Hintermann schrieb:
meine ich, wenn jemand schon einnahmen für ein collab-song hat, sollte schon genug ritterlich sein und die leute entsprechend honorieren, klaro...
jetzt geht die diskussion immer mehr in die falsche ursprungsrichtung - aber es ist ein sehr wichtiges thema.
wie sieht das denn deiner meinung nach aus?
grundsätzlich ist es ja so, dass irgendjemand ein projekt beginnt (und in den meissten fällen der urheber: sprich komponist/texter der nummer ist)
durch eine zusammenarbeit kommt meisst eine gesangsstimme - oder [g=118]bass[/g], drumms oder was auch immer dazu - manchmal gesellt sich aber auch ein zweiter urheber dazu - nämlich ein texter, z.B
noch eine grundsätzlichkeit
es wird bestimmt oft im vorfeld geklärt was aus der nummer werden soll (komerz oder schauen wir mal
)
wie und was ist ritterlich?
beispiel:
komposition = x%
text = x%
einspielen von drums über das gesamte stück = x%
einspielen eines basses nur am ende des stückes = x% vom stück = insgesamt x%?
einspielen eines solos vom [g=253]takt[/g] x bis [g=253]takt[/g] x = x%?
einsingen eines chores vom [g=253]takt[/g] x bis [g=253]takt[/g] x = x%?
usw...
wie ist am ende bei einem kommerziellen erfolg so etwas aufzudröseln?
lg
mark