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Hat jemand eine Idee, ob ich in einem komplett eigenem Song (eigener Text + Melodie usw...) eine kleine Gitarrenpassage (eine Art bridge) mit einer bekannten Melodie frei von irgendwelchen Urheberrechten verwenden kann?
Wenn das wie eine BEarbeitung iSd § § UrhG behandelt werden würde, wäre doch dann eigentlich auch nichts "gut" für mich, wenn ich nach § 23 Urhg wieder eine Erlaubnis für die VEröffentlichung benötige, oder verstehe ich das falsch? Herstellen kann ich (ohne Veröffentlichung) eh in meinem Zimmer alles was ich will (bekommt ja niemand mit )
Welchen praktischen Sinn hat die Bearbeitung iSd § 3Urhg überhaupt?
Wenn das wie eine BEarbeitung iSd § § UrhG behandelt werden würde, wäre doch dann eigentlich auch nichts "gut" für mich, wenn ich nach § 23 Urhg wieder eine Erlaubnis für die VEröffentlichung benötige, oder verstehe ich das falsch? Herstellen kann ich (ohne Veröffentlichung) eh in meinem Zimmer alles was ich will (bekommt ja niemand mit )
Welchen praktischen Sinn hat die Bearbeitung iSd § 3Urhg überhaupt?