Service Urhebernachweis für R.de-Miglieder

  • Ersteller EarlGrey
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo - lasst mich mal etwas dazu sagen.
Earl Grey hat in vielem Recht. Sich um Urheberrechte zu kümmern ist nicht so ganz einfach. Wir machen diese Dinge grundsätzlich bei unserem Notar. Oft sind auch Verträge mit den Künstlern dabei zu fertigen. Auch die Künstler erwerben Urheberschaften sobald sie an der Entwicklung eines Songs im Sinne von Gestalten durch Lyrics oder Musik beigetragen haben.
Und diese Wahrung von Rechten kostet auch Geld. Wir bezahlen auch bei unserem Notar Verwahr- und Fertigungsgebühren. Das ist normal. Aber das gute Gefühl - das alles geregelt und OK ist, ist dies allemal wert.
Marc
 
Zitat von wilsonrecord:
Dadurch, dass jede Spur bei der Aufnahme ein Systemdatum hat - ich meine arbeit in einem Rechenzentrum auf einem server, also extern.
täglich sichere ... etc

Das Datum des Systems, ich nehme an, die Systemuhr des PC's hat vor Gericht keinerlei Wert. Die Systemuhr kann man umstellen und dadurch das Datum manipulieren. Wir wissen dies aus eigener leidlicher Erfahrung.
Der Umschlag per Einschreiben ist auch kein Beweis. Den kann man auch manipulieren. Vor Gericht gelten nur 'sichere' Beweise. Dies sind Notare und so ist es auch in den meisten Fällen Beweise andere Herkunft, nämlich Zeugenbeweise, Studiorechnungen, Pressrechnungen etc.
Und hier urteilen die Amtsgerichte leider überhaupt nicht einheitlich.

Marc
 
klar die Pc uhr kann ich umstellen ein serverprotocoll in einem externen rechencentrum nicht. ist als beweis anerkannt.


und das gericht unterschiedlich urteilen ist auch richtig,

Da du ja selbst studioarbeit machst weisst du ja auch dass man bei einem werk oft nen musiker hat der ne bessere idee hat.
in den verträgen steht aber meistens das mit der zahlung der gage weitere ansprüche insbesonders auf geringfügige änderungen, abgegolten sind.

ist zwar nicht richtig ist aber so.

diese dinge kommen aber nur dann wenn es ein hit wird. ansonsten heisst es ich hab meine gage und gut ist
 
wobei ich vergessen habe:
auch hier ist eine [g=119]GEMA[/g] - Mitgliedschaft von Vorteil

viele richter verlassen sich auf ein urteil von einem Verband weil die da eine Sachkompetenz voraussetzen die sie meist selbst nicht haben.

Das ändert sich erst in den höheren instanzen.

Aber es ist auch immer die Frage was will ich schützen lassen,
Solange es sich um eine Melodie handelt ist der einfachste weg :

klimpern die noten aus dem [g=32]midi[/g] ausdrucken lassen u.U. auch die EVENT dazu da sieht man PEDAL anschlagstärke und Länge das ganze Fotokopieren

zum pastor - amt- polizei oder so und die kopie beglaubigen lassen
Das ist dann ein beweis
 
MMM
dieser Ansatz klingt sehr interessant und vor allem günstig, da beglaubigte Kopien so zwischen 2,50 Euro und 5,00 Euro bei unserer Stadt kosten.

Man könnte dazu noch den Text ausdrucken und mitbeglaubigen lassen, wie sieht das mit der Anerkennung als Beweisstück aus.

Vielleicht kann Earlgrey dazu bitte was sagen?
 
hi,

Die Beglaubigung einer Kopie weist immerhin ein Datum auf. Schwachpunkt: Sie lässt nicht erkennen, wer zum Zeitpunkt X über das Werk verfügt hat. Das könnte kritisch werden, ähnlich wie beim Einschreiben an sich selbst: Es kann klappen, muss aber nicht.

