GEMA kehrt Beweislast um

  • Ersteller herontronic
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Also kann man sagen Verwertungsgesellschaft=GEMA?
Ist die Gema denn staatlich?Ich dachte immer,dass wäer eine "normale" Verwertungsgesellschaft?
Ja gut die haben ne starke Lobby.
Aber es gibt ja z.B. auch noch die VGWM in Deutschland.
Wie regeln die das eigentlich untereinander?
Oh man,je mehr ich drüber lese umso undurchsichtiger wird das Ganze. :)
 
Ist die Gema denn staatlich?Ich dachte immer,dass wäer eine "normale" Verwertungsgesellschaft?

Ist sie:
Zur Zeit verfügen 12 Verwertungsgesellschaften über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, die das Deutsche Patent- und Markenamt jeweils im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erteilt hat und auch laufend prüft.
Quelle: DPMA - Aufsicht Verwertungsgesellschaften

- da gibt es auch die Liste der zugelassen Verwertungsgesellschaften, die VGWM finde ich da aber nicht mehr. [edit] ...und die Internetdomain, dich ich irgendwo in einem älteren Artikel gefunden habe, hat sich inzwischen ein Domaingrabber aus Birmingham unter den Nagel gerissen.
 
Ah ok.Vielleicht gibt es die VGWM auch gar nicht mehr?
 
VGWM sagt mir jetzt nichts, aber es gibt neben der Gema ja auch noch Verwertungsgesellschaften für Filmrechte oder sowas. Nur was Musik angeht, ist sie die einzige in D.

Aber sie ist nicht staatlich. Sie darf keinerlei Hoheitsrechte haben. Mit dem UrhWG hat man ihr wesentlich mehr zugestanden, als ihr als Privatrechtssubjekt zustünde.
 
Mit dem UrhWG hat man ihr wesentlich mehr zugestanden, als ihr als Privatrechtssubjekt zustünde.

Dann wird es Zeit für eine entsprechende Anpassung!
 
> ... Die Gema hat behauptet, aufgrund der Gema-Vermutung sei der Veranstalter verpflichtet, eine lückenlose Stückeliste nicht nur mit Titel und Künstlernamen, sondern mit den bürgerlichen Namen jedes einzelnen Urhebers vorzulegen, was eine unzumutbare Anforderung darstellt. <

wie anders soll die Gema denn sonst die Tantiemen verteilen (bei Diskos geht es nach dem statistisch ermittelten Repertoire, Live-Veranstaltungen werden individuell abgerechnet, Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit sind von den Gebühren befreit)?

Ziemliches Geschrei, um 25,50 Euro Mitgliedsgebühr pro Jahr zu sparen (denn dann bekäme man ja als Gema-Mitglied - d.h. Komponist und Texter - die vom Veranstalter gezahlten Tantiemen zurück).
 
wieso soll man denn die vielen kleineren Urheber zwingen, in die Gema zu gehen? Damit sie nicht mehr frei in der Veröffentlichung ihrer Musik sind und bei dem derzeitigen Verteilungsschlüssel sowieso nichts ausgezahlt bekämen?
 
Ich finde ja das krasseste, das ein Musiker, der sich bei der Gema angemeldet hat,
nirgendwo sonst andere eigene Werke veröffentlichen darf (z.B CC-Lizenz u.ä.)
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das bedeutet im Umkehrschluss ja nichts anders das die Gema nun ALLE Rechte auf

jedes in der Zukunft entstehende Werk hat ! Zumindest bestimmt dann SIE was Du mit DEINEN Werken tun darfst - und was nicht
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Dem Verein würd ich niemals beitreten, ist ja noch schlimmer als wie die GEZ :D
 
mit Gema bekommen Autoren MEHR Freiheiten (im Sinne von Möglichkeiten), Ihre Werke bekannt zu machen. Denn ohne Gema können Werke nicht im Radio etc. abgespielt werden - die Gema vetritt gegenüber Radios, Discos usw. alle Urheber treuhänderisch. Die Alternative wäre, dass jede Radiostation Millionen individueller Verträge aushandeln müsste. Dieser Mühe hat sich bislang noch keine Radiostation unterzogen.

