GEMA kehrt Beweislast um

  • Ersteller herontronic
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Ob man als DJ oder Veranstalter auch haftbar ist,wenn ein Künstler der bei der GEMA gemeldet ist und ein nicht bei der GEMA angemeldetes Stück unter anderen Pseudonym mit einer CC-Lizenz freigibt,frage ich mich lieber nicht.

Dachte die GEMA gibt nur Standardverträge raus. Sobald man bei der GEMA angemeldet ist, verwertet die GEMA automatisch alle Werke, ob veröfftentlich oder nicht.... Man kann sich diesem Umstand als Künstler mit den Standardverträgen gar nicht entziehen, so sind zumindest mal meine Infos... Aber gut, kenne mich da auch nicht so gut aus, weils nicht wirklich mein Thema ist...
 
Als Jurist, der die GEMA auch schon öfter auf der Gegenseite hatte, kann ich nur sagen: das geht schon in Ordnung mit der GEMA Vermutung.

Es gibt ja auch das Rechtsprinzip des "Beweis des ersten Anscheins" wonach beim Auffahrunfall der Auffahrende belegen muss, dass er am Unfall nicht schuld war....
Die Rechtsprechung des BGH hat hier eben der GEMA zugebilligt, dass es ihr nicht zuzumuten ist, im Einzelfall zu ermitteln, welche Musik genau aufgeführt (wiedergegeben bei bloß(!) DJs) wurde.

Auch in anderen Staaten gibt es ähnliche Prinzipien - so wird in den USA Haftungsverteilung mitunter danach vorgenommen, wer ein Risiko am günstigsten hätte versichern können (also es am besten im Griff hatte, es abzuwenden).

So ähnlich ist das auch hier: Der Veranstalter kann klären, was aufgelegt wird und Roß und Reiter benennen - die GEMA hingegen müsste in jede Scheißdisco einen Agenten schicken, um das rauszufinden - so viele Angestellte kann sie garnicht finden. Also macht man das ganze eben zur Sache des Veranstalters. Die GEMA kassiert hier ja nicht mit Absicht für CC-Musik - die Veranstalter waren halt dumme Amateure, die die einfachsten Grundlagen des Business nicht kennen und zu doof waren, aufzuschreiben (bzw. aufschreiben zu lassen), was aufgelegt bzw. gespielt wird.

Nächstes mal kriegen die das hin!
 
Nächstes mal kriegen die das hin!

Nächstes mal sind die nicht so helle und sagen der GEMA schon im Vorfeld, dass sie ne Party machen!! :D

Jetzt mal im Ernst, GEMA-Gebühren werden überall und zu jederzeit hinterzogen. Wie hoch ist da gleich die Strafe, falls man erwischt wird? Ich glaube verschwindend gering, zumindest in Relation gesetzt...
 
Ganz konkret: 100% Aufschlag.
+Anwaltskosten +Gerichtsgebühren wenn man dann immer noch nicht spurt.....

Oder 0,-€, wenn man dann tatsächlich noch nachweisen kann, dass alles kein GEMA-Repertoire war (Also wenn man Namen und Adressen aller Autoren benennen kann und deren CC-Lizenz belegen kann.)
 
Markus:
Die GEMA kassiert hier ja nicht mit Absicht für CC-Musik - die Veranstalter waren halt dumme Amateure, die die einfachsten Grundlagen des Business nicht kennen und zu doof waren, aufzuschreiben (bzw. aufschreiben zu lassen), was aufgelegt bzw. gespielt wird.
Ja,aber die haben doch ne Musikliste vorgelegt.Nur die Klarnamen der Künstler konnten nicht herausgefunden werden,was ich gerade bei Musik im Creative Commons Bereich nachvollziehen und verstehen kann.Da nennt sich halt einer für nen Song Meier und beim nächsten Track heisst er dann Müller.
Die Verbreitung läuft ja fast ausschliesslich über das Internet ab,ohne irgendwelche Labels und dergleichen.

