht klären.

Doppelquark. Ziel ein COVERS ist eben es nicht zu verändern. Alles andere ist natürlich ADAPTION, wenn auch im Sprachgebrauch häufig das Wort Cover benutzt wird.


Das ist wirklich Quark. So viele Künstler haben von den Covers ihrer Songs nix gewusst, bis ihnen die Tantiemen überwiesen wurden. Und das gilt auch für die Rechteinhaber ...

Dieser Argumentation nach kann man also alles veröffentlichen ohne nachzufragen wenn man hinterher die Tantiemen überweist? Diese Rechtsauffassung hat eher ... Unterhaltungswert :D
 
Puh, is doch garnicht soooo schwer:

1., Bei Bearbeitungen ist das Einverständnis des Urhebers notwendig

2., Coverversionen (keine / minimal Änderungen - ein möglicher Streitpunkt; wurde schon erwähnt) sind !idR! immer erlaubt, solange der ursprüngliche Urheber bei der GEMA oder einem ähnlichen Verein ist.
Sein Einverständnis sowie der Preis dafür ist ja bereits festgelegt.

3., Alles nur relevant bei Veröffentlichungen. In den eigenen 4 Wänden oder für einen Kumpel bei der Geburtstagsfeier ist das alles nicht relevant.
 
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Kein Quark. Eine Coverversion ist immer eine Adaption. Zugegebenermaßen ist die rechtliche Bewertung oft schwierig, weil sich eine Coverversion immer vom Original unterscheidet und die Frage, wo die Grenze zur zustimmungspflichtigen Änderung an der Struktur des Originals verläuft, muss im Zweifel ein Gericht klären.

Doppelquark. Ziel ein COVERS ist eben es nicht zu verändern. Alles andere ist natürlich ADAPTION, wenn auch im Sprachgebrauch häufig das Wort Cover benutzt wird.


Das ist wirklich Quark. So viele Künstler haben von den Covers ihrer Songs nix gewusst, bis ihnen die Tantiemen überwiesen wurden. Und das gilt auch für die Rechteinhaber ...

Dieser Argumentation kann man also alles veröffentlichen ohne nachzufragen wenn man hinterher die Tantiemen überweist? Diese Rechtsauffassung hat eher ... Unterhaltungswert :D
Ein Cover ist immer eine Adaption, weil es unmöglich ist, das Original 1:1 zu reproduzieren. So werden z.B. häufig Änderungen in der Tonhöhe vorgenommen, um sie anzupassen oder eine andere Instrumentierung, andere Sounds usw. genutzt. Das nennt man Anpassung oder eben adaptation, wenn's schlau klingen soll. Ein Cover, das nichts verändert, habe ich noch nie gehört. Trotzdem gibt's Coversongs ohne Ende und die heißen so, obwohl sie durchaus anders klingen als das Original!

Zu 2: Genau so funktioniert das. Schön, dass man dich mit der schlichten Wahrheit unterhalten kann ...
smil451c7211b9e19.gif
Im Übrigen funktioniert das auch genau so bei den Auftritten von Coverbands. Die fragen vor ihren Auftritten auch niemanden, welches Stück sie spielen dürfen - zahle und die Gerechtigkeit ist wieder hergestellt.
 
Danke, Kickback !
 
1) Du solltest Dich mit der Methodik der Begriffe auseinandersetzen, sonst ist die Diskussion müßig. Das der allgemeine Sprachgebrauch nicht trennt ist klar, aber in einem Fachforum sollte das möglich sein.

2) Selbiges: Trennen bitte zwischen Aufführung und Veröffentlichung, dann klappts auch mit dem Verständnis
 
1) Du solltest Dich mit der Methodik der Begriffe auseinandersetzen, sonst ist die Diskussion müßig. Das der allgemeine Sprachgebrauch nicht trennt ist klar, aber in einem Fachforum sollte das möglich sein.

2) Selbiges: Trennen bitte zwischen Aufführung und Veröffentlichung, dann klappts auch mit dem Verständnis
Du weißt nicht, wann es Zeit ist aufzugeben, oder? Du liegst völlig daneben, was ja eigentlich nicht tragisch ist, aber ursprünglich ging es darum, einem Forumsmitglied eine Frage zu einem Rechtsthema zu beantworten. Da sollte man schon wissen, worum's geht. Ansonsten frei nach Dieter Nuhr: Wenn man von irgendwas keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten ...
 
Du weisst also was Sache ist?? Wieso gehn Dir dann die Argumente aus und es bleibt nur eine plumpe Beleidigung. Ziemlich armselig. Ach so, jetzt rate mal was ich studiere :D
 
Du weisst also was Sache ist?? Wieso gehn Dir dann die Argumente aus und es bleibt nur eine plumpe Beleidigung. Ziemlich armselig. Ach so, jetzt rate mal was ich studiere :D
Wollte dich nicht beleidigen - das Zitat lautet nun mal so ... Was auch immer du studierst, lerne auch mal einen Irrtum zuzugeben. Und lies den Eintrag von kickback.
 
:D
Kein Quark. Eine Coverversion ist immer eine Adaption. Zugegebenermaßen ist die rechtliche Bewertung oft schwierig, weil sich eine Coverversion immer vom Original unterscheidet und die Frage, wo die Grenze zur zustimmungspflichtigen Änderung an der Struktur des Originals verläuft, muss im Zweifel ein Gericht klären.

Doppelquark. Ziel ein COVERS ist eben es nicht zu verändern. Alles andere ist natürlich ADAPTION, wenn auch im Sprachgebrauch häufig das Wort Cover benutzt wird.


Das ist wirklich Quark. So viele Künstler haben von den Covers ihrer Songs nix gewusst, bis ihnen die Tantiemen überwiesen wurden. Und das gilt auch für die Rechteinhaber ...

