Urrheberrechtsfrage ?!

_Diel_

_Diel_

Registriert
09.07.08
Beiträge
1.416
Reaktionen
0
Punkte
1.626
Peace,
Lange Geschichte kurzer Sinn,
mein Cousin hat sein Erstes Album zu 90 % auf Free-Beats geschrieben, will die jetzt professionell im Studio aufnehmen lassen & Mischen bzw. Mastern lassen, dann will er die [g=420]CD[/g] (Album) 1000 mal Brennen & in der Stadt verteilen, ich habe ihn hingewiesen das er sich damit Strafbar macht, ihm ist das völiig egal, was könnte jetzt auf ihn zukommen bzw welche Folgen hat das ?


MfG
 
von mir ein klares nein, er macht sich da nicht strafbar.
selbst wenn 90% seiner beats von ihm sind, ist es legal. oder kannst du sagen.. der beat gehört zu dem und dem lied? man kann heut zutage nichts neues mehr machen. alles wiederholt sich in der und der anderen reihenfolge.
allerdings, wenn es zu offensichtlich ist, dass der beat geklaut wurde (was ich denke, dass es weniger zu hören sein wird) dürfte das keine probleme machen.
Laut urheberrecht darf man, so viel ich weiss, 20 sekunden eines geschützten tracks für sich verwenden. welche regelungen da gelten weiss ich allerdings nicht.

verbessert mich, wenn ich falsch liege
 
Tobbes schrieb:
Laut urheberrecht darf man, so viel ich weiss, 20 sekunden eines geschützten tracks für sich verwenden.


So ein unsinn.

Es ist ne Urherberrechtsverletzung egal wie lange das Sample ist.
 
@Tobbes es sind 0 Sekunden die man nutzen darf.
 
Oh Gott.

Poste hier nicht so einen Müll, wenn Du nur Halbwissen hast.
Du darfst noch nicht einmal 1 sek. samplen ohne Erlaubnis.
 
Krass, in 2 sek. 3 gleiche Antworten. :)
 
@gslam
Immer ruhig bleiben ;)

Der Beat ist ja nicht geklaut, aber er wurde zum Free-Download angeboten.
Ist das Verboten ?
 
hmm dann hab ich da eine veraltete oder fehlinformation :?
 
Kommt darauf an, ob die Veröffentlichung erlaubt ist.
Nur weil die Beats umsonst sind, heisst das nicht, daß man damit machen darf, was man will.
 
_Diel_ schrieb:
@gslam
Immer ruhig bleiben ;)

Der Beat ist ja nicht geklaut, aber er wurde zum Free-Download angeboten.
Ist das Verboten ?


Ne ne war nur auf das bezogen was Tobbes geschrieben hatte!


Wenn er ein Freebeat genommen hat, und sie zum freien Download anbietet, ist das völlig in ordnung.
 
Anders siehts aus wenn er damit Geld verdiehenen möchte.
 
Möchte er denke ich nicht, erstmal zummindest aber dankeschön für die Infos.
 
Also Jungs, das ist alles ganz gefährliches Halbwissen, ehrlich.

Ob man damit GEld verdient, oder nicht ist völlig egal.

Wenn der Free-BEat Anbieter ausdrücklich erlaubt, daß die BEats auch für Veröffentlichungen benutzt werden dürfen, seid IHr auf der sicheren Seite.

Wenn nicht, Finger weg. Ob Geld oder nicht verdient wird, ist egal.
Eine einstweilige Verfügung ist immer teuer für Euch.
 
Und wenn der FreeBeat Anbieter selber keine erlaubniss hat aber eine erlaubniss gewährt?

Und wenn ich ein kostenlosen Sampletank oder refill runterlade wo keine informationen dabeistehen?

und,und,und???

Darf man mit einem Free [g=77]VST[/g](i) produzierten Song veröffentlichen???

Und wie sieht es mit Preset's aus?

Und was Passiert wenn ich durch reinen Zufall den gleichen Beat produziere wie jemand anderes? Ich kann ja nicht wissen das es den schon gibt.

Also, am besten keiner mehr seine Song's veröffentlichen, denn es könnte unter umständen gegen das Urheberrecht verstossen.
 
Sorry wegen doppelpost, aber das Thema geht mir jetzt nicht mehr aus dem Kopf.

Darf man denn eine einzelne Note aus einem urhebergeschützten Midifile kopieren?
Wenn ja, wieviele aufeinanderfolgende Noten denn dann noch?

Mir kommt das so vor wie die Telekomm die sich ihr Telekomm-Magenta schützen lies.

Ich glaube, ich lass mir Morgen den Buchstaben g schützen. ;)
 
Und wenn der FreeBeat Anbieter selber keine erlaubniss hat aber eine erlaubniss gewährt?
dann macht er sich strafbar.