Die eigenen Sachen darf man parallel selbst veröffentlichen (die Gema bietet sogar eine eigenes Portal hierfür an) - allerdings wohl nur im Streaming-Mode, nicht zum Download.

CC-Lizenzen sind nicht ausgeschlossen, wenn man hier die kommerzielle Nutzung ausschließt (im Effekt erhält man damit das Europäische Urheberrecht bzw. den "fair use"). Ich selbst benutze die (internationale) "BY NC SA" Lizenz, bei kommerzieller Nutzung (öffentliche Auftritte, CD-Produktion et5c.) bestehe ich auf Gema (nicht, dass das bereits irgendwo relevant wäre - aber es sind ein paar Projekte in der Pipeline).

Die scheinbare absurde Situation, dass man Gemaabgaben zahlen muss, wenn man eigene Werke aufführt, hat hauptsächlich praktische Gründe. Im Übrigen trifft das ja nur zu, wenn man selbst auch als Veranstalter auftritt (Künstler zahlen keine Gema-Gebühren) - das dürfte eher selten der Fall sein. Als Urheber bekommt man dann im Folgejahr die Tantiemen wieder ausgezahlt.

Alles klar?
 
> Ich finde ja das krasseste, das ein Musiker, der sich bei der Gema angemeldet hat,
nirgendwo sonst andere eigene Werke veröffentlichen darf (z.B CC-Lizenz u.ä.) <

die Gema veröffentlicht keine Werke, sie kassiert nur die den Autoren zustehenden Lizenzen


> Zumindest bestimmt dann SIE was Du mit DEINEN Werken tun darfst - und was nicht <

Teils richtig: Du kannst nicht verhindern, dass andere Deine Werke spielen (covern) oder als Filmmusik benutzen (die Stones wollten das einmal verhindern - ohne Erfolg) - dafür kassierst Du dann allerdings die Tantiemen.

> Dem Verein würd ich niemals beitreten, ist ja noch schlimmer als wie die GEZ <

Derzeit 25,56 Euro pro Jahr - und alle Lizenzen kassieren (bist Du eine Rundfunkstation oder was soll der Vergleich mit der GEZ?). Die Gema hat im Vergleich sehr geringe Verwaltungskosten, das heißt, man kassiert als Komponist/Texter fast die gesamten Lizenzeinnahmen. Vergleiche die Konditionen einmal mit der AKM (Österreichische Verwertungsgesellschaft).

Oder vergleiche unsere Situation mit den USA, wo mehrere Verwertungsgesellschaften (am bekanntesten BMI und ASCAP) miteinander konkurrieren.

*****

Die Creative Commons Licenses sind hauptsächlich dafür da, die Mängel des Amerikanischen Urheberrechts auszugleichen und für mehr Klarheit zu sorgen. Die meisten Anwender schließen die kommerzielle Nutzung Ihrer Werke ausdrücklich aus (wie ich auch) - und überlassen diese entweder individuellen Verträgen (ziemlich umständlich) oder den Verwertungsgesellschaften (schön einfach).
 
Die Gema-Vermutung ist folglich nicht nur eine Beweislast-Umkehr, sondern auch die Begründung (ich nenne es Fingierung) eines Schuldverhältnisses.

Dieser Frage wollte ich schon länger mal ganz genau nachgehen und die BGH-Entscheidungen dazu durchgehen. Aber wie immer komm ich nicht dazu...

Dazu gibt es ja nun ein Handbuch (Riesenhuber u.a. Recht der GEMA (oder so...))....
Aber Vorsicht, die Autoren sind alle "auf der Payroll" der GEMA - in einem Fall haben sie eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin nachweislich falsch zitiert und so Ihrer Satzung in einem Punkt Geltung zugesprochen, über den das Kammergericht sich leider nicht geäußert hatte. Insgesamt ist die Auswahl der dort zu findenden Entscheidungen sehr zielgerichtet vorgenommen worden.

wieso soll man denn die vielen kleineren Urheber zwingen, in die Gema zu gehen? Damit sie nicht mehr frei in der Veröffentlichung ihrer Musik sind und bei dem derzeitigen Verteilungsschlüssel sowieso nichts ausgezahlt bekämen?
Wieso denn "nicht mehr frei in der Veröffentlichung ihrer Musik"? Jede normale Disco zahlt GEMA. Jeder Nutzer, der kommerziell Musik benötigt weiß darum Bescheid - auch die Künstlersozialabgabe erschreckt nur "new economy"-Seifenbläser die im Business Anfänger sind. Und eine Party mit Eintritt ist eben eine kommerzielle Veranstaltung - auch wenn da manche sich was vormachen.

