Urheberrechtsfrage

Lange Rede, kurzer Sinn.
Einschreiben an dich selbst + Songs bei der [g=119]Gema[/g] anmelden.
Dann kann dir keiner ans Bein pinkeln, du musst dir keine
Sorgen machen und deine Songs sind 100% geschützt,
ohne das du hunderte von €uronen für´nen Notar ausgeben musst.
 
Das ist leider falsch, denn du könntest dir auch einen Leeren Umschlag geschickt und ihn erst Jahre später befüllt und Versiegelt haben!

Die [g=119]GEMA[/g] sichert keinerlei Urheberrechte und das ist auch nicht ihre aufgabe!

Gruß...
 
es reicht doch wohl, dass ich der einzige bin, der das acapella oder die spuren nachweisen kann.
 
@Pucktrouble: Wie ich schon geschrieben habe, ist es
überhaupt nicht teuer, seine Songs beim Notor priorisieren
zu lassen. Alle anderen Methoden sind natürlich auch möglich,
aber die klarste Sache ist über den Notar. Und wem das
Geld es nicht Wert ist, der glaubt nicht an seine Songs.
 
also nochmal als frage:

reicht es nicht, dass ich der einzige bin, der das acapella oder die spuren besitzt?
 
Lacunaflow schrieb:
Das ist leider falsch, denn du könntest dir auch einen Leeren Umschlag geschickt und ihn erst Jahre später befüllt und Versiegelt haben!

Die [g=119]GEMA[/g] sichert keinerlei Urheberrechte und das ist auch nicht ihre aufgabe!

Gruß...

Die [g=119]Gema[/g] sichert nicht das Urheberrecht. Es kann dir aber helfen zu
beweisen, daß ein Song von dir geschrieben wurde.
 
SEBBOS schrieb:
@Pucktrouble: Wie ich schon geschrieben habe, ist es
überhaupt nicht teuer, seine Songs beim Notor priorisieren
zu lassen. Alle anderen Methoden sind natürlich auch möglich,
aber die klarste Sache ist über den Notar. Und wem das
Geld es nicht Wert ist, der glaubt nicht an seine Songs.

Danke für den Hinweis, das ist ziemlich günstig.
 
Das ist leider falsch, denn du könntest dir auch einen Leeren Umschlag geschickt und ihn erst Jahre später befüllt und Versiegelt haben!

deswegen achtet man auch darauf das der Poststempel mit lesbarem datum genau an der Öffnungskante draufkommt (am besten mehrere) und man somit sehen würde wenn der Umschlag später befüllt wird....
 
reicht es nicht, dass ich der einzige bin, der das acapella oder die spuren besitzt?

Wenn derjenige das Lied nachspielt (z.B. einen Akustigitarrensong) hat er auch die Einzelspuren und man weiß immer noch nicht wer das Lied geschrieben hat ;)

deswegen achtet man auch darauf das der Poststempel mit lesbarem datum genau an der Öffnungskante draufkommt (am besten mehrere) und man somit sehen würde wenn der Umschlag später befüllt wird....

Ein Einschreiben beweist nur DAS du etwas verschickt hast, niemals WAS.
Mag ja sein das man ein einen Richter gerät der einem die "Einschreiben-Story" abnimmt, aber 100%ig sicher ist sicherlich was anderes...
 
Das nützt Dir alles nichts im Falle einer Klage.

Genauso kann die Gegenseite behaupten, sie hätten den Song schon Jahre vor Dir geschrieben und Du hättest den Song bei Ihnen geklaut, und dann?

Das Problem ist immer der Nachweis, Du musst den Richter überzeugen.
Die o.g. Dinge helfen dabei vielleicht, aber hieb-und stichfest sind sie nicht.
 
Frag mal´n Rechtsanwalt der sich darauf spezialisiert hat.

ich hatte unterricht bei einem rechtsanwalt, der darauf spezialisiert ist ;)

die beste variante sein werk zu schützen ist die erstveröffentlichung :) denn dann hätte der widersacher die beweislast.

lg
flox
 
DaddyDufte schrieb:
also nochmal als frage:

reicht es nicht, dass ich der einzige bin, der das acapella oder die spuren besitzt?

Nö!

Ich höre mir Deinen Song an und singe den einfach original nach.
Dann habe ich auch "acapella"-Spuren.

Du könntest ja genausogut meinen Song nachgesungen haben.

