Warum brauche ich eine LC-Nummer?

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Wenn ich einen von mir komponierten und aufgenommenen Song im Radio spielen lassen will braucht man dazu eine LC-Nummer (LabelCode) damit die Radiosender abrechnen können.

Rechnen die zweimal ab? 1x [g=119]GEMA[/g] und 1x GVL?

Muß ich mich bei [g=119]GEMA[/g] UND bei GVL anmelden?

Hier ein Link dazu
http://www.mediabit.de/lexikon/labelcode.html

MfG
Reiner
 
Hi,

meines Wissens nach muss das Label bei der GVL und der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein. Als Künstler solltest du bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein, wenn du Radiorotation erwarten kannst. GVL macht nur dann Sinn, wenn du auch öffentlich auftreten willst zB in Fernsehshows...

Gruss
Allen
 
Jemand von einem Radiosender wollte einen Song von mir spielen. Dann hat er gesagt, "Sorry, ohne LC-Nummer dürfen wir nicht".

Also ich schätze, daß es eher umgekehrt ist? :roll:

*nullahnunggugg*
 
Soweit ich weiß, rechnen Radio-Sender über den LC ab. Aus organisatorischen Gründen setzen sie daher einen LC voraus. Wahrscheinlich meinte der "Jemand", ohne LC darf er nicht, weil das aus dem üblichen Rahmen fallen würde und der Radiosender keine Extrawürste machen will / kann.

Gruß Rainer
 
Damit will er dir nur sagen, dass du ohne Label im Rücken nicht auf Rotation kommst. Die Radiosender brauchen die LC-Nummer um mit der GVL abzurechnen...außerdem brauchst du eine Mindestanzahl von 500 gepressten [g=420]CD[/g]`s um als `ernsthafte Produktion` durchzugehen.
 
Tach,
die [g=119]Gema[/g] ist das Inkassounternehmen für die Autoren, die GVL vertritt die Leistungschutzrechte der Musiker und Interpreten.

Der Vorteil eines Labelcodes ergibt sich dadurch, das die Radiostationen über die Labelcodes mit der [g=119]Gema[/g] abrechnen.

Da du als Label mit jedem Musiker im Studio einen Verwertunsgvertrag abschliessen musst und Musiker nicht immer gleich Autor ist, brauchen die Radiostationen keinen gesonderten Vertrag mit den Musikern abschliessen um auf Nummer sicher zu gehen (sonst gibt´s womöglich ärger).

Beispiel: Der WDR schickt mir für den Airplay einens Songs meiner Band einen Einzelvertrag zu um diesen einezelnen Song spielen zu können.
Ich bekomme dafür 50DM (war damals so)
Der Einzelvertrag fällt für die Radiostationen weg, wenn das Label diese Verträge mit dem Musiker gemacht hat.

Der Musiker erlaubt es dem Label seine Verwertungsrechte wahrzunehmen.

Der Musiker selber kann Mitglied bei der GVL werden.
Ist er z.B. Studiomusiker und das Stück wird im Radio gespielt, bekommt er nach dem Nachweis eine Art Tantieme von der GVL, die über die [g=119]Gema[/g] eingezogen wurde.
Das Label hat mit dem Musiker einen Vertrag mit Honorar für die Einspielung abgeschlossen und derMusiker erlaubt es dem Label seine Verwertungsrechte wahrzunehmen und auch zu entscheiden wie die Aufnahmen verwendet werden ([g=420]CD[/g] Pressung etc.)

Wers genau wissen will die Seiten der GVL besuchen.
 
im grunde ist es den radiosendern zu umständlich mit einem label einen sendevertrag abzuschliessen.

den die radiosender müssen für jeden song bezahlen.

also wenn eine [g=420]CD[/g] beim Radio läuft wird genau festgehalten wie lange der gelaufen ist.

