GEMA kehrt Beweislast um

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Das ist jetzt mehr so ein FYI-Thread
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Die GEMA wieder:

"Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt."

Konkret kassierte die GEMA z. B. für Musik bei einer Veranstaltung, bei der ausschließlich CC-Musik lief: http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=30917

Die GEMA geht also davon aus, dass ein Künstler lediglich vergessen hat, seine Werke anzumelden, weswegen sie schonmal vorläufig kassiert.
Oder weniger polemisch: Die GEMA dreht hier die übliche Beweislast einfach um. Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält, statt andersrum. So ganz scheint mir das rechtemäßig nicht koscher zu sein.


Wenn sich also Künstler deswegen benachteiligt fühlen sollten oder es anderweitig ungut finden, gibt es hier eine Petition, um der GEMA dahingehend mal auf den Zahn zu fühlen:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/pressemitteilung/2011/10/08/operation_gema-vermutung-1255
 
Dann nenn es von mir aus anders.
 
PS: Ihr werdet niemals der GEMA auf "den Zahn fühlen". Spart eure Energie lieber für die Wichtigen Dinge des Labens. Mit Freunden einen trinken gehen beispielsweise :)
 
Konkret kassierte die GEMA z. B. für Musik bei einer Veranstaltung, bei der ausschließlich CC-Musik lief:
Wenn das wirklich so vorgefallen ist,dann is es echt ein starkes Stück.
 
Das ist einfach nur grotesk.

Ich find's schade, daß er gezahlt hat.
Ich hätte denen eine Mitteilung zukommen lassen, sie mögen sich doch bitte vor Gericht mit mir treffen, wenn sie auf diesem Unsinn beharren wollen.
 
Kuno schrieb:
Das ist einfach nur grotesk.

Ich find's schade, daß er gezahlt hat.
Ich hätte denen eine Mitteilung zukommen lassen, sie mögen sich doch bitte vor Gericht mit mir treffen, wenn sie auf diesem Unsinn beharren wollen.

Da hast du wohl schlechte Karten.
In dem Artikel ist weiter unten auch ein Link dass darüber schon mal am BVerfG verhandelt (edit: genauer: eine Verfassungsbeschwerde darüber nicht angenommen wurde. Hab's nicht so mit Juristendeutsch...) und zugunsten der [g=119]GEMA[/g] entschieden wurde.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg132-00.html
 
Ich kann das Problem nicht erkennen. Ich mag die GEMA auch nicht, dennoch ist es sehr bekannt, dass man eine Veranstaltung die öffentlich als Aufführung gilt einfach kurz anmeldet. Bei der GEZ gilst du auch perse als TV-Besitzer. So ist es eben. Und eure Aktion wird null,null Effekt haben.
 
Es ging nicht um die Anmeldung einer Veranstaltung, sondern darum, dass der Veranstalter gezwungen wurde, Gema-Gebühren zu zahlen, obwohl kein Gema-Material gespielt wurde. Die Gema hat behauptet, aufgrund der Gema-Vermutung sei der Veranstalter verpflichtet, eine lückenlose Stückeliste nicht nur mit Titel und Künstlernamen, sondern mit den bürgerlichen Namen jedes einzelnen Urhebers vorzulegen, was eine unzumutbare Anforderung darstellt.

Die Gema-Vermutung gibt es übrigens nur deshalb, weil der BGH sie als Fortbildung in der Rechtsprechung (dieshalb hatte der lobby-unterminierte Gesetzgeber ausnahmsweise keine Schuld daran) zu einer Zeit eingeführt hat, in der eben fast jeder veröffentlichte Song Gema-Material war.

Diese Rechtsprechung ist heutzutage angesichts des massenweise betriebenen Homerecordings, CC, gemafreien Musiksendern etc. m.E. überholt, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse eben massiv geändert haben. Solange der BGH aber seine Rechtsprechung nicht ändert (dazu bräuchte er zumindest auch die Gelegenheit in Gestalt eines aktuellen Falles, der bis zu ihm durchgeboxt wird), interpretiert die Gema die -Vermutung schön extensiv weiter.
 
So ist es eben. Und eure Aktion wird null,null Effekt haben

Spart eure Energie lieber für die Wichtigen Dinge des Labens. Mit Freunden einen trinken gehen beispielsweise


Ich finde ein solches Engagement gut. Die oben proklamierte Verhaltensweise, auch als Vogel-Strauß-Taktik bekannt, wird nie etwas ändern. Ich bin froh, dass es Leute gibt, die geänderte Lebensumstände auch in die Rechtsprechung aufnehmen wollen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Weiter so.
 
btw bekomen reihenweise auch kleiner Musiker vom GEMA-Kuchen nichts ab da noch viel mehr sorglose Veranstalter etc keine GEMA-Anmeldungen abgeben.Allerdings glaube ich kaum, dass die Vertretung dieser Interessen der Grund für den GEMA-Generalverdacht ist...dafür mag die GEMA sich selbst doch zu gerne...ach ja und ihr ordentlichen E-Musiker natürlich...die besseren Menschen!
 
Earl, genau das sage ich doch. Wer eine Veranstaltugn machen will muss es der GEMA melden. So oder so. Tut er es nicht kommt die GEMA und sagt eben du musst zahlen. Das ist doch bekannt. Ich versteh die Aufregung nicht.

