COVER bzw. INTERPRETATION

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erazor666

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Hallo.

weiss zufällig jemand wie es rechtlich mit Coverstücken aussieht, die schon ziemlich alt sind ?
Zum Beispiel 'House Of The Rising Sun' oder sowas in der Art....
Der Song soll dann nicht 1 zu 1 nachgeträllert werden, sondern neu interpretiert. Melodie und Text bleiben allerdings bestehen. Nur die Art und Weise der Instrumentalisierung würde sich etwas ändern.
Zum Beispiel so, als würde man aus dem Lied eine Techno oder HipHop Version machen... Nur damit klar wird was ich damit meine....
Darf man die einfach so covern bzw. neu interpretieren ohne das man einen auf den Sack bekommt ?
Ich würde das wenn auch gerne veröffentlichen. Aber nicht kommerziell vermarkten, sondern eher so als Gratis - Download bzw. Bonus Track zum kostenlosen Download.
Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte oder mir ein paar gescheite Links nennen könnte.

MFG erazor666
 
Produzieren darfst du es natürlich schon, nur eben nicht veröffentlichen oder irgendwo zum download stellen.Dazu brauchst du die Rechte vom Original.
 
schau mal auf wikipedia.

Danach soll die Melodie einem Traditional entsammen. Wenn das so ist, dann ist die Musik frei.

Da sind 2 Texte gepostet, ein "ursprünglicher", einer von den animals. Letzteren würde ich sicherheitshalber nicht 1:1 übernehmen, denn auch Text-Bearbeitungen genießen Urheberrechtsschutz.

Auch eine Suche in der [g=119]Gema[/g]-Datenbank könnte hilfreich sein. Suchfunktion ist auf der [g=119]Gema[/g]-Site zu finden.

Gruß Rainer
 
hallo.

also kann man davon ausgehen das traditionals einfach so gecovered werden dürfen ohne das es zu einem "GAU" kommen kann ?

MFG
 
also ganz sicher bist Du nie.

z.B. Brown Girl in The Ring war Gegenstand eines Rechtsstreits rivalisierender urhaber, und eigentlich war auch das, wenn ich das richtig erinnere, ursprünglich ein Traditional.

Oder nehmen wir an, ein Lied ist ursprünglich unstreitig ein Traditional, also ein Volkslied gewesen und damit Allgemeingut. Dann kann es Dir theoretisch immer noch passieren, dass jemand ankommt und sagt, Du hättest seine Bearbeitung des Liedes kopiert.

Aber im Allgemeinen gilt: Volkslieder / Traditionals, die sich keinem bestimmten Komponisten zuordnen lassen, sind urheberrechtsfrei. Nach deutschem Recht betrifft das auch alle Werke, deren Urheber seit über 70 Jahren tot sind.

Gruß Rainer
 
Also Moment, soll das heissen, einen Song, wo der Urheber vor 70 Jahren gestorben ist, kann ich einfach so covern??
Wie ist das eigentlich: Hab mal gehört, dass Rechte weiterverkauft beziehungsweise vererbt werden. Dann müsste man sich doch theoritisch an die Erben von denen wenden, die vor 70 Jahren....
 
Typischer Denkfehler. :D

Wenn Du tot bist, nimmst Du doch nicht mehr selbst die weiteren 70 Jahre Deine Rechte wahr, sondern doch wohl Deine Erben?

Anders gesagt: Wenn die Urheberrechte nicht vererbt werden könnten, dann könnten die Erben ja wohl kaum die ersten 70 Jahre nach Grasbeißung die Rechte des Toten wahrnehmen. Aber wenn die 70 Jahre vorbei sind, dann gibt´s für die Erben auch keine Rechte mehr. Jedenfalls nach deutschem Recht.

Wobei oft die Verlage die Rechte wahrnehmen, nicht die Komponisten oder Texter selber.

Edith: Wie immer nur für deutsches Recht und ohne Gewehr. :D
 
Warum wird hier die Frage groß diskutiert.
Egal welche Interpretation genommen wird.
Der Ursprung ist ein irisches Volkslied.
Der heutige Text stammt aus Californien irgenwann
um 1820
Ob ich das jetzt so oder so spiele. Hier will das jemand auf Hip Hop
machen.
Ich mache im Moment eine [g=420]CD[/g] mit The house of ...
Blowing in The..
Amacing Grace
und einigen Gospel da gibt es keine Probleme. Die Melodie wird aus alten Liederheften eingespielt und mit neueren Instrumenten aufgepeppt.

Mein Verlag sieht nirgendwo ein Problem. ich wollte für mich die Rechte sichern der Medienanwalt meint nur da gibt es keine Urheberechte drauf lediglich Leistungsschutzrechte auf meinen Gesang und mein Klavierspiel
 
Hi Tiana,

da hat Dein Verlag auch Recht.