Wenn ich mehrere Werk habe, von mir aus auch mit Text, und ich lasse die alle beglaubigen, dann summiert sich das auch.

Gruß Rainer
 
es ist im grunde egal, wie ich sichere bei den meisten songs die heute auf den markt kommen handelt es sich eh um werke die in anlehnung an bereits bestehende songs entstehen.
eine streitigkeit kommt erst dann auf wenn ein werk zum erfolg wird.

auch songs von mir sind im grunde aufgearbeitete werke aus dem 12 - 16. jahrhundert, die in eine moderne fassung und instrumentalisierung der heutigen zeit gebracht sind.
da reicht die dokumentation der bearbeitung meist aus und wenn meine mitarbeiterin das abzeichnet ist das ein sach und zeugenbeweis.

es ist richtig wer sich überhaupt nicht auskennt sollte eine sicherung wie z. b. hier vorgeschlagen vornehmen.
nicht weil es sicher ist - ich sehe hier nur den vorteil, dass ein unerfahrener mit jemanden zusammenarbeitet der mehrere werke verwaltet und die erfahrung die er mit anderen gemacht hat weitergeben kann.
 
Hrm, hrm - ich möchte doch den bescheidenen Hinweis geben, dass es hier nicht nur um Erfahrung geht, sondern es sich um eine juristische Konzeption handelt. Ich gebe lediglich nicht mit Notaren an, die dann doch wieder keine richtige Prioritätsverhandlung durchführen, und ähnlichem.

Wenn man nachweisen kann, dass es sich bei dem eigenen Werk um eine Bearbeitung eines Originals handelt, welches schon ein paar Jahrhunderte auf dem Buckel hat, dann kann sinnvollerweise eigentlich nur dann gestritten werden, wenn jemand anders eine ziemlich ähnliche Bearbeitung vorweist (also eine, die jedenfalls mehr Ähnlichkeit mit der anderen Bearbeitung als mit dem Original hat).

Dann kann man wiederum darum streiten, ob der eine Bearbeiter vom anderen abgeguckt hat. :D

Gruß Rainer
 
@earlgrey
wenn ich die beglaubigende Person bitte, auf der Rückseite der Kopie einen Quittungsstempel mit Namen des Schuldners anzubringen, wäre doch auch klar, wer da war um beglaubigen zu lassen oder?
 
Der Notar verlangt meistens den PA und stellt so die Personalien des Kunden fest. Auch wenn die Beglaubigung einer Kopie durch den Notar dessen Aufwand nicht deckt, ist sie für den Kunden mit ich glaube so um die 12,- EUR teurer als durch sonstige öffentliche Einrichtungen.

Wenn Du von der Behörde einen Stempel bekommst und der Sachbearbeiter Dir außerdem mit Unterschrift bestätigt, dass Du persönlich da warst und kein anderer, dann ist das schon etwas, auf das man sich sicherlich besser verlassen kann als auf Einschreiben an sich selbst.

Fragt sich halt, ob man so nette Menschen findet und wie oft sie diese Sonderwünsche bereitwillig erfüllen. Stell Dir mal vor, da muss einer die Notationen und Texte von z.B. 18 Werken beglaubigen, und das auf jedem Blatt extra...:D

Aber das größere Problem sehe ich darin, dass die meisten Leute ihre Werke halt auf Datenträger wie [g=420]CD[/g]-R brennen, und die lassen sich nicht beglaubigen.

