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Hat jemand eine Idee, ob ich in einem komplett eigenem Song (eigener Text + Melodie usw...) eine kleine Gitarrenpassage (eine Art bridge) mit einer bekannten Melodie frei von irgendwelchen Urheberrechten verwenden kann?
Wenn das wie eine BEarbeitung iSd § § UrhG behandelt werden würde, wäre doch dann eigentlich auch nichts "gut" für mich, wenn ich nach § 23 Urhg wieder eine Erlaubnis für die VEröffentlichung benötige, oder verstehe ich das falsch? Herstellen kann ich (ohne Veröffentlichung) eh in meinem Zimmer alles was ich will (bekommt ja niemand mit
)
Welchen praktischen Sinn hat die Bearbeitung iSd § 3Urhg überhaupt?
Wenn das wie eine BEarbeitung iSd § § UrhG behandelt werden würde, wäre doch dann eigentlich auch nichts "gut" für mich, wenn ich nach § 23 Urhg wieder eine Erlaubnis für die VEröffentlichung benötige, oder verstehe ich das falsch? Herstellen kann ich (ohne Veröffentlichung) eh in meinem Zimmer alles was ich will (bekommt ja niemand mit

Welchen praktischen Sinn hat die Bearbeitung iSd § 3Urhg überhaupt?