Das label erhält die Gelder der Senderechte und zahlt diese an die künstler aus.

wenn du also im radio laufen willst dann muss ein labelcode vorhanden sein.

die meisten presswerke haben einen eigenen LC - das ist ein schönes zubrot -
denn in den geschaftsbedingungen steht dann, dass man deren Labelcode verwenden darf aber keinen Anspruch auf Ausschüttung har.

klar bei einer 1 erscheinung mit einer kleinen auflage kann man darauf verzichten da die GVL auch erst ab 110 € tantiemenaufkommen / Jahr auszahlt.

aber wir haben hunderte von internetradios zb. hpr1.net die stellen gerne neue songs vor, das ist auch eine preiswerte promotion man schickt einfach eine mail mit einer senderlaubnis an den sender.
Da diese auch GVL bezahlen aber nicht nach titel abrechnen kann es auch da egal sein ob der labelcode vorhanden ist.

in dieser musikmafia von heute mit einer neuen [g=420]CD[/g] in das radio zu kommen ist fast unmöglich

dazu kommt noch ein eintrag bei phonnet der muss auch sein.
phonnet vergibt die EBAN NR. damit die [g=420]cd[/g] auch in den handel kann.

das ganze wird sich aber im laufe der jahre ändern zum einen gilt das urheberrecht in der form nur für deutschland.

Neu und sehr gut ist das system nach ISRC
nach und nach wird damit die Werksnr. der [g=119]Gema[/g] abgelöst - der Labelcode ist dann auch entberlich - sogar discos könnten damit ihre gemaabgaben nach tatsächlicher musikfolge abrechnen

der ISRC ist ein 12 stelliger Code der im subindex einer [g=420]CD[/g] eingespielt ist der läuft unhörbar mit.
wenn der so wie bei mir in jeder einzelspur mit eingespielt wird belegt das das urheberecht

ISRC = DE (für Deutschalnd) GN3 = (Rechte Erst Inhaber) 07 = da Jahr und dann 00123 Katalognr. des Verlages Label

Da der Isrc verwaltet werden muss und eine Nachweispflicht (BUCHFÜHRUNG) besteht kann man immer nachvollziehen wer daran welche rechte hat.
ich hatte bis 2004 ein eigenes System meine Songs zu katalogisieren.
aber seit ich den ISRC habe bekommen alle aufnahmen diesen Code auch dann wenn der nicht veröffentlicht wird. aber ich brauche nur in meine Datenbank zu schauen dann weiss ich welcher song das ist welche weiterverarbeitung ich vergeben habe.
 
EarlGrey schrieb:
Soweit ich weiß, rechnen Radio-Sender über den LC ab. Aus organisatorischen Gründen setzen sie daher einen LC voraus.

Kleinere Sender die nur einen Pauschalbetrag an die [g=119]Gema[/g] abfuehren ist es egal was sie spielen aber Grosse mit Einzelabrechnung spielen inzwischen nicht mal mehr was ohne ISRC.
Da die Erfassung des Codes automatisch beim abspielen erfolgt muessten sie einen Titel der keine ISRC Nummer auf der [g=420]CD[/g] hat haendlisch erfassen.

Den Stress tut sich kein Redakteur mehr an!

Und das in Dissen der ISRC jetzt auch schon erfasst wird glaub ich nicht weil die Abrechnungscomputer und Systeme richtig Kohle kosten.

Und bei Vinyl oder selbstgebrannten (Copy oder Compilation) CDs wird der ISRC nicht mit uebernommen.

Also doch handarbeit.

Wobei Dissen zahlen doch auch pauschal oder nicht?
 
Wobei Dissen zahlen doch auch pauschal oder nicht?
Dissen zahlen Pauschal und der Abrechnungsschlüssel setzt sich dann zusammen aus den Platzierungen in den DJ-Charts in kombination mit den Mediacontrolcharts und Stichproben die [g=119]Gema[/g] Mitarbeiter machen.
Hat man einen Hit, verdient man auch Geld aus dem Topf der Lieder die nicht zugeordnet werden können (Gießkannenprinzip)

Da der Isrc verwaltet werden muss und eine Nachweispflicht (BUCHFÜHRUNG) besteht kann man immer nachvollziehen wer daran welche rechte hat.
Wenn man Mitglied bei der IFPI/GVL sprich einen Vertrag mit denen hat hat man auch automatisch den ISRC.

