Lieber Wilson, erstmal möchte ich betonen, dass ich es super finde, dass sich jemand mit jahrelanger Praxiserfahrung hier meldet und seine Erfahrungen mitteilt!
wilsonrecords schrieb:
lieber rainer du sprichst von fällen wo es um beträge jenseits der 50.000 geht.
Nein, was ich schreibe, ist unabhängig vom Streitwert.
eine produktion heute bis die auf dem markt ist liegt in den rechten bei einem betrag der bei einer optimalen sicherung, nur in der sicherung höher liegt als die produktionskosten.
Kannst Du das mal genauer erklären?
wenn es wirklich zu einem prozess kommt und eine musikrechersche gemacht wird, wird immer jemand 3 takte mit der gleichen notenfolge finden, dann kommt das sachverständigengutachten und schätzt den widererkennungswert ein, da bist du sehr schnellt mit anwalts - sachverständigen - und gerichtskosten bei 30 - 40 tausen €
Bei einem Streitwert von 50.000,- EUR beträgt das Kostenrisiko, wenn man 3 Instanzen durchpeitschen will, 7639,30 EUR für die erste, 8842,14 EUR für die zweite und wenn man sich vor dem BGH endlich vergleicht, 14.111,95 EUR für den BGH. Macht zusammen 30.593,39 EUR zzgl. Sachverständigenkosten. Wenn man sich nicht vergleicht, ein bisschen weniger. Also ich weiß nicht, besonders wirtschaftlich scheinen die Denkweisen, die dahinter stehen, ja nicht zu sein. Meine Unternehmensklientel ist nicht bereit, ihr Geld derart zu verpulvern. -
Schriebst Du nicht, dass man sich fast immer außergerichtlich einigt?
und bei sachverständigen sieht es so aus - wessen brot ich esse dessen lied ich singe.
Das ist im VerkehrsR nicht anders. Da werden schamlos einseitig Interessen vertreten, sogenannte "unabhängige Institute für sonstwashochgestochenes" hängen am Finanztropf der Versicherungen usw. Mancher Sachverständiger wäre nur tot ein guter Sachverständiger.
die musikkonzerne haben anwälte die sich nur mit solchen dingen befassen. die schaffen es auch einen total geklauten song als den eigenen durch zu bringen.
Auch Spezialisten kochen nur mit Wasser.
die bringen das spätestens im 3. rechtszug vor ein gericht wo man die anwälte und sachverständigen kennt.
spätestens da schmeisst du das handtuch.
Die Erfahrung vor dem BGH hatte ich bisher noch nicht. Aber in der Tat ist es sehr von Vorteil, gewisse Leute einschätzen zu können.
alleine wegen dem stress mache ich im grossen nur auftragsarbeiten "im mom die melodie zu "die reise nach vera cruz" da höre ich oft ich hätte die passage gerne in der art wie im film xy. mach ich dann sollen sich doch die rechtsverdreher drum kümmern. ich werde nach etat bezahlt und nach mir die sintflut.
Hehe, das ist in der Tat beneidenswert.
kleine newcomers bringe ich anders heraus da ist es sicher - schön langsam von ganz unten
so hatte ich vor 5 jahren den song december in my heart gemacht der lief bei "CARO" als eigener song in ihrem Coverdiscoprogramm. jetzt erreicht sie erst verkaufszahlen von ca 2500 / Monat da kam dann einer und meinte die melodie sei von ihm.
Das gericht fragte nur warum er nach 4 1/2 jahren kommt da der song bereits 2001 bei der [g=119]GEMA[/g] eingetragen war und seit dem auch im musikarchiv steht. er wurde abgeschmettert der richter meinte das ding sei seit jahren veröffentlicht und es seine sorgfaltsplicht sich um sein eigentum zu kümmern und nicht erst jetzt wenn das zum erfolg wird.
also trittbrettfahrer.
Die Einzelheiten wären zwar nett zu wissen, aber nette Geschichte!
Gruß Rainer