Was hier gerade niemand verstehen will:
Es geht hier nicht um Sampling, sondern um ein musikalisches Werk.
Und das ist Text und Singstimme.
Und das kann jeder mal ganz schnell selber aufnehmen.
Also ist das keine geeignete Methode.
 
verstehe schon fmo, hatte BJ_Sanchez in beitrag 30 schon angedeutet. habe da nicht dran gedacht.
 
floxe schrieb:
Frag mal´n Rechtsanwalt der sich darauf spezialisiert hat.

ich hatte unterricht bei einem rechtsanwalt, der darauf spezialisiert ist ;)

die beste variante sein werk zu schützen ist die erstveröffentlichung :) denn dann hätte der widersacher die beweislast.

lg
flox

und was sagt der Anwalt dazu?

Es geht hier nicht um die beste Variante.
Eine [g=119]Gema[/g]-anmeldung kann helfen vor Gericht nachweisen das du einen Song geschrieben hast. Und das wird dir dein Lehrer auch bestätigen können.
 
ui, da hab ich auch mal was gemacht.

ich habe einen anruf von einem freund bekommen, der in einer werbeagentur arbeitet. er suchte einen song für ein kunden-webseiten-projekt, das in planung war. im internet waren die verfügbaren songs zu teuer und er hat gleich an mich gedacht. ich habe dann innerhalb von kürzester zeit einen song zurechtgeschustert und an die firma verkauft.

ich musste ein freigabe-dokument unterschrieben absenden, in dem ich die nutzungsrechte für eine weltweite verfügung und aufführung übertrage.

da mir der song im eigentlichen sinne egal ist, da es einfach ein auftragssong war, den man anschließend wieder vergisst, war mir auch egal, was mit den nutzungsrechten ist.

wie sieht das jetzt eigentlich aus? ich bin ja immer noch der urheber des stücks. "Dürfte" ich das stück jetzt noch weiter verwenden, auf einer webseite publizieren, oder gar nochmal die rechte verkaufen?
 
@fat tom

wenn du "sämtliche" nutzungsrechte verkauft hast dann kannst du sie nicht nochmal verkaufen...ich hätte sie an deiner stelle nur für die nutzung im netz und damit für die webseite eingeschränkt...

@pucktrouble

was soll soetwas denn beweisen mit der [g=119]gema[/g]...ich kann doch jetzt hingehen und den song meines besten frendes bei der [g=119]gema[/g] melden unter meinem namen als komponist und autor...und? der urheber bin ich nicht...das kann jeder machen, wie soll das also bei der beweisführung helfen?

...ich denke wenn man seine dokumente zur songenstehung aufhebt und einzelne projektzustände abspeichert und das nachher alles auch ohne widersprüche vor dem richter darlegen kann und sowohl mit hintergründen untermalen und zusammenhänge etc erklären zwischen den einzelnen entwicklungsstadien(die man vielleicht sogar beim notar hinterlegt hat), womöglich noch mit gastmusikern als zeugen etc., dann ist das sicher schonmal eine gute ausgangsposition um einen solchen prozess zu seinen gunsten zu entscheiden...
 
Copyright gibts nicht in Deutschland.
 
ZITAT:
"Das ist leider falsch, denn du könntest dir auch einen Leeren Umschlag geschickt und ihn erst Jahre später befüllt und Versiegelt haben!"

jep, aber auch dem kann man vorbeugen. ich mach es immer so und halte es für eine eigentlich todsichere methode:

-umschlag nehmen, [g=420]cd[/g] eintüten. als empfänger eine phantasieadresse nehmen (die es nicht gibt) und per einschreiben losschicken
-mit beschreibbaren aufklebern das kouvert zukleben. drauf achten, dass die kleber so sind, dass sie den umschlag beim abtrennen beschädigen.
-nun als absender die eigene adresse eintragen. möglichst auf dem kouvert und den aufklebern schreiben. (also oberer teil der ganzen schrift auf aufkleber und unterer teil auf kouvert)

kurze erklärung:
der umschlag kommt dann an dich zurück. somit muss der absender schon bei versand auf dem kouvert gewesen sein. (wärst du der absender könnte man sagen, dass du den nachträglich draufgeschrieben hast) das beschriften gleichzeitig auf kouvert und aufklebern stellt die versiegelung dar. es muss also schon bei versanddatum auf dem umschlag gewesen sein. nachträgliches befüllen ist nicht möglich, da sonst der umschlag beschädigt worden wäre. nachträgliches zukleben mit nem kleber kann mittels forensischem gutachten denke ichnachgewiesen werden.
 

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