Verbotener Verkauf ?!?

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Also angenommen, ich habe einen Song.

Diesen Song gebe ich dann einen bekannten Künstler, der diesen widerum unter seinem Namen veröffentlich und im Zuge der Veröffentlichung natürlich auch alle Eintragungen und Noten notariell beglaubigen lässt. bzw. die Plattenfirma.

Ich wüsste nicht, was ich dem entgegenhalten könnte....
 
das nachzuweisen ist nicht so das problem.. an hand vom Projekt... ertellungsdatum etc....

Danke für eure Ratschläge :)
 
Das geht nich als Beweis durch...
 
@Kayoyo : ich hab ihm die sachen meist als email geschickt ... was gerichtlich z.b. auch rechtens gilt, oder???
 
Aber das wär ja kein Urhebernachweis, sondern nur das du im Besitz dieser Dateien gewesen wärst.

Aber ich will mich jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bin ja (noch) kein Anwalt, aber eine Beweisführung könnte schwierig werden.
 
Da hat kayoyo schon recht
Aber ein guter anwalt wird das hinbügeln
 
meld dich doch einfach bei der [g=119]gema[/g] an, sag dem typ er soll dir die [g=119]gema[/g]-unterlagen für diese [g=420]cd[/g] zusenden damit beide für deinen beitrag unterzeichnen können und du bekommst deine tantiemen. wenn ichs richtig im kopf hab, bekommt man da noch ein paar jahre rückwirkend auch was.
 
....dann sag ich mal willkommen im buisness,
sowas ist doch bestimmt schon jedem zweiten passiert.

nächstesmal den fehler nicht mehr machen
und jetzt kein harten kriegen.
würde ich da als devise ausgeben,
auch wenn sich da jetzt bestimmt viele aufregen.
 
So wie ich das sehe wirst Du nichts erreichen.
Ich vermute, Du weisst noch nicht mal den richtigen
Namen und die Adresse von dem Menschen.
Das ist leider manchmal so, wenn man "Geschäfte"
im Ausland macht.

Die ganze Szene beklaut sich einfach nur gegenseitig.

Wer den Beat gemacht hat, ist damit noch lange nicht
der Komponist des Stückes.
Das ist eher was für die [g=314]GVL[/g], als für die [g=119]GEMA[/g].
 
kannst ja auch selber ne [g=420]cd[/g] machen, einen sampler mit deinen beats und verschiedenen rappern oder so und da hauste die tracks dann auch einfach rauf, oder tust sie auf dein myspace und sonnst überall hin als werbung für dich.
 
Sowas ähnliches ist mir auch schon passiert.

Ich habe mit einem Versicherungsfritzen mündlich vereinbart ihm 2 Internetseiten und ein paar Plakate und Flyer zu designen. In meinem Leichtsinn dachte ich natürlich, dass ich dieser Person vertrauen kann und dass ich Geld dafür bekomme.

Als mir das dann zu bunt wurde, da ich keinen müden Cent für meine Arbeiten gesehen habe, habe ich mich rückwirkend selbständig gemacht (hatte ich eh vor, um nebenbei mit Grafikdesign ein wenig Geld zu verdienen) und habe dem Sack eine Rechnung geschrieben.

Ende vom Lied war, dass ich nicht nachweisen konnte, dieses Sachen erstellt zu haben und demnach habe ich mir mehrfach in den A...llerwertesten gebissen, dass ich nichts schriftlich festgelegt habe. Selbst mein Anwalt meinte, dass man da nicht viel tun könne.

Punkt A: Man lernt draus!

Punkt B: Unglaublich, wie viele A... und W...er es gibt auf der Welt. Also trau niemanden und mach alles was geistiges Eigentum angeht schriftlich dingfest.
 
Also wenn du die Projektdateien, einzelspuren, samples etc... hast und er nicht,
dann würd ich schon sagen dass das ein eindeutiger Nachweis ist.

Oder hast du ihm die auch geschickt ?
 
Das ist kein Nachweis.

Dann könnte ich ja Timberland Beats nachbauen, die selben Samples benutzen und nachher behaupten, es wäre von mir, nur weil ich in der Lage war, Projektdaten vorzuweisen.
 
Ahso...genau! Das wollt ich auch noch sagen. Ist zwar schön und gut, wenn man die Daten des geistigen Eigentums auf dem Rechner hat, aber das bringt echt nichts, wenn es um den Nachweis im Rechtstreit geht.
Man muss quasi alles schriftlich in der Hand halten.

Sonst könnt ich ja behaupten, ich hätte Ebay gebaut^^
 
Zum Thema Beweis der Urheberschaft:

In Post No 1 steht doch, dass der Threadsteller im Booklet genannt ist. Dann dürfte die Urheberschaft doch wohl unstreitig sein (sofern er als Urheber genannt ist, wovon ich mal ausgehe).

Es geht also nur noch um die Frage, ob eine Bearbeitung und VÖ der Beats vereinbart war oder nicht. Oder hab ich den Fragesteller da falsch verstanden?
 
Du bist der Urheber der Stücke wenn ich des richtig verstanden habe und sogar im Booklet genannt. Untersage ihm die Verwendung deiner Stücke oder Teile davon. Dann wird er sich schon mit dir einigen wollen/müssen. Würde ich aber über einen Anwalt machen und deine Urheberschaft muss zweifelsfrei erwiesen/beweisbar sein.
 
Selbst wenn die Urherberschaft nicht streitig ist, muss er nachweisen, das die Rechte an dem Instrumental nicht übergeben wurden.

Ohne Vertrag ist auch das schwierig.
 
Dann könnte ich ja Timberland Beats nachbauen, die selben Samples benutzen und nachher behaupten, es wäre von mir, nur weil ich in der Lage war, Projektdaten vorzuweisen.
Du kannst niemals irgendein Lied so nachbauen, daß es genauso wie das Original klingt. Selbst wenn du die selben Samples und die selben Synths benutzt, klingt's immernoch anders (zumal man das erstmal rausfinden müsste).

Von daher ist es absolut ein eindeutiger Beweis, wenn du die Projektdateien von genau diesem Lied hast.
 
Ist es nicht, weil du erstmal beweisen musst, was das Original ist. Das kann prinzipell auch mein Song sein, die Schöpfungshoheit liegt in der Einzigartigkeit meiner Komposition , unabhängig von irgendwelchen Samples.

Projektdaten sind kein Beweis, höchstens ein Indiz.
 
Die Projektdaten sind der Beweis, daß du das PRODUZIERT hast. Von wem die Komposition ist, müsste man dann womöglich noch extra beweisen, aber wenn sich das Endprodukt 100%ig so anhört, wie das, was du da als Projekt auf der Platte hast, dann ist es absolut eindeutig, daß du das Lied produziert hast.
 

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