Im Gegenteil:
Ohne GEMA-Stempel kommt man nie in den Rundfunk.
Alle Presswerke machen dicke Backen, weil sie erst einmal eine GEMA-Freigabe sehen wollen.

Die Welt ist auf Profis ausgerichtet - Amateure sollen da nicht jammern, wenn ihnen das Profi sein zu teuer ist.
 
Die Welt ist auf Profis ausgerichtet - Amateure sollen da nicht jammern, wenn ihnen das Profi sein zu teuer ist.
Ich denke,dass das Thema gerade in Zeiten von Filesharing oder Download-Musik-Portale und Internet auch die Profis betrifft.
Das haben die grossen Plattenfirmen schon vor "Jahren" verpennt und hecheln immer noch hinterher.Aber selbst das scheint an der GEMA alles vorbeigegangen zu sein oder es ist ihnen einfach egal und sie wollen sich nur weiterhin auf ihren Status ausruhen.

...und das:
Im Gegenteil:
Ohne GEMA-Stempel kommt man nie in den Rundfunk.
Alle Presswerke machen dicke Backen, weil sie erst einmal eine GEMA-Freigabe sehen wollen.
...is doch eigentlich traurig oder?Empfinde ich zumindest so.
 
Und wie leicht kommt man als Gema-Mitglied in den "normalen" Rundfunk?

Ich kann klasse Songs schreiben und mich bei der Gema und GVL anmelden und eine CD pressen lassen mit Labelcode und allem drum und dran - es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass ich eine Chance auf Airplay hätte. Und wenn ich vielleicht sogar ein paar mal gesendet würde, würde ich als kleiner Künstler wegen des derzeitigen Verteilerschlüssels nie einen Cent sehen.

Da kann ich genausogut auf die vielen neuen Internetsender, die gemafreie Musik senden, bauen. Damit erziele ich zwar zunächst auch keinen Cent, mache aber Werbung und habe eine relle Chance, gespielt zu werden.

Es kann gerne jemand nachweisen, dass es anders sei... Auf bloße Behauptungen hingegen lege ich keinen Wert.
 
Vergesst die Live-Auftritte nicht. Im Unterschied zu den USA (da zählen nur die Top 200 Titel) werden in Deutschland ALLE live aufgeführten Stücke vergütet. Das betrifft sogar die von einem selbst aufgeführten Stücke, weil kaum ein Veranstalter sich die Mühe macht, der Gema gegenüber zu beweisen, dass ausschließlich Gema-freies Material gespielt wurde, lieber zahlt er die 30,- oder 100,- Euro pro Konzert (hängt von Raumgröße und Eintritt ab).

Bei meinem Tipp mit dem Radio hatte ich an lokale Sender gedacht, die man vielleicht im Sinne der Veranstaltungswerbung einschalten kann. Beim SWR geht das.

Bernd

> Auf bloße Behauptungen hingegen lege ich keinen Wert. <
da kann ich nur zustimmen ;-)
 
Veranstalter zahlen doch eher Pauschalabgaben an die Gema, die sich nach m² o.ä. richten?

In wieviel Bundesländern muss man aufgetreten sein, um bei der Gema-Ausschüttung berücksichtigt zu werden?

Wieviele Konzerte mit 10 eigenen Songs muss man denn geben, um von der Gema 50,- EUR Ausschüttung zu erhalten?

Lässt sich das aufgrund des Verteilungsschlüssels überhaupt berechnen? die letzte Information war sinngemäß, dass die Gema die Ausschüttungen nach dem Marktanteil schätzt.

Ist ja nett, dass der SWR eine rühmliche Ausnahme darstellt. Vielleicht hat er eine Sendung, die mitternachts eine Stunde für Newcomer gewährt? ;)
 
Na, das sind doch einmal klare Fragen!

> Veranstalter zahlen doch eher Pauschalabgaben an die Gema, die sich nach m² o.ä. richten? <
Richtig - und sie reichen die Setlist ein.