Dieser Argumentation kann man also alles veröffentlichen ohne nachzufragen wenn man hinterher die Tantiemen überweist? Diese Rechtsauffassung hat eher ... Unterhaltungswert :D

Ein Cover ist immer eine Adaption, weil es unmöglich ist, das Original 1:1 zu reproduzieren. So werden z.B. häufig Änderungen in der Tonhöhe vorgenommen, um sie anzupassen oder eine andere Instrumentierung, andere Sounds usw. genutzt. Das nennt man Anpassung oder eben adaptation, wenn's schlau klingen soll. Ein Cover, das nichts verändert, habe ich noch nie gehört. Trotzdem gibt's Coversongs ohne Ende und die heißen so, obwohl sie durchaus anders klingen als das Original!

blödsinn... wenn text und melodie/rhytmik gleich sind ist das im wirkungsbereiches des urheberrechtes das gleiche... überhaupt ist das urheberrecht nicht auf mathematische exaktheit ausgelegt sondern auf vergleichbarkeit (es nützt also nichts wenn man im super bekannten riff dann einen ton anders spielt)

die interpretation kann natürlich nie haargenau kopiert werden, hier handelt es sich aber um leistungsschutzrechte und keine urheberrechte (nur dafür ist die gema/akm zuständig)

vielleicht sollte man niemanden anderen unwissenheit vorwerfen wenn man selber die basics des thema noch nicht so ganz verstanden hat, findest du nicht?
 
Ich befürchte da ist Hopfen und Malz verloren. Deshalb erspare ich mir auch ihm die betreffenden Entscheidungen um die Ohren zu ballern.
 
Ehrlich, du hast dich genug blamiert. Du machst es immer noch schlimmer. Sorry, aber mir reicht's ...
 
Bitte (zumindest ein wenig) auf Netiquette achten, ALLE, Danke!
 
Du meinst ich hab Dich deklassiert? Auch hier sind die Begriffe strikt zu trennen.

Na ja, frei nach Gipfel: "Du weißt, wann es Zeit ist aufzugeben. Du liegst völlig daneben, "
 
Ok, zurück zur Höflichkeit
 
Schade, dass Earl nicht da ist. Der hätte da sicher schnell geklärt gehabt... :(
 
:D
Kein Quark. Eine Coverversion ist immer eine Adaption. Zugegebenermaßen ist die rechtliche Bewertung oft schwierig, weil sich eine Coverversion immer vom Original unterscheidet und die Frage, wo die Grenze zur zustimmungspflichtigen Änderung an der Struktur des Originals verläuft, muss im Zweifel ein Gericht klären.

Doppelquark. Ziel ein COVERS ist eben es nicht zu verändern. Alles andere ist natürlich ADAPTION, wenn auch im Sprachgebrauch häufig das Wort Cover benutzt wird.


Das ist wirklich Quark. So viele Künstler haben von den Covers ihrer Songs nix gewusst, bis ihnen die Tantiemen überwiesen wurden. Und das gilt auch für die Rechteinhaber ...

Dieser Argumentation kann man also alles veröffentlichen ohne nachzufragen wenn man hinterher die Tantiemen überweist? Diese Rechtsauffassung hat eher ... Unterhaltungswert :D

Ein Cover ist immer eine Adaption, weil es unmöglich ist, das Original 1:1 zu reproduzieren. So werden z.B. häufig Änderungen in der Tonhöhe vorgenommen, um sie anzupassen oder eine andere Instrumentierung, andere Sounds usw. genutzt. Das nennt man Anpassung oder eben adaptation, wenn's schlau klingen soll. Ein Cover, das nichts verändert, habe ich noch nie gehört. Trotzdem gibt's Coversongs ohne Ende und die heißen so, obwohl sie durchaus anders klingen als das Original!

blödsinn... wenn text und melodie/rhytmik gleich sind ist das im wirkungsbereiches des urheberrechtes das gleiche... überhaupt ist das urheberrecht nicht auf mathematische exaktheit ausgelegt sondern auf vergleichbarkeit (es nützt also nichts wenn man im super bekannten riff dann einen ton anders spielt)

die interpretation kann natürlich nie haargenau kopiert werden, hier handelt es sich aber um leistungsschutzrechte und keine urheberrechte (nur dafür ist die gema/akm zuständig)

vielleicht sollte man niemanden anderen unwissenheit vorwerfen wenn man selber die basics des thema noch nicht so ganz verstanden hat, findest du nicht?

Genauer gesagt heißt es "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" - beide Bereiche sind in einem Gesetz zusammen gefasst - aber lass und doch mal zur Sache zurück kommen. Der, den du so verteidigst, behauptet in seinem ersten Post: "du darfst natürlich keine Coversongs ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers kopieren, vervielfältigen oder veröffentlichen auch nicht auszugsweise." Und im nächsten: "Quark. Kannst ändern was Du willst. Dann meldest Du es halt als Adaption an." Wie soll man das werten? Ist das für dich sachkundig?
 
Ich befürchte da ist Hopfen und Malz verloren. Deshalb erspare ich mir auch ihm die betreffenden Entscheidungen um die Ohren zu ballern.

gib doch einfach mal ein paar quellen an...

ich kenne die unterscheidung so wie von kickback beschrieben und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen auftritt oder eine vö auf cd oder im netz handelt.
 
In Bezug auf Kickbacks Punkt 2 stimmt das auch. Davon hatte ich aber in keinem Post gesprochen. Bitte klar trennen!!

Um Deinen Wunsch nach Lektüre zu befriedigen:

BGH, 18. Dezember 2008, Az.: I ZR 23/06
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090043.htm
 
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