Gruß Rainer
 
lieber rainer du sprichst von fällen wo es um beträge jenseits der 50.000 geht.
eine produktion heute bis die auf dem markt ist liegt in den rechten bei einem betrag der bei einer optimalen sicherung, nur in der sicherung höher liegt als die produktionskosten.
hier haben doch nur die wenigsten die aussicht einen millionenseller zu bringen.
darum ist ein urhebernachweis wie du ihn unerfahrenen bietest nicht schlecht.

so wie ich ihn mache ist das auch nicht schlecht weil ich in der sicherung meine gemachten erfahrungen einbringe.

wenn es wirklich zu einem prozess kommt und eine musikrechersche gemacht wird, wird immer jemand 3 takte mit der gleichen notenfolge finden, dann kommt das sachverständigengutachten und schätzt den widererkennungswert ein, da bist du sehr schnellt mit anwalts - sachverständigen - und gerichtskosten bei 30 - 40 tausen €
und bei sachverständigen sieht es so aus - wessen brot ich esse dessen lied ich singe.
die musikkonzerne haben anwälte die sich nur mit solchen dingen befassen.
die schaffen es auch einen total geklauten song als den eigenen durch zu bringen.
die bringen das spätestens im 3. rechtszug vor ein gericht wo man die anwälte und sachverständigen kennt.
spätestens da schmeisst du das handtuch.

alleine wegen dem stress mache ich im grossen nur auftragsarbeiten "im mom die melodie zu "die reise nach vera cruz" da höre ich oft ich hätte die passage gerne in der art wie im film xy. mach ich dann sollen sich doch die rechtsverdreher drum kümmern. ich werde nach etat bezahlt und nach mir die sintflut.
kleine newcomers bringe ich anders heraus da ist es sicher - schön langsam von ganz unten
so hatte ich vor 5 jahren den song december in my heart gemacht der lief bei "CARO" als eigener song in ihrem Coverdiscoprogramm. jetzt erreicht sie erst verkaufszahlen von ca 2500 / Monat da kam dann einer und meinte die melodie sei von ihm.
Das gericht fragte nur warum er nach 4 1/2 jahren kommt da der song bereits 2001 bei der [g=119]GEMA[/g] eingetragen war und seit dem auch im musikarchiv steht. er wurde abgeschmettert der richter meinte das ding sei seit jahren veröffentlicht und es seine sorgfaltsplicht sich um sein eigentum zu kümmern und nicht erst jetzt wenn das zum erfolg wird.
also trittbrettfahrer.
 
Lieber Wilson, erstmal möchte ich betonen, dass ich es super finde, dass sich jemand mit jahrelanger Praxiserfahrung hier meldet und seine Erfahrungen mitteilt!

wilsonrecords schrieb:
lieber rainer du sprichst von fällen wo es um beträge jenseits der 50.000 geht.

Nein, was ich schreibe, ist unabhängig vom Streitwert.

eine produktion heute bis die auf dem markt ist liegt in den rechten bei einem betrag der bei einer optimalen sicherung, nur in der sicherung höher liegt als die produktionskosten.

Kannst Du das mal genauer erklären?


wenn es wirklich zu einem prozess kommt und eine musikrechersche gemacht wird, wird immer jemand 3 takte mit der gleichen notenfolge finden, dann kommt das sachverständigengutachten und schätzt den widererkennungswert ein, da bist du sehr schnellt mit anwalts - sachverständigen - und gerichtskosten bei 30 - 40 tausen €

Bei einem Streitwert von 50.000,- EUR beträgt das Kostenrisiko, wenn man 3 Instanzen durchpeitschen will, 7639,30 EUR für die erste, 8842,14 EUR für die zweite und wenn man sich vor dem BGH endlich vergleicht, 14.111,95 EUR für den BGH. Macht zusammen 30.593,39 EUR zzgl. Sachverständigenkosten. Wenn man sich nicht vergleicht, ein bisschen weniger. Also ich weiß nicht, besonders wirtschaftlich scheinen die Denkweisen, die dahinter stehen, ja nicht zu sein. Meine Unternehmensklientel ist nicht bereit, ihr Geld derart zu verpulvern. -
Schriebst Du nicht, dass man sich fast immer außergerichtlich einigt?


und bei sachverständigen sieht es so aus - wessen brot ich esse dessen lied ich singe.

