Danke an Lacuna für den link. Aufgrund der weiteren Diskussion nach dem link gehe ich davon aus, dass niemand außer Harzmusic sich die Mühe gemacht hat, ACTA mal durchzulesen, bevor er weiter diskutierte. Deshalb hier nochmal:
deutscher Text: ACTAhttp://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf
Bei ACTA geht es generell um Warenplagiate, Nachahmungen und Urheberrechtsverletzungen. Die MI ist nur ein Teil der Interessengruppen, die an ACTA beteiligt sind.
Was die MI angeht - natürlich geht es nur um wirtschaftliche Interessen der MI. Wer glaubt, dass Texter und Komponisten davon profitieren würden, muss ziemlich naiv sein. Allenfalls wären positive Effekte für die Urheber selbst als kleine Nebenwirkung zu verorten.
Die beabsichtigte Hauptwirkung ist erstmal nur die Verringerung des Einnahmenverlusts der MI selber. Und es würde mich angesichts der weitgehenden Auskunftsverpflichtungen in ACTA nicht überraschen, wenn die MI die Geschäftsmodelle der bisher ziemlich erfolgreichen Abmahnhaie nachahmen würde und sich so eine lukrative weitere Einnahmequelle verschaffen wollte. Davon hätte aber kein einziger Urheber einen Vorteil.
Nun würde es mich freuen, wenn die weitere Diskussion auf der Grundlage des Wortlauts von ACTA stattfinden könnte und nicht nur heiße Luft ins Forum geblasen werden würde. Ich mach mal den Anfang:
Zum größten Teil enthält ACTA Vereinbarungen, die sowieso schon deutschem Recht entsprechen. Alleine durch ACTA wird nicht gleich das Internet zensiert, auch der Bürger wird nicht gleich seiner informationellen Selbstbestimmung beraubt. Gegenteilige Behauptungen sind Unsinn.
Beim ersten Durchlesen fallen allerdings gleich ein paar Dinge auf, und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Art. 11 sieht sehr weitreichende Pflichten gegen "mutmaßliche" Rechteverletzer vor. Auskunftspflichten gegen Personen, bei denen nicht feststeht, dass sie überhaupt Rechte des Inhabers verletzt haben, kennt das deutsche Recht nicht. Ich wehre mich gegen Rechtsnormen, die jeden Bürger nicht ggü Ermittlungsbehörden, sondern gegenüber Privatrechtssubjekten wie Sony, Disney, Gema etc. (!!) zur Auskunft verpflichten (!), solange eine Rechtsverletzung überhaupt nicht feststeht. Auf gut Deutsch sollen Rechteinhaber teilweise Befugnisse erhalten, die ansonsten nur Ermittlungsbehörden zustehen. Da sträubt sich in mir alles. Sony und Co haben in meiner Privatsphäre nichts zu schnüffeln!
Mich stört natürlich, dass nicht zwischen "Rechteverletzern" und "mutmaßlichen Rechteverletzern" differenziert wird, sondern gegen beide gleichermaßen vorgegangen werden kann. Dieselbe Zusammenfassung beider Gruppen in Art. 25 Abs. 1.
Art. 23 I spricht von "gewerblichem Ausmaß". Wenn man bedenkt, dass Abmahnhaie schon beim Download eines einzigen Albums von gewerblichem Außmaß der Rechtsverletzung sprechen und die Rechtsprechung da bislang nicht einheitlich ist (da geht es um die Frage, ob die Abmahngebühr auf 100,- EUR wegen "Unerheblichkeit" der Rechtsverletzung gem. § 97a Abs. 2 UrhG beschränkt ist), sollte man zumindest bedenken, dass Interessengruppen massiv versuchen, die Anwendung von Rechtsnormen zu ihren Gunsten zu beeinflussen, und die Rechtsprechung dagegen nicht völlig immun ist. Wie gesagt, auch bei bereits bestehenden Rechtsnormen. Wieviel mehr bei noch nicht bestehenden Rechtsnormen. Bei der Umsetzung von ACTA in nationales Recht ist also durchaus noch etwas für die Herren Lobbyisten zu holen.
Art. 27: Irritierend: In einer Fußnote versteckt wird erwähnt, dass die Haftung von Internet-Dienstanbietern beschränkt werden kann. Das kann im Umkehrschluss doch nur bedeuten, dass von einer grundsätzlichen Haftung von Internet-Diensteabietern ausgegangen wird. Nächste Frage: Fallen Provider nicht auch unter Internet-Diensteanbieter? Und was schließen wir daraus? Das kann jeder selbst weiterdenken.
Bisher ist nur klar, dass ACTA in der jetzt vorliegenden Form bereits deutlich entschärft ist im Vergleich zu den ersten Entwürfen. Die Begehrlichkeiten gehen aber weiter, ACTA ist nur ein Zwischenschritt, mit dem sich die MI in keiner Weise zufrieden gibt. Befürworter von ACTA werfen den Gegnern Panikmache oder Anarchie-Gehabe vor. Auch diejenigen, die - wie ich auch - generell den Schutz von Urheberrechten befürworten, sollten sich allerdings zugleich fragen, inwieweit dafür Bürgerrechte geopfert werden dürfen. Man sollte nicht vergessen, dass es viele Jahrhunderte gedauert hat, bis der Bürger diejenigen Grundrechte erhielt, die wir heute als selbstverständlich empfinden und in Anspruch nehmen. Diese auch nur in Teilen wieder zu opfern, weil eine Interessengruppe sich ihre Pfründe sichern will, nachdem sie die technologischen Umwälzungen im IT-Zeitalter verschlafen hat, kann ich nicht einsehen. Und sich auch gegen Anfänge der Entrechtung des Bürgers zu wehren und so in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für Datensicherheit, informationelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit etc. zu schaffen, halte ich für sehr, sehr wichtig.