Wer genehmigt was?

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Guest
Hallo Ihr Lieben,

wie schautsn aus wenn ich von irgend einem Stück ein wenig was in ein Lied
einbauen möchte.
Muss ich mich da an den Künstler wenden (wenn ja: wie?????) oder bekommt der dann automatisch von der Gema seinen Anteil?
Wie läuft das genau ab, gibt es irgendwelche Literatur darüber?
Scheint kompliziert zu sein.

Danke Vorab.
 
hallo djcatfish,

...das ist warhafig eine schwierige frage. ich hoffe sie dir richtig beantworten zu können.
beispiel1: du samplest eine loop von meinetwegen michael jackson. die baust du in dein stück ein und eine plattenfirma/lable findet interesse an deinem track. dann wird die plattenfirma das für dich erledigen. ist die loop so eindeutig, das diese der grundstein deines erfolges ist, wirst du nix von der gema bekommen, warscheinlich auch nix von der plattenfirma. das behält der produzent von michael jackson.
beispiel2: du kopierst eine harmoniefolge, die eindeutig auf den originaltrack hindeutet. dann gilt das gleiche wie oben.
beispiel3: du bedienst dich nur eines einzelnen samples, sagen wir mal der bassdrumm. das ist nicht erlaubt, aber wer wird es dir nachweisen können?
beispiel4: du veröffentlichst deinen track selber mit den oben genannten beispielen. dieses merkt der künstler. dann hast du eindeutig gegen das urheberrecht verstoßen, bekommst überhupt keinen cent für deinen track und darft auch noch schadensersatzklage zahlen.
beispiel5: wenn du selber veröffentlichen möchtest, kannst (oder musst) du bei der plattenfirma/lable des künstlers um erlaubnis bitten. die wissen in der regel, wer der rechtliche inhaber des tracks ist. der künstler/produzent wird aufgrund deines fertigen!!! tracks entscheiden, ob du ihn veröffentlichen darfst. diese vereinbarung muss schriftlich geschehen! wie die gema diesen fall abhandelt kann ich leider nicht sagen. da musst du dann selber nachfragen. auf jeden fall musst du bei einen kommerziellen erfolg dem künstler bezahlen, wie auch immer, das ist verhandlungssache.
beispiel6: du möchtest deinen song, mit den beispielen oben, nicht veröffentlichen, sondern nur für den alleinigen gebrauch (z.b. als hörprobe oder übung) produzieren. das ist erlaubt, wenn du käufer des tonträgers bist.
beispiel7: du möchtest den song ausschließlich live aufführen, und erwartest keinen komerziellen erfolg. in der regel ist der veranstalter zuständig, was aufgeführt werden darf, und was nicht. d.h. erhält er ein demo, auf dem dein track mit der geklauten melodie oder dem sample vorliegt, ist er dafür verantwortlich. er müsste diesen bei der gema anmelden, sowie er deinen auftritt bei der gema anmelden müsset. tut er es nicht, habt ihr beide schlechte karten. was dann passiert weiss ich aber nicht, warscheinlich kommt es zu einer klage, wenn es auffliegt.
beispiel8: wo kein kläger, da kein richter!!! du weisst was das heißt ;-)

...da wird ihnen immer weitergeholfen :-D
mfg
karsten
homerecording.de
soundsamples.de
 
Ein kleiner Buchtip:

MUSIKRECHT
Die häufigsten Fragen des Musikgeschäfts
ISBN 3-932275-23-3
Preis ca.25

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[ Geändert von humanoid am 30.07.2002 23:52 ]
 
Hi,

es kommt darauf an wie lange das Sample ist. Es ist erlaubt Samples bis max. 6 oder 8 Sekunden einzubauen, ohne Gema-Gebühren zahlen zu müssen. Das Lied muss lediglich als Eigenkreation mit eigenem Stil erkennbar sein.

Sprich: keine aneinanderreihung von Samples anderer Künstler.

Guck mal ein bisschen im Internet. Da gibts Seiten wo das alles erklärt ist. Meistens findet man sowas auf DJ-Seiten.

Ich bin mir zwar ziemlich sicher, daß das oben geschriebene noch richtig ist, erkundige Dich aber lieber nochmal. Wenn Du nichts anderes findest versuchs doch mal hier: www.gema.de

;-)
 
Ich weiß zwar nicht mehr genau in welcher Ausgabe der Leserbrief war, meine aber, dass in der Keyboards mal etwas darüber stand.
Ich meine mich auch noch wage daran zu erinnern, dass dort stand, dass das weit verbreitete Gerücht, dass man kurze Samples oder Teile anderer Lieder GEMAfrei in eigene Songs einbauen dürfe, HUMBUG sei!

Die Ausgabe habe ich bei mir jetzt zwar nicht mehr gefunden, bin mir aber doch recht sicher, dass das in einer Antwort auf einen Leserbrief so da stand.
 
Hi,

ich hab nochmal einen Freund gefragt. Das mit den kurzen Samples soll wohl wirklich möglich sein. AAAAber... es ist wohl so schwammig festgelegt, dass es rein theoretisch zwar möglich sei, aber eher eine Auslegungssache der Grema ist.

Sprich: finger weg davon, ohne es vorher abzuklären.

Ansonsten hier noch ein interessanter Link: www.musikrecht.com
 
In der Keyboards wird in der Sparte "Recht" zur Zeit das Thema behandelt, ob denn Techno rechtlich geschützt sei - wen das Thema näher interessiert sollte mal reinschauen...