Am Besten stellt die GEMA mal nen Antrag,dass das Internet geschlossen wird,damit sie nichts gross ändern brauchen.Das wäre vielleicht einfacher und dann gäbe es solche Probleme auch nicht mehr.

...und wenn es wirklich der Fall war---was wir zwar nicht genau wissen---dass der Veranstalter die Party sogar vorher schriftlich bei der GEMA eingereicht hat---was ja dann nachweisbar wäre---dann hat die GEMA in meinen Augen gepennt.


Musikfreak:
Dachte die GEMA gibt nur Standardverträge raus. Sobald man bei der GEMA angemeldet ist, verwertet die GEMA automatisch alle Werke, ob veröfftentlich oder nicht.... Man kann sich diesem Umstand als Künstler mit den Standardverträgen gar nicht entziehen, so sind zumindest mal meine Infos...
Ja,so habe ich es auch mal "gehört", aber genau weiss ich es auch nicht,deshalb habe ich da auch nichts näher zu geschrieben,sondern es mal so in den Raum gestellt.Mir ging es in dem Punkt ja auch eher um den Veranstalter,denn darum geht es hier ja und nicht um den Künstler.Ich meine,wenn einem als Veranstalter solche Hürden aufgelegt werden,dann muss man sich nicht wundern,warum es mit der Kutur den Bach runter geht.
 
Also ich finde das das alles langsam aber sicher sich in Richtung Big Brother bzw. ehemalige DDR
entwickelt :( was zum Kuckuck geht es die Gema an wenn auf kleinen (fast) privaten Feiern irgendwelche Lieder gedudelt werden ... ?!

Gema-Gebühren für Tonträger und ähnliches EINMALIG beim Kauf zu kassieren reicht doch völlig aus !
Wenn ein Club eine Platte gekauft ,hat sollte sie diese auch so oft ab/vorspielen "dürfen" wie sie mag,
fertisch :D
Meinetwegen auch ne monatliche Pauschale ( nach Besucherzahlen gestaffelt).
Irgendwie wird da auch der Wert von, meist wohl, Diskomusik weit überschätzt, das blose anhören
kann eigentlich nicht kostenpflichtig sein !
Wenn man in ein Museum geht, bezahlt man am Eingang ja auch nur einmalig einen meist geringen
Eintritt, und nicht für jeden Blick auf die dortigen Kunstwerke ne extra gebühr .... ;)

Am besten alle Konsumenten hören paar Jahre nur noch Lizenfreie Musik (oder macht sich schnell
selber welche) dann werden die Jungs bestimmt ihr "schändliches Tun" überdenken :D
 
Es geht der Gema gar nichts an was du auf privaten Partys machst.

Es geht hier um Gewerbliche veranstaltungen, dazu gehoeren natuerlich auch "private" Partys mit 300 leuten und eintritt.
 
Es geht der Gema gar nichts an was du auf privaten Partys machst.


das wäre ja schön aber leider kassieren sie auch da.

ich hab früher mit halblegalen undergroundpartys angefangen.
nur geladene gäste und mindestens einer aus meinem freundeskreis hatte wirklich geburtstag und war der anlass.

es gab keine werbung sondern nur gästeliste.
wer nicht drauf stand wurde knallhart abgewiesen.

selbst für die polizei war das i.O. so.


aber nicht für die gema.

sie schickten mir eine rechnung. wahrscheinlich hat mich der besitzer der dorfdisko eine stadt weiter bei der gema verpfiffen weil sein laden natürlich leerer war an dem abend.

darauf hin habe ich einspruch eingelegt und mit kopien der gästeliste, kopie des ausweises des geburtstagskind und anmeldung bei der polizei dass es eine private geburtstagsfeier war.
es gab keinen eintritt sondern 20€ unkostenbeitrag wovon anlage und getränke bezahlt wurden die alle kostenlos waren.

das wurde aber als eintritt von der gema eingestuft.