> In wieviel Bundesländern muss man aufgetreten sein, um bei der Gema-Ausschüttung berücksichtigt zu werden? <
ein Konzert in Deutschland reicht

> Wieviele Konzerte mit 10 eigenen Songs muss man denn geben, um von der Gema 50,- EUR Ausschüttung zu erhalten? <
2 kleine Konzerte (Raumgröße 100 qm), wenn man sowohl Texter als auch Komponist ist (sonst ist der Verteilerschlüssel 40:60)

> Lässt sich das aufgrund des Verteilungsschlüssels überhaupt berechnen? die letzte Information war sinngemäß, dass die Gema die Ausschüttungen nach dem Marktanteil schätzt. <
Schätzung nach Marktanteilen (repräsentative Erhebungen) betrifft Diskos, Konzerte und Radiosendungen werden individuell nach Titeln abgerechnet.

> Ist ja nett, dass der SWR eine rühmliche Ausnahme darstellt.<
Der SWR promoted aktiv lokale Bands (es gibt auch Wettbewerbe etc.), Radio Bremen macht das auch, weitere weiß ich nicht.

Generelle Empfehlung: https://www.gema.de/
Vielleicht ist das Thema etwas bürokratisch, aber der Server ist sehr informativ.
 
Ergänzung/Korrektur:

Die Gebühren-Abrechnung erfolgt nicht (mehr?) nach Raumgröße, sondern nach Besucherzahl (Stand 1.1.2011):

bei 300 Besuchern ab 34,80 Euro (abhängig von den Einnahmen)


Wichtig der Hinweis der Gema für die Veranstalter:

Der Veranstalter verpflichtet sich, der GEMA eine Aufstellung der gespielten Werke (Musikfolge) innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu liefern (§13 b UrhWG).

(das ist dann die Grundlage für die Verteilung)


Entschuldigt meinen Irrtum, meine Unterlagen waren wohl schon ein wenig "angestaubt" - ich bin kein Veranstalter, deshalb habe ich mich lange nicht mehr gekümmert.
 
Macht nichts. In der Praxis läuft manches anders: Dass eine Playlist bei Konzerten eingereicht wird, sollte so sein, wird aber in vielen Fällen nicht gemacht. Und viele Locations, die jungen Bands noch Auftrittsmöglichkeiten geben, sind Kneipen oder Discos, die eben die Pauschalabgaben zahlen und schon deshalb keine Playlist einreichen.

Wie kommst Du auf diese Rechnung mit den 50 EUR ( EDIT oder 34,80 EUR EDIT Ende)? Ich habe zugegebenermaßen schon vor etwas längerer Zeit versucht, den Verteilungsschlüssel zu hinterfragen und habe da keine Informationen gefunden. Mag auch sein, dass der Gema-Webdienst informativ ist, aber sich da zurechtzufinden erfordert einen IQ von 120 aufwärts. Wenn der Verteilungsschlüssel nicht für Konzerte, sondern für Radio etc. gilt, dann kann der kleine Urheber nach wie vor nur über Konzerte Geld verdienen - dann höchstens mit der Hoffnung, ein bisschen Taschengeld von der Gema zu bekommen.

Schließlich ist mir immer noch unverständlich, warum Du so für die Gema wirbst. Auf Deiner Homepage schreibst Du:
All my stuff is free for all to use, i.e. it can be set to music or covered - as long this is done in a non-commercial manner (note my "creative commons license" below).

Es ist unzulässig, eigene Werke kostenlos anderen zur Nutzung zu überlassen, wenn man Gema-Mitglied ist. Dies ist u.a. ein Grund dafür, dass die Gema bei Werkelisten von CC-Stücken die bürgerlichen Namen der Urheber - Texter und Komponisten - verlangt. Sobald einer davon Gema-Mitglied ist, wird die Gema-Gebühr fällig. Und der Gema-Urheber wird freundlich darauf hingewiesen, dass er alle Werke bei der Gema anzumelden habe.
 
"Taschengeld" trifft es.