Das ist im VerkehrsR nicht anders. Da werden schamlos einseitig Interessen vertreten, sogenannte "unabhängige Institute für sonstwashochgestochenes" hängen am Finanztropf der Versicherungen usw. Mancher Sachverständiger wäre nur tot ein guter Sachverständiger.

die musikkonzerne haben anwälte die sich nur mit solchen dingen befassen. die schaffen es auch einen total geklauten song als den eigenen durch zu bringen.

Auch Spezialisten kochen nur mit Wasser.

die bringen das spätestens im 3. rechtszug vor ein gericht wo man die anwälte und sachverständigen kennt.
spätestens da schmeisst du das handtuch.

Die Erfahrung vor dem BGH hatte ich bisher noch nicht. Aber in der Tat ist es sehr von Vorteil, gewisse Leute einschätzen zu können.

alleine wegen dem stress mache ich im grossen nur auftragsarbeiten "im mom die melodie zu "die reise nach vera cruz" da höre ich oft ich hätte die passage gerne in der art wie im film xy. mach ich dann sollen sich doch die rechtsverdreher drum kümmern. ich werde nach etat bezahlt und nach mir die sintflut.

Hehe, das ist in der Tat beneidenswert.

kleine newcomers bringe ich anders heraus da ist es sicher - schön langsam von ganz unten
so hatte ich vor 5 jahren den song december in my heart gemacht der lief bei "CARO" als eigener song in ihrem Coverdiscoprogramm. jetzt erreicht sie erst verkaufszahlen von ca 2500 / Monat da kam dann einer und meinte die melodie sei von ihm.
Das gericht fragte nur warum er nach 4 1/2 jahren kommt da der song bereits 2001 bei der [g=119]GEMA[/g] eingetragen war und seit dem auch im musikarchiv steht. er wurde abgeschmettert der richter meinte das ding sei seit jahren veröffentlicht und es seine sorgfaltsplicht sich um sein eigentum zu kümmern und nicht erst jetzt wenn das zum erfolg wird.
also trittbrettfahrer.

:D Die Einzelheiten wären zwar nett zu wissen, aber nette Geschichte!

Gruß Rainer
 
@rainer weisst du in erster linie bin ich künstler, wenns mir sch... geht dann kommt da auch nur sch... raus oder es wird hart im ausdruck.
am liebsten schreibe ich balladen.
mein pseudonym ist jack wilson - ich bringe meine gedanken und gefühle in noten und partituren unter.
wenn ich so manche rechtsverdreherrechnung sehe wäre ich besser selbiger geworden.
in deinem beitrag nennst du einen betrag von ca 30.000 € rechtsverdreher und gerichtskosten + sachverständige.
dann sind wir schnell auf 50.000,--

wenn an [g=119]GEMA[/g] bei einer singel wo noch 2 andere titel mit drauf sind nur 62 ct hängen beleiben und diese durch 3 geteilt werden müssen sind das mal eben 20 ct und diese teilst du noch mit dem textdichter.

abzüglich 30% die das label bekommt

dann ist im streitfall ein vertrieb von ca 7 millionen datenträger erforderlich um das wieder rein zu bekommen. (ich habe bewusst die gagen für auftritte usw. weggelassen denn ich trete nicht auf um rechtsverdreher und gerichte zu bezahlen)

das schafft keine madonna

wenn man dann auch noch an riesen wie BMG, warner, Chappel und so weiter gerät die einem durch annerkannte betriebswirschaftliche gutachter vorrechent dass der Streitwert auf 1 million festgesetzt werden soll wei, wenn man die rechte gehabt hätte auch eine millionen umsatz gemacht hätte.
deckt das auch keine rechtsschutzversicherung mehr sondern die gehen bei den kosten uaf einen vergleich.
bevor ich in eine solche situation komme denk ich doch lieber "bewege deine zunge erotisch oder reinigend an meinem südlichsten ende wenn ich nach norden gehe"
aber um sich erst gar nicht mit den grossen anzulegen gibt es auch noch andere tricks,

fortlaufende datenträgernummerierung mit (hand) schriftlicher journalführung

ein Grundsatz der auf der finanzgerichtsbarkeit kommt und von den anderen gerichten übernommen wurde lautet.
den schriflichen aufzeichnungen (buchführung) ist eine mehr als erhebliche glaubwürdigkeit zuzumessen.