Es ist noch interessant anzumerken das in Deutschland die Labels die GVL Gebühren einheimsen und diese dann an die Musiker und Produzenten weiterzuleiten. In Österreich gibt es dafür eine eigene Gesellschaft - die LSG bei der man als Künstler Mitglied sein kann und die Direkt den Künstleranteil von der GVL an die Musiker ausschüttet.

Die GVL hat nichts mit der [g=119]Gema[/g] zu tun.

Phononetlistung setzt voraus dass man in Deutschland einen Vertriebspartner hat und im Handel gelistet ist. Ich glaube allerdings dass die [g=420]CD[/g] nicht unbedingt im Handel stehen muß - nur auf Bestellung genügt auch.
 
In der Vergangenheit war es leider für das Label nicht möglich festzustellen für welches Produkt die GVL Ausschüttung erfolgt ist.

Ich bekam eine Gesamtabrechnung mit der Info Sendeminuten und keinen weiteren Hinweis auf welche [g=420]CD[/g] sich das bezog.

Hätte ich also mehrer Produkte im Katalog, wäre es mir nicht ohne größeren Aufwand möglich gewesen zu sagen wem das Geld zusteht.
 
Attila schrieb:
In der Vergangenheit war es leider für das Label nicht möglich festzustellen für welches Produkt die GVL Ausschüttung erfolgt ist.

Redest du jetzt von GVL oder [g=119]Gema[/g].

GVL Geld wird nicht ueber Label ausgeschuettet.
Das Geld bekomm ich direkt von der GVL da aht das Label nichts damit zu tun.
 
GVL Geld wird nicht ueber Label ausgeschuettet.
Du bekommst als Künstler/Produzent nur dann GVL wenn du von der Plattenfirma ein Honorar für deine Leistung erhällst. Diese wird dann prozentuell von deinem Honorar (oder besser von allen deinen Honoraren übers Jahr gesehen) berechnet und an dich ausgeschüttet.

Die 2. Verwertung also Rundfunk & Fernsehen wird NUR mit der Plattenfirma/Label abergerechnet weil sie ja die Inhaber der Leistungsschutzrechte sind und man alle Rechte abtritt und dafür sein Honorar erhällt. Wieviel ein Musiker an GVL vom Label anteilig bekommt, muß im Vertrag des Künstlers mit dem Label geregelt sein wenn dort nix steht gibts auch nix.

Bekommt man kein Honorar sondern nur einen Vorschuß wird gilt das nicht als Berechnungsgrundlage und man bekommt als Künstler auch keine GVL.

Man muß als Label Lieder extra Anmeldan bei der GVL wenn man eine detailierte Aufschlüsselung nach Künstlern/Song haben möchte. Sonst ist eine Zuordnung relativ schwer weil nicht von der GVL vorgesehen.

Auf jedem Fall ein sehr merkwürdiges kommunistisches Prinzip was da verfolgt wird :D
 
Das wäre mir alles egal gewesen. Der DJ von dem Radiosender wollte einen Song von mir spielen und bekam von seinem Chef ein "no" wegen fehlendem LC.

Mir wäre das wurscht gewesen. Pfeiff auf die Abrechnung wegen einem Song.
 
Disco ketten die über einen centralen server ihr programm machen rechnen auf grund der Songaufrufe ab.

Die querverbindung von ISRC lässt rückschluss auf [g=119]GEMA[/g] - WERKSNR. und LC zu.

an diesen anfängen die sich gut anhören und den eindruck erwecken das es sicher ist dass die urheber auch in den ausschüttungen berücksichtigt sind stimmt nicht.

in wenigen jahren bekommt keiner was der nicht einen ISRC hat.

Die Phonoindustrie (mafia) wird dafür sorgen, dass das meiste geld in deren taschen verschwindet.

Die GVL und [g=119]Gema[/g] arbeiten sehr wohl miteinander siehe

http://www.[g=119]gema[/g].de/musiknutzer/information_service/zusammen_gvl.shtml

einen isrc bekommt man nicht automatisch.
jeder künstler der seine sache als freiberufler macht kann sich einen ISRC CODE zuteilen lassen.

DER ISRC (erstinhaberschlüssel) regelt die rechteverwaltung z.B. bei einem bandübernahmevertrag kann ich regeln welcher ISRC verwendet wird.

(ebenso der labelcode)

wer das nicht macht und an ein LAbel angeschlossen ist lässt durch das label seine Gelder einziehen, ([g=119]GEMA[/g] UND GVL)
es ist nicht so dass die Label kassieren, richtig ist dass der Vertrag mit dem Label festlegt wieviel der Künstler bekommt.

Es ist klar, dass der Anteil des Label (oder Verleger) um so höher ist, je mehr vorleistungen das Label bringt.

Jeder Selbstverlegende künstler (freiberufler) kann sich einen Labelcode zuteilen lassen.

Siehe GVL genaues findet ihr unter GVL.de unter künstler wahrnehmungsvertrag.

dann bekommst du auch deine geld direct von der GVL (nach 2 Jahren)

jedes Radio ist im grunde verpflichtet an der erfassung des Labelcode teilzunehmen -- nur in deutschland nicht - hier gelten noch ausnahmeregeln und übergangsregeln das soll alles auf den ISRC umgestellt werden spätestens dann bekommt jeder auch sein geld so wie es ihm zusteht.

kein musikhandel macht sich noch die arbeit und sucht von einem kleinen interpreten das kleine label heraus und bestellt da.

Der eintrag bei phononet ist wirklich von der praxis her die einzige möglichkeit in jedem laden der platten verkauft und auch nach kundenwünschen bestellt seine [g=420]cd[/g] in den handel zu bringen.

dazu brauche ich keinen vertriebspartner.
jeder auch selbstverleger kann sich da anmeldungen und das ist ratsam.

ich promote meine künstler zuerst im lokalen bereich auf jeder autogrammkarte steht die EBAN Nr.
Jeder hat immer 50 [g=420]CD[/g] mindestens dabei die er vor ort verkaufen kann.

für nachbestellungen kann man in jedem musikgeschäft die [g=420]cd[/g] bestellen.
als kleines label habe ich immer von jeder [g=420]CD[/g] 20 bei mir am lager sodass ich sofort verschicken kann.

da ich kleine auflagen selbst brenne und und in einer brenn und druckstation bis zu 50 - 150 /Std. herstellen kann ist also immer für nachschub gesorgt (machen Presswerke genauso bei auflagen unter 500)

der vertriebsparten ist nur dann erforderlich wenn ich selbst nicht kurzfristig liefern kann und bei der vertriebsfirma immer eine gewisse menge steht.
aber das bedeutet kapitalbindung was für ein kleines label tödlich sein kann.
Also zahle ich doch lieber den Eintrag bei phononet und meine künstler können auftreten wo sie wollen - oder laufen im radio - wird nach der [g=420]Cd[/g] gefragt ist sie gelistet und kann in 2 - 3 tagen im handel sein.
 
Das wäre mir alles egal gewesen. Der DJ von dem Radiosender wollte einen Song von mir spielen und bekam von seinem Chef ein "no" wegen fehlendem LC.
Naja da hätt ich einfach den Labelcode von deiner Lieblingscd draufgeschrieben :D
 
wilsonrecords schrieb:
ich promote meine künstler zuerst im lokalen bereich auf jeder autogrammkarte steht die EBAN Nr.

Was ist die EBAN Nr.?

Meinst du die EAN Nummer, den Barcode?
 
Soweit ich weiß ist die EBAN auf CDs das gleiche wie die ISBN auf Büchern. Also ne allgemeine Katalog- / Bestellnummer.
 
Jedes Label hat eine eigene fortlaufende Katalognummer damit der Vertrieb abrechnen kann. Das das EBAN heißen soll hör ich zum ersten mal zumal die Katalognummer normalerweise frei gewählt werden kann.
Für den Handel und auch online Vertrieb wird normalerweise EAN oder Barcode benötigt der einzigartig ist und Rückschlüsse auf den Besitzer des Codes liefert. Im Zeitschriftenhandel werden oft auch erweiterte EAN Codes quasi mit einer fortlaufenden Nummerierung verwendet damit die unterschiedlichen Ausgaben nicht jeweils als neues Produkt gelistet werden müssen.
 

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