Wie gesagt ich halte in der aktuellen Form nichts von der GEMA, weil nur die verdienen, die eh schon damit verdienen. Es ist ungerecht. Aber solche Aktionen werden nichts daran ändern. Es sollte einfach alle GEMA-Mitglieder sich mal treffen, aber 1/3 wird es nicht tun wollen, weil Sie gut damit vedienen auch wenn Ihre gesitiges Eigentum nicht gespielt wurde.

frankye , du wirst halt gleich wieder persönlich. Sofern der Schuh für mich war: Ich bin kein bessere Mensch, aber werde niemals in die GEMA eintreten. Ich weiß warum :)
 
Ich versteh die Aufregung nicht.

bite.gif


Vielleicht dann nocheinmal lesen und nicht ganze Absätze überspringen? ;)
 
@Pierre: Hast Du eigentlich gelesen, um was es hier geht? Wenn nein, dann hol das bitte nach, bevor Du hier was zum Besten gibst. Wenn ja....

smil47edda6fed195.gif
 
Aber solche Aktionen werden nichts daran ändern.
Ja, das haben die in den verschiedensten Staaten Nordafrikas auch gesagt. Irgendwann hat sich dann aber eben DOCH etwas geändert. Und nun?
 
Ich finde ein solches Engagement gut. Die oben proklamierte Verhaltensweise, auch als Vogel-Strauß-Taktik bekannt, wird nie etwas ändern. Ich bin froh, dass es Leute gibt, die geänderte Lebensumstände auch in die Rechtsprechung aufnehmen wollen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Weiter so.

Ich auch! Solche Vogel-Strauß-Taktiken haben es ja überhaupt erst so weit kommen lassen. Nicht nur was die GEMA betrifft (die gehört noch zu den kleinsten Problemen in unserer Gesellschaft).
 
Diese Rechtsprechung ist heutzutage angesichts des massenweise betriebenen Homerecordings, CC, gemafreien Musiksendern etc. m.E. überholt, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse eben massiv geändert haben. Solange der BGH aber seine Rechtsprechung nicht ändert (dazu bräuchte er zumindest auch die Gelegenheit in Gestalt eines aktuellen Falles, der bis zu ihm durchgeboxt wird), interpretiert die Gema die -Vermutung schön extensiv weiter.

Seh ich anders. Wenn es die Gemavermutung nicht gäbe, würde kein (kleiner) Veranstalter mehr irgendwas anmelden. Denn die Gema trüge die Beweislast und kann nicht überall iher Augen und Ohren offen haben. Dann würde der Gema und damit den Künstlern nicht nur ein Schaden entstehen, weil Gebühren nicht abgeführt würden, die Gema wäre gehalten den ohnehin schon aufgeblasenen Verwaltungsapparat noch weiter aufzupumpen, um Kontrolle auszuüben, was wieder Geld kostet. Damit bliebe bei den Künstlern nochmal weniger. Rein aus Praktikabilitätsgründen macht die Gemavermutung schon Sinn, auch wenn sie vielleicht manchmal im Einzelfall nicht ganz nachvollziehbar ist.


Aber solche Aktionen werden nichts daran ändern.
Ja, das haben die in den verschiedensten Staaten Nordafrikas auch gesagt. Irgendwann hat sich dann aber eben DOCH etwas geändert. Und nun?

Nun führt Libyen die Scharia ein. Toll nicht? ;) Sorry, musste sein.
 
Seh ich anders. Wenn es die Gemavermutung nicht gäbe, würde kein (kleiner) Veranstalter mehr irgendwas anmelden. Denn die Gema trüge die Beweislast und kann nicht überall iher Augen und Ohren offen haben. Dann würde der Gema und damit den Künstlern nicht nur ein Schaden entstehen, weil Gebühren nicht abgeführt würden, die Gema wäre gehalten den ohnehin schon aufgeblasenen Verwaltungsapparat noch weiter aufzupumpen, um Kontrolle auszuüben, was wieder Geld kostet. Damit bliebe bei den Künstlern nochmal weniger. Rein aus Praktikabilitätsgründen macht die Gemavermutung schon Sinn, auch wenn sie vielleicht manchmal im Einzelfall nicht ganz nachvollziehbar ist.


es gibt software die erkennt titel und interpret wenn man in das telefon summt.

es wird doch heute kein problem sein ein verblombtes gerät in den mixer einzuschleifen was die gema titel erkennt.
aber das würde die gema niemals freiwillig einführen denn das bedeutet dass bohlen und co nicht mehr anteilig die pauschalgebühren von z.b. den ganzen technoclubs in berlin bekommt.

das ist nämlich bis heute noch der fall.

EDIT:
denn wer entscheidet bei der gema solche dinge?
genau die ordentlichen mitglieder (bohlen und co)
 
Und wie soll so ein Aufwand bei jeder Veranstaltung realisiert werden? Müsste man den Veranstalter zwingen so ein Gerät zu kaufen? Oder müsste bei jeder Veranstaltung ein (von den Gebühren bezahlter) Gemamitarbeiter auftauchen und so ein Gerät vorbeibringen? Da ist das Ausfüllen eines Zettels wohl deutlich einfacher und kostensparender.
 

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