sie wiesen meinen einspruch ab mit der begründung dass nicht nur familienmitglieder anwesend waren. private partys sind kein grund nicht gebührenpflichtig zu sein.
selbst bei hochzeiten, jugendweihen usw kann und wird kassiert da eben mehr als nur famiienmitglieder als gäste kommen.
(O-ton gema mitarbeiter bezirksdirektion berlin)

dazu musste ich auch diesen 100% aufschlag zahlen weil ich es nicht vorher angemeldet habe.

das amtsgericht gab dann auch im mahnverfahren schon rund 6monate später der gema recht.
interessant dass ich beim mahnverfahren mindestens 2jahre warten muss bis entscheidungen kommen und die bekommen so schnell einen titel.
anwalt konnte ich mir nicht leisten daher konnte ich nur selber eine begründung formulieren bei der schriftlichen verhandlung.

plötzlich hatte ich auch einen schufa eintrag und sie drohten mir mein konto zu sperren.

ich hatte also wirklich keine wahl. ich musste zahlen.
das ist nichts anderes als wenn einer mir ne pistole an den kopf hält und sagt "geld her oder du bereust es"

seit dem hasse ich die gema.
ich bin bei jeder noch so kleinen aktion gegen diesen drecksverein ganz vorn mit dabei.
von mir aus soll der mist komplett abgeschafft werden.
radikal. die ganze technoszene und sonstige underground musikszenen brauchen keine gema und leben sehr gut ohne gemaeinnahmen die sie ja eh nie bekommen würden obwohl der verein nur zur kasse bittet bei uns.
mit der piratenpartei im berliner senat seh ich auch endlich eine kleine chance die gema einen richtigen tritt zu verpassen.
ich hoffe ja das die piraten auch den bundestag entern.
 
Haha, Black_Bender gib acht auf deinen Blutdruck! Und deine Nerven brauchst doch noch für deine neue Karriere ;)



Ist es nicht eig. auch so, dass selbst der Friseurladen GEMA-Gebühren zahlen müsste wenn denn das Radio im Hintergrund läuft??
 
natürlich.

kneipen ladengeschäfte usw. ... alles mit publikumsverkehr... müssen neben gez auch gema zahlen.


ich schwöre wenn ich ne rechnung von der gema bekomme weil in meiner werkstatt musik läuft (vornehmlich natürlich techno) und selbstverständlich oft kunden vorbei schaun (gilt als publikumsverkehr) dann platzt mir die hutschnur endgültig und ich widme den rest meines lebens dem kampf der vernichtung dieses vereins von betrügerischen gebührenerschleichern.
 
Hier ist ein grundsätzliches rechtsstaatliches Prinzip über den Haufen geworfen worden.

Welches denn? Beweislastumkehr kommt im Zivilprozess schon ab und zu mal vor.

All diesen Fällen aber liegt ein Schuldverhältnis zwischen Parteien zugrunde, auf welches sich die Klägerseite beruft. Und eine Beweislastumkehr darf nur in Fällen stattfinden, in denen es allgemeingültige Lebenserfahrungssätze gibt, die eine derartige Beweislastumkehr rechtfertigen. Gibt es derartige Lebenserfahrungssätze nicht (mehr), ist sie nicht gerechtfertigt.


Im Fall der Gema geht es nicht nur um Beweislastumkehr. Es geht darum, dass die Rechtsprechung hier ein Schuldverhältnis zwischen 2 Privatrechtssubjekten fingiert hat, das ansonsten nie existent wäre.

Diese Fingierung ist ein sehr gravierender Eingriff in die Privatautonomie. Denn als Privatrechtssubjekt kann ich mir in unserem Rechtsstaat aussuchen, ob und mit welchem anderen Privatrechtssubjekt ich ein Schuldverhältnis eingehe. Selbst bei einem gesetzlichen Schuldverhältnis muss ich etwas getan haben, das bestimmte Folgen auslöst (z.B. Schadensersatz bei Verkehrsunfall). Nur im Fall der Gema muss ich gar nichts getan haben, was Ansprüche auslöst, sondern sitze, ohne selbst ein Schuldverhältnis begründet zu haben (nämlich OHNE eine öffentliche Veranstaltung mit Aufführung von Gema-Material durchgeführt zu haben, beispielsweise eben im Falle der CC-Werke) plötzlich in einer Haftung drin, für die ich nichts kann.

