Urrheberrechtsfrage ?!

... verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung und einer saftigen Kostennote, wiederum alles verbunden mit einer äußerst knappen Fristsetzung, deren Nichteinhaltung höchstwahrscheinlich eine einstweilige Verfügung und noch mehr Kosten zur Folge hätte.
 
Wenn du die Teile verschenkst ist jedoch immer die Frage über den Streitwert, der ist bei einer 300er Auflage zu Promozwecken so gering dass sich mit Sicherheit kein Anwalt damit beschäftigen wird (außer er ist WIRKLICH verzweifelt) - da ist bei jeder Coverband, die Songs ins Netz stellt wesentlich mehr zu holen...
Aber gut, das ist halt ein Endlosdiskussionsthema - man dreht sich immer im Kreis....
 
Immer wieder die gleiche Argumentation:
"Es ist nicht erlaubt, aber du wirst schon nicht erwischt werden."
"Es ist nicht erlaubt, aber es interessiert sich ohnehin niemand dafür."

Alleine die verrechneten Anwaltskosten können die Gearkaufpläne eines Homerecordlers für lange Zeit auf Eis legen. Also bitte keine "Ratschläge" in die Richtung mehr, danke.
 
Es war nicht meine Absicht den "Ratschlag" zu geben -> "Mach das, wird schon nix passieren" - wenn das so rübergekommen ist tut's mir leid. Ich hab hier lediglich meine Einschätzung der Sache vertreten, wenn nicht gewünscht behalt ich die auch für mich.... Kein Ding ;-)
 
was anderes: freebeats sind meist soundtechnisch nicht so ganz nett und die spuren usw. wird er wohl auch nicht bekommen - lohnt sich's da gross im studio auf professionell machen?
 

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