Beethoven und co - Urheberrecht

hadl

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Hallo!

Kurz gefragt: Kann ich eigentlich von z.B. Beethoven alles klauen was ich will?
 
hadl schrieb:
Hallo!

Kurz gefragt: Kann ich eigentlich von z.B. Beethoven alles klauen was ich will?

Nein, die Noten sind geschützt. Du musst eine Verwertung bei der [g=119]Gema[/g]
anmelden.
 
Du kannst von Beethoven und Co. alles "klauen" soviel Du willst solange Du es selber einspielst.

Ab einem gewissen Alter (ich glaube ab 70 Jahre, bin mir aber echt nicht sicher) verfallen die Verwertungsrechte des Komponisten zugunsten einer allgemeinen Verfügbarkeit für die Menschheit sprich für ausführende Künstler.

Von anderen Künstlern eingespielte Beethovenwerke fallen natürlich unter die [g=119]GEMA[/g], da diese als (individuelle) Einspielungen des jeweiligen Künstlers sozusagen separat geschützt sind.

Gruß
Werner
 
ja das mit den 70 jahren stimmt,
aber ich habe gehört dass es ausnahmen gibt.

informier dich lieber bevor du zur kasse gebeten wirst.
die sind doch um jede einnahmequelle froh ;)

lg
 
Beethoven ist seit über 180 Jahren tot. Sein Urheberrecht ist daher erloschen (in Deutschland: 70 Jahre nach dem Tod).

Du darfst daher (solange Du es selbst einspielst) alles von ihm klauen, was Du möchtest.
 
Der Link aus Post#3 trifft es,glaube ich,ziemlich genau.
 
Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, es sei denn, die Rechte wurden aufgekauft. Fremd engespielte Werke darf man dennoch nicht verwenden, weil dann das Leistungsschutzrecht greift. Das ist jedenfalls mein Kenntnissstand
 
hadl schrieb:
Kann ich eigentlich von z.B. Beethoven alles klauen was ich will?
Der einfachste und eher sicherste Weg ist bei solchen Fragen immer einfach mal bei der [g=119]GEMA[/g] anzurufen und dort gezielt nachzufragen wie es ich bei solchen Sachen der Verwendung von Material verhält.
Die sind dort immer hilfreich und geben gerne Auskunft wie man was machen kann und darf und man läuft am wenigsten Gefahr einer Ansicht von "Laien" aufzusitzen und möglicherweisedaraus etwas falsch zu machen. ;)


Gruß

Jörg
 
never_mind schrieb:
Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, es sei denn, die Rechte wurden aufgekauft.

Hast Du für diese interessante Aussage mal eine Quelle? (mal abgesehen davon, dass das Urheberrecht im deutschen Rechtraum unveräußerlich ist)
 
Sorry, da habe ich mich wohl geirrt. Lediglich die Nutzungsrechte sind übertragbar.
 
Also:

Wenn der Komponist tot ist, werden die Urheberrechte natürlich "übertragen".

Sie gehen nämlich auf die Erben als Rechtsnachfolger des Urhebers über. An Geister kann man nämlich schlecht [g=119]Gema[/g] zahlen.

70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers (können ja schließlich mehrere sein, McCartney lebt z.B. sogar noch) erlöschen die Urheberrechte an einem Werk nach deutschem Recht endgültig. Finito.

"Es sei denn..." gibt es nicht. Und glaubt nicht immer jeden Mist, den Ihr hört.

Beethoven könnt Ihr also nachspielen, bis Ihr schwarz werdet. Also, lasst rocken, bin gespannt, ob Ihr gut seid.

Gruß Rainer
 
>Beethoven könnt Ihr also nachspielen, bis Ihr schwarz werdet.
Ja...
Das war allerdings nicht die Frage des OP.
Irgendwie zieht sie auch weitere Fragen nach sich... z.B. wenn mein Song 80% von mir ist und 20% bei Beethoven kopiert, krieg ich dann 100% der ganzen Einnahmen?
 
Holger2 schrieb:
>Beethoven könnt Ihr also nachspielen, bis Ihr schwarz werdet.
Ja...
Das war allerdings nicht die Frage des OP.
Irgendwie zieht sie auch weitere Fragen nach sich... z.B. wenn mein Song 80% von mir ist und 20% bei Beethoven kopiert, krieg ich dann 100% der ganzen Einnahmen?

Für "Ich bin ein Star, holt mich hier raus" (Muisk komplett von "When the saints go marching in" übernommen, neuen Text geschrieben)
hat Lukas Hilbert 100% der Einnahmen kassiert.
 
z.B. wenn mein Song 80% von mir ist und 20% bei Beethoven kopiert, krieg ich dann 100% der ganzen Einnahmen?

Nein, 80% musst Du an die Beethoven-Stiftung abtreten, zzgl. 5% Bearbeitungsgebühr. Das ist ein umgekehrt reziproker Verteilungsschlüssel nach dem Beschluss der Mitgliederversammluing der [g=119]Gema[/g] 1991. Und wenn DU 100% von Beethoven klaust, kriegst Du 0% und die Stiftung 100%. Genauso verhält es sich übrigens mit Wagner, und die AKM hat das mit Mozart nachgemacht.
 
Wenn Du das jetzt glaubst, lies nochmal Post #12, Mitte. ;)
 
Du Schlingel!!
Ich hatte kurz die Stirn gekratzt.
 
Moin! :D

Nochmal ganz klar:

@Holger2: Ja.

@hadl: Ja. Aber Du solltest keine konkrete Bearbeitung davon klauen, für die noch Urheberrechte existieren.

Beispiel: Die Toccata und Fuge D-moll von Bach ist urheberrechtsfrei. Die rockige Bearbeitung von Sky hingegen nicht.

Gruß Rainer
 
Einfache Sache:

1. Recht: Urheberrecht: Das Recht des "geistigen Eigentums an einer Komposition oder z.b. einem Text".
Dieses wird im allg. von der [g=119]Gema[/g] (oderz.b. Freibank) vertreten....Das Urheberrecht verlischt tatsächlich 70 Jahre nach dem Tod (pma = post mortem auctoris).
D.h. die "Noten", Melodien sind frei bearbeitbar.

2.Recht Leistungsschutzrecht: Das Recht an der Leistung des Einspielens/Aufnehmens. Dies wird an Schallplattenfirmen per "Plattenvertrag" übertragen. Wird gerne auch "Masterrecht" genannt..
Dieses Recht wird nach 50 Jahren zur sogenannten "Public Domain" - d.h. wenn ihr in ein paar Jahren ein paar Beatles Platten remastert, erwirkt ihr an dieser Aufnahme ein neues Leistungsschutzrecht, obwohl ihr mit der eigentlcihen "Plattenaufnahme" nix zutun hattet...

Urheber (Recht 1) können in Deutschland ihr Recht NICHT übertragen, sehr wohl aber die Einnahmen hieraus - z.b. an einen Musikverlag.

Leistungsschutz Erbringer, können dies aber sehr wohl - z.b. indem sie Geld für ihre Leistung bekommen - also ein Honorar... Aktive Musiker/Produzenten die schlau sind, melden diese Einnahmen dann bei der [g=314]GVL[/g] und bekommen Ende des Jahres hierdrauf nochmals einen Bonus in Form eines zusätzlichen Weihnachtsgeldes....
 

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