Nur weiß man nie, welche Leute einem im Biz begegnen oder was ein Fragesteller vielleicht noch so vorhat, aber unwissentlich vielleicht nicht genau mitteilt.

Ich wollte deshalb darauf hinweisen, dass auch Bearbeitungen einem Urheberrecht unterliegen, auch wenn es die Bearbeitung eines Volksliedes ist. Deshalb sollte man die animals wohl besser nicht genau nachspielen. :D

Wenn er einen Text nimmt, der schon von vor 1900 stammt, sehe ich auch keine Probleme.

Gruß Rainer
 
vielen dank schonmal für die ganzen infos !
ich habe fast 1 1/2 stunden gegoogelt und nicht annähernd soviel gelernt :)
ich bin da auch noch über etwas gestolpert :

www.coverinfo.de

vielleicht interessiert es jemanden...

vielen dank nochmal.

MFG erazor
 
Ja, das ist eine lustige Seite! Heute wird so viel gecovert und gesampled...unglaublich!!
 
"Volkslieder oder Titel deren Komponisten/Texter 70 Jahre Tot sind..."
Das brauchste nicht trennen, denn nach 70 Jahren wird das zum Volkslied!

Was das Arrangement angeht:
Wenn einer eine Metal oder Breakbeatversion von HotrS macht wird er keine Probs mit der 50s Version bekommen....aber wer kann schon bei so einem Song sagen ob der nicht eben als Metalsong auf irgendeinem kleinen Label in nahezu identischem Mix veröffentlicht wurde?!? Und da beginnt das Ganze dann an bekloppt zu werden.

Bedeutend sicherer ist es dann schon etwas zu covern, das 100% noch geschützt ist und vorher die Rechte einzuholen. Kostet dann halt Lizenzen und die schöne Gemakohle ist dann eben flöten, aber wenns darum geht eine [g=420]CD[/g] mit dem Titel zu verkaufen und das Label mehr als die Gemakohle rausrückt, dann kann man doch damit leben.

Für Indykünstler ist es meiner Ansicht nach nicht unbedingt sinnvoll mit Coversongs zu starten, denn der Hörer soll doch am Künstler gefallen finden und nicht am Ursprungssong. Finanziell ist das auch ein riesiger Unterschied wenns dann doch mal klappt:
Der Songschreiber bekommt bedingt von den Verkaufszahlen immer einen Anteil an jedem Verkauf...der Interpred nicht, da der Song nicht von ihm ist. Wenn der Mix als solches dann GVL bekommt, ok...aber ein großer Anteil ist dann schon weg!
 
Das, was man im Allgemeinen unter Volkslied versteht, sind im Volk entstandene Stücke, denen ein konkreter Urheber fehlt, oder die jedenfalls im Laufe von meistens wesentlich mehr als 70 Jahren im Volk so populär geworden sind, dass sie diese Bezeichnung auch verdienen.

In diesem Sinne wird zwischen Volks- und Kunstlied unterschieden.

Auf diese Definition bezog ich mich. Es würde sicherlich keiner auf die Idee kommen, alle Lieder von Schubert als Volkslieder zu bezeichnen. Das halte ich ehrlich gesagt auch für verfehlt.

Urheberrechtlich wird allerdings jedes Werk 70 Jahre nach Tod des letzten Urhebers allgemein verfügbar, da stimme ich Dir natürlich zu.
 
Soweit ich weiss, gibt es 3 verschiedene Arten von Recht an einem Titel.

1. Text
2. Komposition
3. Aufnahme und Berarbeitung

Wenn 1 und 2 frei ist, bleibt noch 3. Es sei denn Du erstellst aus einer freien Komposition eine neue Bearbeitung, dann wird deine Aufnahme eine neue 3.

Du kannst Dir natürlich von der [g=119]GEMA[/g] das Recht 1. und bei VG Bild und Wort (oder so ähnlich) 2. einholen und dann den Titel z.B. als 1:1 Cover auf [g=420]CD[/g] zu pressen. Wenn Du nur Teile verwendest kommt folgender Punkt zum tragen.
Wenn Du den Titel aber wieder bearbeitet hast, musst Du Dir zwingend die Erlaubnis der Veränderung bei 1 und/oder 2 holen. Selbst wenn Du ein Lied als Cover nur als Filmmusik nutzen willst, kann die Verwendung mit Bildern das Lied in einen anderen Kontext stellen und Du bekommst per Rechtsanwalt Kontakt mit dem Komponisten/Texter.

Verwendest Du ein Sample des Orginal-Titels um dies in deinem verfremdeten Cover zu nehmen, musst Du 1. und 2. und 3. fragen.
 

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