vllt kennst du den rechtsstreit um den song "beverly hills cop" das ist fast eine kopie von AXEL p von faltermeier.
Der ging aus wie das hornberger schiessen jeder macht seinen kram wie gehabt weiter.
von mir stammt der song "schleier vor deinen Augen" der hat eine starke ähnlichkeit mit mit spiegel von TIC TAC TO.
Es sind 2 absolut verschiedene songs von der melodie und auch vom text.

nur die konfektionierung wurde von mir so gehalten das eine ähnlichkeit gewollt war

zu der neugierde :

Die Einzelheiten wären zwar nett zu wissen, aber nette Geschichte!

kannst du so wie ich zeit habe in einem beitrag laesen den du dann unter eigenpromotion findest
 
Hallo Jack,
vielen Dank für Deine Antwort. Für mich wie für die allermeisten Anwälte, die nicht ausschließlich für Großkunden arbeiten, sind solche Streitwerte selten. Im Alltag des Arbeits- Verkehrs- und VertragsR hast Du fast nie solche Werte. Ich glaube nicht, dass Du mit den meisten Anwälten tauschen wolltest. :D In meiner Rechnung waren die Gerichtskosten bereits enthalten. Sag mal, das kann aber nicht sein, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger für den Vergleich zweier sagen wir mal 4-Minuten-Werke Werke über 10.000 EUR erhält. Realistisch sind 1.000 bis 2.000 EUR. In den Bereichen, in denen ich mich tummele, kommen ebenfalls bis zu 2.000,- EUR zusammen, und die Sachverständigen haben nicht gerade wenig Aufwand. Aber der Job als Sachverständiger ist ein sehr lohnender Job.

Kann ich Deiner Aussage entnehmen, dass die "Großen" alleine schon durch Hochtreiben der Kosten versuchen, einen platt zu machen? Und was mich auch interessiert: Wenn die internationalen Konzerne beteiligt sind - Hattest Du schon mal einen Rechtsstreit, der nicht in Deutschland geführt wurde?

Bei den sorgfältigen Aufzeichnungen (Buchhaltung) gebe ich Dir recht, da kann man schwer gegen ankommen.

Den Rechtsstreit um den Song "beverly Hills cop" kenne ich nicht.

Gruß Rainer
 
hi rainer!

Smile doch würde gerne mit nem RA tauschen, der hat mehr möglichkeiten an der gestaltung der gesellschaft mit zu wirken als ein musiker.

im brötchen verdienen nicht.

die sicherung durch eine genaue protokollierung mache ich auch erst seit ich den fall hatte den ich dir in der PN beschrieben habe.

dass ich hier im forum allgemein teilnehme kommt daher, dass ich durch zufall auf die seite gekommen bin und da gesehen habe dass einige absolut von nix ne ahnung haben.
an den beiträgen die technik, vorteile bestimmter mics oder geräte beschreiben beteiligei ch mich nicht - da kommt zank und streit auf.

wenn man sieht da werden alte werke neu gemischt
und dann noch als eigenwerk ausgegeben.
da würde sich mancher komponist im grab rumdrehen - aber dann soll man das doch nochmal abmischen dan liegt derselbe wieder richtig rum

wenn dann noch so manche überheblichkeit dazukommt wie "du in deinem alter hast keine ahnung von computern oder studiotechnik" entlockt das mir nur ein lächeln.