Auch ganz interessant:

--> www.musikrecht.info

--> www.musikrecht.de
 
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es kommt darauf an wie lange das Sample ist. Es ist erlaubt Samples bis max. 6 oder 8 Sekunden einzubauen, ohne Gema-Gebühren zahlen zu müssen. Das Lied muss lediglich als Eigenkreation mit eigenem Stil erkennbar sein.
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Falsch. Das ist eine Urheberrechtsverletzung.
Man braucht eine Sample-Clearance, die oft(fast immer) nochmal Geld kostet,
das man dann auch direkt bezahlen muss.
Soll heissen:
Man fragt beim Verlag (nicht beim Label) des jeweiligen Künstlers/Autors an,
der wird dann entscheiden (meisst in Absprache mit dem original Künstler /Autor) ob/für wieviel man das Sample benutzen darf.
(bezieht sich natürlich nur auf wirkliche Release, die gedealt werden.)
Bei Coverversionen verhält es sich in etwa gleich, nur das man keine SampleClearance braucht, sondern eine sog. "Bearbeitungs"-Freigabe.

Covert man ein Stück 1:1, brauch man die nicht.
Ändert man den Stil/Noten Nimmt was weg von Musik und/oder Text,
komponiert dazu, ändert sonstwas gravierendes = Bearbeitungsgenehmigung fällig.

WAS NOCH SEEHR WICHTIG IST:

Bei einem Plattendeal ist es die Regel, das sich das Label VON RECHTEN DRITTER ausschliesst. (Das ist die Norm, da kommt man nicht dran vorbei)
Heisst, wenn man auf die Mütze bekommt, wegen nicht genehmigter Coverversion/Samples wird man als Produzent PERSÖNLICH haftbar gemacht (kommt meisst in Form einer EV = Einstweiligen).
Hat man das Pech, daß man dann z.B. schon auf einer starken Compilation (wie z.B. ner 200.000er Auflage Dreamdance/Sony) vertreten ist,
kann man sich damit das LEBEN RUINIEREN.
Also lieber Vorsicht.

(Wobei die meissten machen es anders, die drohen dann mit ner EV, wollen aber im Endeffect noch n Teil der Lizenzen haben...jaja, die liebe GIER, erst abwarten, ob was abgeht, und wenn, dann nochmal schööööön die Hand aufhalten...)

Bei Coverversion = GEMA Originalurheber/Lizenzen Producer
bei Bearbeitung = wie oben, aber oft muss man (wenns im Vorfeld nicht geklärt ist) noch sog. "Punkte" (sprich Lizenzanteile) abdrücken.
Bei original Samples = je nachdem. Mal so, mal so.
Meisst TEUER... :-D

hope that helps,

cheers,

dtL.
 
gabs da im punkto samples nicht mal diesen Präsedenzfall mit BIZ MARKIE von wegen 12 sec wobei der wiedererkennungswert zählt??

ich sample alles aber man kanns halt nicht mehr erkennen und hatte noch nie probleme

peace
 
Hi,

hab mal ne angelehnte Frage an dem Problem. Was ist wenn man ein Song (mehr oder weniger 1:1) Covert, den aber nur z.B. im Netz veröffentlicht und auf den Urheber hinweist, man macht ja keine müde mark damit muss sowas auch gemeldet werden? Wenn man den Song Live aufführt iss klar muss der Veranstalter bei der GEMA anmelden...

danke im vorraus... :p
 
Da kann man auch Probleme kriegen. Wenn man den Song runterladen kann, dann kann das ja die Verkaufszahlen schmälern...
 
najut, ich werd einfach mal hoffen das die nicht die 2-3 CD Erlöse die die deswegen vielleicht nicht bekommen haben einklagen werden :-D
In nem kleinen Rahmen wird das hoffentlich gut gehen... naja schaun wa ma, hat noch nie so ne richtig schöne klage am hals :p :-D
 
Angenommen ich will Klassische Musik samplen. Dass kann ja von verschiedenen Orcherstern gespielt worden sein. Der Künstler ist nicht mehr am leben. Und ich habe das Gefühl bei den unendlich vielen Orcherstern, die dieses Stück auf CD aufgenommen haben, werden von den 8-10 sec Samples nicht erkennen dass sie das selber gespielt haben. Bin ich strafbar? :) An wen soll man sich wenden, wenn überhaupt?
 
Hmmm...

also im Grundprinzip kannst Du es natürlich einfach mal versuchen/drauf ankommen lassen. :-D

Mit bissl Glück kommste durch. Problem ist immer, sobald ein Titel/tack/song publik wird, klopft irgendwann immer jemand an die Tür und mittlerweile sind viele Verlage so dermassen clever, daß die solange warten, bis das Teil n Hit ist und dann mit horrender (!) Schadensersatz, bzw und/oder Lizenzen-Abtretung ankommen und dann, wenn es so ist, hat man oft seeeeeeeeeeeeeeehr schlechte Karten, weil die ganz simpel einfach im Recht sind und man da kaum was gegenhalten kann.

Aber ich würd immer sagen frei nach dem Motto "wer nixx wagt..." ;-)

Ausserdem hast Du immer noch die Möglichkeit, wenn/falls Du einen Tiltel verdealst, der Fremdsamples welcher Art auch immer beinhaltet, Dein Plattenlabel um Support zu bitten
(Die helfen Dir eigentlich dann auch. Mach bloss net diesen Fehler: Plattenfirma signt Deine Nummer. PlattenDeal sieht meisstens so aus: Label frei von Vorderungen Dritter Parteien...heisst Du haftest selbst bei Streitfall mit dritten...kann machen bös´ aua... ;-) ), falls Du zu diesem Zeitpunkt noch bei keinem Verlag gesignt bist.
Falls doch, macht dein Verlag diese Arbeit sowieso, weil das in das Tätigkeitfeld eines Musikverlages fällt...

hope that helps,


dtL.
 

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