***

Fangen wir mit dem "Knebelargument" an:

Das bedeutet jedoch nicht, dass die GEMA ihren Mitgliedern bei der Eigenpromotion „Steine in den Weg“ legt:
so ist etwa die Präsentation eigener Werke zum nicht-kommerziellen Zweck auf der eigenen Websites nach Lizenzierung kostenlos.

zitiert aus: https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/gema-mitglied.html
Schreibfehler inklusive ;-)

Wenn Du das einmal mit meiner CC-Lizenz vergleichst: fällt Dir etwas auf?

MotorPlanet präsentieren übrigens auch ein paar Ihrer Songs auf MySpace, auf meine Empfehlung hin jedoch nicht zum Download (Holger ist als Komponist ebenfalls Urheber, darf das also).

***

Die Gebührentabellen etc. kann man von dem Gema-Server herunterladen (aber wieviele VERANSTALTER gibt es denn hier im Forum?!) - dabei war mir ja der abweichende Abrechnungsmodus aufgefallen.

***

Etwas Taschengeld gibt es über die Konzerte. Stimmt soweit. Dabei geht es ja auch nicht um die Musiker, sondern die Autoren. Ich selbst bin eben KEIN Musiker - was hast Du eigentlich dagegen, dass ich auch einmal eine klitzekleine Anerkennung bekomme? Irgendwie verstehe ich die agressive Stimmung(smache) hier im Forum nicht. Habt Ihr was gegen Komponisten und Texter, die nicht selbst auftreten?

Wenn man Gema-Abgaben für selbst produzierte CD's bezahlt läuft das wohl in der Regel auf ein "Recycling" hinaus: man führt Gebühren ab und bekommt sie (vermindert um den - recht bescheidenen - Verwaltungsaufwand der Gema) wieder zurück. Weil nur die Urheber hierbei bedacht werden, biete ich meinen Partnern an, meinen Anteil bei den Gebühren vorzustrecken (ist eh' nicht viel). Leider sind Musiker der Gema gegenüber offenbar oft sehr negativ eingestellt - nach gut 10 Jahren ist jetzt die erste(!) CD in Arbeit, in Österreich(!).

Ich gebe meine Empfehlung deshalb, damit meine Partner im Prinzip "radiofähig" werden - natürlich heißt das nicht, dass sie dann auch häufiger gespielt werden. Immerhin könnten sie - sozusagen als Lokalmatadore - überhaupt gespielt werden. Der Umweg über die Gema kostet fast nichts und hält Türen offen. Was zum Teufel findet Ihr daran schlecht???

***

Beruflich habe ich ja eher mit der VG Wort zu tun (die "Gema" für das gedruckte Wort). Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Poeten und Schriftsteller in Foren hysterisch herumkreischen, dass die öffentlichen Bibliotheken oder Copy-Center so unerträglich teuer seien, weil die VG Wort-Abgaben auf ihnen lasten. Oder dass sie sich in ihrer Freiheit als Autor beeinträchtigt fühlen, weil sie für einen wissenschaftlichen Artikel nur einmalig knapp 20,- Euro von der VG Wort bekommen (Dissertation etwa 400,- Euro). (Ich arbeite im wissenschaftlichen Bereich, Romanautoren bekommen natürlich regelmäßig Tantiemen, Wissenschaftler werden einmalig abgegolten). Das käme mir völlig absurd vor! So absurd wie die anarchistischen(?) Ausfälle hier.

***

Ooops - jetzt habe ich den ganzen Thread zugequatscht.


Zurück zum Ursprung:

Ja, es gilt die sogenannte Gema-Vermutung: JEDES Konzert (außer in der offenen Jugendarbeit) ist abgabenpflichtig für den Veranstalter. Es sei denn, er kann der Gema gegenüber glaubhaft nachweisen, dass keinerlei Gema-Material gespielt wurde (würde bei MotorPlanet schon nicht gehen, weil die immer "Hey Joe" und "Summertime Blues" auch spielen). Im übrigen sind die Abgaben so moderat, dass wohl kein Veranstalter den Aufwand treiben wird (die meisten haben eh' Pauschal- oder Rabattvereibarungen mit der Gema).

Das ist übrigens ein Gesetz. Also nicht die Gema kehrt die Beweislast um, sondern der Gesetzgeber. Der sachliche Grund dahinter: es ist so praktikabler.

Bernd
:)
 

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