Die erfolgreichten musiker sind eh jenseits der 50 -


ich habe schon am computer gearbeitet da waren die meisten noch nicht geboren.
im studio habe ich noch mit 8 spur bändern gearbeitet
was ich heute mache ist im grunde nichts anderes als früher nur mache ich das auf 4 rechnern mit jeweils 128 spuren.

Die arbeit ist einfacher geworden aber es fehlt in vielen werken das handgemachte.

viele werke haben ja auch den wert erst dadurch das sie nicht perfekt sind.

ich kenne keinen Drummer der exakt 130 [g=45]BPM[/g] auf 5 - 6 minuten durch hält.
mit elektronik geht das aber handgemacht kommt doch die persönlichkeit durch keiner hat im fuss das gefühl um immer exact die gleiche anschlagstärke auf der base zu erreichen.

was da oft publiziert wird "schreiben unsere musik selbst" sieht dann im eintrag ander aus.

Beispiel tokio hotel [g=119]GEMA[/g] EINTRAG durch den monsun

BENZNER, PATRICK 262.72.10.86 Komponist
HOFFMANN (DE 1), PETER 240.36.40.06 Komponist
JOST, DAVID 259.58.72.15 Komponist
ROTH, DAVE 262.69.42.50 Komponist
BENZNER, PATRICK 262.72.10.86 Textdichter
JOST, DAVID 259.58.72.15 Textdichter
KAULITZ, BILL 491.02.04.85 Textdichter
ROTH, DAVE 262.69.42.50 Textdichter

da hat dann eben mal der bill seine Textumstellung damit er es singen kann dazu gegeben da wird man ganz schnell als textdichter eingetragen und behauptet wir schreiben undere songs selbst.
 
Hi Jack!

Was die Gestaltung der Gesellschaft angeht, stimme ich Dir schon zu, wobei die Gemeinschaft der Anwälte eher etwas bewirken kann. Der Deutsche Anwaltverein setzt sich gerade sehr stark für die Wahrung der Bürgerrechte ein, die stetig weiter beschnitten werden sollen. Aber als promineneter Musiker hat man sehr viel Aufmerksamkeit, kommt viel eher in die Presse und kann sicherlich sehr gut die öffentliche Meinung mitbilden.

Ja, was bei der Wiederauflage älterer Stücke manchmal herauskommt - da teile ich Deine Auffassung voll und ganz. :D

Ich hoffe, Du bleibst denen, die Deine Beiträge hier richtig einordnen können, noch länger erhalten.

Gruß Rainer
 
ich werde !!!!
besonders weil mir auch gelegentlich auffällt das da ein service angeboten der oft sinn und (sorry den hatte ich auch am anfang bei dem von dir) zwecklos und überflüssig ist.

als humanist mag ich verschiedene Texte aus dem hip hop und rap nicht, da werde ich keine direkte unterstützung geben.

aber sonst kann hier jeder tips bekommen wie er sein werk an die öffentlich keit bringt sich das schützt und wie er eigenverantwortlich seinen weg gehen kann.

man soll nicht glauben ein werk bei einem label abgeben das wird gespielt so wie es geschrieben ist.

da muss ich kompromisse machen.

als künstler will ich aber das so haben wie ich mir das vorstelle - und da gibt es oft nur den weg der selbstvermarktung.

aus dem grunde habe ich auch wilsonrecords gegründet ich stecke in neue interpretinnen einen aufwand von 2500 € über für eine erstproduktion die ich bei erfolg natürlich wieder bekomme - wenn nicht hab ich mit zitronen gehandelt.

in der realität ist es so von 20 produktionen sind nur 4 - 5 die die kosten wieder reinholen und vllt 1 an der geld verdient wird aber die schleppen die flops mit durch.

also mache ich weiter und gebe hier tips.
 
