Verbotener Verkauf ?!?

  • Ersteller Digital
  • Erstellt am
D

Digital

Registriert
21.04.04
Beiträge
33
Reaktionen
0
Punkte
43
Hi zusammen,

folgendes, ich habe einem Künstler 3 Instrumentale gegeben, die er nun benutzt hat und in sein Album genommen hat. Namentlich stehe ich im Booklet drin, jedoch besteht zwischen mir und dem Künstler kein Vertrag, in dem steht, das er diese auf sein Album veröffentlichen kann noch sonstiges.
Zudem kommt, dass das Album mittlerweile sehr gut in Japan promotet und vertrieben wird.

Bringt es was, mir einen Anwalt für Musikrecht zu nehmen ?
Bringt es was, generell dagegen anzugehen um event. Schadenersatzforderungen / Beteiligungen anzufordern ?

Bringt es was sich nachträglich, rückwirkend, bei der [g=119]Gema[/g] anzumelden ?


Im voraus dankend

Digital
 
Auf jedenfall mit dem Anwalt abklären
Er vertickt sein Album ohne dir was zu geben?
Das ist echt unverschämt
Der instrumental Produzent hat meistens! die größere Arbeit an so einem Track also würde ich wenn ich du wäre mindestens! 50 prozent verlangen
 
Welche Motivation hattest du denn, dem Künstler diese Instrumentale zu geben?
 
Gute Frage,

ich hatte sie ihm damals gegeben mit der Motivation, dass erst einmal ein Track entsteht und man dann sieht, was weitere Planungen sind ... Er hat sie dann wie gesagt einfach für sein Album verwertet ... und seit kurzem einen Publ. deal bei Sony (Japan)
 
Hast du dich schonmal persönlich mit ihm in Verbindung gesetzt?
 
Mach s am besten so
Warte bis er sein ganzes zeug über sony draußen hat und dann verklag die richtig^^
 
Ich hab ihm vor 2 Monaten geschrieben , dass ich das schriftl. brauche .
Er wollte sich darum kümmern, bisher passierte nichts.

Angeblich hat er alles eingetragen in der englischen form der [g=119]gema[/g], weiss jetzt nicht wie die organisation heisst ... Zumindest da würde auch ein Schreiben kommen von, wenn er mich da tatsächlich eingetragen hätte ?

Muss dazu sagen , dass der Künstler aus London kommt .
 
auf welcher Grundlage soll er denn verklagen?

Er hat ihm die Stücke ja gegeben. Man müsste also nachweisen, das er ihm die Stücke nicht zur weiteren Benutzung überlassen hat, bzw. Rechte übertragen hat, was schwierig werden könnte , da kein Vertrag vorliegt.
 
Aber genauso hat er auch nichts vorzuweisen, dass er die Rechte für die Nutzung hat , oder ?
 
Richtig, aber er hat ne Plattenfirma mit ein paar 100 Anwälten im Rücken... solche Klagen bearbeiten die wahrscheinlich ständig.
 
und ich kann mir noch nicht mal einen vernünftigen leisten :S
 
Mach doch mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt
 
ja, ich hab einen Anwalt angerufen, der hat mir was von 100 € / Std. gesagt, deswegen wollt ich mich hier umhören, ob mein vorhaben sich lohnt... :)
 
@kayoyo
So lange der sänger keine 100 prozentige Einverständniserklärung vom Producer vorweisen kann--was schriftlich! festgehalten werden muss,können da seine "100 Anwälte^^" nix machen
 
Angeblich hat er alles eingetragen in der englischen form der [g=119]gema[/g], weiss jetzt nicht wie die organisation heisst ... Zumindest da würde auch ein Schreiben kommen von, wenn er mich da tatsächlich eingetragen hätte ?
Ich weiß jetzt nicht wie das genau ist, aber bei der [g=119]Gema[/g] muss man sich glaub ich erstmal selbst anmelden.

Ruf den doch einfach mal an, und frag, was du jetzt tun musst, um an deine Anteile zu kommen.
 
Es muss garnichts schriftlich festgehalten werden. Verträge können genausogut mündlich geschlossen werden.

In der Übergabe der Instrumentalen Stücke von Digital zum Künstler könnte schon ein Vertragsschluss liegen.

Aber das sollte wirklich ein Anwalt klären.
 
Hi!

1. Was ist das denn fürn Hungerhaken, der son scheiss mit dir abzieht?
2. Keine Sorge, solange du vorweisen bzw. nachweisen kannst, das die Beats von dir sind und du nicht möchtest, das sie ohne dich veröffentlicht werden, passiert nichts. Keine Firma der Welt wird ohne vorher alles geklärt zu haben, etwas damit machen - dafür lohnt sich der Stress im Nachhinein nicht.
3. und somit auch der wichtigste Punkt: Du kannst jetz blöffen, in dem du ihm einen netten, diplomatisch-akademischen Drohbrief schreibst, indem du dann verschiedene "Optionen" zur Verfügung stellst, wichtig hierbei ist jedoch die Formulierung. Als z.B. kannst du schreiben: "Du kannst mich dafür auszahlen, du kannst aber auch sehr gerne mit meinem Anwalt sprechen" - was nicht geht: "Gib mir mein Geld oder ich werde dich anzeigen/verfolgen/finden/schlagen/treten/usw. usf. - das geht nicht.

WAS JEDOCH VIEEEEEEEL WICHTIGER IST: Wehre dich auch! Viele Menschen haben ihre Werke auf ähnliche Art und Weise "vergeben" und andere ernteten dann das Lob dafür, nur weil sich die Leute nicht gewehrt haben bzw. nicht wussten, wie.
 
Du sprichst mir aus der Seele^^
 
Bleibt nur die Frage, wie man das nachweisen will?
 
Das dürfte nun wirklich nicht schwer sein ...

Naja, nimm dir nen Anwalt, der kann dir sagen, was wirklich das beste für dich ist. Von den Leuten hier im Forum haben 99,9% genauso wenig Ahnung davon wie du.
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
9
Aufrufe
1K
Fruehbel
Fruehbel

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben