Urheberrechtsfrage

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oiseau

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Hallo und guten Abend,

ich habe eine rechtliche Frage zum Urheberschutz. Ich suchte vor zwei Wochen in einem Internetforum nach einer Sängerin für einen einzigen Song. Nachdem darauf jemand antwortete und Interesse zeigte, habe ich das Lied als Demo mit meiner Stimme auf meine Internetseite hochgeladen und ihr (der Sängerin) den Link geschickt. Kurzerhand bekam ich eine zweite Nachricht von der Sängerin, ihr sei bewusst geworden, sie wohne ja nicht in meiner Nähe und ob ich ihr den Song mit dem Text trotzdem per Mail zuschicken könne. Nun war ich skeptisch und unterstrich, dass ich zunächst wissen wollte, ob ihr das Lied überhaupt zusage und sie könne es sich ja unter dem bereits existierenden Link herunterladen. Seitdem bekam ich trotz weiterer Anfrage meinerseits keine Rückmeldung mehr. Ich habe den Seitentransfer über meinen Homepagebetreiber abgerufen und 6 Seitenzugriffe festgestellt. Abgesehen von der Möglichkeit, dass ihr das Lied nicht gefallen hat, würde mich nun interessieren, ob ich Probleme mit dem Urheberrecht hätte, sollte sie den Song als ihre Idee "verkaufen".

Glücklicherweise habe ich unter dem Song vermerkt, dass er von mir verfasst wurde ( "Verfasser & Gesang: ..." ). Aber keine Copyrights oder ähnliches. Reicht das aus ? Ganz dumm von mir war sicher, dass ich in der Anzeige schrieb "Suche Sängerin für nicht kommerzielles Lied.". Steht anderen somit frei, mit dem Song zu machen was sie wollen ?


Ich danke im Voraus

Gruß und einen schönen Abend,
Mathias
 
Nö, also dürfen darf das keiner. Der Song ist seit der Entstehung urheberrechtlich geschützt. Du würdest das in deinem Fall halt nur schwer beweisen können. Mir hat damals ein befreundeter Anwalt gesagt, dass man das je nach "Gegner" kaum beweisen kann. Ganz abgesichert bist du wenn du dir deine Songs/Texte notariell beglaubigen lässt. Dann bekommste sone Urkunde.

Viele Grüße, multy
 
Ein Beweis wäre doch zum Beispiel, dass der Song mit meinem Gesang bereits seit zwei Wochen auf dem Server meines Homepagebereibers abliegt. Daher wäre es vielleicht nicht verkehrt, ihn vorerst unangerührt dort abliegen zu lassen. Oder, habe ich da einen Denkfehler ?
 
Unser alter Drumer hat mal ne Idee gahabt, auf [g=420]CD[/g] gebrannt und sich selbst mit sich als Absender per Einschreiben nach Hause geschickt, bevor er es irgendjemanden zeigte. Das liegt immer noch verschlossen bei ihm. Find ich ne witzige Idee, aber nützt dir wohl nicht mehr viel, was?
 
Du bist Urheber und fertig!
So ist das in Deutschland.
Den Nachweis wirst Du schon selber irgendwie führen können.
Die müssen Dir beweisen, dass Du nicht der Urheber bist.
Das dürfte denen schwerfallen.

Ich habe auch schon einen Haufen Demos versendet.
Wenn man da zu ängstlich rangeht, kann man ja gleich aufhören, Musik zu machen.

Ich kenne allerdings aus dem etwas weiteren Bekanntenkreis jemandem, dem das so ergangen ist. Er hat für so eine Chart-Band was komponiert.
Die fanden es aber nicht gut.

Später waren dann Titel auf deren [g=420]CD[/g], die quasi nichts weiter waren, als Plagiate seiner Titel.
Er kann da nichts machen.
Aber er hat es allen Kollegen erzählt.
Das macht eine Menge aus, denn Beziehungen und Arbeitsteilung sind wichtig in dem Geschäft. Dann meidet man diese Leute einfach und fertig.

Unsportliches Verhalten kommt schon mal vor.


Nur weil irgend so eine Tussi, die wahrscheinlich noch nichtmal singen kann und erst recht nich weiss, wie man überhaupt ein MP3 anfertigt, jetzt 6 mal Dein Stück im Internet anhört, muss das noch nichts bedeuten.
 
Bester Beweis wären da sicherlich die einzelnen Tonspuren, denn woher sollen die wohl kommen, wenn nicht vom Urheber ;-)
Ich hab mir angewöhnt, Projektdateien nach Abschluss immer irgendwo aufzuberwaren. Sei es für einen solchen Fall oder einfach, das ich nochmal dran Arbeiten kann, wenn was ist.
Ach ja, Earl Grey hat bzgl Urheberrecht mal eine Interessante Alternative zum Notar für HR Mitglieder ins Leben gerufen. Finde den Thread gerade nicht, aber schreib ihm zur Not mal ne Mail.
Und ansonsten, locker angehen, wie fmo schon sagte, soooo schnell ist das mit dem geklauten Liedgut auch nicht gemacht.
 
ohne dir zu nahe treten zu wollen. ist der song wirklich so gut, dass man befürchten muss, dass ihn jeder sofort klauen will?

interessanterweise haben immer jene die paranoia, die eher frisch dazukommen und zum ersten mal 2-3 songs fertig haben.

lg
flox
 
Naja. für eine Originalaufnahme sicher zu gebrauchen, aber
der Gegner muss ja nicht die Originalaufnahme sampeln.
Wenn er "Dieb" das Lied einfach nachsingt, dann hat er
auch seine eigenen Einzelspuren.

Der sicherste Weg ist natürlich eine Anmeldung bei der [g=119]GEMA[/g].
Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass es sogar gut ist, wenn jemand Dein Lied klaut. Denn die Fronten sind klar. Dann gibt es wenigstens Kohle dafür. Und Schadenersatz kriegst Du dann bestimmt auch noch... :)
 
floxe schrieb:
ohne dir zu nahe treten zu wollen. ist der song wirklich so gut, dass man befürchten muss, dass ihn jeder sofort klauen will?

Richtig!
Denn wenn Du einen wirklich guten Song hättest,
würden massenhaft Sängerinnen bei Dir klingeln
und fragen, ob sie den Song nackt singen dürfen ...

:D
 
...ohne floxe und fmo zu nahe treten zu wollen..aber ihr wisst schon das wir in deutschland leben...dem land in dem man mit "schnappi das kleine Krokodil" und "anton aus tirol" monatelang in den deutschen Charts erfolgreich sein kann? Schaltet mal das Radio ein, dann wisst ihr das die Begriffe "guter" oder "nicht guter" Song leider garnix mit kommerziellem Erfolg zu tun haben, oder?

:p

Oliver
 
"Schaltet mal das Radio ein, dann wisst ihr das die Begriffe "guter" oder "nicht guter" Song leider garnix mit kommerziellem Erfolg zu tun haben, oder?"

Tja, man kann unterscheiden zwischen "guter" und "schlechter" Musik oder zwischen "kommerziell verwertbar" und "nicht kommerziell verwertbar", wobei letzteres ja nichts mit künstlerischem Niveau zu tun haben muss
 
Glücklicherweise habe ich unter dem Song vermerkt, dass er von mir verfasst wurde ( "Verfasser & Gesang: ..." ).

Das schadet nicht, nützt aber auch nichts, da das Urheberrecht unmittelbar mit Schaffung des "Werks" entteht.

Aber keine Copyrights oder ähnliches. Reicht das aus ?

Ja.

Ganz dumm von mir war sicher, dass ich in der Anzeige schrieb "Suche Sängerin für nicht kommerzielles Lied.". Steht anderen somit frei, mit dem Song zu machen was sie wollen ?

Nein. Das ist unerheblich. Das o.g. entstandene Urheberrecht schließt alle anderen zunächst von jeglicher Nutzung (Aufführung usw.) des Werkes aus, sofern eben kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Hier könnte man darüber nachdenken, daß ein solches unentgeltliches Nutzungsrecht zum Zwecke des Rehearsals sogar eingeräumt wurde. Die Olle sollte ja das Stück kennen, bevor sie drüber grölt. Daher... ^^
 
geh einfach zum Notar, lass dir eine prioritätsfeststellung
machen und fertig, kostet nach Gebührenordnung kaum
20,- €, so what????
 
@SEBBOS: Kein mir bekannter Notar nimmt unter 50,- EUR. Natürlich nach KostO. Der einzige, der es unter Selbstkosten macht, ist der von Randy.
 
Ich habe eine Prioritätsverhandlung für 20 Songs vornehmen lassen,
Gebühr 26,- €, Schreibauslagen 1,- €, Postdienstleistungen 1,45 €,
zzgl. Mwst ... -> 33,86 €
Das ganze nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 der KostO

LG
 
aber ihr wisst schon das wir in deutschland leben

echt? ist mir neu, dass ich in deutschland lebe... aber der anton, den haben wir verbrochen :(

lg
flox
 
nicht verbrochen, aber gekauft....es kommen halt alle abgehalfterten typen aus dem ausland um dann in deutschland erfolg zu haben :p oder wo hatte Howard Carpendale erfolg ausser in deutschland...da gibts noch einige^^
 
Warum meldest du deinen Song nicht einfach bei der [g=119]Gema[/g] an?
 
Warum meldest du deinen Song nicht einfach bei der [g=119]Gema[/g] an?

weil die [g=119]gema[/g] an und für sich nichts mit deinem urheberrecht zu tun hat.

lg
flox
 
floxe schrieb:
Warum meldest du deinen Song nicht einfach bei der [g=119]Gema[/g] an?

weil die [g=119]gema[/g] an und für sich nichts mit deinem urheberrecht zu tun hat.

lg
flox

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Urheberrecht vor Gericht
zu beweisen und eine Anmeldung bei der [g=119]Gema[/g] ist eine davon.
Frag mal´n Rechtsanwalt der sich darauf spezialisiert hat.

100% sicher aber kostenintensiv ist der Notar.
Einschreiben an sich selbst ist eine günstigere Methode.
 

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