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen diese Vermutung sich als gerechtfertigt herausstellt. Dies kann es aber nicht rechtfertigen, dass alle Veranstalter über einen Kamm geschoren werden und Leute, die nach normalen Rechtsgrundsätzen überhaupt nichts mit der Gema zu tun hätten, von eben diesem Privatverein zur Kasse gebeten werden.
 
Ob ein Schuldverhältnis selbst begründet wurde (vertragliches durch Vertragschluss oder gesetzliches z.B. durch Unfall - oder eben durch Aufführung geschützter Musik) ist nur oberflächlich betrachtet ein anderer Sachverhalt: wer z.B. wegen einer unberechtigten Vollbremsung des Vordermanns hinten auffährt, ist auch in der Situation, dass er nichts dazu getan hat und sich dennoch in einem gesetzlichen Schuldverhältnis entlasten muss. Das klappt oft auch nicht.

Da wird nichts fingiert, sondern es wird etwas behauptet - und was aussieht, wie ein Auffahrunfall wird dann so behandelt - wie sollte die Behauptung widerlegt werden, wenn nicht durch Beweise?
Und was aussieht, wie eine öffentliche Wiedergabe von Musik, wir dann eben auch so behandelt wie eine.

Die Welt ist natürlich zu allem Überfluss noch schlecht - und vor Gericht erhält man halt selten Recht sondern oft nur ein Urteil.

Aber die Klarnamen der Autoren gehören eben dazu, um sich zu entlasten - sonst würden einfach zu viele GEMA-Mitglieder noch im GEMA-freien Geschäft mitmischen, wie es ihnen gerade passt.

CC ist halt doch nur eines der Modelle, um die fragwürdigen Geschäftsmodelle amerikanischer Internet-Unternehmen zu unterstützen. Google und Youtube haben viel Interesse daran, dass die Autoren für ihr Werk nicht auch noch Geld verlangen ;-)

wahrscheinlich hat mich der besitzer der dorfdisko eine stadt weiter bei der gema verpfiffen weil sein laden natürlich leerer war an dem abend.
Wenn da ein Konkurrenzverhältnis bestand, ist es mit der privaten Party wohl doch nicht ganz so weit her gewesen. Und ein UKB ist immer ein ganz schlechtes Indiz, wenn man das Gegenteil belegen will.
Und wie die Gästeliste zustande kommt ist die nächste Frage: wenn da nur ein "Geschäftsfreund" drauf stand, war es keine private Party mehr.....
 
All diesen Fällen aber liegt ein Schuldverhältnis zwischen Parteien zugrunde, auf welches sich die Klägerseite beruft.

Nicht zwangsläufig. Bei nem Verkehrsunfall gibt es u.U. auch ne Beweislastumkehr, obwohl bzw. gerade weil ja noch gar nicht festeht, ob ein gesetzl. SV i.S.d. Schadensersatzpflicht zustande gekommen ist.

Außerdem:
§ 13b UrhWahrnG statuiert Pflichten des Veranstalters. Damit dürfte ohne weiteres ein gesetzliches SV zustande kommen.

Aber ich finde man sollte 2 Dinge auseinanderhalten: Die Frage der Gema-Vermutung generell und die Anforderungen, die die Gema an das Ausfüllen dieses Zettels stellt. Selbst wenn man die Gemavermutung als solches mal akzeptiert, muss man sich trotzdem die Frage stellen, ob die Anforderungen, die die Gema hier stellt nicht etwas zu hoch gegriffen sind. Und das ist ja das Problem dieses Ausgangsfalls.
 
