was darf ich für mein cd cover verwenden?

Ewert

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hey,
ich möchte ein cover für meine promo [g=420]cd[/g] erstellen und dabei ein allgemein bekanntes symbol verwenden: das rote schild mit einer flamme im oberen bereich, das gefahrengutzeichen, was man oft auf irgendwelchen lkw´s sieht.
darin eingefügt der bandname.
darf ich ein solches symbol verwenden, oder verletze ich damit irgendwelche rechte?
wenn ja, worauf muss ich generell achten?
wär klasse, wenn jemand rat wüsste...
 
so ein symbol ist public domain und hat kein künstlerischer wert.
ich würde dir jedoch empfehlen das symbol doch ein wenig zu "gestalten".
vg
dragan
 
IMO: Ich glaube nicht, dass das Zeichen geschützt ist, da es ja staatlich und vielleicht sogar international genutz wird.

Und wenn du es veränderst...
 
diagnostix schrieb:
so ein symbol ist public domain und hat kein künstlerischer wert.
ich würde dir jedoch empfehlen das symbol doch ein wenig zu "gestalten".
vg
dragan

ja, ich habe bereits schattierungen eingefügt und wie gesagt den bandnamen.
ist meine schlussfolgerung richtig, daß ich generell symbole/themen für mich nutzen darf, wenn sie keinen künstlerischen wert hat und /oder öffentlich sind?

extremes beispiel: das polizei logo auf grün weiss für das [g=420]cd[/g] cover und die band "polizei" zu nennen wäre rechtlich ok?

wenn ja, wo ist da die grenze, wer bestimmt das?
 
wer bestimmt das?

Das bistimmt niemand allgemein. Wenn ich ein Logo entwerfe, und es schützen lasse, ist es meins. Aus!

Die Regierung bezahlt halt irgendwelche Designer um diese öffentlichen Schilder zu machen und ich denke nicht das jedes Schild geschützt wird.

Bei exakter Nutzung und gewerblicher Nutzung sieht es vielleicht anders aus... siehe Thema Ostberliner Ampelmännchen! Da gab es ja einen Rechtsstreit!
 
hmmm, tjaaa, also:
wenn ich ein public domain verwende (ein warnschild) und den so gestalte dass er sich als kunst schimpfen darf (z.b. anstatt feuer ein dildo mit der hornbrille abbilde) dann kann man sich nicht täuschen - gewisse individualität ist genug vorhanden und das warnzeichen ist in seinem sinn kein wahrzeichen mehr.
ich würde sagen dass du durch die name des bands dem schild auch sein sinn verändert hast.
-----------
es gibt so viele bands oder andere künstler welche die idee schon benutzt haben - ich würde mir keine große gedanken drüber machen.
vg
dragan
 
ok, vielen dank!
*weiterbastel* ;)
 
Zu der Polizei-Sache muss noch gesagt werden, dass sich dahinter ja ne Institution verbirgt, die mit ihrem Namen für eine Sache steht (in diesem Fall für Recht und Ordnung). Wenn du jetzt deren Symbol nimmst, oder allein schon den Namen, dann können die klagen, dass Du deren Namen "in den Dreck Ziehst". Weiß nicht wie das jetzt genau heißt... Das Problem hatte z.B. Die Band "Allianz" mit der Versicherung und auch die T-Shirts mit "Polizei"-Aufdruck dürfen nicht mehr verkauft werden, da hier Täuschungsgefahr besteht. Deswegen steht da jetzt auch überall "Pozilei" drauf... Verbieten so ein T-Shirt anzuziehen, bzw. selber zu drucken kann dir allerdings niemand, da der Name nicht geschützt ist.

In deinem speziellen Fall sehe ich aber auch keine Probleme.
 
Ja, das mit der 'Allianz' hat mich damals sehr gewundert. Es ist ja ein allgemeingültiger Begriff für einen Zusammenschluss. Es hiess damals ja nur, sie (die Band) dürfen sich nicht mehr so nennen. Ich vermute ja, dass es einen aussergerichtlichen Vergleich gab, der sich für die Band gelohnt hat. Wobei, gelohnt hatte es sich warscheinlich eh schon, durch die PR.

Wenn es anders war, und die Versicherung sich den Namen gesichert hat für alle Bereiche, Hut ab! Dann gründ ich eine Kondommarke mit dem Namen 'Unfall'... :D
 

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