@Earlgrey
Mein Ansatz scheint also garnicht so schlecht zu sein. Am Rande bemerkt, ich war selbst bis vor einem Jahr Ratsschreiber, der in BaWü mit geringen, gewissen notariellen Befugnissen ausgestattet ist. Wir haben auf meinem Amt in Absprache mit dem zuständigen Notar für eine reine Unterschriftsbeglaubigung unter privat aufgesetzten Schriftstücken in der Regel 10 € zzgl. USt verlangt.
Wenn ich es auf die Spitze treiben will, dann drucke ich wegen mir die Harmonien als Klavierstimme oder als Tabulaturnoten für die Harmonien und den Songaufbau aus und dazu noch die Melodiestimme mit Text, da reicht ein Blatt Vorder und Rückseite und vielleicht noch ein Screenshot vom Arrangerfenster. Ich unterschreibe dann unter dem ganzen Zeugs und lass mir die Unterschrift vom Ratschreiber oder Notar beglaubigen, im Beglaubigungsstempel sind die kompletten Personalien und auch das Datum der Beglaubigung enthalten.

Wenn man es dann noch auf die Spitze treiben will, kann man (da der obige Vorgang ja lediglich die Unterschrift nicht aber den Inhalt in irgendeiner Form beglaubigt) von diesem Schriftstück noch am Ort eine beglaubigte Kopie machen, aus der man dann erkennen kann, dass das ganze als Original vorgelegen hat. Macht aber vielleicht nicht soviel Sinn, außer man braucht mehrere Fertigungen.

OK ich kann ja immer "irgendwelche" geklauten Sachen vorlegen, das interessiert den Beglaubigenden ja nicht, aber es muss ja erst ein anderer ein älteres Beweisstück vorlegen können.
 
seien wir doch mal ehlich zu diesen horrorszenarien kommt es in den seltesten fällen wenn dem so wäre würde bohlen seine neuesten songs durch die gitterstäbe nach draussen reichen müssen.

in einer PN habe ich Earlgrey mal offen glegt wie das hinter den kulissen abläuft. wenn ich einen punkt erreicht habe an dem mir das geld mehr wert ist als mein name auf einem song

Diese Urheberrechtsstreitigkeiten in der öffentlichkeit aus promotionsgründen geführt.

nur die Frage was ist billiger und wirkungsvoller
ich hab ne tussi mit nem geilen arsch die will jeder auf der bühne sehen. und da schalte ich concert anzeigen in z.B. Hamburg.

mit der mache ich einen kostenlosenauftritt in einem kleinen club. informiere die bild

Fräulein Geilarsch stellte geklauten song aus ihrer debütsingel vor der bekannte komponist jack wilson liess die veranstaltung platzen und liess durch einen Gerichtsvollzieher die aufführung des Songs verbieten.

wenn dazu noch fotos mit tiefen einblicken gemacht werden wird die [g=420]CD[/g] zum erfolg und fräulein geilarsch hat angagement an mass. jeder club der sich noch die dann erheblich hohere gage leisten kann will die haben.

da gibt es noch feinere tricks um in die zeitung fernsehen usw. zu kommen
 
Mag im größeren Business alles zutreffen. Hier geht aber vieles in kleinerem Rahmen ab, und die Fälle, die ich kenne, betrafen nicht das Big Business, in welchem mit solchen Tricks gearbeitet wird.

Abgesehen davon: WENN ein Werk geklaut wird, dann hat der Urheber mit einem sicheren Nachweis in jedem Fall bessere Karten, zu einem Deal zu gelangen, als ohne. Im letzteren Fall, also ohne Urhebernachweis - und das war eben bei den mir bekannten Fällen so - schaut der Urheber ganz in die Röhre.

Diskussionen um die Praxis im Musikbusiness bitte ich aber in anderen Threads zu führen.

Gruß Rainer
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

M
  • Artikel
Testberichte Backup-Strategien
Antworten
0
Aufrufe
2K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben