Die "Geldschneiderei" nehme ich zurück. Wobei ich nicht sicher bin, ob die alternative Interpretation so viel schmeichelhafter ist
Wichtig ist die "Gerichtsverwertbarkeit". Da ist Hochladen auf YouTube tatsächlich eine bessere Alternative, weil nicht manipulierbar, und die an sich selbst adressierten Schreiben sind die schlechteste Alternative, weil durch einen selbst manipulierbar. Ob die sachen im Safe verwahrt werden oder nicht: das Angebot besteht hier lediglich darin, einen Zeugen zu haben. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Dateien, CDs (die vom Computer erzeugten Datumsangaben) etc. sind alle manipulierbar und von entsprechend geringer Glaubwürdigkeit.
Ich benutze das Internet Archive auch beruflich:
wenn man Erfindungen aus Kostengründen nicht anmelden will, aber gleichzeitig verhindern will, dass Konkurrenten das tun - und damit ihre Weiterverwendung- und -entwicklung blockieren können, kann man sogenannte Sperrveröffentlichungen tätigen. dafür gibt es sogenannte Disclosure-Datenbanken, oder man schaltet Notare ein, die ihre (möglichst unauffällige) Veröffentlichung bestätigen. Bosch beschreibt angeblich solche Sachen am Werkstor, lässt die Poster ablichten, und hängt sie nach einer Weile wieder ab (jede Veröffentlichung ist "Neuheitsschädlich", verhindert also fremde Anmeldungen derselben Sache.
Fraunhofer benutzt das Internet Archive, weil wir diesem Service zutrauen, dass er in 10 Jahren noch existiert. Entscheidendes Merkmal ist jedoch, dass jede Datei automatisch einen "time stamp" bekommt, den wir selbst nicht manipulieren können (die Sachen werden auch in unserer eigenen Datenbank Fraunhofer-Publica veröffentlicht, aber DIESE Veröffentlichungen wären nicht gerichtsfest).
Ziemlich viel "Geräusch". Die Kernaussage: Urheberrechte kann man (in Europa) sichern, indem man gerichtsfeste Beweise schafft. das Internet macht das einfach.
In den USA sollte man seine Urheberschaft zusätzlich kostenpflichtig bei der Library of Congress (Copyright Office) registrieren lassen, um gewisse Rechtsvorteile zu sichern (der Eintrag gilt per se als Beweis und ist nur schwierig "weg zu klagen").
Die Gema hat mit dem Nachweis von Urheberschaften nichts zu tun (mittelbar gibt's da natürlich eine Abhängigkeit - aber Meldungen bei der Gema haben keinerlei Beweiskraft, sondern regeln lediglich die Verteilung von Lizenzgebühren).