Bei einem Auffahrunfall hast Du auf jeden Fall ein gesetzliches Schuldverhältnis. Die Frage, wer von wem etwas bekommt, ist natürlich auch eine Beweisfrage. Ich darf in dem Zusammenhang anmerken, dass ich einmal für einen Linksabbieger, der mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß, 80% seines Schadens erstritten habe. Es ließ sich nachweisen, dass der Unfallgegner noch beschleunigte...

Aber das nur am Rand. Bei einem Unfall hast Du ein Schuldverhältnis, alleine weil ein Unfall passiert ist. An dieser Tatsache lässt sich nichts rütteln. Bei einer Veranstaltung hast Du keins, solange Du kein Gema-Material spielst. Die Gema-Vermutung ist folglich nicht nur eine Beweislast-Umkehr, sondern auch die Begründung (ich nenne es Fingierung) eines Schuldverhältnisses.

Dieser Frage wollte ich schon länger mal ganz genau nachgehen und die BGH-Entscheidungen dazu durchgehen. Aber wie immer komm ich nicht dazu...
 
§ 13b UrhWG lautet: "(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
..."

Da steht nur etwas von denjenigen Werken, an denen die Verwertungsgesellschaft die Nutzungsrechte hält. Ein Anspruch bei Aufführung von "Nicht-Verwertungsgesellschafts-Werken" steht da nicht.

Dass das ganze Problem so einfach gar nicht ist, ergibt sich auch aus dem Leitsatz eines BGH-Urteils:

a) Eine Verwertungsgesellschaft, die ihr nicht zustehende Nutzungsrechte einräumt oder ihr nicht zustehende Vergütungsansprüche geltend macht und dabei nicht auf bestehende Zweifel an ihrer Rechtsinhaberschaft hinweist, kann als Teilnehmerin einer dadurch veranlaßten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wenn tatsächlich kein Gema-Material gespielt wurde, hat die Gema hier Nutzungsgebühren für etwas genommen, was ihr nicht zusteht. Damit hat sie sich ungerechtfertigt bereichert. Soweit ist das klar. Interessant ist, dass sie sich möglicherweise auch gegenüber den "echten" Urhebern unterlassungspflichtig gemacht hat.

Ob ein Gema-Urheber auch unter anderem Namen Werke veröffentlicht, sollte nun aber wirklich nicht das Problem des Veranstalters sein.
 
Ich darf in dem Zusammenhang anmerken, dass ich einmal für einen Linksabbieger, der mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß, 80% seines Schadens erstritten habe. Es ließ sich nachweisen, dass der Unfallgegner noch beschleunigte...

smil51.gif


Gut gemacht.

Ich werde mir auch mal die BGH-Entscheidungen durchlesen. Dann ist man vielleicht schlauer, was die maßgeblichen Erwägungen sind und wie die dogmatische Konstruktion genau funktioniert.
 
13b II UrhWahrnG

(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden.

Hier fallen generell alle Werke drunter.
 
Bist Du sicher, dass nicht nur die des Abs. 1 gemeint sind bzw. die Pflicht nach Abs. 2 nicht nur dann zum Tragen kommt, wenn "Verwertungsgesellschafts-Werke" i.S.d. Abs. 1 aufgeführt wurden? Das wäre nach der Systematik eigentlich logisch.
 
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden.

Hier fallen generell alle Werke drunter.
Ja,aber "die" Verwertungsgesellschaft ist in dem Fall ja nicht die GEMA, oder?
 
doch, für Musikwerke ist sie in Deutschland die einzige.

Die Gema-Vermutung wurde, soweit ich das sehe, teilweise vom Gesetzgeber in §13 c UrhWG in Gesetzesform gegossen, nachdem sie vom BGH entwickelt und der Gesetzgeber von der Lobby weichgespült worden war. Aber der Text da ist nicht deckungsgleich mit der Gema-Vermutung der Rechtsprechung. Da muss man sich wirklich mal einige Stunden in Ruhe mit befassen.
 

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