Und wenn ich ein kostenlosen Sampletank oder refill runterlade wo keine informationen dabeistehen?
dann frag nach.

Darf man mit einem Free [g=77]VST[/g](i) produzierten Song veröffentlichen???
soferns in der lizenz nicht anders drinnensteht (hätt ich noch nie gesehen) kein problem.

Und wie sieht es mit Preset's aus?
hätt ich ebenfalls noch nie gesehen, dass presets da in der lizenz irgendwie ausgenommen wären.

Und was Passiert wenn ich durch reinen Zufall den gleichen Beat produziere wie jemand anderes? Ich kann ja nicht wissen das es den schon gibt.
die chancen darauf stehen bei 1: ein paar millionen - und wenns passiert hast du wohl pech gehabt.

Also, am besten keiner mehr seine Song's veröffentlichen, denn es könnte unter umständen gegen das Urheberrecht verstossen.
wenn man sich dran hält, kein problem... wär ja so als würdest du sagen:"am besten in keine bank gehen, ich könnte sie ja unabsichtlich überfallen."

Darf man denn eine einzelne Note aus einem urhebergeschützten Midifile kopieren?
[g=32]midi[/g] ist eine steuersprache und beinhaltet keine audioinformation. eine note kannst du nicht schützen.

Wenn ja, wieviele aufeinanderfolgende Noten denn dann noch?
das kannst du nicht an der anzahl der noten sondern an der eigentümlichkeit des werks festmachen.

Ich glaube, ich lass mir Morgen den Buchstaben g schützen.
am besten wärs, wenn du dich mal mit lizenzen und urheberrecht auseinandersetzt. mir scheint du wetterst hier herum und hast keine ahnung.
seit wann ist das urheberrecht was schlimmes? es ist dazu da den musiker zu schützen... sehr seltsam die reaktionen von manchen.

lg
flox
 
Ne, Ich wollte damit nicht sagen das der Urheberrechtschutz schlecht oder böse ist. Das sehe ich genauso wie du. Mir war nur vieles unklar.
Das man eine einzelne Note nicht schützen kann war mir schon bewusst, nur die Grenzen scheinen mir Ermessenssache zu sein die mann beliebig hin und her schieben kann.

Eine Note kann man nicht schützen eine Melodie die aus vielen noten besteht schon.

Und genau da stellt sich mir die Frage. Wo ist die Grenze.
 
Und genau da stellt sich mir die Frage. Wo ist die Grenze.

in der eigentümlichkeit.

nehmen wir queen - under pressure. anfangshook besteht aus 2 noten wobei eine note 6 mal angeschlagen wird und die zweite note einmal - in einer bestimmten rythmik.

allein schon wenn ich die rhythmik (bzw. notenwerte) verändere und die notenhöhe ansonsten gleich belasse entsteht schon etwas vollkommen neuartiges, das niemand augen- bzw. ohrenscheinlich mit under pressure in verbindung bringen würde.

wobei die grenzen heutzutag immer ärger ausgelotet werden - bsp. werbung... da wird immer so haarscharf an hits vorbeikomponiert, dass jeder genau weiß was es sein soll, es aber dann anscheinend doch nicht nah genug am original ist, dass verklagt wird.

lg
flox
 
Ja Danke! So in der Art hab ich mir das auch gedacht!

Viele Grüße
Michael
 
Ein schönes Thema - hatte letzte Woche noch eine heiße Diskussion diesbezüglich mit unserem Verlag...

Die Frage ist ja meistens (jetzt mal unabhängig ob du gegen das Urheberrecht verstößt - wobei ich floaxes Meinung teile) was passiert. Wenn der Song oder die ganze [g=420]CD[/g] kein Erfolg wird gar nichts. Wenn doch wird der Urheber dir ersteinmal nachweisen müssen dass er den Schnipsel vor dir hatte (gerade bei Free-Demos sehr schwierig), dann muss er dich verklagen (was meist nach mehreren tausenden [g=420]CD[/g]-Verkäufen passiert, denn dann hat das ganze erstmal nen anständigen Streitwert) und dann kommt meist ein Vergleich zu stande (macht auch Sinn, die eine Seite (also du) darf den Beat behalten, die andere Seite bekommt auch Geld)...

Wenn du jetzt natürlich so geil bist und machst ne [g=420]CD[/g] komplett mit Coversongs und verkaufst die, ist die Wahrscheinlichkeit dass dir ein Major ans Bein pisst natürlich größer, aber wenn er wirklich nur ne 1000er Auflage macht und die für umme weitergibt ist das schlimmste was passieren kann, dass er nen Brief vom Rechtsanwalt erhält dass er das bitte unterlassen soll....
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben