vermona
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Selbst wenn die Urherberschaft nicht streitig ist, muss er nachweisen, das die Rechte an dem Instrumental nicht übergeben wurden.
Das sehe ich anders: Es ist unstreitig, dass er Urheber des Instrumentals ist. Er sagt, eine Erlaubnis zur Bearbeitung/Veröffentlichung habe er nicht erteilt. Dann liegt es an dem (unautorisierten) Verwender nachzuweisen, dass er doch über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Andernfalls müsste ja jeder gegenüber dem rest der Welt, bzw. jedem dem er mal einen Track zum anhören geschickt hat nachweisen, dass damit keine Erlaubnis zur weiteren Nutzung des Stücks verbunden war. Kann doch irgendwie nicht sein??